Nötigung vs. Beleidigung - Anzeige?

  • Liebe Straßennutzer :-),
    ich möchte mich heute mal mit folgendem Sachverhalt an euch als Vielfahrer hier im Forum wenden.



    zur Situation: innerorts, Geschwindigkeit auf 30 begrenzt. Ich fahre, vor mir ein Moped, ansonsten keine Beteiligten. Ich hatte es ein wenig eilig und das Moped ist gerade mal 25 gefahren. Obwohl genügend Platz war, hat es die gesamte Straße eingenommen, so dass ein Vorbeikommen -vermutlich aus Absicht- nicht möglich war. Ich hupe kurz, nichts passiert. Ich hupe nochmal, Moped hält abrupt mitten auf der Straße an, Fahrer dreht sich um, bezeichnet mich lautstark als Wic**er, und fährt weiter.


    Zeige ich ihn an, kommt sicher eine Anzeige wegen Nötigung zurück. Ich bin eigentlich jemand, der derlei Steitigkeiten soweit möglich immer aus dem Weg geht...andererseits möchte ich eine solche Beleidigung auch nicht auf mir sitzen lassen.
    Was würdet ihr machen?

  • Ich würde nichts machen. Lass die Sache auf sich beruhen und spiel nicht den besserwissenden "Oberlehrer" unter dem Motto "du du du, das hat Konsequenzen..."


    Du warst ja auch nicht wirklich nett bzw. mit einwandfreiem Verhalten versehen, von daher chill ne Runde.....



    Auf ein: "Wixxer" kann man auch mit einem "stimmt, besonders gern auf deine Mutti" antworten, nicht nett, nicht deeskalierend, nicht niveauvoll aber bestimmt wirkungsvoller als ne Anzeige bei der Polizei....

  • Ich würde mich entspannen... Wenn ich jeden, der mich im Straßenverkehr schon als Wi**** bezeichnet hat, mir den Vogel gezeigt hat oder sonstige Dinge "an den Kopf geworfen" hat, anzeigen würde, wäre das uferlos. Ist keine schöne Sache, aber offenbar hast du ja gemerkt, dass er dich nicht vorbeilassen will. Muss er ja auch nicht, die 30 km/h sind zulässige Höchst- und nicht Mindesgeschwindigkeit. :210:


    Sowas ärgert einen, keine Frage, aber ist dir es das wert? Der ganze "Streß"? Ich würde nichts machen, abhaken und gut ist.

  • An und für sich verstößt der Mopedfahrer auch noch gegen das Rechtsfahrgebot und man könnte ihm möglicherweise noch Behinderung anhängen, aber ich kann mich nur meinen Vorrednern anschließen, wenn ich jeden anzeigen würde mit dem ich auf diesem Niveau einen Konflikt im Straßenverkehr habe, hätte ich nicht unwesentliche Portokosten deswegen.

  • Danke für eure Antworten. Ich werde es tatsächlich auf sich beruhen lassen - nach dem Motto: "die spinnen, die Bamberger".


    Weder möchte ich besonders spießig sein noch ist es mir den Aufwand wert...wie ich mich kenne, werd ich dem Menschen sowieso bald nochmal über den Weg laufen.
    Hätte ich bloß das Fenster nicht offen gehabt...;-). Wichtig ist es mir, dass ich mich nicht auf sein Niveau herabgelassen hab. Sollte eine Anzeige von ihm kommen, kann ich immernoch erwidern - Zeuge war auf meinem Beifahrersitz.

  • Du kannst froh sein, dass er Dich nicht anzeigt wegen Nötigung, bloss nicht dran rühren, das ginge aller Wahscheinlichkeit nach hinten los


    1) das Rechtsfahrgebot bedeutet, dass sich der Mopedfahrer auf dem rechten Fahrstreifen aufhalten muss, nicht aber, dass er im Rinnstein fahren muss. Zum Überholen eines Mopeds oder Motorrades und übrigens auch eines Fahrrads benötigt man grundsätzlich genauso viel Strassenbreite wie zum Überholen eines PKWs, der Mopedfahrer hat das Recht, fahrstreifenmittig zu fahren, um sich zu schützen (Sicherheitsraum nach rechts zum Schutz vor unachtsam geöffneten Türen parkender Fahrzeuge, Ausweichplatz bei unvorhergesehenen Ereignissen, Rückzugssicherheitsraum bei zu engem Überholen durch andere Verkerhsteilnehmer, Manövrierraum, weil man gerade bei geringen Geschwindigkeiten mit einem Zweirrad nicht so spurstabil fahren kann). Du musst als PKW-Fahrer wiederum mindestens 1m, besser 1,5m Seitenabstand beim Überholen einhalten. Daraus folgt: 1-1,5m Abstand von Strassenkante rechts vom Moped, Mopedbreite, 1-1,5m Breite Sicherheitsabstand links vom Moped beim Überholen durch PKW einzuhalten -> insgesamt ca. 2,5-3m Breite, also es muss soviel Platz vorhanden sein, dass man auch einen PKW/LKW an der Stelle überholen kann. Wenn dieser Platz nicht vorhanden war, hättest Du sowieso nicht überholen dürfen, wenn aber soviel Platz vorhanden gewesen wäre, dass gefahrlos überholt werden kann, dann kann man den auch nicht mit einem Moped "dichtmachen".
    Insoweit gehe ich erstmal davon aus, dass Du die Verkehrssituation völlig falsch eingeschätzt hast.


