Autovermieter sperrt Kunden aufgrund Nordschleifenfahrt

  • Die Firma Europcar unterbindet die Nutzung der Nordschleife in Einzelfällen durch die lebenslängliche Sperrung von Kunden.
    Betroffene Personen wurden darüber durch Europcar weder mündlich noch schriftlich informiert und erfahren so erst bei der nächsten versuchten Anmietung von dieser Sperrung.
    Gezielten Rückfragen weicht die Servicehotline lavierend aus.


    Frage 1:
    Die Nutzung der Nordschleife im Rahmen von Touristenfahrten (i.S.d. STVO öffentliche Einbahnstrasse, gebührenpflichtig) wird lt. Europcar-AGB als motorsportlichen Veranstaltungen interpretiert. Ist dies gerechtfertigt?


    Frage 2:
    Wie erfolgt die Erfassung bzw. Überwachung von Nordschleifen-Fahrten durch die Firma Europcar?
    Werden Daten zielgerichtet erhoben?
    Findet eine Massendatenerfassung und -speicherung statt?
    Wer prüft die datenschutzrechtliche Relevanz?


    Die Firma Sixt beschreitet bei der M3 Flotte einen klaren Weg und läßt eine entsprechende Verbotserklärung vom Fahrzeugnutzer unterzeichnen.
    Unklar bleibt hier ein evtl. Nutzungsverbot im Rahmen der AGB bei allen übrigen Mietfahrzeugen.


    Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?

  • Jetzt bin ich irretiert!


    Der Bruder meiner Freundin ist regelmäßig auf der Nordschleife unterwegs - allerdings immer im Rahmen dieser Touristenfahrten (bei denen allerdings mehr als genügend Unfälle passieren).


    Laut ihm - und auch den Kollegen vom Ring - sind reguläre Mietwagen von der Teilnahme völlig ausgeschlossen.


    Kann natürlich sein, dass einige "durchrutschen" - grundsätzlich sollten keine Fahrzeuge von Sixt, Europcar & Co unterwegs sein.


    :63: Die Höhe war wohl ein Teilnehmer im S350 CDI von Sixt. Der wollte das Schiff tatsächlich durch die grüne Hölle jagen!

  • Also erstens mein Freund herzlichen Glückwunsch zur Sperrung bei Europcar und zweitens: Es tut mir überhaupt nicht leid!!!!
    Wenn ich daran denke dass ich evt. dein Nachmieter sein könnte und ein Fahrzeug bekomme welches DU auf der Nordschleife gequält hast finde ich es nur gut und richtig, solche Mieter auf Lebenszeit zu sperren!
    Komm mir jetzt nicht mit "Ich bin nur nen bisschen gefahren, da ist nix passiert ich weiß was ich mache etc." Gelaber, denn jede Rennrunde bringt jedes Fahrzeug an den Grenzbereich und verringert die Lebensdauer der Komponenten ungemein, auch wenn man das nicht sofort mitbekommt und es nicht zu einem gravierendem Zwischenfall gekommen ist. Darüber hinaus hast du mit deiner Unterschrift auf dem Mietvertrag das Verbot zur Teilnahme an motorsportlichen Ereignissen mit dem Mietfahrzeug bestätigt, nichts anderes ist "eine Runde auf Nordschleife"!
    Wie Ec mitbekommen hat, dass du da gefahren bist???? Ganz einfach, denn es gibt den Berufsstand der Privatdetektive, wenn du mal nen bisschen mehr dich umgeschaut hättest und nicht nur auf Drehzahlmesser, Tacho und quietschende Reifen dein Bewusstsein gelegt worden wäre dann wäre der ein oder andere beruflich anwesende Herr/Dame der/die sich komischerweise für dich gaaannzzz besonders interessiert hat, aufgefallen.


    Mich würde es auch nicht wundern, wenn nicht nur Ec dir ein Fahrzeug zukünftig verweigern sollte, in Zeiten der globalen Vernetzung ist es gut möglich, dass nicht nur dort dein Name auf der schwarzen Liste steht.....


    :115:

  • Mich würde es auch nicht wundern, wenn nicht nur Ec dir ein Fahrzeug zukünftig verweigern sollte, in Zeiten der globalen Vernetzung ist es gut möglich, dass nicht nur dort dein Name auf der schwarzen Liste steht.....


    Glaube ich nicht, da gibts dann soweit ich weiß datenschutzprobleme.

  • Trotzdem, hat er ein Problem. Sei es das mit einem Polo von Sixt, oder einer S-Klasse von EC auf dem Ring war oder ist. Es ist und bleibt untersagt bzw. verboten. Von daher gibt es von mir kein Mitleid oder ähnliches.

