Unterschlagung - Versicherung zahlt nicht! Hilfe!!

  • Mal ne andere Frage aber er sagt doch, dass beide Fahrzeuge von den Mietern bei der Polizei als gestohlen gemeldet wurden. Somit liegt ein Diebstahl vor, wogegen er doch versichert ist!!!! Offiziell werden die Delikte somit als Fahrzeugdiebstahl geführt, und nicht als Fahrzeugunterschlagung!!!! Was die Versicherung meint und sagt ist doch schnurz, die können ja viel erzählen. Solange durch die Polizei nicht eindeutig geklärt ist, dass es sich nicht um Diebstähle sondern um Unterschlagungen handelt wird jedes Gericht "Maxxx" doch Recht geben, denn gegen Diebstahl ist er doch abgesichert.


    Wo kommen wir denn dahin, wenn Versicherungen nun beliebig Sachverhalte drehen und ändern können, nur damit sie nicht zahlen müssen??!!?!


    Ich glaube das ist die Lösung des Problems, für mich jedenfalls......


    Hallo Jimmy,


    das sehe ich und mein Anwalt genau so. Es kam aber ein gerichtlicher Hinweis, dass bei einem der beiden Fahrzeuge das Gericht es eher als Unterschlagung sieht, obgleich der Kunde eine Anzeige bei der Polizei wegen Diebstahls gestellt hat. Blöderweise ist dieser unbekannt verzogen. Sieht vielleicht auch etwas blöd aus. Aber wie Du schon sagst, wenn hier nicht das Gegenteil bewiesen ist, muss man hier von zumindest es in Erwägung ziehen, dass es genau so war, wie der Kunde es geschildert hat.


    Gruß
    Maxxx

  • Naja, also irgendwas ist schon seltsam an der Sache. Das Versicherungen sonen quatsch erzählen nur um nicht zahlen zu müssen ist schon klar und nachvollziehbar, jedoch kann man recht schnell feststellen, ob das Fahrzeug gestohlen oder halt unterschlagen wurde. Sollte es gestohlen worden sein muss ja noch der Fahrzeugschlüssel vorhanden sein, den der Mieter dann zurückgeben muss/kann. Gibt die Av 2 Schlüssel des Fahrzeuges bei der Versicherung ab, so kann diese eigentlich nur noch schwer den Verdacht der Unterschlagung aufrecht erhalten. Sollte der Schlüssel aus irgendeinem Grund nicht da sein, so öffnet das natrülich jeglicher Spekulation Tür und Tor und somit kann sich die Versicherung immer darauf berufen, dass sie erst den 2. Schlüssel will um sicher zu gehen dass sie überhaupt zahlungsverpflichtet ist.


    Ausser dieser Situation fällt mir eigentlich kein anderer Sachverhalt ein, der die Versicherung bestätigen würde nicht von einem Diebstahl auszugehen, nur weil der Mieter "komisch" gewesen ist in den Augen der Versicherung legitimiert das diese noch lange nicht an der ganzen Sache zu zweifeln......