"2. Übernahme des Fahrzeuges
Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, eventuelle Beanstandungen sofort nach Fahrzeugübernahme der Vermietstation zu melden." (Avis Mietbestimmungen)
Heißt im Klartext, ist ein Schaden dran, muss er sofort gemeldet werden, ansonsten hast DU den Schaden auch verursachst und hast ihn zu bezahlen! Und wenn es dann eben zu dunkel ist, um zu kontrollieren, geht man rein und sagt: "Entschuldigung, bisschen dunkel draußen. Können Sie mir bitte auf dem Vertrag vermerken, dass es für mich zu dunkel war, um den Wagen auf Schäden zu untersuchen?". Das hat bei bisher immer geklappt und sollte auch bei anderen funktionieren.
Die ganze Aktion hat ja nun auch einen Sinn...Wie vorher schon gesagt wurde, sonst fährt der nächste Mieter den Wagen zu Schrott und sagt dann bei der Abgabe: "Och ja, da der kaputte Scheinwerfer und die fehlende Stoßstange. Da ist mir wohl jetzt neulich am Parkplatz jemand reingefahren..."
Zum Rückbuchen übrigens noch ein Auszug aus den Bestimmungen:
"Wenn die Forderungen aus diesem Mietvertrag mit einer Kreditkarte bezahlt werden, gilt die Unterschrift des Karteninhabers als Ermächtigung, den gesamten Rechnungsbetrag dem betreffenden Konto bei der Kreditkartenorganisation zu belasten. Diese Ermächtigung gilt auch für Nachbelastungen infolge von Mietpreiskorrekturen, Schadensfällen und Verkehrsverstößen auf der Grundlage des Mietvertrages." (Avis Mietbestimmungen)
Klar willst du dein Geld zurück, aber du hast diese Bestimmungen mit deiner Unterschrift akzeptiert und der Schaden ist vorhanden. Also als nett gemeinter Tipp: bezahl, spar dir die unnötigen Gerichtskosten und merk es dir fürs nächste Mal!