Erfahrungen mit Prepaidkreditkarten bei AVIS?

  • Hallo sehr geehrte Mietprofis,


    ich bin auf der Suche nach Erfahrungsberichten in Sachen Bezahlung per Prepaidkreditkarten bei Avis.


    Meiner Logik nach müßte es klappen sofern der benötigte Betrag verfügbar ist (Mietpreis + Kaution), möchte aber gerne Eure Meinungen dazu hören.


    Prinzipiell -laut AGBs einiger Vermieter- sind ja Prepaidkarten verboten, aber das ist ja eher unwichtig, Frage ist nur ob es "gemerkt" wird da die Karten ja mittlerweile auch hochgeprägt sind und wenn genügend Geld aufgeladen wurde ...


    Alora > laßt uns drüber sprechen ;-)

  • bei sixt eindeutig in den AGB:


    "Alle Kreditkarten international anerkannter Kreditkartengesellschaften - wie American Express, Diners Club, Eurocard/Mastercard und Visa - werden akzeptiert. Sämtliche Prepaid-Karten, sowie Debit-Karten (VISA Electron) werden nicht akzeptiert."




    bei avis meiner meinung nach nicht:


    "Wenn die Forderungen aus diesem Mietvertrag mit einer Kreditkarte bezahlt werden, gilt die Unterschrift des Karteninhabers als Ermächtigung, den gesamten Rechnungsbetrag dem betreffenden Konto bei der Kreditkartenorganisation zu belasten. Diese Ermächtigung gilt auch für Nachbelastungen infolge von Mietpreiskorrekturen, Schadensfällen und Verkehrsverstößen auf der Grundlage des Mietvertrages."




    jedoch muss da schon einiges draufgeladen sein, wenn da bei einer dicken karre 4000 euro kaution geblockt werden sollen!

  • Steht denn nicht sogar DEBIT auf solchen Karten drauf ? *grübel*


    Und ehrlich gesagt habe ich auch noch keine DEBIT Karte gesehen deren Zahlen hochgestellt waren, aber ist nur mein Eindruck !

  • tja, also bei mir gehts um einen Mietbetrag von ca 900 Euro, dazu kommen -laut Info der Station- 150 Euro Kaution . wenn also um die 1500 auf der Karte drauf sind müßte es klappen ... oder ? Oder wird immer noch mehr "geblockt" oder "angefragt" ,,,


    bitte nicht mit Auszügen aus den AGBs kommen, das spielt ja keine reale Rolle, Frage ist ja nicht on es "erlaubt" ist nur ob es "machbar" lol ,,,


    Schön wäre natürlich ob es konkrete Erfahrungen gibt ..


    danke danke

  • Na, der Trend geht eindeutig zu Karten ohne jeglichen optischen Unterschied zu "normalen" , kein Vermerk und bei einigen Karten mittlerweile absolute selbe Prägung wie sonst



  • nein, die agb spielen natürlich keine rolle, man darf die autos sogar verkaufen und die einnahmen steuerfrei behalten...



    mal im ernst: die werden mehr blocken, denn du hast ja als mieter mit kreditkarte das recht das auto später abzugeben als "geplant". bei sixt weiß ich dass es so ist:


    auto übers wochenende abholen und mit kreditkarte bezahlen, dann nicht zurückbringen => nichts passiert


    weiterhin im urlaub bleiben (weil es ja so schön war) und nach 5 tagen hat sixt angerufen und gefragt ob ich denn schon wüsste, wann und wo ich das auto zurückgeben möchte. (wahrscheinlich damit die ihre flotten ein wenig planen können).




    so, wenn jetzt kunde 0815 mit einer prepaid kreditkarte kommt und einen 5er ausleiht, den jedoch nicht nach einer woche zurückgibt sondern erst nach 2 wochen, muss sixt ja logischerweise mehr abbuchen und stellt fest: "oh, doof, kreditkarte ist leer". ergo: da wird schon etwas luft gelassen.


    falls es avis anders handhabt klärt mich gerne auf.

  • "Wenn die Forderungen aus diesem Mietvertrag mit einer Kreditkarte bezahlt werden, gilt die Unterschrift des Karteninhabers als Ermächtigung, den gesamten Rechnungsbetrag dem betreffenden Konto bei der Kreditkartenorganisation zu belasten. Diese Ermächtigung gilt auch für Nachbelastungen infolge von Mietpreiskorrekturen, Schadensfällen und Verkehrsverstößen auf der Grundlage des Mietvertrages."


    Für mich definiert sich das über den Begriff "Kreditkarte". Und diese sind nunmal keine Prepaid oder DEBITkarten, von daher meiner Meinung nach eine Anmietung nicht möglich !

  • Für mich definiert sich das über den Begriff "Kreditkarte". Und diese sind nunmal keine Prepaid oder DEBITkarten, von daher meiner Meinung nach eine Anmietung nicht möglich !


    Das stimmt allerdings und hatte ich gar nicht bedacht. Eine Kreditkarte gewährt einem ja einen vorher festgelegten Kreditrahmen für Einkäufe etc. Bei einer Prepaidkreditkarte zahle ich das Geld ja vorher ein um es dann auszugeben, also hat diese Karte meiner Meinung nach 1. den Namen Kreditkarte nicht verdient (es ist ja kein Kredit sondern mehr eine Girokarte) und 2. ist die Karte total unnötig und kostet wahrscheinlich noch 30 Euro im Jahr :D



    OT: ich gehe davon aus, dass jedes Kartenlesegerät / EC Gerät sofort erkennt um was für eine Karte es sich handelt und daher wird einem der Fahrzeugschlüssel verwehrt bleiben.

