Mietwagen Beschädigung

  • Hatte im Juni 2010 für eine Woche privat ein Kfz. bei AVIS-Deutschland gemietet. Reserviert wurde 2 Wochen vorher aus dem Ausland und danach erfolgte unverzügliche Belastung meiner Kreditkarte. Inbesitznahme des Kfz. (keine Übergabe) erfolgte gegen Mitternacht im Dämmerlicht einer Hochgarage (Düsseldorf-Flughafen) ohne Zeugen. Im Dämmerlicht des Inbesitznahmeortes konnte bei einer kurzen, äußeren Inaugenscheinnahme kein Schaden (?) an dem Kfz. festgestellt werden. Rückgabe des Kfz. nach einer Woche (Flughafen Köln-Bonn), dabei wurde von dem AVIS-Checker an der Oberkante des vorderen, rechten Kotflügels eine kleine Delle entdeckt die auf dem Rückgabeprotokoll vermerkt wurde - ich fügte dem Protokoll noch schriftlich zu, daß ich die Delle erst jetzt entdeckt hätte und es sich um einen von einem Dritten verursachten Schaden handelt - Unfallflucht? Wieder zurück an meinen ausländischen Wohnort schickte ich AVIS-Deutschland unverzüglich eine eMail in der ich bemerkte, daß ich den Schaden nicht zu verantworten hätte und eine zusätzliche Belastung meiner Kreditkarte nicht erlaube. Einige Tage später stellte ich über Interbanking fest, daß mein Kreditkarte mit einem Betrag von ca. € 740,- belastet war (Kreditkartenmißbrauch?). Daraufhin schrieb ich AVIS einen eingeschriebenen Brief mit Rückschein und forderte die Rückbuchung des Betrages und reklamierte gleichzeitig "ersatzweise" die Höhe des Betrages, da die Erledigung der Reparatur mittels "Spot"-Methode max. € 150 - 200 kosten würde (nur noch diese Reparaturmethode wird von vielen Versicherungen bei der Schadensregulierung von Bagatellschäden kostenmäßig anerkannt). Ferner machte ich darauf aufmerksam, daß lt. Urteil LG Baden-Baden 5 S 19/06 vom 12.6.2007 (siehe auch den Link "Recht und Rat" auf der ADAC-Website) der Mieter für einen Schaden, den ein Dritter verursacht hat, nicht verantwortlich gemacht werden kann. Nach über 4 Wochen bekam ich endlich von AVIS eine Antwort und in der mir lakonisch mitgeteilt wurde, daß ich den Schaden zu übernehmen hätte da dies in den Mietvertragsklauseln so drin stehe - auf meine Verweise "Urteil LG Baden-Baden" und "Schaden könne mir nicht zugerechnet werde, da ich nicht der Verursacher sei" wurde nicht eingegangen. Zur Zeit versuche ich noch über meine Bank bei der Kreditkartenorganisation VISA die Belastung rückgängig zu machen - Ende z.Z. noch offen.


    Warum ich dieses alles hier ausbreite: Gegen die fast schon erpresserische Methode der Autovermieter, alle Schadenskosten auf den Mieter abzuwälzen (wenn man dies im Mietvertrag nicht akzeptiert, bekommt man kein Auto) , außer man versichert sich zusätzlich Vollkasko (Mehrpreis pro Tag ca. 5-10% - je nach Vermieter) müßte mal energisch höchstrichterlich ein Zeichen gesetzt werden. In dem von mir erwähnten Urteil ist ausdrücklich die Rede, das durch Dritte verursachte Schäden dem Mieter nicht zugerechnet werden dürfen - entsprechende Klauseln im Mietvertrag seien rechtswidrig. Nach den allgemeinen Beweisregeln muß derjenige, der einen Schadenersatzanspruch geltend macht, dem Anspruchsgegner ein Verschulden nachweisen. Suche jetzt Verbündete, evtl. unter Einschaltung der Verbraucherverbände und EU-Polikern, die diese einseitigen Benachteiligung der Verbraucher (als wirtschaftlich schwächstes Glied in der Vermietkette) ein Ende setzen. Ggf. müßte auch bis zum BGH geklagt werden - fallen die Vermieter da "auf die Schnauze" würden wahrscheinlich Rückforderungen in Millionenhöhe von zu Unrecht belasteten Automietern die Folge sein.


    Eine Bemerkung am Rande: Die "großen" Autovermieter verdienen angeblich ihre Geld überwiegend mit dem Verkauf von Vollkaskoversicherungen und dem Verkauf von aus der Vermietung herausgenommenen Fahrzeugen.


    Danke schon vorab für euer Interesse und ggf. Unterstützung (Interessengemeinschaft gründen und/oder Sammelklage einreichen?) "Verbraucherschutz"politiker und Anwälte, die an der Sache interessiert sind, sollten sich auch melden und eine Strategie vorschlagen!

