Mietwagen Beschädigung

  • Na ja — auch ich bin kein Jurist. Ich glaube aber, dass die Schadenersatzforderung der AV der Vorbringung einer Behauptung entspricht, und vor Gericht wäre deshalb die AV in der Pflicht, den Wahrheitsgehalt ihrer Behauptung zu beweisen. Ob sie das allein mit der Darlegung von irgendwelchen Zeitpunkten, bei denen ein Schaden bemerkt oder nicht bemerkt worden ist, schaffen kann, ist wohl eher fraglich.

  • Ich glaube aber, dass die Schadenersatzforderung der AV der Vorbringung einer Behauptung entspricht, und vor Gericht wäre deshalb die AV in der Pflicht, den Wahrheitsgehalt ihrer Behauptung zu beweisen.


    Hm...nun, ich gehe von der Annahme, dass sich gerade wegen dieser Unklarheit die AV`s mit diesem Vertrag, den der Mieter unterschreibt, absichern.
    Ich gebe Dir ein Auto in diesem Zustand, und falls etwas äußerlich beschädigt wird, so haftest Du dafür. Und wer es letztendlich gemacht hat, ist es dem Vermieter egal. Deshalb der Mietvertrag und die Klauseln bezüglich der Schäden.
    Wenn der Mieter sich querstellt unabhängig der Tatsache ob er es war oder ein Dritter, so wird ihm ja etwas vorgeworfen und nun muss er sich gerichtlich zu wehr setzten. Und alleine dieser Schritt kostet und ist mühsam. Hier geht es nicht ums Recht sondern um die ungünstigen Konsequenzen.
    Falls dem Mieter es finanziell nichts ausmacht und er vergnüglich die Lücken des Rechts aufsucht, so kann er das ja getrost machen. Und da wir ja eine Menge Lücken im unsren Rechstsystem haben, lässt sich sicherlich daraus ein Hobby machen.

  • Und wer es letztendlich gemacht hat, ist es dem Vermieter egal.

    Mit der "Einstellung" dürfte er aber vor Gericht nicht weit kommen, wenn er nun plötzlich einen konkreten Mieter für schadenersatzpflichtig hält.


    Deshalb der Mietvertrag und die Klauseln bezüglich der Schäden.

    Mag sein. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass bestimmte Klauseln gerichtlich als unwirksam erklärt werden — und der Mieter trotz geleisteter Unterschrift somit nicht daran gebunden ist.


    Wenn der Mieter sich querstellt

    Man darf nicht vergessen: Er stellt sich ja möglicherweise zurecht quer. Es kann ja durchaus sein, dass der bemängelte Schaden bereits vorlag, als ihm das Fzg übergeben wurde. Dann würde eine Verurteilung zum Schadenersatz einer Bestrafung dafür gleichkommen, dass er den Schaden nicht bemerkt hat. Und das wiederum würde alle künftigen Mieter dem Druck aussetzen, letztlich über eine KFZ-Gutachter-Qualifikation verfügen zu müssen und bei der Fahrzeugannahme 30 Minuten oder mehr mit einer gründlichen KFZ-Untersuchung samt Hebebühne-Check zu verbringen ...

  • Liebe Threat Teilnehmer!


    Ich freue mich darüber, das der Threat mittlerweile eine sachlichere und nachdenklichere Wendung genommen hat. Sobald sich bei mir was Neues tut - entweder von der Kreditkartenorganisation oder dem Vermieter oder evtl. auch dem Gericht, werde ich berichten. Ansonsten werde ich mich an der Diskussion vorläufig nicht mehr beteiligen was sicher bei manchen Threatern erleichternden Jubel auslösen wird - kann damit leben.


    Und was die Mietwagen in Portugal betriff - hier sind die Vermietstationen idR wesentlich großzüger wenn ein unaufgeklärter Bagatellschaden festgestellt wird, obwohl die Mietsätze teilweise erheblich, insbesondere außerhalb der Feriensaison, unter denen in Deutschland liegen, obwohl es sich meistens um die gleichen Vermieterorganisationen handelt.

  • kleines PS zur Frage, wer Halter ist:


    in Erläuterungen zum Verkehrsrecht heisst es:

    Zitat

    Halter eines Kraftfahrzeugs ist, wer das Kraftfahrzeug für eigene Rechnung gebraucht, insbesondere die Kosten bestreitet und die Verfügungsgewalt hat, d.h. Anlass, Ziel und Zeit seiner Fahrten selbst bestimmt

    damit dürfte innerhalb der Mietdauer der Mieter zwar nicht Eigentümer, aber als Halter definiert sein und daher haften.


