Unfall durch Brems/Elektronikfehler

  • Hallo Mietwagen- Experten,


    ich würde gerne Eure Meinung zu einem Unfall hören, in dem ich Ende letzter Woche verwickelt war. Da ich davon ausgehe, dass Angestellte der hiesigen Autovermieter hier mitlesen und die Unterschiede der jeweiligen AGBs keinen Unterschied bei der Bewertung dieses Falls machen, möchte ich davon absehen, allzu sehr ins Detail zu gehen.


    Zu meinem Unfall: Mit meinem Mietwagen (Obere Mittelklasse, Mercedes, BJ 2010) fuhr ich am besagten Tag auf der Autobahn während stockendem Verkehrs mit ca 30-40 km/h auf ein anderes Fahrzeug. Interessant hierbei war, dass nach meiner Einschätzung (und der meiner Beifahrerin) offensichtlich technisches Versagen auf Seiten des Fahrzeugs vorlag. Zunächst sind wir uns beide darüber einig, dass der gebotene Mindestabstand vor Einleitung des Bremsvorgangs bestand. Persönlich bin ich der Ansicht, dass das Fahrzeug überhaupt nicht gebremst hat. Während des Bremsvorgangs habe ich sogar meiner Beifahrerin noch erklären können, dass etwas mit dem Fahrzeug nicht stimmt. Wir sind uns beide sicher, dass weder ABS noch ESP in irgendeiner Weise während des Bremsmanövers reagiert hat. In der Vergangenheit bin ich das selbe Modell bereits mehrmals gefahren und im Vergleich muss ich sagen, dass in jedem Fall etwas mit den Bremsen nicht in Ordnung gewesen sein muss.


    Es ist beträchtlicher Sachschaden entstanden. Da sich der Unfall auf einer Autobahn ereignete hatte die Polizei keine Möglichkeit, Spurensicherungen auf der Fahrbahn vorzunehmen. Mein Mietwagen sowie das Auto des Unfallgegners waren noch soweit fahrbereit, dass wir diese bis zu nächsten Ausfahrt bringen konnten.


    Gegenüber der Polizei habe ich keine Aussage gemacht, und das entsprechende Unfallprotokoll nicht unterschrieben. Ich bekam einen Austauschwagen, den ich heute abgegeben habe. Bei der Abgabe wollte man mir direkt die volle Selbstbeteiligung von der CC buchen. Dies habe ich verweigert und darauf hingewiesen, dass noch keine abschließende Stellungnahme meinerseits erfolgt ist.


    Jetzt die Preisfrage: Wie soll ich mich gegenüber dem Vermieter verhalten? Die Selbstbeteiligung wurde mir nach meinem Widerspruch nicht direkt abgebucht

  • Naja,


    deine Aussagen sind so wie sie hier stehen ja als Vermutung zu sehen. Wirklich konkret geht daraus schonmal gar nicht hervor, ob das Fahrzeug einen technischen Defekt hatte.


    Wichtige Fragen sind: Wie hoch war dein Tempo? Wie groß der Abstand? Wie waren die Fahrbahnverhältnisse (Nässe, Schmutz)?
    Mit den Antworten zu diesen Fragen musst du dich wohl an einen Anwalt wenden, und zusammen mit diesem versuchen den technischen Defekt nachzuweisen. Dazu braucht es dann mindestens ein Gutachten zum Fahrzeug. Hier hab ich aber keine Ahnung, wie das mit der Autovermietung gehandhabt wird.


    Ich glaube kaum, dass du ohne Weiteres dich nicht auf nen techn. Defekt berufen kannst und ohne Anwalt die Sache in deinem Sinne klären kannst. Denn sonst könnte ja Jeder mit einem Unfall sich einfach auf einen technischen Defekt beziehen.

  • Das verstehe ich nicht. Seit wann macht die Polizei auf der AB keine Spurensicherung?
    Die Polizei sperrt doch sonst den Teil der notwendig ist, um zu vermessen von etwaigigen Bremsspuren?
    Wie wollen die sonst den arbeiten?
    Hat das so die Polizei gesagt?
    ?(



    edit: komplettzitat entfernt, da unnötig, w7

  • Das verstehe ich nicht. Seit wann macht die Polizei auf der AB keine Spurensicherung?
    Die Polizei sperrt doch sonst den Teil der notwendig ist, um zu vermessen von etwaigigen Bremsspuren?


