Unterschlagung - Versicherung zahlt nicht! Hilfe!!

  • Hallo zusammen,


    ich brauche eure Hilfe. Ich selbst bin Autovermieter und habe ein dickes Problem am Hals. Mir sind 2 Audi aus 2 verschiedenen Anmietungen Abhandengekommen, bzw. wurden von beiden unterschiedlichen Mietern bei der Polizei als gestohlen gemeldet. Ich selbst habe beide Fahrzeuge von einem Systempartner angemietet, dieser hat die beiden PKW auf sich Vollkaskoversichert.
    Nun weigert sich die Versicherung seit geraumer Zeit, den Schaden zu ersetzen, da diese davon ausgeht, dass die beiden PKW von meinen Mietern selbst unterschlagen wurden. Grund für die Annahme der Versicherung ist, da beide aus arabischen Ländern stammen mit Wohnsitz in Deutschland (momentan unbekannt verzogen), und die Versicherung auch aussagt, dass dies geplant worden war.
    Nun stehe ich mit meinem Anwalt da und argumentieren und dumm und dusslig, bekommen aber nicht so recht Gehör bei Gericht.
    Es stehen somit 3 Alternativen vor Gericht:
    1. Diebstahl (versichert)
    2. Unterschlagung durch den Mieter (nicht versichert)
    3. Unterschlagung durch Dritte (versichert)
    Hier war ich bisher der Meinung, dass wenn 3 Alternativen bestehen, die Versicherung beweispflichtig wäre???!!!


    Erschwerend kommt hinzu, dass ich gar nicht wusste, dass mein Vermieter (Systemgeber) gar nicht Unterschlagungsversichert war. Meine eigenen Autos waren immer unterschlagungsversichert, mit einem minimalen Aufpreis von nicht Mal 10 EUR. Und hier argumentiert aber wieder das Gericht, dass eine Unterschlaungsversicherung nicht branchenüblich sei. Und nun aber der Hammer: Mein Vermieter (Systemgeber) war bei der gleichen Versicherung versichert, als ich selbst. Die Frechheit daran war, dass diese zuerst gerichtlich behauptet hatten, dass man gar keine Unterschlagungsversicherung abschließen könne, was natürlich Unsinn ist. Mein Vermieter (Systemgeber) hatte uns dann sogar noch genötigt, Ortungssysteme einzubauen, die dann aber bei der notwendigen Ortung als die PKW abhanden kamen gar nicht funktioniert haben bzw. der Polizei bei der Fahndung völlig falsche Daten übermittelt hatte ?(
    Nun zu meiner Frage: Wer hatte schon einen ähnlichen Fall oder kann mir Tipps geben, wie hier weiter vorzugehen wäre. Oder gibt es ein LG, OLG oder sogar ein BGH Urteil, dass mir Hilfreich sein könnte?


    Ich danke euch für eure Zeit


    Melde mich wieder
    Maxxx

  • Hallo Maxxx,


    Das ist natürlich eine ziemlich unglückliche Geschichte.


    Leider fürchte ich, dass du hier nur begrenzt Hilfe zu deinem Fall bekommen kannst.


    Hast du bereits in einem Rechtforum angefragt ob ähnliche Unterschlagungsfälle bekannt sind?

  • Zunächst einmal tut es mir sehr leid für Dich.
    Zweitens, ist das, wonach DU hier fragst eher eine Rechtsberatung. Wenn Dir dein jetziger Anwalt die obigen Fragen nicht zumindest ausreichend beantworten kann, dann würde ich dringend den Anwalt wechseln.
    Evtl. lohnt sich auch, Kontakt zum zuständigen Ombusmann für Versicherungsfragen aufzunehmen.

  • Da wohl schon ein Gerichtsverfahren anhängig ist, hilft der Ombudsmann nicht mehr.
    Ansonsten ganz klar: Die Fragen die der TE hier stellt sind ihm von seinen Anwalt zu beantworten. Bei einer ordentlichen juristischen Bearbeitung kommt man zwangsläufig zu einschlägigen Entscheidungen, auch ohne juristische Datenbanken....


    Ich denke, es wird ein konkrete Rechtsberatung angefragt, die es hier aber nicht gibt. Ich empfehle, den Thread zu schließen.

