Mietwagen Beschädigung

  • "2. Übernahme des Fahrzeuges
    Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, eventuelle Beanstandungen sofort nach Fahrzeugübernahme der Vermietstation zu melden." (Avis Mietbestimmungen)


    Heißt im Klartext, ist ein Schaden dran, muss er sofort gemeldet werden, ansonsten hast DU den Schaden auch verursachst und hast ihn zu bezahlen! Und wenn es dann eben zu dunkel ist, um zu kontrollieren, geht man rein und sagt: "Entschuldigung, bisschen dunkel draußen. Können Sie mir bitte auf dem Vertrag vermerken, dass es für mich zu dunkel war, um den Wagen auf Schäden zu untersuchen?". Das hat bei bisher immer geklappt und sollte auch bei anderen funktionieren.
    Die ganze Aktion hat ja nun auch einen Sinn...Wie vorher schon gesagt wurde, sonst fährt der nächste Mieter den Wagen zu Schrott und sagt dann bei der Abgabe: "Och ja, da der kaputte Scheinwerfer und die fehlende Stoßstange. Da ist mir wohl jetzt neulich am Parkplatz jemand reingefahren..."


    Zum Rückbuchen übrigens noch ein Auszug aus den Bestimmungen:


    "Wenn die Forderungen aus diesem Mietvertrag mit einer Kreditkarte bezahlt werden, gilt die Unterschrift des Karteninhabers als Ermächtigung, den gesamten Rechnungsbetrag dem betreffenden Konto bei der Kreditkartenorganisation zu belasten. Diese Ermächtigung gilt auch für Nachbelastungen infolge von Mietpreiskorrekturen, Schadensfällen und Verkehrsverstößen auf der Grundlage des Mietvertrages." (Avis Mietbestimmungen)


    Klar willst du dein Geld zurück, aber du hast diese Bestimmungen mit deiner Unterschrift akzeptiert und der Schaden ist vorhanden. Also als nett gemeinter Tipp: bezahl, spar dir die unnötigen Gerichtskosten und merk es dir fürs nächste Mal!

  • Zitat ADAC.de: "Für unaufklärbare Schäden am Mietfahrzeug muss der Mieter nicht haften (LG Baden-Baden vom 12.06.2007, Az. 5 S 19/06). Die Autovermietung muss dem Mieter nachweisen, dass er den Schaden selbst verursacht hat. Klauseln zur Beweislastumkehr im Mietübergabeprotokoll, dass fehlende Teile oder Beschädigungen zu Lasten des Mieters gehen, sind unzulässig."


    Also ich würde mit diesem Urteil im Rücken es auf einen Zivilprozess drauf ankommen lassen......


    Da steht eindeutig drin, dass die Av dir nachweisen muss, das du und NUR du den Schaden verursacht haben kannst. Sprich sie müssen nachweisen, dass DU wo gegengefahren bist und das es nicht sein kann, dass dir ein anderen reingefahren ist. Können sie das nicht, haben sie halt Pech.........


    Viele lassen sich gerne mal von der gewaltigen Übermacht der Av´s blenden ("die wissen schon was sie machen, sind ja soooo groß und habe ja soooo tolle Anwälte") obwohl die soooo mächtig gar nicht sind.......


    Den Fall finde ich doch recht spannend und halte die Gewinnchancen des angeblichen Unfallverusachers für gar nicht mal soooo schlecht.....



    Ausserdem kommt er relativ einfach aus der Sache heraus, da bei Avis die Schadensabwicklung direkt an Ort und Stelle bei Abgabe des Fahrzeuges gemacht wird.
    D.h. anders als bei Sixt wo das ganze nur aufgenommen wird und die weitere Bearbeitung in der Schadensabteilung in Rostock stattfindet wird bei Avis gleich nach Feststellung des Schadens seitens des Checkers der Wert des Schadens taxiert und die errechnete Summe der KK belastet, solange diese unter dem SB liegt.
    Sollte sie höher sein als der SB wird natürlich nur der SB der KK belastet. Der Checker kann in seinem Oranizer nachschauen, welches Teil beschädigt ist und gibt eine Schadensschwere ein und nach diesen Angaben wird der Schadenswert berechnet. Totaler Schwachsinn, da jeder Schaden unterschiedlich ausfällt und damit auch einen unterschiedlichen Wert hat.
    Eine Pauschalierung wie sie bei Avis durchgeführt wird ist einfach nicht aussagefähig, da sie dem wirklichem Schadenswert nicht ansatzweise nahe kommt, sei es nach oben bzw. nach unten.


