Führerscheinbesitz LSAN

  • Hallo mir ist da gerade bei SIXT etwas aufgefallen, da es mich aktuellBetrifft wäre eine Klärung sehr hilfreich.


    Ich habe am Anfang August eine Reservierung für LSAN sowie eine Bestätigung im System, ich habe hierzu auch eine Express-Card auf der meine Daten gespeichert sind, nun werde ich aber in den nähsten Tagen meinen neuen Führerschein abholen können, kann ich das dann einfach im System ändern oder brauch ich wieder eine neue Karte (neue FS-Nummer)?
    Desweiteren steht in den AGB`s:

    In Deutschland gelten für das Mindestalter und den Führerscheinbesitz folgende Regelungen:


    18 Jahre/1 Tag für Fahrzeuge der Gruppen MCMR bis CWMR, ETMR


    21 Jahre/2 Jahre für Fahrzeuge der Gruppen IDMR bis LWAR, CTMR, ITMR, SSMR bis LSMR, SFMR bis FFMR,


    25 Jahre/3 Jahre für Fahrzeuge der Gruppen XDAR, FTMR, PTMR, LTMR, XTMR, XTAR, XSMR, XSAR, PFMR, LFMR, XFAR, LSAN, LTAN.


    ist das jetzt wirklich so gemeint oder ist das ein rechtlicher Fehler von SIXT?
    Den eigentlich ist doch die Laufzeit der Fahrerlaubnisklasse(n) entscheidend und nicht der Führerschein, dies ist doch nur das mitgeführte Dokument der erhaltenen Faherlaubnisklassen und da ich mindestens alle 5 Jahre einen neuen Führerschein bekomme, kann ich mir das einfach nicht vorstellen.


    Der Blick des RA interessiert mich aber schon wenn ich da mit dem Ausstellungsdatum dieser Woche auftauche...


    Mfg Patrick

  • 25 Jahre/3 Jahre für Fahrzeuge der Gruppen XDAR, FTMR, PTMR, LTMR, XTMR, XTAR, XSMR, XSAR, PFMR, LFMR, XFAR, LSAN, LTAN.


    heißt Du musst 25 Jahre alt sein und mindestens seit 3 Jahren im Besitz der Führerscheinklasse B


    ist das jetzt wirklich so gemeint oder ist das ein rechtlicher Fehler von SIXT?


    ja das ist so gemeint, sowas nennt man AGBs


    da ich mindestens alle 5 Jahre einen neuen Führerschein bekomme


    was hast Du denn für einen Führerschein?(


    Der Blick des RA interessiert mich aber schon wenn ich da mit dem Ausstellungsdatum dieser Woche auftauche...


    er/sie wird sicherlich schnell bemerken, dass Da ein Datum im Feld Führerscheinklasse B steht. Sollte mindestens 3 Jahre her sein...

  • Die Klassen C,CE werden nur auf 5 Jahre befristet ausgestellt, von daher brauch ich alle 5 Jahre einen neuen mit dem dazugehörigem Stress :102:
    noobiig
    Du irrst dich, klar kann SIXT in seine AGB`s schreiben was sie wollen aber es sollte doch rechtlich korrekt sein....Richtig wäre doch Mindestbesitz der Fahrerlaubnisklasse B, 3 Jahre und nicht Führerscheinbesitz den wie gesagt hier handelt es sich doch lediglich um das von der Behörde ausgestellte Dokument mit dem du deine erworbenen Fahrerlaubnisklassen nachweisen kannst.
    Aber wenn dies damit gemeint ist, bin ich ja beruhigt 8|


    *edit*
    Ich habe die Sache mal an SIXT weitergeleitet mit der bitte um Berichtigung ihrer AGB`s

  • Hi


    für Sixt kann ich nicht sprechen, aber bei Hertz steht das auch so in den AGB und trotzdem war das kein Problem, als ich letzten Monat mit einem neuen, fünf Tage alten Führerschein ankam (bei mir aufgrund Erwerb einer weiteren Klasse, CE; C hatte ich schon länger)
    Das ist wohl nur eine unklare Formulierung. Relevant ist wohl das Datum, welches für die entsprechende Klasse auf der Rückseit in Spalte 10. steht)


    Ciao
    Markus

  • ich glauch beim wort führerscheinbesitz weiß jeder halbwegs intellektuelle mensch was gemeint ist. so seh ich das.


    Solche Beiträge kannst du dir sparen :103: , aber wenn du schon so anfängst, hege ich nur durch diesen einen Beitrag schwere Zweifel an dir . Oder ist deine Hochstelltaste defekt.