  • Hallo zusammen, ich danke euch für eure schnelle Antwort.
    Mir geht es ja nicht um eine Rechtsberatung. Ich suche ja lediglich nach Personen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben und
    mir einige Tipps geben können. Ich bin auch natürlich rechtlich beraten. Aber wie es immer so mit den deutschen Gerichten ist, mal wird es so gesehen und mal so....
    Aber es könnte Vermieter geben, die einen ähnlichen Fall schon hatten und könnten mir davon berichten, oder? ;(


    Viele Grüße
    Maxxx

  • Hallo Maxxx.


    grundsätzlich würde ich mal sagen, dass Du im falschen Forum bist, denn hier sind wohl meistens Mieter und nicht Vermieter.


    2 Fahrzeugdiebstähle bei der gleichen Versicherung und der gleiche Fahrzeugbesitzer ( nicht Eigentümer ).


    Da ist bei jeder Versicherung Alarmstufe rot und Du brauchst Dich nicht wundern, wenn die nicht zahlen wollen.


    Soweit so gut. Eine Sache kann ich nur nicht nachvollziehen. Wie kannst Du denn glauben, dass die Fahrzeuge gegen Unterschlagung versichert sind?
    Hast Du denn den Vertrag vorher nicht durchgelesen? Da müssen doch alle "Rechte und Pflichten" dringestanden haben.


    --


    Nachtrag: Du hast offensichtlich die Fahrzeuge angemietet und diese sind über den Fahrzeugeigentümer und dessen Versicherung versichert.
    Das hat doch erst mal gar nichts mit Dir zu tun, wenn dessen Versicherung an ihn nicht bezahlen will. Da muss er gegen seine Versicherung klagen. Dann lass ihn das doch mal tun und dann schau weiter.



  • Hallo Autovermieter Muenchen,


    die Sache ist so, dass im Vertrag niergendwo stand, dass die Fahrzeuge nicht unterschlagungsversichert sind, dass ist sicher. Es steht im Vertrag nur, dass der Mieter für das "Abhandenkommen" und "Untergang" des PKW´s haftet. Da hatte man mir damals gesagt, dies sei dann aber über die Vollkasko gedeckt und man hat das in Richtung Diebstahl argumentiert.
    Ich habe für die beiden Audi einen Mietvertrag mit dem Systemgeber abgeschlossen, wo nur die Rede von einer Vollkaskoversicherung mit 500.- EUR Selbstbeteiligung die Rede ist. Weiter verweist der Systempartner auf seine Systempartner Rahmenverträge. Das Gericht wäre jetzt tendenziell der Meinung, dass eine Unterschlagungsversicherung nicht "branchenüblich" ist und nur als Zusatzversicherung abzuschließen ist. Im Klartext soll dass heißen, ich hätte nicht davon ausgehen können, dass die PKW´s gegen Unterschlagung versichert sind. Der Witz an der Sache ist, dass ich eigene Mietwagen bei der Gleichen Versicherung versichert hatte, wo die Unterschlagung zwar als Baustein untergebracht war und ich nach Anfangs kleinen Aufpreis sogar die Unterschlagung bei der Ein- und Selben Versicherung gratis dazu bekommen hatte!! Also wie bitte sollte ich davon ausgehen, dass die PKW nicht unterschlagungsversichert sein sollen? ?(
    Ich denke, dass das Methode ist von Denen. Die wissen ganz genau, wie die sich vor Sachen drücken können. Noch ein Witz an der Sache ist, dass dieser Systemgeber zwar nicht unterschlagunsversicher war, aber die Autos mussten dann nach längerer Geschäftsbeziehung dann mit Ortungssystemen äußerst aufwendig und teuer von uns augestattet werden. Argumentiert wurde das Ganze so, dass wenn die Fahrzeuge gestohlen werden, man diese leichter wieder auffinden könne. Und nun zum Witz: Als die PKW´s von den beiden Mietern gestohlen gemeldet wurden, hat man umgehen versucht, die Fahrzeuge zu orten, aber die Geräte funktionierten nicht richtig und es wurden völlig falsche Standorte angezeigt. Da hätte man lieber für 5.- EUR im Monat die Autos richtig versichert, als im Monat 50.- EUR für die besch.. Geräte auszugeben.