    2) 30km/h Zone bedeutet, wie hier schon geschrieben wurde maximal 30km/h, nicht mindestens. Jeder Verkehrsteilnehmer ist zwar gehalten, nicht langsamer als geboten zu fahren, aber woher willst Du wissen, dass der Mopedfahrer nicht Gründe für langsameres Fahren hatte? Vielleicht war sein Moped ja das vermutlich einzige, welches nicht frisiert wurde und daher nicht schneller fahren kann? Es gibt in einer 30er-Zone nunmal (im Gegensatz zu Autobahnen) keine Beschränkung für Fahrzeuge, dass diese eine bestimmte Mindestgeschwindigkeit bauartbedingt erreichen können müssen.


    3) Dein erstes Hupen würde ich noch als zulässig einstufen, wenn Du zu diesem Zeitpunkt einen ausreichenden Abstand hattest, obwohl strenggenommen die Hupe innerorts nur als Warnzeichen bei Gefahrensituationen benutzt werden darf. Ausserorts darf sie jedoch auch als Zeichen genutzt werden, um auf sich aufmerksam zu machen (zB. als Ankündigung eines Überholvorganges). Grosszügig ausgelegt wäre das erste Hupen also als Hinweis und damit als -grosszügig betrachtet- zulässig einzustufen.


    4) das zweite Hupen hingegen fällt ziemlich eindeutig in den Bereich der Nötigung. Und eben aus diesem Grund würde die Beleidigungsanzeige von Dir sehr schnell im Sande verlaufen, der Mopedfahrer könnte sich daruaf berufen, sich von Dir genötigt und gefährdet gefühlt zu haben und daher nur im Affekt des Schreckens irgendwas gesagt zu haben, woraufhin Deine Anzeige mit Sicherheit eingestellt würde. Die Nötigungsanzeige, die der Mopedfahrer hingegen dann stellen würde, würde mit Sicherheit gerade unter den gegebenen Umständen verfolgt werden.


    Daher eben: bloss nicht dran rühren, kann nur nach hinten los gehen.


    Und für die Zukunft solltest Du Dir hinter die Ohren schreiben: im Strassenverkehr bestimmt der Langsamste das Tempo, der Schnellere muss warten und darf sich nur auf der Rennstrecke austoben!

  • Durch mein Hupen hab ich niemanden ernsthaft gefährdet...insofern wäre besagte Nötigung auch keine Straftat, sondern lediglich Ordnungswidrigkeit. Punkt.


    Zitat

    im Strassenverkehr bestimmt der Langsamste das Tempo, der Schnellere muss warten und darf sich nur auf der Rennstrecke austoben!

    ...das könnte glatt aus der ADAC-Zeitung stammen.

  • Ehrlich gesagt vergiss es. Ich könnte jeden Tag einen anzeigen, weil mich geschnitten hat. Oder wegen anderer Dinge.


    Du glaubst nicht wie oft mir der Mittelfinger auf der AB gezeigt worden ist. Und ich dachte: Du Penner. Aber das vergeht nach ein paar KM.

  • Ich hupe kurz, nichts passiert. Ich hupe nochmal


    Es drängt sich die Frage auf: Warum überhaupt hast du gehupt? Die Antwort darauf sollte dich dazu animieren, die Füße still zu halten.

  • Durch mein Hupen hab ich niemanden ernsthaft gefährdet...insofern wäre besagte Nötigung auch keine Straftat, sondern lediglich Ordnungswidrigkeit. Punkt.


    ...das könnte glatt aus der ADAC-Zeitung stammen.

    1) hinsichtlich "Gefährdung"
    a) ob eine faktische Gefährdung vorlag oder nicht, können wir hier aus Deiner Schilderung nicht ableiten, in dubio pro reo gesprochen gehen wir also mal davon aus, dass keine Gefährdung vorlag
    b) nichtsdestotrotz kann der Mopedfahrer Dein Verhalten als gefährdend eingestuft haben, sich gefährdet gefühlt haben, was als Erklärung für die Beleidigung vermutlich den meisten Richtern ausreichen würde
    c) eine Nötigung bleibt auch eine Nötigung, wenn sie nicht in Einheit mit einer Verkehrsgefährdung passiert, insoweit ist diese Frage hier auch nicht wirklich relevant
    d) ich wage jedoch auch ein wenig Zweifel daran anzumelden, dass Du wirklich in der Lage warst zu erkennen, ob eine Gefährdung vorlag oder nicht; immerhin wolltest Du ja einen Mopedfahrer an einer Stelle überholen, die offenbar nicht breit genug dafür war, was eine Gefährdung gewesen wäre. Dass Du nicht erkannt hast, dass das Überholen des Mopeds an einer Stelle, die nicht breit genug zum Überholen eines PKWs ist, verkehrsgefährdendes Verhalten darstellt, spricht gegen Dich; so könnte vermutlich auch ein Richter argumentieren und Dir gestützt auf die Aussage des Mopedfahrers und gegen Deine Aussage auch Verkehrsgefährdung vorwerfen