    Nur ein vereidigter Gutachter kann eine verbindliche Schadenshöhe ermessen, nach welcher dann die KK belastet werden kann, ein angelernter Checker in Kombination mit einem kleinem Organizer sicherlich nicht!!!!

  • Also ich würde mit diesem Urteil im Rücken es auf einen Zivilprozess drauf ankommen lassen......

    aber erst nach Lesen des Originalurteils. Ich befürchte, dass dort in der ADAC Zusammenfassung einer oder mehrere entscheidende "Kleinigkeiten" vergessen wurden.
    Möglich, dass in dem verhandelten Fall zB. der AV kein Übergabeprotokoll bei Mietbeginn angefertigt hat?


    Jedenfalls hat zB. AG München später (29.05.2009 Aktenzeichen: 163 C 7241/09) entschieden, dass "der Mieter die geleistete Kaution nicht zurückfordern kann, wenn nach Rückgabe des Mietwagens ein Kratzer festgestellt wurde und der Mieter nicht beweisen kann, dass die Beschädigung nicht während der Mietzeit entstanden ist."

  • Da fordert offensichtlich die Autovermieterlobby(?) und/oder deren Fans diesen Threat zu schließen.
    Läuft denen das Thema aus dem Ruder?
    Ich habe allerdings genug gehört und konnte dadurch meine Argumentationskette verbessern - danke an alle!
    Als Verursacher dieses Thread könnte ich gegen eine Schließung eh nichts machen - hat ja alles nichts mit Mietwagen zu tun, wenn sich Automieter gegen Autovermieter wehren!?!?!?
    Grundsatzdebatten - nein danke! (nicht meine Meinung).
    Wer meine Argumente zumindestens teilweise stützt, den bitte ich um ein "Handzeichen" - d.h. bitte mich direkt anmailen. Habe vor, mit tv-journalistischer Unterstützung, das Thema "Einseitige Benachteiligung der Verbraucher bei Auto-Mietverträgen" (Arbeitstitel) in die Öffentlichkeit zu bringen.
    In diesen Zusammenhang beabsichtige ich, aber noch nicht endgültig* entschieden, die Sache ggf. bis in die höchstrichterliche Instanz zu treiben.


    *) = das Problem: In Hessen, wo AVIS seinen Sitz hat, müssen zivilrechtliche Streitigkeiten, bei einem Streiwert unter 750,-€, i.d.R. erst vor einem Schiedsgericht behandelt werden, dies setzt allerdings persönliche Anwesenheit voraus - bedeutet für mich wieder eine Reise von Portugal nach BeeRDigen und zurück. Die damit verbundenen Kosten würden dann nahe an den Streitwert herankommen - absurd. Wenn sich keine ausreichende Anzahl von Unterstützern findet werde ich die Sache juristisch wohl abblasen - habe keinen Bock monate-/jahrelang juristisch und kostenmäßig " in die Eisen" zu steigen und andere profitieren dann davon (Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter). Die journalistische Schiene werde ich allerdings weiter vorantreiben! :109:

  • Tja, was soll ich sagen. Ich wünsch Dir viel Spass dabei und viel Glück und freue mich, wenn Du dann mal berichtest, wie Du gegen die Rechtsabteilung von AVIS abgeschnitten hast !

  • Das verstehe ich nun aber nicht! Auf der einen Seite sagst du, dass du bis zum höhsten Gericht ziehen wirst, um dein Recht zu erklagen und mit Fernsehreportagen auf deine Situation aufmerksam machen wirst und auf der anderen Seite ist dir aber ein jahrerlanger Prozess zu viel Zumutung.


