Unfall mit Sixt Mietwagen - Polizei nicht gerufen

  • Aus dem Telefonbuch.


    Ich dachte man soll das an der Unfallstelle machen, und da habe ich meistens kein Telefonbuch dabei. Sowieso wenn ich unterwegs bin in einer "fremden" Stadt, gibt es keine Möglichkeit um direkt an ein Telefonbuch heran zu kommen. Eine andere Lösung wird sich aber schon finden.


    warum nicht?
    man wird doch eh weiterverbunden.


    Weil die 110 doch für Notfälle ist, oder? Und die jetzt für solche Sachen zu beschäftigen gehört sich nicht.

  • In diesem Fall ist "immer" sehr unklar!!!! Soll ich das nächste mal wenn ich nen kleinen neuen Kratzer bemerke sofort die Polizei rufen und ein Verfahren wegen Unfallflucht in die Wege leiten lassen????!!! Müsste ich ja eigentlich, denn es heisst ja "immer". Soll ich wenn ich einen Steinschlag mit dem Fahrzeug abbekomme ebenfalls die 110 wählen, denn mir ist ja ein Schaden entstanden und es heisst ja, dann muss ich "immer" die Polizei rufen....


    Da wird sich die Polizei aber freuen. Des weiteren kann ich jedem nur davon abraten, in den meisten Nachbarländern die Polizei bei so kleinen Bagatellen zu rufen, das kostet da nämlich dann richtig Kohle und den Schaden aufnehmen werden sie auch nicht.

  • 110 ist überhaupt kein Problem, da du per Traking verfahren ehh mit der nähsten Leitstelle verbunden wirst. Außer Silvester da habe ich es auch schon mal erlebt das ich einen Schwaben am Telefon hatte, aber in der Regel ist das so, naja und der Poller hat schon einen Besitzer, das ist in der Regel die Stadt bzw. der welcher den poller dort aufgestellt hat, und wer weiß vllt. steht dieser dort auch wiederrechtlich?! Ich denke die 12k kommen auch durch Verdienstausfall der AV sowie Arbeitskosten usw. zu Stande dies ist nicht der reine Schaden.
    Und des weiteren gibt es in Deutschland und ich denke auch in Österreich ein Gesetz was dein Verhalten nach einem Unfall expliziet Regelt §34 STVO
    Nach Bußgeldkatalog ist ein Verkehrsunfall auch mit Strafe belegt, ich hatte selber mal einen VU beim Einparken, damals gab es aber noch die möglichkeit des Ermessenspielraums bei den Beamten, und ich hab mir wenigstens die 75€ gesparrt...
    Ich denke du wirst wirklich schlechte Karten haben wegen deinem Schaden btw. dein Bruder er hätte ja auch betrunken sein können oder unter Einfluss von BTM aber ich denke das sollte lieber ein Jurist klären...(ist nur meine persönliche Auffassung)
    Ich wünsch euch trotzdem Viel Glück in der Sache

  • Er wird wohl nicht drumherum kommen die 12000€ zu bezahlen. Es gibt nämlich auch schon ein entsprechendes Urteil (BGH, E. v. 10.06.2009, Az.: XII ZR 19/08 ) nachdem der Mieter den ganzen Schaden ohne Haftungsbeschränkung zahlen muss, weil er die Polizei nicht gerufen hatte und dem Vermieter ist es erlaubt dies zu verlangen um seine Interessen zu schützen.

  • Sehr ärgerlich für den Bruder. Aber ein normaler Schaden der beim Rückwärtsfahren an einem Poller geschiet sind ein paar Kratzer und vieleicht hat die SIXT-Hotline dies so interpretiert, da der Wagen ja auch noch fahrbereit war. Den solche Schäden kommen ja öfter vor auch ohne das man es bemerkt und dann bekommt man Post von der Schadensabteilung zur Stellungsnahme, welche dann auch nur maximal die SB fordert. Hier rede ich grade aber nur on kleinen Schäden, welche mit ausbeulen, neulackieren 1000-2000€ betragen.
    Zur 110 Frage, ja die habe ich auch bei meinem Wildunfall in der Nacht igendwo im Spreewald benutz da ich dort im Urlaub war, kein Problem. Auch bekam ich schon von der ADAC-Staumelder Hotline diese Nummer zu benutzen um Gegenstände auf der Straße zu melden, wen sich die Gegenstände auf der Fahrbahn befinden.

  • Oh man, na das klingt schon ein wenig komisch....

    • Wie schafft man einen Schaden von 12.000€ wenn man "nur" gegen einen Poller fährt?!
    • Das Fzg dürfte mit diesem Schaden praktisch nicht mehr fahrbereit gewesen sein
    • Es glaubt doch keiner ernsthaft, dass ein Poller nach einem solch heftigen Aufprall noch ganz ist,oder?!
    • Die Vermutung von SIXT, dass die Polizei nicht hinzugezogen wurde, weil der Fahrer vllt unter Alkoholeinfluss o.ä. stand liegt bei dieser Schadenshöhe doch sehr nahe...

    Somit stimmt hier wohl einiges nicht bzw. irgendetwas wird hier verschwiegen...