    2) Du solltest den zeitlichen Ablauf nicht vergessen:
    - erst fuhr der Mopedfahrer vor Dir: zwar langsamer als maximal erlaubt, aber mit 25km/h sicher nicht zu langsam; ein Moped oder Motorrad hat den Anspruch auf die volle Fahrstreifenbreite, wie oben ausgeführt war sein Fahrverhalten nach dem, welches Du hier geschildert hast, korrekt
    - dann hast Du eine Nötigung begangen
    - und erst danach erfolgte die Beleidigung gegen Dich
    Somit war also die Beleidigung aus Deiner Nötigung heraus erklärbar (wenn auch natürlich nicht in Ordnung), wohingegen Dein Verhalten nicht zu begründen ist, nach dem was Du hier geschildert hast, hat sich der Mopedfahrer vorhger korrekt verhalten
    Daraus wiederum folgt, dass eine Anzeige wegen Nötigung gegen Dich auf jeden Fall Erfolg haben würde, eine Beleidigungsanzeige gegen den Mopedfahrer jedoch mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit verworfen würde...


    3) das könnte nicht nur glatt aus einer ADAC Zeitung stammen, das stammt vielmehr aus dem Gesetz, aus der Strassenverkehrsordnung, Paragraph 1:
    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
    Solltest Du im Rahmen der Führerscheinausbildung eigentlich auch gelernt haben...

  • interessanter Fred ... :D


    Zum Thema Wi*** fällt mir eigentlich nur ein, dass ein bayerisches Gericht mal die Watsch´n nicht als Körperverletzung sondern als gesteigerte Kommunikationsform eingestuft hat :whistling:


    Und an die Rechtsexperten nur eine Frage zum nachdenken: Der Mopedfahrer hat D-ABBB ausgebremst. Das habt ihr wohl völlig übersehen (?) ... Achja: Hupst Du !!

  • Ich wäre hinterher, hätte Ihn angehalten und mal gefragt, was er für ein Problem hat. Ein paar Schläge auf den Hinterkopf sollen ja das Denkvermögen erhöhen!


    Wenn du Ihn hast fahren lassen, würde ich überhaupt nichts mehr machen.

  • Ich wäre hinterher, hätte Ihn angehalten und mal gefragt, was er für ein Problem hat. Ein paar Schläge auf den Hinterkopf sollen ja das Denkvermögen erhöhen!


    Wenn du Ihn hast fahren lassen, würde ich überhaupt nichts mehr machen.


    So wie manche fahren möchte man meinen, sie hätten gar kein Denkvermögen!!! :63:

  • Und an die Rechtsexperten nur eine Frage zum nachdenken: Der Mopedfahrer hat D-ABBB ausgebremst.

    "ausgebremst" kann man aus dem Ursprungstext nicht entnehmen. Das wäre nämlich nur der Fall, wenn der Mopedfahrer absichtlich langsamer gefahren wäre, als dies die Situation erlaubte bzw. grundlos aus einer höheren Geschwindigkeit heruntergebremst hätte.
    Dies jedoch kann der Ursprungsposter gar nicht beurteilen, er hat nicht geschrieben, dass der Mopedfahrer zuvor schneller gefahren sei und nur nach seiner Annährung heruntergebremst hat, zudem weiss er doch überhaupt nicht, ob es nicht vielleicht gute Gründe gab, entsprechend langsam zu fahren, die ihm nicht bekannt waren.
    Bei 25km/h denke ich sofort daran, dass das Zweirad vielleicht. nur eine Mofazulassung hatte und daher nicht schneller als 25km/h fahren DARF. Allein die Tatsache, dass fast alle an ihren Mofas rumschrauben, um schneller damit fahren zu können, bedeutet nicht, dass dies erlaubt ist oder gar von D-ABBB gefordert werden darf!

  • ...Ich hupe nochmal, Moped hält abrupt mitten auf der Straße an, Fahrer dreht sich um, bezeichnet mich lautstark als Wic**er, und fährt weiter. ...


    Klingt für mich wie "ausgebremst" ...


    Wie dem auch sei. Man kann es drehen und wenden wie man will, der Arsch bleibt hinten und das wird keine Nötigung.


    Kopfschütteln und amüsieren und das war es dann auch. Mal kurz drüber schlafen und die Sache ist erledigt. Wie sagt man so schön? Die Leute die mich beleidigen können suche ich mir selbst aus. :116:

  • Na ja ... Wer hier schreibt, "ich hatte es ein wenig eilig", der disqualifiziert sich und sein daraus folgendes Verhalten schon fast automatisch. Aus der Schilderung kann man folgern, dass der Mopedfahrer sich straßenverkehrsordnungstechnisch komplett regelkonform verhalten hat, während der TO sich in dieser Hinsicht mindestens zweimal danebenbenommen hat.