    Also es geht nur entweder oder. Entweder du erstreitest dein vermeintliches Recht und trägst halt alle Konsequenzen wie das Reisen nach De und die jahrelange Austragung des Streites mit Avis oder du lässt es auf sich beruhen und zahlst halt die geforderte Summe.


    Hier bis zum BGH ziehen wollen und das aber am besten gleich morgen und vor allem von Portugal aus weil dir die Reise nach De zu kompliziert und nervig ist wird wohl nicht klappen.....


    Guck dir mal Fälle an die bis zum BGH gegangen sind. Fälle die da gegenwärtig behandelt werden hatten ihren Ursprung nicht selten in den Jahren 2004/2005......

  • Ob hier eine längere DIskussion lohnt, ist fraglich.
    Meiner Meinung nach hat der TE einfach einen Fehler begangen un das Fahrzeug bei Abholung nicht ausreichend geprüft. Wenn es in der Garage zu dunkel ist, fahre ich das Auto halt an eine hellere Stelle, um es auf schadenfreiheit zu überprüfen. Bestimmt - ohne persönlich zu werden - hat der TE auch eigentlich genug Lebenserfahrung, nicht einfach so bei der Übernahme des Wagens alles zu unterschreiben.
    Sollte der Schaden während der Miete und von Dritten entstanden sein, hätte er die Polizei holen müssen und es zur Anzeige bringen müssen. Dann könnte er sich eventuell auf das zitierte Urteil berufen. Schliesslich wäre nur so bewiesen, dass nicht er allein den Schaden verursacht hat.
    Aber natürlich sind immer die Anderen an allem Schuld. Sind ja auch alles Abzocker!
    Nee, ich finde man kann auch gegenüber sich selbst so großzügig sein und einen eigenen Fehler einräumen. Alle großen AV's verlangen mit Recht, dass der Kunde für Schäden geradesteht. Wer das nicht tragen will, kann sich ja dagegen versichern.

  • Ich frag mich nur grade: Erst zu geizig, um eine Reduzierung der Vollkasko mitzubestellen und dann aber 1000€ für Flugkosten raushauen, um 750€ nicht bezahlen zu müssen? Verträge muss man natürlich auch nicht durchlesen, bevor man sie unterschreibt? Aber hauptsache mal im Fernsehen gewesen!? Als freundlicher Journalist kann ich dir dazu auch gerne schon sagen: Lass es, außer du willst wirklich in den üblichen peinlichen RTL-Sendungen auftreten. Dann wünsch ich dir viel Spaß! Ich hoffe mal einfach, dass meine Kollegen das gleiche machen wie ich: Erst laut lachen, dann den Kopf schütteln und dann ab mit der Anfrage in den Papierkorb.

  • Lieber jimmy!
    Ein jahrelanger Prozeß, allein auf weiter Flur, ohne nennswerte Unterstützung (organisatorisch, nicht unbedingt kostenmäßig)
    durch anderer Automieter macht für mich keinen Sinn - ich bin kein Michael Kohlhass!
    Das sehe ich so ähnlich, wie z.B. manche Betreiber von Blogs:
    "alle" benutzen die Möglichkeit, haben Vorteile davon, machen "tolle" Vorschläge wie der Blog aus ihrer Interessenlage
    verbessert/verändert werden sollte - aber keiner kriegt den Ar..... hoch und hilft mit dabei -
    nur ernten aber nicht sähen - funktioniert auf die Dauer nicht.
    "Es gibt nichts Gutes außer man tut es!" oder umgekehrt "Es gibt nichts Schlechtes außer man mecht* es!"
    *) = altdeutsch
    Ansonsten, was deinen Widerspruchsvorwurf betrifft:
    Ich bin noch Herr meiner Entscheidungen, zumindest teilweise, und möchte das auch bleiben.
    Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich den formal-zivilrechtlichen und zeitlichen Verlauf noch nicht überblicken - leider!