    Ich denke, dass wir ein Fall für den BGH.


    Danke und beste Grüße
    Maxxx

  • Du hast die beiden Fahrzeuge mit jeweils 500 EUR SB von dem Systempartner gemietet und seine Versicherung will ihn nicht bezahlen?


    Na dann leg ihm die 1000 EUR hin und lass dir danach weiter die Sonne au den Bauch scheinen, während er vor Verzweiflung gar nicht erst weiss, wie er sich wieder abkühlen soll ;)


    oder versteh ich da jetzt was ganz falsch?

  • Es steht im Vertrag nur, dass der Mieter für das "Abhandenkommen" und "Untergang" des PKW´s haftet.


    Du hast die beiden Fahrzeuge mit jeweils 500 EUR SB von dem Systempartner gemietet und seine Versicherung will ihn nicht bezahlen?


    Es liest sich eher so als wenn der Vertrag zwischen Maxxx und dem Systempartner besagt, dass Maxxx für das abhandenkommen der Fahrzeuge voll aufkommen muss! Denn er ist ja ggü. dem Systempartner der Mieter.

  • Hallo nochmal,


    das ist richtig. Ich bin der Systemnehmer (Mieter) des Systemgebers (Vermieter). Ich habe den vom Systemgeber angemieteten PKW als Selbstfahrervermietfahrzeug untervermietet. Und bei dieser Untervermietung sind die beiden PKW abhanden gekommen.


    Und nun?

  • Zitat

    Hallo Autovermieter Muenchen,


    ( cut )


    Danke und beste Grüße
    Maxxx


    Ich bin kein Jurist, aber in einem Vetrag muss nicht stehen was nicht ist, sondern was ist.
    Ich schliesse mich der Meinung an, dass es branchenunüblich ist, dass ein Selbstfahrervermietfahrzeug gegen Unterschlagung versichert ist.


    Wenn die Fahrzeuge gegen Diebstahl versichert sind, dann brauchst Du Dich ja nicht aufregen. Wie schon gesagt, es ist doch nicht Dein Problem, wenn sich Dein sog. Systemgeber mit seiner Versicherung rumstreiten muss. Zahle 2 mal die 500 Euro und gut.


    Schicke mir mal bitte per PN Deine Versicherung, denn ich bin wohl bei der falschen Versicherung. Wenn Du die Fahrzeug umsonst oder für 5 Euro versichert bekommst, dann mache ich wohl was falsch. Nach meiner Kenntniss wird die " Unterschlagungsversicherung" die im Versicherungsdeutsch "Vertrauenschadenversicherung" heisst sowieso nur noch von einer Gesellschaft angeboten. Die Jahresprämie beträgt 1 -2 % des Nettokaufpreises des Wagens.
    Mich würde auch interessieren, wer Dein Systemgeber ist.

  • Es liest sich eher so als wenn der Vertrag zwischen Maxxx und dem Systempartner besagt, dass Maxxx für das abhandenkommen der Fahrzeuge voll aufkommen muss! Denn er ist ja ggü. dem Systempartner der Mieter.


    Offensichtlich bei Unterschlagung, aber nicht bei Diebstahl, denn dagegen ist er ja versichert

  • Mal ne andere Frage aber er sagt doch, dass beide Fahrzeuge von den Mietern bei der Polizei als gestohlen gemeldet wurden. Somit liegt ein Diebstahl vor, wogegen er doch versichert ist!!!! Offiziell werden die Delikte somit als Fahrzeugdiebstahl geführt, und nicht als Fahrzeugunterschlagung!!!! Was die Versicherung meint und sagt ist doch schnurz, die können ja viel erzählen. Solange durch die Polizei nicht eindeutig geklärt ist, dass es sich nicht um Diebstähle sondern um Unterschlagungen handelt wird jedes Gericht "Maxxx" doch Recht geben, denn gegen Diebstahl ist er doch abgesichert.


    Wo kommen wir denn dahin, wenn Versicherungen nun beliebig Sachverhalte drehen und ändern können, nur damit sie nicht zahlen müssen??!!?!


    Ich glaube das ist die Lösung des Problems, für mich jedenfalls......