    Was die 110 angeht, so kann man diese immer wählen und die Leitstelle verbindet einen zur nächsten Polizeiinspektion weiter. Zudem kommt die Polizei in den meisten Fällen, wenn man darauf besteht und vorallem wenn man erwähnt, dass man eine Unfallaufnahmen benötigt, da es sich bei einem Fahrzeug um ein Miet- bzw. Geschäftsfahrzeug handelt.

  • Mir ist in München mal so ne Olle mit nem MX-5 auf einen Werkswagen von Audi draufgefahren.


    Zum Glück war direkt vor uns die Polizei mit einem Reisebus zugange.


    Die Frau hat sich ewig aufgeführt, warum ich wegen einer kleinen Schramme gleich die Polizei hole.


    Der Polizist hats ihr dann erklärt, dass bei Mietwagen oder Werkswagen immer die Polizei hinzugezogen werden muss, weil das die Firmen so vorschreiben.


    Mit Verständnis bei der Polizei kann man also durchaus rechnen.

  • wenn ich gerade mal OT was fragen darf: bei einem nicht durch mich zu verschuldenen schaden (z.b. getriebeschaden etc.): muss da auch die polizei gerufen werden? wenn zum beispiel öl ausläuft oder man rechts auf der autobahn mit dem wagen "parkt"?

  • Hi,


    ich kann mich den Vorrednern nur anschließen. Hatte auch schon einige Erfahrungen in der Richtung gemacht:


    1) Mich hat jemand beim Spurwechsel übersehen - Schaden war minimal (kleiner Kratzer und Beule am Mietwagen) und der Unfallgegner wollte unbedingt verhindern, dass ich die Polizei rufe, da er sonst ein Bußgeld hätte zahlen müssen. Polizei war aber sehr nett und hat meinem Unfallgegner das Bußgeld (wären EUR 250 gewesen) erlassen, weil wir uns normalerweise ohne Polizei geeinigt hätten. Die "Problematik", von wegen dass man die Polizei selbst bei kleinsten Schäden informieren muss, war den Herren aber bekannt.


    2) Ich bin mal im Parkhaus eines Supermarktes gegen einen Pfeiler gefahren (mit einem schönen 5er BMW von Sixt, war wirklich sehr traurig ;( ), habe diesen leicht gestreift. Daraufhin habe ich auch die Polizei gerufen, wobei ich gehofft habe, dass diese sich weigern zu kommen (war auch nur ein kleiner Kratzer an der Seitentür und ich wollte deswegen nicht auf einen Streifenwagen warten, da ich einen wichtigen Termin hatte). Aber von wegen: man bat mich, auf's nächstliegende Revier zu kommen, um den Unfall aufzunehmen! Dort wurden dann Fotos von dem Auto gemacht und die Beamtin hat sogar 30 Minuten daran gesetzt, die Besitzer/Verwaltung des Parkhauses zu kontaktieren. Allerdings hat diese sich dann geweigert, jemanden runterzuschicken und sich den Pfeiler anzuschauen, was die Polizistin tatsächlich verlangt hat. Danach habe ich noch EUR 50 wegen Verstoß gegen §1 StVO abdrücken dürfen und habe den Hinweis bekommen, dass mein Verhalten so absolut richtig war, ansonsten hätte ich eine Anzeige wegen Fahrerflucht kriegen können! Also Vorsicht Leute, lieber einmal mehr zum Telefon greifen! Wenn der Beamte sich weigert, den Unfall wegen Bagatelle aufzunehmen ist das euer "Glück" - einfach Name des Beamten, Präsidium und Uhrzeit notieren und in den Schadensbericht für die AV schreiben, dann ist alles ok und ihr spart euch Zeit, aber je nach Laune und Lust der Beamten nehmen die sich selbst für kleine Kratzer richtig viel Zeit. Für die Versicherung, egal ob über Kreditkarte oder von der AV dazugebucht, ist Anruf bei der Polizei ein MUSS - es sei denn, man ist sich sicher, dass der Schaden definitiv unter dem Selbstbehalt liegt.

  • wenn ich gerade mal OT was fragen darf: bei einem nicht durch mich zu verschuldenen schaden (z.b. getriebeschaden etc.): muss da auch die polizei gerufen werden? wenn zum beispiel öl ausläuft oder man rechts auf der autobahn mit dem wagen "parkt"?


    Meiner Meinung nach nicht - ist mir auch schon mal passiert (Kühlerflüssigkeit ausgelaufen). Dann einfach Pannenhotline der AV anrufen, die jemanden schicken, der den Schaden repariert oder dich den Wagen an der nächsten Station gegen einen anderen austauschen lassen (wenn du noch fahren kannst).

  • Zur Thema 12.000 € und nicht mehr Fahrbereit. Wenn der Mieter mit der kompletten Seite an dem Poller dran lang ist kann sehr wohl ein hoher Schaden entstehen. Habe letztens ein E-QP gesehen, ist an der Leitplanke langgerutscht und die Seite war verkratzt: 14.000€ Schaden. Es kann also gut hinkommen dass das Auto dann "nur" Kratzer hatte und fahrbereit war und trotzdem so ein hoher Schaden entstanden ist.