  • Die Firma Europcar unterbindet die Nutzung der Nordschleife in Einzelfällen durch die lebenslängliche Sperrung von Kunden.

    Dies ist bei anderen Vermieten auch nicht unüblich.

    Frage 1:
    Die Nutzung der Nordschleife im Rahmen von Touristenfahrten (i.S.d. STVO öffentliche Einbahnstrasse, gebührenpflichtig) wird lt. Europcar-AGB als motorsportlichen Veranstaltungen interpretiert. Ist dies gerechtfertigt?

    Ja. prinzipiell könnte dir Europcar auch vorschreiben nicht durch den MC-Drive zu fahren, oder nicht durch Hamburg usw.

    Frage 2:
    Wie erfolgt die Erfassung bzw. Überwachung von Nordschleifen-Fahrten durch die Firma Europcar?

    Sie erfolgt eben...

    Werden Daten zielgerichtet erhoben?

    Sofern du mit einem Mietwagen auf einer Rennstrecke unterwegs bist, wird in diesem Moment das ganze erfasst.

    Findet eine Massendatenerfassung und -speicherung statt?

    nein - siehe oben

    Wer prüft die datenschutzrechtliche Relevanz?

    was möchtest du denn prüfen lassen? Das Kennzeichen eines Mietwagen ist doch nicht schwer zu erkennen, und hat zunächst nichts mit deinen Daten zutun.

    Die Firma Sixt beschreitet bei der M3 Flotte einen klaren Weg und läßt eine entsprechende Verbotserklärung vom Fahrzeugnutzer unterzeichnen.

    Das ist ein Ausnahmefall, und eigentlich nicht notwendig. Ich denke es dient der Abschreckung.

    Unklar bleibt hier ein evtl. Nutzungsverbot im Rahmen der AGB bei allen übrigen Mietfahrzeugen.

    Ist laut AGB komplett untersagt.

  • Die Erfassung von Mietwagen auf solchen Rennstrecken erfolgt meist durch eigene Mitarbeiter oder beauftrage Privatdetektive.


    An deiner Stelle würde ich das in Zukunft auch mit Mietwagen anderer Vermieter unterlassen, sonst landest du auch auf deren Blacklist.


    Es gibt übrigens auch eine Vermieterübergreifende Blacklist, nur mal so zur Info.

  • zu diesem Verbot kann man den Vermietern nur gratulieren. Immerhin tauchen die Fahrzeuge als Jahreswagen wieder auf dem normalen Markt auf. Und wer will schon ein Wagen der von irgendwelchen Spinnern auf einer Rennstrecke zerheizt wurde?? Sorry, aber deine Frage könntest du dir mit ein bisschen Anstand und Moral selber beantworten. Warum machst du sowas nicht mit dem eigenen Auto?? (jeder nromale denkende Mensch würde jetzt sagen: naja weil der Verschleiss und das Risiko viel zu gross sind). Aus den Gründen verbieten es auch alle seriösen Autovermietungen !!

  • zu diesem Verbot kann man den Vermietern nur gratulieren. Immerhin tauchen die Fahrzeuge als Jahreswagen wieder auf dem normalen Markt auf.


    also wer einen ehemaligen mietwagen kauft, dem ist eh nicht mehr zu helfen ;).


    zum thema: ich denke fast jeder hier hat schonmal mit dem gedanken gespielt, ich jedenfalls schon. aber das risiko is mir einfach zu hoch, gerade auf der norschleife kann so schnell was passieren und dass da keine versicherung zahlt dürfte klar sein. das ist der spaß einfach nicht wert. klar kann man argumentieren es handelt sich um ne öffentliche straße aber wenn die AGB der vermieter das nunmal verbieten, ist es halt verboten, da braucht man sich net zu wundern wenn man mit dem feuer spielt und sich verbrennt.

  • Beim Privat PKW zahlt die Versicherung jedenfalls solang es sich um eine Touristenfahrt handelt und nicht um eine behördlich genehmigte Rennveranstaltung. Eine Autovermietung muss ihr Fahrzeug zwar nicht kaskoversichern lassen, aber zumindest bestände in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung Deckung, die AGB von Sixt sind nicht maßgeblich für den KH-Versicherungsschutz der Fahrzeuge gegenüber Dritten. Der Geschädigte hätte ja in jedem Fall einen Direktanspruch gegen den Versicherer von Sixt und nicht gegen Sixt. Der Opferschutzgedanke steht hier wohl im Vordergrund.


    Ohje ich schweife ab :D Auf der Blacklist zu stehen wäre natürlich s...ubptopimal :)


  • Glaube ich nicht, da gibts dann soweit ich weiß datenschutzprobleme.

