Carsharing mit einwegmiete

  • Tagchen @ all.


    Ich hoffe mal, dass ich hier richtig bin und hätte da gleich mal eine Frage :) . Und zwar würde ich gerne wissen, ob es eien art Carsharing angebot gibt, bei denen ich z.B in einer Stadt das fahrzeug anmieten kann und in einer anderen stadt wieder abgeben kann.


    Die üblichen Firmen, die einwegmiete anbieten sind Avis, hertz, europcar und co aber ich benötige das Fahrzeug z.B für 3Stunden um Gemütlich von A nach B zu fahren was mir garnichts bringt, wenn ich es in A wieder abgeben muss, wenn ich doch in B bleiben möchte.


    Die Preise der großen Autovermieter sind mir einfach zu teuer wie z.B 80€ Pro Tag für einen Polo, da ich das fahrzeug halt keine 24 Stunden benötige.


    Ich komme selbst aus der Großstadt und hab momentan nicht wirklich die Finanziellen mittel für ein Neues Fahrzeug und muss in unregelmäßigen abständen Pendeln.


    Vielen Dank bereits im vorraus!


    Gruß
    Daniel

  • Mit dem Carsharing System der Deutschen Bahn kann man bislang leider nur von A nach A fahren.


    Hoffentlich ändert sich das irgendwann.


    Zitat

    § 14 Rückgabe der Fahrzeuge


    Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug mit Ablauf der vereinbarten Nutzungs-dauer ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug mit allen übergebenen Papieren ordnungsgemäß geschlossen (Türen und Fenster verriegelt, Lenkradschloss eingerastet, Lichter ausgeschaltet) und der Fahrzeugschlüssel am vorgeschriebenen Ort deponiert wurde. Sofern nicht gesondert gestattet, muss das Fahrzeug am Anmietort zurückgegeben werden. Unabhängig von den vereinbarten Nutzungsentgelten können diese bis zur tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs an den Anbieter berechnet werden. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle einer Verletzung der Rückgabepflicht des Kunden ist dem Anbieter vorbehalten. Sofern die Fahrzeuge mit GPS-Ortung ausgestattet sind, erfolgt bei Rückgabe der Fahrzeuge eine Ortung der Position des jeweiligen Fahrzeuges und die Nutzungsdauer wird automatisch auf die nächste volle Viertelstunde abgerundet. Ist die Nutzungsdauer kürzer als der Buchungszeitraum, erfolgt die Berechnung des nicht genutzten Buchungszeitraums gem. § 6.

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