    Bei kleinen Schäden muss es nicht sein, dass eine Spurensicherung durchgeführt wird.
    Du bist auch gesetzlich verplichtet, bei kleinen Blechschäden und wenn keine Fahrzeugteile auf der Fahrbahn liegen bleiben, die Spur schnellstmöglich frei zu machen und an den Seitenstreifen zu fahren ;)



    Btw. könntest du es künftig bitte unterlassen einen kompletten langen Beitrag zu zitieren, wenn es nicht zwingend notwendig ist? Dein Text hätte auch ohne ein Zitat vollen Bezug auf das Ausgabsposting gehabt ;)

  • der schaden wird erstmal ohne wenn und aber über die fahrzeugvollversicherung abgewickelt inkl. deiner sb. das der wagen einen elektronikfehler hatte und dies die kausale ursache war ist bis dato erstmal nur eine behauptung deinerseits ohne entsprechende beweise. du musst trotzdem auf alle fälle den vermieter über deinen verdacht informieren und dich an den dann eventuell anstehenden regress gegen den fahrzeughersteller anhängen. problem ist, dass deine vermutung nur über ein unfallanalytisches gutachten untermauert werden kann, welches sehr teuer ist. aufgrund dessen stellt sich daher dann für den vermieter auch die frage, ob dieser bei dem regress wirtschaftlich erfolgsaussichten erkennt.


    cu

  • Oh Mann, wieder mal so ne phantastische Geschichte: Ich glaube, ich meine ich denke usw.


    Wenn ich auf der Autobahn bremse und ein neuwertiges Auto bremst nicht und es kommt zu einem Unfall, dann FORDERE ich den Polizisten auf den Wagen zu beschlagnahmen wenn die Bremsen nicht gegangen sind.


    Die Polizei wird das dann auch sicher tun ( sie muss es auch ) und den Wagen in Gewahrsam nehmen und technisch überprüfen lassen. Und dann wir das geklärt.
    --
    Danach zu behaupten ich hatte das Gefühl und ich glaube und meine der Wagen hat nicht anständig gebremst wird Dir wenig helfen.

  • Im schlechtesten Fall steht der Wagen schon bei der Mercedes Vertragswerkstatt auf der Hebebühe und wurde repariert, sodass die Erstellung eines Gutachtens nicht mehr möglich ist, da am Fahrzeug schon rumgeschraubt wurde.


    Und selbst wenn ein Gutachten dann noch möglich ist, weiß man ja nicht, was schon alles getauscht wurde.


    Sicherlich will dir hier bestimmt keiner widersprechen wenn du sagst, dass es ein technischer Defekt war, auch maschinen machen Fehler und können kaputt sein, aber ohne jegliche Beweise wirst du schlecht aus der Sache herauskommen.


  • Hhhmm...schwierig. Frag mich gerade auf welcher Rechtsgrundlage das passieren soll. Für mich kommt da nur § 94 StPO in Betracht. Da ich denke das die AV den Wagen nicht freiwillig herausgeben wird, muss ein Staatsanwalt die Beschlagnahme anordnen wenn nicht die Gefahr besteht das etwas am Wagen verändert wird. Davon kann man bei einem großen Autovermieter wohl kaum ausgehen. Also wenn es wirklich so war, dann wird es schwierig einen Defekt am Fahrzeug nachzuweisen.


    Das hätte er gleich machen müssen und nicht erst Tage später. Der Zug ist wohl abgefahren und jeder Jurist wird es wohl als Schutzbehauptung abtun.

  • SB zahlen.
    Konntest Du nicht ausweichen? Bei 30 - 40km/h und den Sicherheitsabstand (15 - 20m) gehe ich von genug Zeit aus um anderweitig agieren zu können (Handbremse, Motor abstellen).
    Die Rechtsstreit-Odyssee ist nur mit Rechtschutz zu begehen, und falls das Auto schon repariert wurde, dann gute Nacht.
    Deshalb lieber SB zahlen.


    Gruß

  • Also es war ein Mercedes C180 CGI w204. Ich habe auch nicht erst heute bei Rückgabe des Austauschfahrzeugs den Defekt reklamiert sondern direkt bei Übergabe des geschrotteten Benz. Ich bin mir bewusst, dass meine Ausführungen wie Schutzbehauptungen klingen. Ich bin aber niemand, der sich drücken würde, einen selbstverschuldeten Unfall anzuerkennen. Letztendlich bin ich mir sicher, dass das Fahrzeug in dieser Situation nicht korrekt gebremst hat. Immerhin war der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug mehr als genug.


    Die Polizei hat sich übrigens nicht für meine Aussage interessiert. Spuren wurden auch keine aufgenommen. Mir wurde gesagt, dass ich das mit der AV zu klären habe.


    Soweit mir bekannt ist, werden viele Fahrinformationen vom Mercedes gelogged. Kann ich vom Vermieter verlangen, mir diese Logs auszuhändigen, bzw. einer Fachwerkstatt meines Vertrauens?


