Fahrzeuggarantie bei Hertz

  • Hi Leute,


    aufgrund der massiven Preissteigerungen bei Europcar gehe ich jetzt zu Hertz. Mich interessiert ob die Fahrzeuggruppe bzw. ein Fahrzeug garantiert wird. Ich habe Angst bei Hertz überhaupt keinen Wagen zu bekommen, da dies Kollegen öfters berichtet haben. Welche Rechte und Ansprüche habe ich gegenüber Hertz bei einer normalen LH Reservierung. Fahrzeuge werden in der Regel von mir 1 bis 2 Wochen vorher schon gebucht ( Keine Prepaid )


    Die AGB´s von Hertz machen mir Angst.


    Eine „Reservierung“ eines Mietfahrzeugs ist ein Vermerk in den Unterlagen von Hertz, dass Sie den Wunsch und die Absicht geäußert haben, ein Fahrzeug einer vereinbarten Fahrzeuggruppe zu einer vereinbarten Uhrzeit an einem vereinbarten Tag und an einer vereinbarten Vermietstation (der „Abholzeit“, dem „Abholtag“ und der „Abholstation“) zu mieten, wobei das Fahrzeug zur vereinbarten Uhrzeit am vereinbarten Tag und an der vereinbarten Vermietstation (der „Rückgabezeit“, dem „Rückgabetag“ und der „Rückgabestation“) an Hertz oder einen Hertz-Lizenznehmer zurückzugeben ist, und zwar zu den Bedingungen und vorbehaltlich der Mietbeschränkungen und ‑anforderungen, die Hertz oder der betreffende Hertz-Lizenznehmer zum gegebenen Zeitpunkt in Bezug auf die Mietung auferlegt. Die Abhol- und Rückgabezeiten werden bei Reservierungen immer in der Ortszeit der Abhol- bzw. Rückgabestation angegeben.


    Bestätigte und Standby-Reservierungen sind nicht rechtlich bindend


    Hertz berechnet keine Gebühren für bestätigte und Standby-Reservierungen für nicht vorausbezahlte Mietgeschäfte, und diese Reservierungen verpflichten Sie nicht zur damit verbundenen Mietung. Aus diesem Grund ist bei bestätigten und Standby-Reservierungen für nicht vorausbezahlte Mietgeschäfte nicht vorgesehen, dass sie Ihnen vertragliche oder andere subjektive Rechte geben, Hertz oder einen Hertz-Lizenznehmer zu zwingen, ein Mietgeschäft abzuschließen, noch ist bei Vornahme einer solchen Reservierung durch Sie vorgesehen, dass Hertz oder ein Hertz-Lizenznehmer das subjektive Recht hat, Sie entweder zum Abschluss eines Mietgeschäfts zu zwingen oder Ihnen irgendeine Geldstrafe oder Gebühr in Rechnung zu stellen, wenn ein solches Geschäft nicht abgeschlossen wird.



    Praktische Folgen einer bestätigten oder Standby-Reservierung


    Obwohl Vermietunternehmen im Allgemeinen rechtlich nicht dazu verpflichtet sind, sind sie bestrebt, bestätigte und Standby-Reservierungen für nicht vorausbezahlte Fahrzeugvermietungen vorbehaltlich (i) der Fahrzeugverfügbarkeit, (ii) der Einhaltung der jeweils für eine Vermietung geltenden Beschränkungen und Anforderungen durch die Mieter, (iii) der Bereitschaft der Mieter, das Dokument oder die Dokumente, die den Mietvertrag bilden, in der vom Vermietunternehmen vorgelegten Form zu unterzeichnen, und (iv) bei Standby-Reservierungen der Fähigkeit des Vermietunternehmens, alle bestätigten Reservierungen (wie oben unter „Standby-Reservierungen“ erläutert), zu erfüllen



    Ergo


    Ich reserviere ein Auto bei Hertz. Ich habe einen wichtigen Termin an diesem Tag und benötige das Auto unbedingt. ( meine Kunden )
    Komme an den Schalter und bekomme aufgrund der Fahrzeugverfügbarkeit momentan kein Auto oder werde 1 Tag vorher angerufen.


    Am Ende stehe ich ohne Auto da ohne irgendwelche Ansprüche gegen Hertz bezüglich der Mobilität , nicht Autogruppe unbedingt.


    Gruss

  • Richtig, wenn du Pech hast, gehst du ohne Auto nach Hause...


