Hatte im Juni 2010 für eine Woche privat ein Kfz. bei AVIS-Deutschland gemietet. Reserviert wurde 2 Wochen vorher aus dem Ausland und danach erfolgte unverzügliche Belastung meiner Kreditkarte. Inbesitznahme des Kfz. (keine Übergabe) erfolgte gegen Mitternacht im Dämmerlicht einer Hochgarage (Düsseldorf-Flughafen) ohne Zeugen. Im Dämmerlicht des Inbesitznahmeortes konnte bei einer kurzen, äußeren Inaugenscheinnahme kein Schaden (?) an dem Kfz. festgestellt werden. Rückgabe des Kfz. nach einer Woche (Flughafen Köln-Bonn), dabei wurde von dem AVIS-Checker an der Oberkante des vorderen, rechten Kotflügels eine kleine Delle entdeckt die auf dem Rückgabeprotokoll vermerkt wurde - ich fügte dem Protokoll noch schriftlich zu, daß ich die Delle erst jetzt entdeckt hätte und es sich um einen von einem Dritten verursachten Schaden handelt - Unfallflucht? Wieder zurück an meinen ausländischen Wohnort schickte ich AVIS-Deutschland unverzüglich eine eMail in der ich bemerkte, daß ich den Schaden nicht zu verantworten hätte und eine zusätzliche Belastung meiner Kreditkarte nicht erlaube. Einige Tage später stellte ich über Interbanking fest, daß mein Kreditkarte mit einem Betrag von ca. € 740,- belastet war (Kreditkartenmißbrauch?). Daraufhin schrieb ich AVIS einen eingeschriebenen Brief mit Rückschein und forderte die Rückbuchung des Betrages und reklamierte gleichzeitig "ersatzweise" die Höhe des Betrages, da die Erledigung der Reparatur mittels "Spot"-Methode max. € 150 - 200 kosten würde (nur noch diese Reparaturmethode wird von vielen Versicherungen bei der Schadensregulierung von Bagatellschäden kostenmäßig anerkannt). Ferner machte ich darauf aufmerksam, daß lt. Urteil LG Baden-Baden 5 S 19/06 vom 12.6.2007 (siehe auch den Link "Recht und Rat" auf der ADAC-Website) der Mieter für einen Schaden, den ein Dritter verursacht hat, nicht verantwortlich gemacht werden kann. Nach über 4 Wochen bekam ich endlich von AVIS eine Antwort und in der mir lakonisch mitgeteilt wurde, daß ich den Schaden zu übernehmen hätte da dies in den Mietvertragsklauseln so drin stehe - auf meine Verweise "Urteil LG Baden-Baden" und "Schaden könne mir nicht zugerechnet werde, da ich nicht der Verursacher sei" wurde nicht eingegangen. Zur Zeit versuche ich noch über meine Bank bei der Kreditkartenorganisation VISA die Belastung rückgängig zu machen - Ende z.Z. noch offen.
Warum ich dieses alles hier ausbreite: Gegen die fast schon erpresserische Methode der Autovermieter, alle Schadenskosten auf den Mieter abzuwälzen (wenn man dies im Mietvertrag nicht akzeptiert, bekommt man kein Auto) , außer man versichert sich zusätzlich Vollkasko (Mehrpreis pro Tag ca. 5-10% - je nach Vermieter) müßte mal energisch höchstrichterlich ein Zeichen gesetzt werden. In dem von mir erwähnten Urteil ist ausdrücklich die Rede, das durch Dritte verursachte Schäden dem Mieter nicht zugerechnet werden dürfen - entsprechende Klauseln im Mietvertrag seien rechtswidrig. Nach den allgemeinen Beweisregeln muß derjenige, der einen Schadenersatzanspruch geltend macht, dem Anspruchsgegner ein Verschulden nachweisen. Suche jetzt Verbündete, evtl. unter Einschaltung der Verbraucherverbände und EU-Polikern, die diese einseitigen Benachteiligung der Verbraucher (als wirtschaftlich schwächstes Glied in der Vermietkette) ein Ende setzen. Ggf. müßte auch bis zum BGH geklagt werden - fallen die Vermieter da "auf die Schnauze" würden wahrscheinlich Rückforderungen in Millionenhöhe von zu Unrecht belasteten Automietern die Folge sein.
Eine Bemerkung am Rande: Die "großen" Autovermieter verdienen angeblich ihre Geld überwiegend mit dem Verkauf von Vollkaskoversicherungen und dem Verkauf von aus der Vermietung herausgenommenen Fahrzeugen.
Danke schon vorab für euer Interesse und ggf. Unterstützung (Interessengemeinschaft gründen und/oder Sammelklage einreichen?) "Verbraucherschutz"politiker und Anwälte, die an der Sache interessiert sind, sollten sich auch melden und eine Strategie vorschlagen!