  • ich finde den thread eigentlich unsinnig, da die fakten ja klar auf der hand liegen, er hat mich jedoch zum nachdenken gebracht. logisch ist es, wenn ich ein fahrzeug defekt zurueck bringe, dass IRGENDJEMAND die kosten der reparatur zu zahlen hat, bzw. die selbstbeteiligung. auch ich fahre immer mit der haftpflicht mit 950 euro selbstbeiteiligung bei sixt im tarif LDAR rum und muss gerade feststellen, dass die moeglichkeit eines schadens ja doch recht hoch ist, ohne das ich das fahrzeug ueberhaupt bewege...


    bisher war ich aber immer zu geizig es auf 100 euro zu senken, dieser thread leitet mich jetzt aber schon in die richtung... denn eins ist ja klar: mit einem privaten PKW muss die selbstbeteiligung oder der schaden ebenso bezahlt werden, es sei denn der schaden ist klein und man will ihn nicht reparieren lassen. (delle die man kaum sieht, mit fahrerflucht des unfallverursachers etc.)


    auf dieses urteil werde ich jedenfalls nicht vertrauen, da ist mir die sicherheit einer haftungsreduziert und die inkaufnahme einer hoeheren selbstbeteiligung lieber. dennoch finde ich solche rechtstreits interessant, denn wenn grosse firmen gegen geltenes recht verstossen muessen sie auch die konsequenzen tragen... aber hierbei glaube ich einfach, dass man das nicht gewinnen kann, sorry


  • Sollte der Schaden während der Miete und von Dritten entstanden sein, hätte er die Polizei holen müssen und es zur Anzeige bringen müssen.

    Der Thread regt mich aber auch zum überlegen an, wie schnell man doch einen unverschuldeten Schaden mit den, für den einzelnen, dafür verbunden kosten bekommen kann.


    Und das mit der Polizei ist ja in seinem Fall schwer möglich gewesen da er den schaden ja erst viel später festgestellt hat, oder kontrollierst du dein Fahrzeug nach jedem Parkvorgang intensiv auf Schäden, da kann man schnell mal etwas übersehen (kleinere Kratzer z.B. durch eine Tür) das ist gerade in der Stadt echt problematisch auf Grund der Parkplatzsituation...
    Wie oft beobachte ich Leute die sich in echt enge Parklücken reindrängen und dann die Tür aufreißen, uups naja bin ich halt gegengekommen, nicht jeder Mensch ist so fürsorglich mit seinem Fahrzeug wie viele hier von uns. Und schwuups hast du einen Schaden und dann stehst du da mit nassem Haar und ggfs. hast du dann auch noch den Mietausfall zu tragen wenn der Schaden repariert wird (werden muss).

  • Hallo Padrick! Gerade dein Beitrag zeigt mir, dass da endlich mal eine endgueltige juristische Klaerung her muss. An einem Beispiel moechte ich dies deutlich machen:


    Mieter hat ein Kfz. gemietet mit z.B. 800,-€ Selbstbeteiligung. Dann geschieht ein Unfall, den der Mieter n i c h t verschuldet hat. Es erfolgt keine Fahrerflucht des Taeters. Es gibt ein Polizei-Unfallprotokoll. Der Schaden ist unter 800,-€. Der Mieter meldet den Schaden unverzueglich seinem Vermieter. (also alles ideal gelaufen - "wie aus dem Lehrbuch"). Wie laeuft das dann weiter?


    - muss der Mieter dann den Schaden dem Vermieter zahlen und anschliessend bei dem Schaediger einklagen, damit seine Selbstbeteiligung kompensiert wird?


    - nein, es ist der Vermieter (als Eigentuemer), der den Schadensersatz vom Schaediger fordern kann - der Mieter (als voruebergehender Besitzer) ist aussen vor, seine Selbstbeteiligung wird vom Vermieter n i c h t * in Anspruch genommen, da der Vermieter sich seinen Schadenersatz direkt beim Schaediger holt (Und so sieht es, nach nach meiner festen Ueberzeugung, auch sinngemaess auch bei Fahrerflucht aus, der Vermieter muss sehen, wie er an seinen Schadensersatz kommt - der Mieter ist aussen vor, denn er ist ja nicht der Schaediger) Das den Vermietern das nicht in den Kram passt ist klar und jeden der anderer Meinung ist als Spinner etc. diffamieren!