    Ist mir zwar bei 50 Mieten nicht passiert, aber bei Dir/deinen Bekannten beschleicht mich so ein Gefühl, dass wir bald Erfahrungen in der Richtung lesen werden. :rolleyes:


    Hertz funktioniert ganz einfach: Du gehst hin, wunderst dich warum die Buchung so günstig war, bekommst die Klasse, die gebucht war, steigst in deinen Kia und weißt wieder warum die BUchung am Anfang so günstig war. Keine Angst du kommst sicher zu deinem wichtigen Termin, aber im Ernstfall eben im i30!

  • Also ich saß noch nie in einem I30 :D


    Das was du online tätigst ist eine Buchungsanfrage, quasi eine Angebot, dass du gerne ein Fahrzeug mieten würdest...der eigentliche Vertrag kommt erst vor Ort zu stande, also hast du keine vertragl. Ansprüche auf ein Fahrzeug.


    Trotzdem viel Erfolg! Ich durfte bisher nur positive Erfahrungen mit Hertz machen, was Verfügbarkeit, Flotte und Service anbelangt. Liegt aber daran, dass ich eine wunderbare Stammstation habe. :205:

  • Auch bei mir verlief immer alles Super mit Hertz! Bestimmt auch, weil ich meine Stammstation habe, die sehr bemüht sind um mich. Von Ca. 10 Anmietungen seit August 2009 gabs nur einmal die gebuchte Klasse (118d mit leder etc) sonst nur Upgrades auf 3er Bmw, Land rover etc. :)

  • An Deiner Stelle würde ich Deinem Anwalt erstmal eine Klageschrift gegen Hertz vorbereiten lassen, bevor Du dort eine Reservierung tätigst.


    Sicher ist sicher!

  • An Deiner Stelle würde ich Deinem Anwalt erstmal eine Klageschrift gegen Hertz vorbereiten lassen, bevor Du dort eine Reservierung tätigst.


    Danke Peter... Denn ohne Anwalt kein XTAR und schon gar keine Competition! :rolleyes:


    Geben wir ihm 10 Tage und es wird ungefähr so etwas gepostet werden:


    "Hertz total unfähig... Z / XXAR - Reservierung per Hotline bestätigt bekommen... Fahrzeug war nicht da... nicht einmal ein Corsa in MUC zu haben... bin super unzufrieden... was meint Ihr??? probiere es nächstes Wochenende nochmal... vorher rede ich aber nochmal mit nem Anwalt... bringe jetzt den Anwalt gleich zur Anmietung mit... Bei Anmietung wieder kein Auto da... Dafür meint die RSA, dass sie für mich nen Platz im Carbon-Club freimachen konnte... Ein MichaelFFM soll dafür seinen Listenplatz abgeben... Cool, immerhin etwas rausgeholt"


    DftT

  • Wenn ich den dritten Satz eines Threads mit "Welche Rechte und Ansprüche hab ich" beginne, dann hoffe ich (auch in Anbetracht Deines Verhaltens in EC-Threads), dass Dich die Autovermietungen alle ganz schnell auf die Blacklist setzen.


    Wobei... Am Schluss kaufst Du Dir noch ein eigenes Auto und ich muss Dein Gelaber bei Motor-Talk anhören, nach dem Motto "Ey, auf wieviel € Schadensersatz kann ich meinen Händler verklagen, weil er mir als Werkstattersatzwagen keinen R8 gegeben hat?"


    :108:

  • Hertz funktioniert ganz einfach: Du gehst hin, wunderst dich warum die Buchung so günstig war, bekommst die Klasse, die gebucht war, steigst in deinen Kia und weißt wieder warum die BUchung am Anfang so günstig war. Keine Angst du kommst sicher zu deinem wichtigen Termin, aber im Ernstfall eben im i30!

    :120: i30 ist ja auch ein großartige, und repräsentatives Auto ^^

  • i30 ist ja auch ein großartige, und repräsentatives Auto ^^


    Für den Threadersteller ist der sicher ausreichend, um zum Anwalt zu fahren... wie schafft man es eigentlich auf 50 Posts und KEIN Dankeschön?!? :whistling:


    ich persönlich mag Hertz sehr... Sie sind günstig, zu 90% wirklich kundenorientiert und haben eine für den Preis wirklich angemessene Flotte... Wie man an meiner Signatur sieht, kann man wirklich angenehme Diesel fahren ohne armzu werden bzw. höchstens FDAR zu buchen. Das erfordert aber Kompromißbereitschaft und den Willen auch mal ein Downgrade oder runtergerockte C6 zu akzeptieren... dafür wird man dann auch mal für IWMR mit XDAR beglückt... Aber der Gedankengang ist für Maxicosi wohl so fremd, wie .... .... hier sollte jetzt irgendein unglaublich lustiger Vergleich mit Lazarus stehen, ich spar ihn mir..


