Unfall mit Sixt Mietwagen - Polizei nicht gerufen

  • Hallo,


    mein Bruder hat einen Sixt Mietwagen in Deutschland angemietet und ist damit dienstlich nach Österreich gefahren. Dort hatte er aufgrund einer unachtsamkeit eine Kollition mit einem Strassenboller bei dem nur das Mietfahrzeug beschädigt wurde. Da kein dirtter verwickelt war und die Sixthotline beim anruf nicht ausdrücklcih darauf bestand die Plolizei zu rufen tat er das auch nicht. Im glauben auf der SB sitzen zu bleiben ist weitergefahren und hat das Fahrzeug dann zurückgegeben. Nun hat eine Rechnung in Höhe von ca. 12.000 Euro bekommen, da er die Polizei nicht gerufen hätte. Dies steht auch in den AGBs. Da er diese Summe niemals aufbringen kann ist er völlig verzweifelt. Die Anwälte konnten uns bisher auch keine Eindeutige Aussage dazu machen. Gibt es ähnliche Fälle bei jemandem hier? Für jeden Hinweis bin ich Dankbar. Ich muss Ihm helfen.


    Grüße


    AU


    EDIT: Gehört nicht in Erfahrungsberichte Sixt.
    Grüße, KM

  • laut AGB´s ist man dazu VERPFLICHTET bei Unfällen die Polizei hinzuzurufen. Dies sollte man auch unbedingt beachten. Sogar bei meinem Leasingfahrzeug hat mich die Firma expliziet nochmal draufhingewiesen, da es sonst evtl. Probleme mit der Versicherung geben kann. Dies ist nun bei Dir der Fall. Ich würde mich rechtlich beraten lassen. Wenn die Anwälte da keine Chance sehen so bleibt deinem Bruder keine andere Möglichkeit als die 12.000 € zuzahlen. Evtl. dann in Raten oder so. Sorry, aber das ist leider so.


    P.S.: bei Bagatelldilikten kann die Polizei das Erscheinen verweigern. Dann solltest du aber zumindest telefonisch um eine Notiz im Tagebuch bitten damit du nachweisen kannst das du deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen bist. Hatte ich auch schon häufiger. Habe mir dann Datum, Uhrzeit und Name notiert und dieses auf dem Unfallbericht notiert. Gab dann nie Ärger.

  • Das ist mir auch klar. Es kann doch aber nicht gesetzmäßig sein, aufgrund eines Formfehlers ihm die Kosten auszubürgen.

  • Was denn für ein Formfehler?


    In den AGB steht, dass die Polizei zu rufen ist und er hat das nicht getan.

  • das ist ein sehr sensibles Thema. Die Frage ist doch ganz einfach: hast du es Schriftlich von Sixt das du keine Polizei rufen sollst?? Nein, da es die Hotline gesagt hat. Hast du wenigstens Datum, Uhrzeit und Name des Hotline-Mitarbeiters von Sixt?? Selbst wenn Er die Daten hat, bin ich mir ziemlich sicher das dieser Mitarbeiter sich nicht mehr an eine solche Aussage erinnern kann. Immerhin ist diese Aussage gegensätzlich zu dem von deinem Bruder unterschriebenen Mietvertrag/AGB´S. Ich sehe gaaaaaaanz schlechte Chancen für Euch !!

  • 12 000 Euro wegen eines Pollers ? Na da muss er sich aber richtig richtig mühe gegeben haben ...


    Steht in den AGBs, die man immer lesen sollte wenn man Mietet/Kauft/o.ä., das ist keinerlei Formfehler sondern schlichtweg faulheit ... und diese schützt vor Strafe eben nicht, tut mir leid.


    Da bleibt einem wohl nur, in den sauren Apfel beißen und in zukunft lesen angewöhnen und mit offenen Augen Auto zu fahren, den nwas wäre , wenn der Poller 6 Jahre alt gewesen wäre und dein Sohn ?

  • die Sixthotline beim anruf nicht ausdrücklcih darauf bestand die Plolizei zu rufen


    hast du es Schriftlich von Sixt das du keine Polizei rufen sollst?? Nein, da es die Hotline gesagt hat. Hast du wenigstens Datum, Uhrzeit und Name des Hotline-Mitarbeiters von Sixt??


    Die Hotline hat nicht gesagt, dass er nicht nicht die Polizei rufen bräuchte. Sie haben ihn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er die Polizei hinzuziehen muss.