  • Genau das gilt es herauszufinden ob die Lesegeräte differenzieren. Ich wage die Behauptung "nicht" da aus EDV-technischer Sichtweise und von der Netzwerkkommuniaktion mit der Bank bzw den Authorisierungsservern keine Unterschiede genannt werden (das wiederum garantiert der Vertrag den ein Kunde einer Prepaidkarte mit den Unternehmen VISA oder Mastercard verbindet).


    Sinn und absolutes Positivmerkmal dieser Karten ist die Bonitätsunabhängige Ausgabe und Schufafreiheit (somit quasi nicht aufspürbar (auch nicht für i-welche Behörden) und dadurch sehr geringe Pfändungsrisiken ...

  • gaaanz ruhig ;-) .. miete auch relativ viel (bestimmt 20/30 mal im halben Jahr) aber sonst immer Transporter und mit EC /bis jetzt immer sixt), ist für mich nur neu bei avis und mit KK bzw. PKK...



    und wenn ein Thema nervt, einfach nicht öffnen , das Internet ist groß genug und hat auch noch genug Speicherplatz für meine bescheidene Frage ...


    ;-)

  • in aller Regel verwenden die Banken für Prepaid Cards und echte Credit Cards unterschiedliche Nummernräume für BIN-IIS Bank Identification Number / Issuer Identification Number (die ersten vier, fünf oder sechs Ziffern der Kartennummer), sodass eine Identifizierung einer Debit Card mit Hilfe einer dahinterliegenden Datenbank technisch einfach wäre. Ob das gemacht wird, keine Ahnung, aber möglich ist es auf jeden Fall. Zumindest die Vermietungen, die in ihren AGB Prepaid Cards explizit ausschliessen, dürften dahingehend auch prüfen.

  • hmm, daß die BINs Datenbänke von den Banken freigegeben werden wundert mich , aber gut - ja - das wäre in der Tat eine technische Möglickeit KK und PKK zu unterscheiden ... werds mal avis mal probieren und berichten ...

  • ber gut - ja - das wäre in der Tat eine technische Möglickeit KK und PKK zu unterscheiden ...


    Also auf dem Magnetstreifen steht ja bestimmt mehr als Nummer, Karteninhaber und Verfalls Datum. Zumindest bei der LH CC ist ein Verweis auf den Chip codiert.
    Ebenso kann ich mir vorstellen das eine Info für eine Authorisierungs Pflicht hinterlegt ist.

  • Also > Erfahrungsbreicht > es klappt ohne Probleme. Der Mietbetrag + Kaution (ca 150 Euro) muss einfach auf dem Kartenkonto verfügbar sein und dann klappt es mit den Prepaidkarten wie mit den "normalen" Kreditkarten. Auf die Frage hin "ist es eine Prepaid" einfach nein antworten, und wenn die Karte hochgeprägt ist KANN sie nicht differenziert werden. Der Server bzw. die Abrechnungsroutine differenzieren auch nicht.


    SOGAR ein großer Vorteil gegenüber üblichen KK > die Vermieter können nicht im Nachhinein was abbuchen (zB bei verspäteter Rückgabe oder leerem tank), bzw. diese Abbuchungsversuche können mit einem Anruf bei der Bank storniert werden.


    voila !

  • 1) Glückwunsch, dass es geklappt hat


    2) Widerspruch zu der Aussage, dass eine Differenzierung nicht möglich ist. Möglich ist sie auf jeden Fall, wie oben ausgeführt, offenbar sparen sich die AV an dieser Stelle jedoch eine Prüfung


    3) falschen Buchungen kann bei jeder Kreditkarte, egal ob prepaid oder postpaid, durch Anruf widersprochen werden


    4) geht jedoch eine berechtigte Buchung (zB. bei verspäteter Rückgabe oder leerem Tank) ins Leere, kommt spätestens dann heraus, dass es sich um eine Prepaid-Karte handelt, eine Sperrung des Kunden bei der AV dürfte dann wohl die wahrscheinliche Folge sein (allerdings dürfte dieser Fall dank Blockung einer Kaution selten sein, meist sollte die Kaution ja solche Betraege decken)

  • SOGAR ein großer Vorteil gegenüber üblichen KK > die Vermieter können nicht im Nachhinein was abbuchen (zB bei verspäteter Rückgabe oder leerem tank), bzw. diese Abbuchungsversuche können mit einem Anruf bei der Bank storniert werden.


    voila !


    naaaja, das würd ich aber mal mit einem großen "aber" markieren. natürlich kann avis dir nichts nachberechnen, sollte dein KK-Konto nichts mehr aufweisen, das gleiche wäre aber auch der Fall wenn dein Kreditrahmen bei einer normalen Kreditkarte bis zum Limit ausgeschöpft ist.


    Und nun kommt mein aber: AAAAAABER haben die 1. deinen Führerschein, 2. deine ganzen anderen persönlichen Daten und 3. Rechtsanwälte, die agieren werden sobald du auf schriftliche Zahlungsaufforderungen zur Nachzahlung nicht reagieren wirst. Dann wirst zu wahrscheinlich zusätzlich noch zur Kasse geben, aufgrund der Verletzung der AGB da du den RA angelogen hast was die KK angeht. Also kurz um: Die werden ihr Geld bekommen und im unwahrscheinlichen fall das dies nicht so sein sollte: du wirst nie wieder ein fahrzeug bekommen!