    =) = sollte der Vermieter selbst Vollkasko versichert sein, bekommter er sein Geld von seiner Versicherung die sich dann das Geld vom Schaediger holt!


    Es gilt bei allen Schadenersatzforderungen den juristische Grundsatz: Man kann nur von jemanden Schadensersatz verlangen, der den Schaden verursacht hat und dem ich dies nachweisen kann. Bei Fahrerflucht eines Schaedigers bedeutet dies, dass der Mieter aussen vor ist. Anderslautende Bestimmungen in einem z.B. Mietvertrag sind rechtsunwirksam.


    Ferner, ich moechte nicht wissen wieviel Beulen, Kratzer usw. (Bagatellschaeden) den Mietern untergeschoben werden, die aber Mitarbeiter der Vermietern, Wagenwaescher, Spediteure usw. verursacht haben und die vertuscht werden. Die Vermieter bringen in diesem Threat immer wieder zum Ausdruck, da kann ja jeder Mieter behaupten, ein Schaden haette ein Dritter verursacht und waere anschliessend abgehauen - es wird somit dem/den Mietern von den Vermietern in so einem Fall immer eine Betrugsabsicht unterstellt - ich habe in diesen Zeilen mal "den Spiess umgekehrt". :thumbdown:


    Gruesse edehac

  • Bohaaa das ist so lächerlich hier. Edehac mach bitte was du selber für richtig hälst aber du merkst ja selber das du hier keine Fürsprecher findest da die Sache an sich so klar ist wie ein Gebirgssee. Du musst für den Schaden haften und fertig.

  • edehac


    Fahrzeugführer haftet, nicht der Fahrzeughalter.
    Durch den Mietvertrag unterzeichnest Du die Dauer Deiner Führung des Fahrzeugs. Egal ob Du es bewegst, oder es in der Garage steht. Falls in dieser Mietzeit etwas mit dem Fahrzeug passiert, was nicht auf technischen Schaden durch Verschleiß zurückzuführen ist, haftet der Mieter. In dieser ähnlichen Form hast Du es auf dem Mietvertrag unterschrieben.
    Moralische-ethische Lösungsversuche haben in Deinem Fall nichts verloren. Füge Dich Deiner Schuld, und lass das Ego sich beruhigen.


    Falls es möglich wäre, würde ich freundlich und zuvorkommend mit dem Vermieter sprechen, und auf eine kostengünstigere Lösung hinausarbeiten, z.B. Reparatur bei einem Beulendoktor etc.


    Gruß

  • mir wärs ja wesentlich lieber, wenn edehac vor Ort (Portugal) die Banken wegen Ramschimmobilienfinanzierung verklagen würde.
    1. hättest du da die Chance auf Erfolg
    2. haben wir alle was davon, weils uns dann weniger Steuern kostet, Portugal wieder aufzubauen / zu unterstützen.


    vielleicht solltest du einfach mal häufiger Mietwagen in Portugal mieten... die Geschichten die ich persönlich von da kenne... mit blanko vom Mieter zu unterschreibenden Kreditkartenabrufaufträgen bei Mietbeginn sind ne ganz andere Hausnummer als für Schäden an einem Fahrzeug zu bezahlen, die während der Miete entstanden sind.

  • Falls in dieser Mietzeit etwas mit dem Fahrzeug passiert, was nicht auf technischen Schaden durch Verschleiß zurückzuführen ist, haftet der Mieter.


    Muss es nicht korrekterweise heißen:


    Falls in dieser Mietzeit etwas mit dem Fahrzeug passiert, was nicht auf technischen Schaden durch Verschleiß zurückzuführen ist, und der Vermieter dies nachweisen kann, haftet der Mieter.

  • Muss es nicht korrekterweise heißen:


    Falls in dieser Mietzeit etwas mit dem Fahrzeug passiert, was nicht auf technischen Schaden durch Verschleiß zurückzuführen ist, und der Vermieter dies nachweisen kann, haftet der Mieter.