    Grüße an alle die auch ohne Anwalt Autos mieten könen :125:

  • Auch wenn ich Adoli prinzipiell zustimme finde ich dennoch die Frage des TO sehr berechtigt.


    Bei meiner letzten Hertz-anmietung wurde ich mit den Worten: "Herr dmo, Sie haben Glück(!), dass wir ein Fahrzeug für Sie haben. Anderen Kunden müssen/mussten wir absagen" begrüßt. In diesem Moment wurde mir irgendwie ganz ganz komisch zumute. Meine Gefühle schwankten zwischen Euphorie (dennoch ein Fahrzeug zu bekommen) und innerer Wut (allein zum Gedanken, dass ich hier u.U. auch ohne Auto nach Hause geschickt worden wäre).


    Wenn man bedenkt, was dort für ein persönlicher Rattenschwanz dahinter steckt:
    - Mitfahrern kurz vor Abfahrt die Fahrt absagen.
    - Termine, die man sich am WE gesetzt hat absagen
    - usw. ..


    Und nun, da Sixt und EC auch deutiche teurere Konditionen haben, wirds auch schwer an einem Freitag Mittag irgendwo in München noch ein bezahlbares Auto herzubekommen :thumbdown:


    Ich hoffe, dass dieser Fall nie eintreten wird :S

  • Bei meiner letzten Hertz-anmietung wurde ich mit den Worten: "Herr dmo, Sie haben Glück(!), dass wir ein Fahrzeug für Sie haben. Anderen Kunden müssen/mussten wir absagen" begrüßt. In diesem Moment wurde mir irgendwie ganz ganz komisch zumute. Meine Gefühle schwankten zwischen Euphorie (dennoch ein Fahrzeug zu bekommen) und innerer Wut (allein zum Gedanken, dass ich hier u.U. auch ohne Auto nach Hause geschickt worden wäre).


    Die eigentliche Antwort habe ich ja auch heute morgen sofort gegeben. Er geht im Ernstfall ohne alles nach Hause... :P


    ok, ich oute mich als jemand, der den TO, allein schon wegen der Dinge und der Art wie er hier schreibt, nicht leiden kann. Mit jedem anderen, also auch mit Dir, hätte ich das Thema bis zum Erbrechen diskutiert, weil es ja wirklich uns alle betrifft... bei Admin100xxx und Maxi sollte ich besser auf ignorieren drücken. Da sind mir unsere wirklich wertvollen Tips ala DeutschlandCard einfach zu schade.


    Gruß

  • Bei meiner letzten Hertz-anmietung wurde ich mit den Worten: "Herr dmo, Sie haben Glück(!), dass wir ein Fahrzeug für Sie haben. Anderen Kunden müssen/mussten wir absagen" begrüßt. In diesem Moment wurde mir irgendwie ganz ganz komisch zumute. Meine Gefühle schwankten zwischen Euphorie (dennoch ein Fahrzeug zu bekommen) und innerer Wut (allein zum Gedanken, dass ich hier u.U. auch ohne Auto nach Hause geschickt worden wäre).
    Wenn man bedenkt, was dort für ein persönlicher Rattenschwanz dahinter steckt:
    - Mitfahrern kurz vor Abfahrt die Fahrt absagen.
    - Termine, die man sich am WE gesetzt hat absagen
    - usw. ..


    Auch wenn ich den Ärger des Kunden bei einer Absage doch verstehen kann, so ist es halt manchmal wirklich nicht möglich eine Reservierung zu bedienen (aus welchen Gründen auch immer). Ich kann hier leider nur für mich sprechen und sagen, das wir versuchen den Kunden so rechtzeitig als möglich zu kontaktieren und ihm entweder Ausweichmöglichkeiten oder im schlimmsten Fall eben die Stornierung der Reservierung mitzuteilen.


    Wie gesagt, auch wir tun das nicht wirklich gerne, auch wenn bei manchem hier die Meinung vielleicht verbreitet ist !

  • Wie gesagt, auch wir tun das nicht wirklich gerne, auch wenn bei manchem hier die Meinung vielleicht verbreitet ist !


    Ja, das glaube ich dir ganz sicher.


    Nur frag ich mich jetzt gerade ernsthaft, wie es mit meinem kommenden 2 Resis ausschaut. Bei Sixt und EC hört man ja schon von Fahrzeugknappheit ..und Wenn ich an Weihnachten 2009 denke, wo Hertz in München komplett ausgebucht war ....


