Rechte bei einer bestätigten Reservierung bei Europcar

  • Hi,


    ich habe in der SUFU nichts gefunden. Wir könnten hier ja einen Thread machen welches uns über die Rechte bei einer getätigten Reservierung bei Europcar informiert. Wie ich gelesen habe kommt es immer wieder zu Stornierungen bei bestätigten Reservierungen.


    Speziell XTAR


    Frage 1 " Wenn ich die Gruppe XTAR reserviere bekomme ich gleich eine Buchungsbestätigung oder nur eine Reservierung auf Anfrage ? "


    Frage 2 " Wenn sich Europcar weder telefonisch noch per Storno innerhalb der nächsten 48 Stunden meldet ist die Reservierung damit bestätigt ? "


    Frage 3 " Welche Rechte habe ich wenn ich kurz vor Anmietung ( 1 Tag oder noch am Reservierungstag ) angerufen werde da Sie kein Fahrzeug aus der Gruppe XTAR organisieren können.


    Kann ich auf Erfüllung der Reservierung pochen ?


    Gruss

  • Aus den Mietbedingungen von EC:


    X. Das Fahrzeug wird von Europcar während des Garantiezeitraums nicht zur Verfügung gestellt


    Kann das Fahrzeug der gewünschten Kategorie nicht innerhalb des Garantiezeitraums zur Verfügung gestellt werden, bietet Europcar Ihnen folgendes an:
    eine höhere Fahrzeugkategorie ohne zusätzliche Kosten; ODER
    eine niedrigere Fahrzeugkategorie (zum entsprechenden Kategoriepreis) und eine Entschädigung (z. B. einen Gutschein für eine höhere Fahrzeugkategorie für eine spätere Anmietung).
    Ist weder die höhere noch die niedrigere Fahrzeugkategorie akzeptabel und steht kein Fahrzeug in der reservierten Kategorie innerhalb von 1 Stunde nach dem vereinbarten Mietbeginn zur Verfügung, bietet Ihnen Europcar folgende Alternative ohne zusätzliche Kosten an:
    Organisation der Beförderung zur nächsten Europcar Mietstation im Umkreis von 50 km ODER
    Anmietung eines Fahrzeuges bei einem anderen Mietwagenunternehmen in der Nähe der Europcar Mietstation.
    Sofern das Gesetz des jeweiligen Anmietlandes vorschreibt, dass die Mietstation, die das Fahrzeug nicht zur Verfügung stellen kann, eine Strafe an Sie zahlt, handelt die jeweilige Mietstation entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

  • Noch viel interessanter ist der Punkt XI höherer Gewalt.


    Ist wohl die Fortsetzung von Punkt X.


    Gibt es auch kein Auto in 50 km Entfernung und auch kein Auto bei einem Mitbewerber, dann fällt die komplette Vermietung aus und Anzahlungen werden zurückerstattet.

  • Verunfallung eines Mietwagens, wodurch er nicht weitervermietet werden kann, fällt ganz klar unter höhere Gewalt wie auch technisches Versagen kurz vor Mietbeginn.
    Bei der verspäteten Rückgabe durch den Vormieter wird es schwieriger, denn hier können die grossen AVs nicht sagen, dass es unvorhersehbar bzw. unvermeidbar war, wenn in den AGBs steht, dass man verlängern kann, wie man Lust und Laune hat.

  • Es ging aber um Schadenersatz und nicht um Garantie.


    Aber das ganze wäre doch mal ein Thema für unsere Volljuristen ( bitte keine Kommentare von Laienspielern )


    Folgender Fall:


    Auto reserviert und wie es der Teufel will:


    1.) verunfallt das letzte Auto.
    2.) kommt der Vormieter nicht zurück
    3.) hat der Wagen einen technischen Defekt.


    Weitere Annahme: im Umkreis von was weiss ich km ist auch kein Ersatz zu bekommen und alle Mitbewerber sind ausgebucht.


    Wie sieht es juristisch aus?


    P.S. Der Fall passiert garantiert pro Wochenende min. 1 Mal in Deutschland