    Zunächst, ich bin kein Jurist :D,
    aber, was soll den der Vermieter nachweisen? Falls ein Bremsklotz auseinander fallen sollte, lässt sich definitiv Beweisen, dass die Ursache entweder durch ein Materialfehler oder durch lange (Aus)Nutzung lag. Dies sind innere Schäden, die man ja nicht mit dem Auge sieht. Sonst könnte der Vermieter für den anstehenden Zahnriemenwechsel jedesmal den Vermieter zur Kasse bitten.
    Bei den äußeren Schäden sieht es doch anders aus: Der Vermieter geht mit dem Mieter um das Auto herum und begutachtet es danach. Missfällt dem Auge ein Detail, so hat man leider Pech gehabt. Man unterschreibt den auf dem dem Mietvertrag aufgezählten Schaden mit, und falls ein zusätzlicher Schaden nicht beanstandet und notiert wird, dann zählt er als nicht vorhanden. Wird er erst bei der Rückgabe gesehen, sieht das der Vermieter als zusätzlichen Schaden an.


    Folgendes Beispiel: Ich gebe Dir einen Umschlag mit 85.000€, damit Du es in der Bank für mich anlegst. Du nimmst es an, gehst in die Bank und gibst es ab. Es werden 84.000€ notiert. Somit ist es mir egal, ob Du die 1000€ eingesteckt hast oder beklaut wurdest.
    Du kannst auch davon ausgehen, dass ich Dich angelogen habe, und nur 84.000€ gegeben habe. Wir hätten es auch beide davor zusammen genau zählen können. Letztendlich will ich auf der Bank meine 85.000€ haben. Hehe, sowohl im Beispiel als auch im realen Leben :D

  • Sonst könnte der Vermieter für den anstehenden Zahnriemenwechsel jedesmal den Vermieter zur Kasse bitten.

    Haben wir hier einen "Vermieter" zu viel?


    Der Vermieter geht mit dem Mieter um das Auto herum und begutachtet es danach.

    Das ist wohl eher die Ausnahme als die Regel.


    Wird er erst bei der Rückgabe gesehen, sieht das der Vermieter als zusätzlichen Schaden an.

    Dass ein Schaden nach der Rückgabe bemerkt wird, der bei Fzg-Übergabe nicht bemerkt worden ist, lässt vermuten, dass dieser Schaden während der Mietzeit passiert ist. Ein Beweis dafür — womöglich einer, der vor Gericht Bestand haben kann — ist das wohl aber nicht.

  • Zitat von »Turkish«



    Sonst könnte der Vermieter für den anstehenden Zahnriemenwechsel jedesmal den Vermieter zur Kasse bitten.
    Haben wir hier einen "Vermieter" zu viel?


    Hehe :) sorry, aber auch ein Vermieter kann zum Mieter werden ;)

    Zitat von »Turkish«



    Der Vermieter geht mit dem Mieter um das Auto herum und begutachtet es danach.
    Das ist wohl eher die Ausnahme als die Regel.


    Das stimmt, deshalb bitte ich jedesmal dezidiert darum.


    Zitat von »Turkish«



    Wird er erst bei der Rückgabe gesehen, sieht das der Vermieter als zusätzlichen Schaden an.
    Dass ein Schaden nach der Rückgabe bemerkt wird, der bei Fzg-Übergabe nicht bemerkt worden ist, lässt vermuten, dass dieser Schaden während der Mietzeit passiert ist. Ein Beweis dafür — womöglich einer, der vor Gericht Bestand haben kann — ist das wohl aber nicht.


    Nun ja, wenn man vor der Miete das Fahrzeug oberflächlich beschaut hat, so hat man, und so habe ich es vorhin auch geschrieben, einfach Pech gehabt. Und ob es eine Vermutung ist, oder man dafür einen Beweis braucht, ist dem Vermieter egal. Als Mieter jedoch muss man sich dann kümmern, und kostspielige und dazu zeitaufwändige "Anwaltsgehopse" betreiben.


    Hatte bis jetzt, toi toi toi, alle zusätzliche von mir nicht verursachten nur übersehende Schäden nachtragen lassen. Trotzdem, habe ich mich schon auf die VK eingestellt.
    Das ist das Risiko beim Mieten.


    Gruß
    T