    Da wäre es für den Kunden schon irgendwie angenehmer, wenn in den Vermietbedingungen zumindest eine 24h--Garantie drin sein würde. Sprich beide Seiten binden sich an den Vertrag, wenn nicht 24h vorher storniert wird.


    So wäre es halt planbarer ;)


    Ansonsten muss ich natürlich sagen, dass ich bisher (bis auf eine Ausnahme am Münchner Hauptbahnhof) auch sehr zufrieden mit Hertz war :205:

  • Hallo ich hoffe ich darf mich zu eurer Diskussion dazu gesellen bzw. ich hoffe es mag jemand mit mir darueber diskutieren. Des Weiteren bitte ich die anderen (Voll)Juristen micht nicht zu steinigen. ABER: Wieso kann man nicht von einem vorvertraglichen Verhaeltnis ausgehen. Bsp: Wie oben, ich faht mit Bahn/Taxivwhatever zur Station und verlass mich seit 2 Wochen auf die Reservierung. Dementsprechend habe ich auch Termine Flug und alles gelegt. Jedoch kommt erst am Schalter, also ohne vorherigen Anruf, die Ansage:"Sorry,kein Fahrzeug und tschuess"...Bin ich nicht als Verbraucher besonders geschuetzt? gerade in Bezug auf vertraute Aufwendungen, die ich taetige.


    Danke. :)

  • In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit.


    Unternehmen XY kann sich aussuchen, an wen es seine Ware oder Dienstleistung verkauft. Ausnahme bilden hier Bahn,Bus und Taxen, da diese eine Beförderungspflicht haben, sowie z. B. Stromunternehmen, diese müssen die Kunden mit Strom versorgen. Natürlich nur, wenn brav gezahlt wird. ;)


    Ich würde die Möglichkeit eine Reservierung einzugeben eher als "invitatio ad offerendum" ansehen, also eine Einladung ein "Kauf-Angebot" der Dienstleistung zu machen. Im Supermarkt bietet mir das Unternehmen ja die Ware auch nicht direkt am Regal an, sondern ich sammle alles schön ein, und sage dann an der Kasse "das möchte ich bitte kaufen", mal bildlich gesprochen.


    So viel von einem "dreiviertel" Laien, da ich in 2 Semestern hin und wieder mal ne Jura Vorlesung besucht habe :D


    PS: Ich weiß warum ich aufgehört habe ;)

  • Der eigentliche Vertrag wird erst in dem Moment geschlossen, in dem der Sixt/Hertz, ... Mitarbeiter dir einen Mietvertrag druckt bzw. deine Reservierung "auscheckt".
    Wie im oben genannten Beispiel, liegt der Kaufvertrag erst beim Eintippen des Kaufpreises der Kasiererin in die Kasse vor (oder über den Scanner ziehen).


    Man sollte demnach keinen rechtlichen Anspruch auf ein Fahrzeug durch eine Reservierung haben.

  • Im Supermarkt bietet mir das Unternehmen ja die Ware auch nicht direkt am Regal an, sondern ich sammle alles schön ein, und sage dann an der Kasse "das möchte ich bitte kaufen", mal bildlich gesprochen.


    Im Supermarkt wird es dir aber nicht passieren, dass die an der Kasse die Kassiererin sagt:
    "Tut mir Leid, aber die Ware ist bereits für einen anderen Kunden reserviert. Sie ist zwar da, aber wir können sie Ihnen nicht verkaufen".


    PS: Ich weiß warum ich aufgehört habe ;)


    Weil du auf mein Gegenbeispiel auch keine bessere Ausrede wüsstest :D ;)


    Der eigentliche Vertrag wird erst in dem Moment geschlossen, indem der Sixt Mitarbeiter dir einen Mietvertrag druckt bzw. deine Reservierung "auscheckt".
    Wie das oben genannte Beispiel liegt der Kaufvertrag erst beim eintippen des Kaufpreises der Kasiererin in die Kasse vor (oder über den Scanner ziehen).


    Man sollte demnach keinen rechtlichen Anspruch auf ein Fahrzeug durch eine Reservierung haben.


    Das würde ich NICHT so unterschreiben!


    Man kann sehr wohl eine verbindliche Reservierung abgeben, an derer beide Parteien gebunden sind. Es kommt halt auf das an, was vertraglich vereinbart wurde.