  • Das LG Baden-Baden ist bekannt für verbraucherfreundliche Urteile. Ich denke nicht, dass eine Berufung bzw. Revision Erfolg hätte. Dennoch sehr spannend, halte uns bitte auf dem Laufenden.

  • Sehe ich ähnlich. Du hast gemäß dem Protokoll bei der Übergabe ein unbeschädigtes (hast Du selbst unterschrieben) Fahrzeug bekommen. Zurückgegeben hast Du es beschädigt (ob nun von Dir oder von einem Dritten, den Du nicht nennen kannst) ist in diesem Fall unerheblich.


    Aus den AGB´s von AVIS:
    9. Haftung des Mieters
    Der Mieter haftet für während der Dauer des Mietvertrages an dem gemieteten Fahrzeug entstehende oder durch seinen Betrieb verursachte Schäden oder den Verlust des Fahrzeuges (einschließlich Fahrzeugteilen und -zubehör). Die Haftung des Mieters tritt nicht ein, wenn der Mieter die den Schaden oder Verlust verursachende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Schadensersatzpflicht des Mieters erstreckt sich auf die Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung oder bei einem Totalschaden des Fahrzeuges auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzüglich des Restwertes. Weiter haftet der Mieter - soweit angefallen - für Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und etwaige weitere Avis entstehende Kosten und Mietausfall.

  • Wer soll denn Deiner Meinung nach für den Schaden aufkommen?

    normalerweise die Kaskoversicherung, soweit abgeschlossen. Die 740 EUR dürften wohl die Selbstbehalthöhe gewesen sein? Es ist wohl bei einigen Vermietungen Usus, im Schadensfall erstmal die volle Selbstbeteiligung der Kreditkarte zu belasten und dann nach der Reparatur, sofern diese billiger ausgefallen ist, die Differenz zurückzuerstatten.
    Das aufgeführte Urteil ist interessant, dürfte aber kaum so Allgemeingültigkeit haben, ich befürchte, die Darstellung auf der ADAC-Seite ist da unzureichend oder missverständlich. Es gibt ja für den Vermieter gar keine Möglichkeit, den Beweis der Schuld des Mieters zu führen, da der Vermieter ja nicht mit dem Mieter mit dem Auto mitfährt. Insoweit kann ein Urteil, welches die Beweislast auf den Vermieter schiebt, kaum allgemein Bestand haben. Ohne das Urteil im Originalwortlaut gelesen zu haben würde ich dieser Information wenig Wert beimessen.


    Aber, lieber Eingangsposter, keiner wird Dich daran hindern, genau an Deinem Fall diese Frage erneut vor Gericht auszufechten.


    Vorher aber Folgendes bedenken: angenommen, Du hast nicht einen Mietwagen, sondern einen eigenen Wagen, wer trägt dann den Schaden, sollte ein unbekannter Dritter diesen beschädigen? Doch wohl -sofern vorhanden- die Kaskoversicherung und sonst Du...

  • Ganz einfach, der gleiche, der bei Fahrerflucht bei einem gewöhnlichen Fahrzeug dafür aufkommt, der Eigentümer.
    Für etwas verantwortlich gemacht zu werden, welches man nicht zu verantworten hat? Wo leben wir den?
    Ihr Münchner/Bayern/Deutsche mit eurer widerspruchslosen z.B. Hypo-Schuldenübernahme habt wohl vollständig
    die Übersicht verloren - oder?
    Dann könnte ja man gleich bei der Vermietung das Auto in Watte packen, 24 h Bodyguards anheuern, nach der Vermietzeit
    wiederkommen, Auto auspacken, übergeben und die Miete zahlen (sofern nicht bereits von der Kreditkarte vorher abgebucht).


    Da fällt mir noch was ein: die meisten Autovermieter haben, wenn man über Internet* bucht, sehr unübersichtliche Preisbedingungen,
    an die man oft erst herankommt (und das oft noch nicht einmal vollständig), wenn man in den Buchungsvorgang einsteigt. Hier müßte
    eine ähnliche Verbraucherschutzvorschrift her wie bei den Fluggesellschaften - basta!
    *) = insbesondere die Höhe der Schadensbeteiligung und die Zuschläge bei Freistellung (Vollkasko). Das ganze Vertragssysterm
    ist doch vollkommend einseitig ausgelegt auf die Benachteiligung des Mieters


  • Sei mir bitte nicht böse, aber niemand zwingt Dich dazu einen Mietwagen zu nehmen wenn Dir die AGB´s nicht passen ! Fährst halt demnächst mit Deinem Privat PKW, dann hast Du keine Probleme mit uns Autovermietern.

