Hallo Mietwagen- Experten,
ich würde gerne Eure Meinung zu einem Unfall hören, in dem ich Ende letzter Woche verwickelt war. Da ich davon ausgehe, dass Angestellte der hiesigen Autovermieter hier mitlesen und die Unterschiede der jeweiligen AGBs keinen Unterschied bei der Bewertung dieses Falls machen, möchte ich davon absehen, allzu sehr ins Detail zu gehen.
Zu meinem Unfall: Mit meinem Mietwagen (Obere Mittelklasse, Mercedes, BJ 2010) fuhr ich am besagten Tag auf der Autobahn während stockendem Verkehrs mit ca 30-40 km/h auf ein anderes Fahrzeug. Interessant hierbei war, dass nach meiner Einschätzung (und der meiner Beifahrerin) offensichtlich technisches Versagen auf Seiten des Fahrzeugs vorlag. Zunächst sind wir uns beide darüber einig, dass der gebotene Mindestabstand vor Einleitung des Bremsvorgangs bestand. Persönlich bin ich der Ansicht, dass das Fahrzeug überhaupt nicht gebremst hat. Während des Bremsvorgangs habe ich sogar meiner Beifahrerin noch erklären können, dass etwas mit dem Fahrzeug nicht stimmt. Wir sind uns beide sicher, dass weder ABS noch ESP in irgendeiner Weise während des Bremsmanövers reagiert hat. In der Vergangenheit bin ich das selbe Modell bereits mehrmals gefahren und im Vergleich muss ich sagen, dass in jedem Fall etwas mit den Bremsen nicht in Ordnung gewesen sein muss.
Es ist beträchtlicher Sachschaden entstanden. Da sich der Unfall auf einer Autobahn ereignete hatte die Polizei keine Möglichkeit, Spurensicherungen auf der Fahrbahn vorzunehmen. Mein Mietwagen sowie das Auto des Unfallgegners waren noch soweit fahrbereit, dass wir diese bis zu nächsten Ausfahrt bringen konnten.
Gegenüber der Polizei habe ich keine Aussage gemacht, und das entsprechende Unfallprotokoll nicht unterschrieben. Ich bekam einen Austauschwagen, den ich heute abgegeben habe. Bei der Abgabe wollte man mir direkt die volle Selbstbeteiligung von der CC buchen. Dies habe ich verweigert und darauf hingewiesen, dass noch keine abschließende Stellungnahme meinerseits erfolgt ist.
Jetzt die Preisfrage: Wie soll ich mich gegenüber dem Vermieter verhalten? Die Selbstbeteiligung wurde mir nach meinem Widerspruch nicht direkt abgebucht