    Ist eine Bahn-Sitzplatzreservierung etwa auch unverbindlich? ;)

  • Im Supermarkt wird es dir aber nicht passieren, dass die an der Kasse die Kassiererin sagt:
    "Tut mir Leid, aber die Ware ist bereits für einen anderen Kunden reserviert. Sie ist zwar da, aber wir können sie Ihnen nicht verkaufen".


    Das Recht hat sie als Vertreter des Supermarktes sehr wohl.


    Das würde ich NICHT so unterschreiben!


    Man kann sehr wohl eine verbindliche Reservierung abgeben, an derer beide Parteien gebunden sind. Es kommt halt auf das an, was vertraglich vereinbart wurde.


    Ist eine Bahn-Sitzplatzreservierung etwa auch unverbindlich?


    Eine Sitzplatzreservierung hast du _vorher_ bezahlt, demnach hast du schon geleistet. Die Bahn ist in dem Moment dazu verpflichtet auch zu leisten.
    Zumindest zahle ich für die Sitzplatzreservierung.


    Anders ist es selbstverstädnlich bei Prepaidreservierungen, aber das war ja nicht Gegenstand der Debatte.

  • Ist eine Bahn-Sitzplatzreservierung etwa auch unverbindlich? ;)


    Ja! Das ist sogar ein relativ guter Vergleich zur Autovermietung: Wenn z.B. ein ICE mit etwas weniger Wagen fährt als laut Plan, dann können oft nicht alle Sitzplatzreservierungen realisiert werden. Man bekommt dann den Kaufpreis der Reservierung erstattet und darf stehen (oder sucht sich so einen Platz). Was soll man auch machen, wenn es den Platz nicht gibt?
    Und wenn die Autovermietung tatsächlich kein Auto mehr hat, dann kann sie normalerweise auch keines herbeizaubern.


    Ich selbst habe es bei mittlerweile bald 100 Mieten bei Hertz noch nie erlebt, dass kein Auto da war. Ich habe fast immer die gebuchte Klasse erhalten (meistens Gruppe G / IWMR). Manchmal auch ein "Upgrade" auf 3er BMW / Audi A4 (was platzmäßig leider eher ein Downgrade ist), aber nie ein echtes Downgrade.

  • Ich weiß nicht wo ihr das hernehmt, dass Online-Buchungen von Mietwagen prinzipiell unverbindlich sind.
    Ich zitiere die Sixt-AGB:

    Zitat

    Inlands- und Auslandsreservierungen sind nur für Preisgruppen, nicht für Fahrzeugtypen verbindlich.


    Bei Europcar ist der Reservierungs-VERTRAG!!!! sogar mit noch mehr Rechten für den Kunden behaftet.
    Bei Hertz hingegen haben weder der Vermieter noch der Kunde irgendwelche Ansprüche


    Ihr müsst euch bitte wirklich klar machen, was für eine Art von Rechtsgeschäft ihr da mit einer Online-Buchung genau tätigt. Auch wenn der Vermieter es "Reservierung" nennt, heißt das noch lange nicht, dass es rechtlich unverbindlich ist!


    Anders ist es selbstverstädnlich bei Prepaidreservierungen, aber das war ja nicht Gegenstand der Debatte.


    Nur mal so ganz nebenbei. Meine Prepaid-Buchung bei Sixt lief so ab:
    04.06.10 Reserviert/Gebucht
    24.06.10 Fahrzeug abgeholt
    05.07.10 Fahrzeug zurückgegeben
    08.07.10 Betrag wurde abgebucht


    Der Unterschied Prepaid-Buchung zu normaler BUCHUNG ist, dass ich bei der "Prepaid"-Buchung einstärker eingeschränktes rücktrittsrecht habe.


    Ja! Das ist sogar ein relativ guter Vergleich zur Autovermietung: Wenn z.B. ein ICE mit etwas weniger Wagen fährt als laut Plan, dann können oft nicht alle Sitzplatzreservierungen realisiert werden. Man bekommt dann den Kaufpreis der Reservierung erstattet und darf stehen (oder sucht sich so einen Platz). Was soll man auch machen, wenn es den Platz nicht gibt?
    Und wenn die Autovermietung tatsächlich kein Auto mehr hat, dann kann sie normalerweise auch keines herbeizaubern.


    Der Vergleich passt dann wieder nicht ganz, weil im Reiseverkehr nen haufen Sonderregelungen ggü. allgemeinen Rechtsgeschäften existieren.
    Dann war wohl mein Beispiel nicht perfekt gwählt.


    Ich bleibe dennoch bei meiner Behauptung, dass ich bei Sixt und Europcar verbindliche Buchung vornehme und bei Nichterfüllung des Vertrages entsprechende Rechte nach BGB hab.