    Es gibt WANDA, die Warndatei der deutschen Autovermieter. Funktioniert wie die Schufa, man kann dort schwarze Schafe melden und im Umkehrschluß dort auch nach diesen Leuten anfragen, so dass die großen Autovermieter untereinander schon Bescheid wissen ... :8o:

  • Frage 2:
    Wie erfolgt die Erfassung bzw. Überwachung von Nordschleifen-Fahrten durch die Firma Europcar?
    Werden Daten zielgerichtet erhoben?
    Findet eine Massendatenerfassung und -speicherung statt?
    Wer prüft die datenschutzrechtliche Relevanz?


    Da gibt es nichts zu prüfen! Es steht jemand mit einer Kamera neben der Strecke, fotografiert und schickt die Bilder an die Vermieter. Alles nicht verboten! Die suchen deinen Namen aus dem System und je nach Abholzeit bekommst du dann bei der Abgabe schon das Erinnerungsfoto mit dem Kommentar "Auf nimmer wiedersehen" mit.


    Wer mit einem Mietwagen auf eine Rennstrecke geht, der hat es einfach nicht anders verdient. Hoffentlich bist du nicht nur bei EC sondern übergreifend gesperrt!

  • OOOHHHH was soll man da noch sagen Regeln sind da um gebrochen zu werden aber in deinem Fall war es schlichtweg eine Sch****idee und zu Recht auf die Blacklist das macht man einfach nicht..!! Keine mieten mehr WALK IN Only Walk OUT :-)

  • Und wenn Du ganz viel Pech hast, dann bekommst Du noch während der Fahrt auf dem Ring bzw, während der Mietzeit den Anruf das Du das Auto bei der nächsten EC Station abgeben darfst. Von der Rechnung für die Werkstatt und bzw einem Gutachter wollen wir hier mal nicht reden.

  • Ich gebe meinen Vorrednern natürlich recht, dennoch hat der TO nicht mit einem Wort erwähnt, das es sich bei der Angelegenheit auch um Ihn handelt oder habe ich was überlesen? Klar durch die Blume kann ich es auch rein interpretieren! Doch vllt wollte er aus diesem FORUM auch einfach nur paar Information zur Handhabung der AVs in diesem Sachverhalt erlangen und nicht gleich moralisch sowieso menschlich belehrt werden.


    Marvin hat mit seinem Post die Fragen doch optimal beantwortet, ohne dabei zu persönlich zu werden, danach hätte der Thread eigentlich geschlossen werden können.

  • Es gibt WANDA, die Warndatei der deutschen Autovermieter. Funktioniert wie die Schufa, man kann dort schwarze Schafe melden und im Umkehrschluß dort auch nach diesen Leuten anfragen, so dass die großen Autovermieter untereinander schon Bescheid wissen ... :8o:

    sowas ähnliches gibt es auch für KFZ-Versicherungen. Wenn man einen Unfall/Schaden hat, den man evtl. nicht selbst verschuldet hat, und der Gegner seine Daten nicht rausgegen will (aus welchen Gründen auch immer, es kann ja sein, dass es Leute gibt, die zb vergessen danach zu fragen), kann man dort anrufen, das kennzeichen durchgeben und dann bekommt man die Versicherung des Unfallgegeners genannt - auch möglich für Privatpersonen.

  • Ich gebe meinen Vorrednern natürlich recht, dennoch hat der TO nicht mit einem Wort erwähnt, das es sich bei der Angelegenheit auch um Ihn handelt oder habe ich was überlesen? Klar durch die Blume kann ich es auch rein interpretieren! Doch vllt wollte er aus diesem FORUM auch einfach nur paar Information zur Handhabung der AVs in diesem Sachverhalt erlangen und nicht gleich moralisch sowieso menschlich belehrt werden.


    Marvin hat mit seinem Post die Fragen doch optimal beantwortet, ohne dabei zu persönlich zu werden, danach hätte der Thread eigentlich geschlossen werden können.


    :59:

  • zu diesem Verbot kann man den Vermietern nur gratulieren. Immerhin tauchen die Fahrzeuge als Jahreswagen wieder auf dem normalen Markt auf. Und wer will schon ein Wagen der von irgendwelchen Spinnern auf einer Rennstrecke zerheizt wurde?? Sorry, aber deine Frage könntest du dir mit ein bisschen Anstand und Moral selber beantworten. Warum machst du sowas nicht mit dem eigenen Auto?? (jeder nromale denkende Mensch würde jetzt sagen: naja weil der Verschleiss und das Risiko viel zu gross sind). Aus den Gründen verbieten es auch alle seriösen Autovermietungen !!

    100% Zustimmung