  • naja, in einem würde ich dem Threadstarter schon zustimmen wollen:


    es ist nicht unbedingt förderlich und vielleicht sogar Anlass zu einem Eingreifen der Wettbewerbshüter oder der Verbraucherschützer, dass einige Vermietungen (wie es bei AVIS ist, weiss ich jetzt nicht?) mit den Preises ohne CDW/LDW werben ebenso wie im Winter mit Preisen ohne Winterreifen werben und bei Manchen erst bei Erstellen einer Reservierungsanfrage die Kosten für diese eigentlich unverzichtbaren "Extras" angezeigt werden.
    Da wäre es schon weitaus korrekter, erstmal den vollständigen Preis anzuzeigen und später die Möglichkeit zur Abwahl zu geben (wenn jemand zB. wegen LH KK keine Kasko braucht), es würde mindestens die Übersichtlichkeit im Markt erhöhen.

  • Lieber Nomi2006


    genau, du sagst es mit deinen Zitat aus den AVIS AGB´s:
    ..... die Haftung des Mieters tritt nicht ein, wenn der Mieter die den Schaden oder Verlust verursachende Pflichtverlezung nicht zu vertreten hat ....
    Ist die Benutzung des Mietwagen eine Pflichtverletzung oder das unbeaufsichtigte Parken? Wohl kaum!
    Es gibt noch so etwas wie die Lebenswirklichkeit an der sich die Gerichte bei ihren Entscheidungen i.d.R. auch halten


    thinks about it!

  • Lieber Nomi2006 - noch eine weitere Antwort!


    1. Die großen Autovermieter, die man über Internet reservieren und buchen kann haben mehr oder weniger die gleichen Bedingungen was den Schadenersatz betrifft!


    2. Ich wohne im Ausland (Portugal) und hatte in Deutschland (NRW) als einzigster Hinterbliebener eine Beerdigung nebst Erbschaftsangelegenheiten zu händeln.
    Die Fahrt (2 x 2 Tage) mit dem Auto von Portugal nach Deutschland hätte wesentlich mehr gekostet als ein kleiner Mietwagen. Ich kam um Mitternacht auf dem Flugplatz an - hätte also übernachten (Kosten 50-80€) müssen um am nächsten Tag mit ÖPN weiterzureisen und, und, und. Für die Erledigung meiner Angelegenheiten mit ÖPN hätte ich min. 14 Tage gebraucht, mit Mietwagen ging das in 4 Tagen. Und mit dem TAXI? (meine gesamte Fahrtstrecke in der BRD betrug ca. 850km) - wird jetzt hoffentlich keiner fragen.
    Irgendwann fängt die Sache an absurd zu werden - wir wohnen in West-/Mitteleuropa und nicht im Kongo - oder!

  • Lieber Nomi2006 - noch eine weitere Antwort!


    1. Die großen Autovermieter, die man über Internet reservieren und buchen kann haben mehr oder weniger die gleichen Bedingungen was den Schadenersatz betrifft!


    Musst Du mir nicht sagen, ich arbeite für den weltweit größten. Von daher gehe ich mit AVIS konform, Schaden vorhanden -> Schaden ist zu belasten in Höhe der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.


  • Wenn Du meinst, dass hier in "Münchnen/Bayern/Deutschland" alles so schlimm ist und man nur betrogen und beschissen wird, dann bleib doch einfach in Portugal oder fahr beim nächsten Mal mit Deinem eigenen Auto nach Deutschland. Dein völlig weltfremdes Gejammere ist echt köstlich.
    Es bleibt echt nur zu hoffen, dass hier einer des Mods baldmöglichst zumacht.

  • Als Mitarbeiter einer Autovermietung wirst du sicher auch wissen, welche Manipulationsschwachstellen,
    die von Mitarbeitern mißbraucht werden können (dies teilweise zu Lasten des Vermieters oder des Mieters) es in dem
    Geschäft gibt.
    Habe, zugegebnermaßen vor ca. 50 Jahren, mal als Student bei dem damals "Weltgrößten" gejobt. Was ich da gesehen
    habe, in nur 4 Wochen, war, vorsichtig formuliert, äußerst grenzwertig.
    Damals wurden die Fahrzeuge sogar noch "feierlich" und persönlich an den Mieter übergeben und ggf.
    auch noch die Bedienung erläutert.


  • Es bleibt echt nur zu hoffen, dass hier einer des Mods baldmöglichst zumacht.

    da kann ich nicht zustimmen. Auch wenn edehac's Ton ... naja, seltsam .... ist, so ist das von ihm zitierte Urteil durchaus interessant, noch viel mehr im Zusammenhang mit dem anderen auf der ADAC Seite genannten Urteil ("Das AG Aschaffenburg entschied mit Urteil vom 28.04.2004, Az. 16 C 1891/03, dass der Mieter eines Fahrzeuges für Steinschlagschäden während der Mietzeit nicht haften muss.")
    Bei Steinschlagschäden ist es ja wirklich so, dass zumindest der Anscheinsbeweis erbracht sein dürfte, dass hierfür kein schuldhaftes Verhalten des Mieters vorliegt. Und in der Tat nehmen einige Vermieter (zB. :205: ) den Mieter bei Steinschlagschäden nicht in Haftung.