    Deutlicher wird das, wenn man nicht an Kurzzeitmieten denkt, sondern beispielsweise an Leasing oder ein kreditfinanziertes Fahrzeug. Da liegt der Fahrzeugbrief ja auch bei der Bank oder dem Leasingunternehmer, welches solange auch Eigentümer am Auto ist, aber trotzdem haftet der Halter (=Leasing- oder Kreditnehmer) des Autos und die Bank muss nicht Schäden regulieren oder steht schon gar nicht in der Beweislast.

  • Lt. aktueller Auskunft der Staatsanwaltschaft Frankfurt/M., bei der ich eine Strafanzeige (Az.:3650 UJs 221042/10) gegen AVIS wg. Kreditkartenmissbrauch angeleiert hatte, hat AVIS mittlerweile den von meiner Kreditkarte zu Unrecht abgebuchten Unfallschaden (?) zurueck ueberwiesen*. AVIS hatte wohl Schiss, dass es zu einem grundsaechlichen Urteil kommt und den Schwanz eingekniffen. Darf ich jetzt triumphieren - eigentlich nicht, da die Vermietermethode "bei unklarer Schadenslage erstmal den Mieter und dessen Kreditkarte zu belasten" wahrscheinlich so weiter geht.


    *) = auf Grund dieser Tatsache wurde das entsprechende Ermittlungsverfahren auch eingestellt - habe jetzt 14 Tage Zeit, dagegen Einspruch zu erheben. Da ich meine Kohle zurueckhabe 8) ueberlege ich jetzt, die Sache zu vergessen - was meint man im Forum dazu? ?(

  • Danke für die Aufklärung. Kannst du mal kurz erläutern, wie du die Anzeige gestellt hast??? Klar, du bist zur Polizei gegangen, aber haben die dich nicht komisch angesehen weil man ja eigentlich mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag der Av erlaubt, sonstige anfallende Kosten der KK zu belasten.


    Ich dachte KK Missbrauch wäre es nur, wenn mir die Karte gestohlen o.ä. wird.


    Trotzdem herzlichen Glückwunsch, es zeigt sich mal wieder dass man als Kunde auch Rechte hat die man im Zweifelsfall nutzen sollte. Leider lassen sich noch immer viele von der Größe einiger Unternehmen abschrecken.

  • Ich hatte beim zustaendigen Amtsgericht per Einschreiben/Rueckschein (per eMail geht nicht) den Fall beschrieben und angezeigt mit dem Verdachtshinweis, dass es sich um Veruntreuung* (Kreditkartenmissbrauch**) handelt.


    *) = Veruntreuung in meinem Fall: ich hatte der Autovermietung die Verfuegung ueber meine Kreditkarte im Rahmen des Mietvertrages eingeraeumt. Die Autovermietung hat dann diese Verfuegungsgewalt genutzt, um sich ungerechtfertigerweise zu bereichern, d.h. mich fuer einen Schaden haftbar zu machen, den ich nicht verursacht hatte. Obwohl ich die Autovermietung zigmal schriftlich (per Einschreiben, eMail) aufgefordert hatte, meinem Kreditkartenkonto den ungerechtfertigerweise belasteten Betrag wieder gut zu schreiben, geschah nichts. Auch die Bank***, die mein Kreditkartenkonto fuehrte, tat nichts, obwohl ich auch die zigmal dazu aufgefordert hatte, die Kontobelastung rueckgaengis zu machen.


    **) = recherchiere mal im Internet unter "Veruntreuung", Kreditkartenmissbrauch"


    ***) = die Bank ist mit dem besagten Autovermieter auch noch "partnerschaftlich" verbunden?|?|?|?


    Heute, 30.12.2010, bekam ich endlich auch von der Autovermietung AVIS-Deutschland und von "meiner" Bank CAIXA-GERAL-DE-DEPOSITOS-Portugal die schriftliche Mitteilung, dass der belastete Betrag mir wieder gutgeschrieben :125: ist. Bei der Bank waren zusaetzlich noch Bearbeitungs-, Mahn- und Zinskosten in der Sache in Hoehe von 103,45 berechnet worden :?: Ich brauche wohl nicht extra betonen, dass ich mittlerweile alle meine Konten dort gekuendigt habe (war ueber 20 Jahre dort Kunde)


    Frage: wenn ich nochmal nach Deutschland komme - wo kann man preisguenstig eine Pferdekutsche mieten :101: Habe von Autovermietungen erstmal "die Schnauze" voll!


    Danke allen Leuten fuer ihre Beitraege - Ende gut, alle gut! Alles Gute, Gesundheit und Erfolg fuer 2011! :118: