Vollkaskoschutz bei Upgrades

  • Hallo,



    ich hatte grad ein Gespräch mit einer sehr unfreundlichen Angestellten von Sixt, unter anderem hat die Dame sich darüber beschwert, dass ich an meiner Stammstation Autoupgrades annehme, die laut AGB aber erst über 25 Jährige annehmen dürfen. Ihr genauer Wortlaut war "Haben Sie sich mal die AGB durchgelesen? Sie wissen ja sicherlich, dass Sie dann ohne Versicherungsschutz fahren?"



    Da ich das als nicht 100% logisch empfinde hier meine Frage: Ich habe (schon des öfteren) LDAR bei Sixt gebucht, jedoch war diese Kategorie nicht verfügbar. Im allerletzten Beispiel habe ich als Ersatzfahrzeug XDAR bekommen (und auch das ist schon öfters passiert). Auf meinem Mietvertrag steht also


    Mieter: ich


    Gebuchte Kategorie: LDAR


    Miettage: 3


    Abholung / Abgabe etc.


    Macht einen Nettopreis von X Euro und dazu kommt die Vollkasko mit 950 Euro Selbstbeteiligung und die Mehrwertsteuer plus ggf. Stationszuschlag i.H.v. 20%.


    Mein Führerschein und meine Kreditkarte (ggfs. auch 2, denn ich hatte auch schonmal eine S-Klasse) liegen der Station vor, ich bekomme das Auto ohne Unterschrift etc. und fahre los.


    Meiner Meinung nach bin ich nun bei einem Unfall mit einer Selbstbeteiligung von 950 Euro Vollkaskoversichert, der Mietvertrag gibt nichts anderes her, zumal darauf auch LDAR verzeichnet ist, was ich mit meinen 23 Jahren mieten darf. Ich hab der Dame am Telefon einfach mal nicht wiedersprochen (war auch nicht meine Stammstation, war eine benachbarte Station die aus irgendeinem Grund ein Problem damit hat, dass wir unsere Autos am Flughafen mieten wo das Personal freundlich, zuvorkommend und flexibel ist und nicht bei denen).


    Nach genauerer Betrachtung finde ich allerdings keinen Anhaltspunkt der mir jetzt sagt: Du hast keine Versicherung (wäre ja auch schwachsinning sonst die Gebühren für die Vollkasko zu zahlen wenn die eh nicht gilt). Habe ich etwas übersehen oder was sagt ihr dazu?

  • Was die dame sagt ist nicht ganz richtig.
    Der RA muss überprüfen, ob du alt genug bist oder nicht.
    Er handelt gegen die richtlinien wenn er dir ein Auto ab 25 gibt. Du hast aber trotzdem Versicherungsschutz.


    Wenn das auto nen Totalschaden hat, ist es sicherlich möglich dass der RA dafür dann bisschen ärger kriegt, weil er dir das Auto nicht hätte geben dürfen.

  • Du kommst selbst wenn sie dir als Upgrade nen BMW M3 hinstellen (zwar wird das nie vorkommen) aber selbst da kommst du in den Genuss deiner VK ! Alles korrekt keine sorgen machen !

  • Wie wäre es eigentlich, wenn der Mietvertrag am Check-In-Automat ausgestellt wird und ein Upgrade ohne passendes Mindestalter angenommen wird?

  • Frage passt lt. VK einfach mal hier rein auch wenns um die Lufthansaversion geht *hoff*


    Gleiches gilt auch für die Lufthansa KK bei Upgrades?

  • Ich bezweifle auch, dass du als Mieter die Pflicht hast, bei Abholung die Altersgrenzen aller Fahrzeuggruppen im Kopf zu haben UND zu wissen, welche Fahrzeuge in welcher Gruppe sind.


    1. Der Normalkunde hat keinen blassen schimmer in welcher Reihenfolge die Fahrzeugkategorien stehen
    2. Kennt dieser die Altersgrenzen nicht in und auswendig
    3. hat er keine Ahnung, welche Fahrzeuge wie eingruppiert sind (vor Abschluss des Mietvertrages bei Abholung)


    Also ist es Sache des RSA irgendwelche Einschränkungen zu prüfen.
    Letztendlich ist es ja auch eine Willenserklärung vom RSA, wenn er dir ein Auto gibt, dass du nicht hättest direkt reservieren können. Somit ist m.E. eine Vertragsänderung zustande gekommen. Aus Ende.


    :)

  • Zu den bisherigen (m. E. richtigen) Überlegungen noch mal zwei Zitate aus den AGB:


    Laut AGB gelten "für bestimmte Fahrzeuggruppen Beschränkungen hinsichtlich des Alters" (Hervorhebung von mir).
    Gebucht war LDAR, bezahlt wird LDAR, auf dem Vertrag steht LDAR. Wie soll denn da Otto Normalkunde wissen, dass der ihm ausgehändigte 7er in einer anderen Gruppe fährt? (Noch besseres Beispiele wären CLS oder A8, die werden in der Fahrzeugliste auf sixt.de unter XDAR garnicht erwähnt, da kann der Kunde also garnicht die Gruppe wissen.)


    Ferner kann der Kunde "eine Auflistung der Alters- und Führerscheinbestimmungen [...] vor Reservierung auf der Website von SIXT" (Hervorhebung von mir) einsehen.
    Vor der Reservierung guckt der Kunde nach ("Ah, LDAR darf ich fahren. Reserviere ich."). Wenn er dann was anderes bekommt ist das m. E. nicht Ottos Problem...


    Q: http://www.sixt.de/fileadmin/s…/Sixt-AGB-Deutschland.pdf



    Nachtrag: Wenn es zu einem Versicherungsverlust führen würde, würde das im übrigen nicht nur die Vollkasko betreffen, sondern auch die Haftpflicht.