    Ich meine, dieser Thread sollte offen bleiben für weitere Informationen zu den genannten Urteilen, die vielleicht auch die näheren Umstände erklären, wie diese Urteile zustandegekommen sind.


    ... und für den Threadstarter, falls er wirklich etwas unternimmt und mal seinen Rechtsanwalt fragt, dann soll er hier auch das Ergebnis posten

  • Als Mitarbeiter einer Autovermietung wirst du sicher auch wissen, welche Manipulationsschwachstellen,
    die von Mitarbeitern mißbraucht werden können (dies teilweise zu Lasten des Vermieters oder des Mieters) es in dem
    Geschäft gibt.


    Ich weiss zwar nicht, was Du damit ausdrücken willst, aber was hat das alles mit Deinem konkreten Fall zu tun?


    Fahrerflucht seitens Dritter geht nunmal zu Lasten des Mieters. Das wird wohl vor 50 Jahren auch nicht anders gewesen sein.
    Wenn dem nicht so wäre, dann wäre dem Betrug Tür und Tor geöffnet. Da käme jeder Mieter und würde behaupten ihm sei im geparkten Zustand jemand gegen den Wagen gefahren und er müsse nun nicht bezahlen. Das mag im Einzelfall ungerecht sein, aber es ist nunmal so.
    Dafür kann man ja eine Haftungsbegrenzung mit verschiedenen Selbstbeteiligungen abschliessen, die eben einen gewissen Zuschlag kosten.
    ---
    Mein Vorschlag der Schliesssung des Thread kam, damit das hier nicht in eine Grundsatzdiskussion geht bzgl. der kapitalistsichen und ausbeutenden Autovermieter, die nur die Mieter abzocken. So eine Schwachsinnsdiskussion brauchen wir hier mit Sicherheit nicht.


  • Ich weiss zwar nicht, was Du damit ausdrücken willst, aber was hat das alles mit Deinem konkreten Fall zu tun?


    Ich denke genau das wollte er sagen. Alle Autovermieter sind Ausbeuter und Betrüger und wir warten nur auf Kunden wie edehac !


    Schlussendlich unterm Strich bleibt der Schaden und der ist zu zahlen !


  • damit das hier nicht in eine Grundsatzdiskussion geht bzgl. der kapitalistsichen und ausbeutenden Autovermieter, die nur die Mieter abzocken. So eine Schwachsinnsdiskussion brauchen wir hier mit Sicherheit nicht.

    da stimme ich natürlich zu.


    Aber abseits des konkreten Falls und edehac's Ton ist das Thema eben doch interessant. Schon allein, weil darunter noch eine implizite Annahme steckt, die auch für alle anderen Mieter relevant ist. Und zwar sagt das Urteil, aber auch die AGB von Avis, dass keine Haftung eintritt, wenn den Mieter kein Verschulden trifft. Die Beweislast dafür muss natürlich aus den von Dir hier genannten Gründen wie ich schon oben schrieb entgegen dem Urteil beim Mieter und nicht beim Vermieter liegen, aber trotzdem folgt daraus einiges interessantes:
    Wenn ich als Mieter beweisen kann, dass der Schaden ohne mein Verschulden entstanden ist, wäre ich danach auch ohne CDW/LDW aus der Haftung. Dieser Beweis kann ja durchaus gelegentlich erbracht werden, zB. wenn der Wagen auf einem videoüberwachten Parkplatz steht und dort durch Dritte beschädigt wird oder wenn der Wagen einen Hagelschaden erleidet oder einen Marderschaden...

  • Hach, die Welt ist so schlecht.
    am besten ich bleib zuhause, damit mir kein Dachziegel aufn Kopf fällt, wenn ich das Haus verlasse...


    kleine Logikfrage an edehac: wenn es dein eigenes Auto gewesen wäre, wer muß denn dann bezahlen, um die Beule zu reparieren?

  • hatte ich auch schon gefragt, edehac sagt "Halter" :rolleyes: Nur beim Mietwagen ist ja Halter und Fahrer nicht identisch.


    Deshalb die Frage lieber anders gestellt: edehac hat einen Privatwagen und verleiht den an einen Bekannten. Als der ihm den Wagen zurückgibt, weist der Wagen einen Schaden unbekannter Herkunft auf, der vorher nicht da war. Wer trägt den Schaden?


    Vielleicht sagt edehac "Der Freundschaft halber ich", aber sind AVIS und edehac Freunde? Wohl kaum... Also...