  • Auch wenn es off-topic ist, kann mir jemand sagen wo ungefähr die Grenze liegt zwischen der Polizei hinzurufen, bzw. was man ohne die Polizei noch den AV's übergeben kann? Oder ist bei jedem Schaden (Parkrempler, Kratzer 4 cm) die Polizei zu rufen?

  • laut AGB´s musst du IMMER die Polizei rufen. Allerdings lehnen die Ihr Erscheinen auch gerne bei Bagatelldelikten ab.

  • Vielenl Dank für die Hinweise. Dass die Lage nciht einfahc ist und wie schlimm es ist weiss ich ja selbst. Dies zu bestätigen hilft mir nicht weiter. Mir ist wichitg ob hier jemand aus so einer Sache rausgekommen ist und ob es noch Ideen gibt wie man das noch irgendwie drehen kann.
    Ich sehe das ja genauso und rufe immer die Polizei wenn sowas passiert.


    Grüße


    AU


  • Dort steht aber auch das man als Mieter nachweisen muss, das die Polizei den Schaden nicht aufnemen wollte. Wie macht man das denn bitte, zur Wache fahren und sich einen unterschriebenen Wisch holen drauf steht das die Polizei nicht kommen wollte?


    Sorry, aber ich glaube das die Polizisten einen dann auslachen werden, bzw. wenn ich Polizist sein würde hätte ich auch wohl etwas besseres zu tun.

  • So würde ich das machen ja.
    Lieber lass ich mich auslachen und hab dann so einen Wisch, bevor ich 5000€ am Schluss selber zahlen muss.


    Und die bei der Polizei kennen die Vorgaben der Autovermietungen ja auch.

  • Auch wenn es off-topic ist, kann mir jemand sagen wo ungefähr die Grenze liegt zwischen der Polizei hinzurufen, bzw. was man ohne die Polizei noch den AV's übergeben kann? Oder ist bei jedem Schaden (Parkrempler, Kratzer 4 cm) die Polizei zu rufen?


    Genau diese Frage habe ich mir auch gestellt!!!! Und in diesem Fall finde ich die Reaktion seitens Sixt doch etwas zu hart. Ich kann verstehen, dass sobald jmd. anderes mit in den Unfall verwickelt wurde insbesondere bei Personenschaden sofort die Polizei hinzugerufen werden muss, damit alles aufgenommen wird und nicht hinterher Forderungen dritter im Raum stehen die nicht begründet sind o.ä. Auch um dem Versicherungsmissbrauch vorzubeugen sollte bei Unfällen mit anderer Beteilligung immer die Polizei gerufen werden, es soll ja Leute geben die sich ein Fahrzeug mieten um dann damit einen verschuldeten Unfall zu bauen um so ordentlich Kohle zu machen.....


    In diesem Fall war es aber "nur" ein Poller, der wohl keine Ansprüche stellen kann. Somit bleibt der eigentliche Schaden am Mietfahrzeug. Da müsste die Vk greifen, denn es gibt keine klare Erläuterung, wann ich die Polizei in so einem Fall rufen muss. Eine Aussage seitens Sixt wie "Es muss immer die Polizei gerufen werden" ist doch sehr unklar.

  • ist weitergefahren und hat das Fahrzeug dann zurückgegeben


    Nun hat eine Rechnung in Höhe von ca. 12.000 Euro bekommen


    Bekomme nur ich die 2 Aussagen nicht zusammen. Sorry aber mit einem Fahrzeug das einen 12.000 EUR Schaden hat fahre ich doch nicht mehr weiter?
    Ok Felge am Bordstein verkratzt oder Stosstange gedätscht, Steinschlag, usw. verlangt doch Sixt kein Aktenzeichen der Polizei.

  • Die Polizei lacht überhaupt nicht, wenn Du wegen Kleinigkeiten wie einem Parkkratzer anrufst, die sind da sehr routiniert drin und haben das öfters. Die sagen dann nach Schilderung des Sachverhalts: Für solche Bagatelldelikte kommen wir nicht, notieren sie sich aber gerne meine Namen und meine Dienststelle. Die kannst Du dann samt Uhrzeit der Vermietung (oder privaten Versicherung) nennen und gut ist. [Ein Teil dieser Übung bzw. des Kalküls von AV/Versicherung ist ja im übrigen auch, dass Du wohl kaum im Vollsuff bei der Polizei anrufen würdest, solltest Du die Möhre im Suff setzen]

  • Ja deswegen hatte ich ja auch schon gefragt,
    weil egal was für nen Auto ist, muss du ganz schon was leisten, um ne 12 000 mit einem Poller zu schaffen.
    Und da reicht net nen kaputter kühler, nen Schwienwerfer und ne Stoßstange ...