  • Du irrst dich, klar kann SIXT in seine AGB`s schreiben was sie wollen aber es sollte doch rechtlich korrekt sein....Richtig wäre doch Mindestbesitz der Fahrerlaubnisklasse B, 3 Jahre und nicht Führerscheinbesitz


    Ich bin mir sicher, Sixt meint damit "Besitz der Fahrerlaubnis", ob das nun juristisch korrekt ausgedrückt sein mag oder nicht, sei mal so dahin gestellt.
    Wenn Du die Fahrerlaubnis Klasse B schon länger als 3 Jahre besitzt, wirst Du keine Probleme bekommen.


  • Solche Beiträge kannst du dir sparen :103: , aber wenn du schon so anfängst, hege ich nur durch diesen einen Beitrag schwere Zweifel an dir . Oder ist deine Hochstelltaste defekt.


    Sorry, aber irgendwie hat er recht. Nur ist es halt etwas unglücklich ausgedrückt. Durch etwas Auslegung sollte schon klar sein, was mit Führerscheinbesitz gemeint ist. Vom Sinn und Zweck (bei höheren Klassen nur Mieter mit wenigstens etwas Fahrpraxis ans Steuer zu lassen) her kann es ja nur darauf abzielen, wie lang man den PKW-Führerschein (Klasse B) hat. Das Alter des Dokuments stellt dies ja nicht sicher bzw. würde gerade das Gegenteil - wie in deinem Fall - bewirken.


    Steffen


  • Solche Beiträge kannst du dir sparen :103: , aber wenn du schon so anfängst, hege ich nur durch diesen einen Beitrag schwere Zweifel an dir . Oder ist deine Hochstelltaste defekt.

    überall wird gespart. ja, auch bei einer feststelltaste. aber diesen beitrag konnt ich mir nicht verkneifen. frage gelöst?

  • Wenn wir schon so pingelig werden, dann sollte aber auch klar sein, dass da Führerscheinbesitz steht und nicht Ausstellung des Führerscheins... Führerscheinbesitz schließt auch ein, dass ich vorher einen anderen hatte, wenn denn die Ausstellung des neuen nahtlos übergeht... Somit kann Dein Führerschein ruhig erst vor zwei Tagen ausgestellt worden sein, besessen hast Du ihn, wenn auch auf einem anderen Stück Plastik dokumentiert, schon vorher ;)

  • Gut ok, nun wollen wir hier wirklich nicht die Kiste der Pandora öffnen 8|
    Meine Frage wurde geklärt.....
    Auch wenn ich bei dem Thema nicht ganz eurer Meinung bin, wird es mich nicht das Leben kosten, danke ertmal soweit.

  • Gut ok, nun wollen wir hier wirklich nicht die Kiste der Pandora öffnen 8|
    Meine Frage wurde geklärt.....
    Auch wenn ich bei dem Thema nicht ganz eurer Meinung bin, wird es mich nicht das Leben kosten, danke ertmal soweit.


    OK. Ganz schön ein (Fahr)Bericht schreiben nachher :209:

  • Wenn ich meinen Senf dazugeben darf, ich habe meinen Führerschein offiziel in Deutschland umtauschen müßen da ich einen Österreichischen Militäführerschein hatte. Ja in Österreich darf man Zivil auch mit dem Heeresführerschein fahren. Da ich aber in Deutschland nicht fahren durfte damit musste ich den Führerschein umtauschen. Nach langen Behördenwegen 240€ Telefonkosten, und die ganzen Führerscheingebühren bekam ich am 08.09.10 meinen Führerschein mit allen Klassen (ja ich habe alle Klassen bis auf D1-D1E-D-DE nicht). Auch das sogenante Feld 10 steht 08.09.10 das heisst nach den Regeln von Sixt habe ich Offiziel den Führerschein erst ab 08.09.10. Bis jetzt hatte ich noch keine Probleme bei Sixt auch bei der Miete von FDMR wo ich 21Jahre sein muss und 2Jahre Führerschein haben muss. 21 erfülle ich ja aber laut Deutschen Führerschein nicht die 2Jahre ;) ich glaube das kommt auf den RA an (kann mich auch Täuschen).


    Daher bin ich mir nicht sicher mit den Angaben von Sixt ich glaube das kommt auf das Auftreten der Person und wie man sich verhält man sagt ja wenn einer einem Sympathisch ist vertraut man Ihm mehr.


    Aber ich kann das nur auf mich jetzt beziehen meine Erfahrung halt