Mal ne andere Frage aber er sagt doch, dass beide Fahrzeuge von den Mietern bei der Polizei als gestohlen gemeldet wurden. Somit liegt ein Diebstahl vor, wogegen er doch versichert ist!!!! Offiziell werden die Delikte somit als Fahrzeugdiebstahl geführt, und nicht als Fahrzeugunterschlagung!!!! Was die Versicherung meint und sagt ist doch schnurz, die können ja viel erzählen. Solange durch die Polizei nicht eindeutig geklärt ist, dass es sich nicht um Diebstähle sondern um Unterschlagungen handelt wird jedes Gericht "Maxxx" doch Recht geben, denn gegen Diebstahl ist er doch abgesichert.
Wo kommen wir denn dahin, wenn Versicherungen nun beliebig Sachverhalte drehen und ändern können, nur damit sie nicht zahlen müssen??!!?!
Ich glaube das ist die Lösung des Problems, für mich jedenfalls......
Hallo Jimmy,
das sehe ich und mein Anwalt genau so. Es kam aber ein gerichtlicher Hinweis, dass bei einem der beiden Fahrzeuge das Gericht es eher als Unterschlagung sieht, obgleich der Kunde eine Anzeige bei der Polizei wegen Diebstahls gestellt hat. Blöderweise ist dieser unbekannt verzogen. Sieht vielleicht auch etwas blöd aus. Aber wie Du schon sagst, wenn hier nicht das Gegenteil bewiesen ist, muss man hier von zumindest es in Erwägung ziehen, dass es genau so war, wie der Kunde es geschildert hat.
Gruß
Maxxx