    Ausweichen konnte ich übrigens nicht, da ich mich ja wie geschrieben im stockenden Verkehr befand. Auf der Spur neben mir fuhren Autos. Den Trick mit der Handbremse hab ich dann nicht mehr hinbekommen; sorry ^^

  • Auch wenn Du absolut in recht bist, was ich Dir auch glaube, so läuft unseres Rechtssystem auf Routine-Programm.
    Ich befürchte, dass dadurch, dass die Polizei sich für Deine Aussage nicht interessiert hat, und die AV ihre Standardabwicklung über die SB-Anforderung tut, der ganze Fall schon in eine Schublade gesteckt wurde und die Ursache gar nicht wahrgenommen wurde.
    Mein Tipp (und keinesfalls ironisch): Falls Du keinen Erfolg haben solltest bei Deiner Aussage, muss sowieso der Anwalt herhalten, aber als Zwischenschritt würde ich erstmal dem Vermieter etwas verbal drohen, nämlich, dass Du an die Auto-Bild oder nur die Bild gehst und die Sache publik machst. Auch Mercedes würde ich einen Brief schreiben und von dem Fall erzählen mit dem Zusatz, dass Du auch an Auto-Bild oder andere Zeitschriften gehst und über Deinen Fall berichtest.
    Ich denke, dass dann etwas passieren sollte, ich glaube nicht das Dein Fall eine gute Werbung für den Vermieter und Mercedes wären.
    Klingt zwar alles sehr amerikanisch, aber den Versuch kann man ja in der Verzweiflung wagen.

  • aber als Zwischenschritt würde ich erstmal dem Vermieter etwas verbal drohen, nämlich, dass Du an die Auto-Bild oder nur die Bild gehst und die Sache publik machst. Auch Mercedes würde ich einen Brief schreiben und von dem Fall erzählen mit dem Zusatz, dass Du auch an Auto-Bild oder andere Zeitschriften gehst und über Deinen Fall berichtest.
    Ich denke, dass dann etwas passieren sollte, ich glaube nicht das Dein Fall eine gute Werbung für den Vermieter und Mercedes wären.


    Und was meinst du soll DAS bringen?
    Glaubst du wirklich, dass es Jemand vom Hocker reißt wenn ein Autofahrer nur mit Behauptungen (also ohne handfeste Beweise) daher kommt?
    Bei dem Auto-Test damals wurde das Phänomen reproduzierbar nachgewiesen ... unter Test-Bedinungen. Somit hatte man was in der Hand.
    Bei dem hier geschilderten Fall habe ich bisher nur Behauptungen und Glauben und Meinungen gelesen. Aber keine konkreten Fakten.


    Habe übrigens komplett vergessen zu erwähnen, dass es kurz vor dem Unfall ziemlich stark angefangen hat zu regnen.


    Na das ist doch mal eine Info :!:


    Das mit den nassen Bremsen ist aber durchaus normal.
    Wenn du vor Gericht ziehst, werden dir zwei Faktoren definitiv zur Last gelegt werden:
    - bei Nässe musst du mit einem erheblich längeren Bremsweg rechnen
    - nasse Bremsscheiben führen zu einem "weicheren" Bremspedal. D.h. man muss fester zutreten und hat dennoch nen längeren Bremsweg.


    Daher glaube ich nicht, dass du Erfolg haben wirst. Da nachzuweisen, dass man richtig gehandelt hat ist ohne Zeugen, die das Geschehen aus einer anderen Perspektive mitbekommen haben, m.E. so gut wie unmöglich.


    Wie hier schon erwähnt wurde: Hier stehen die Höhe der SB den Kosten eines Gutachtens gegenüber.

  • Soweit mir bekannt ist, werden viele Fahrinformationen vom Mercedes gelogged. Kann ich vom Vermieter verlangen, mir diese Logs auszuhändigen, bzw. einer Fachwerkstatt meines Vertrauens?

    Dein Anwalt könnte sie anfordern wenn sie noch vorhanden sind.
    Bei vielen Autos werden diese nach 24 Stunden Automatisch überschrieben.
    Diese sind ja zum Teil dafür da um bei Unfällen die Arbeit der Unfallforschung zu erleichtern die diese Daten auch meistens auswerten.
    Da bei dir aber keine richtige Unfallaufnahme erfolgt ist nehme ich mal an das die AV den Wagen in Reperatur gegeben hat und das sie inzwischen vom System überschrieben worden sind.
    Hast du gegenüber der AV sofort die Probleme der Bremsen geäußert? Weil wenn ja frag mal nach dem Gutachten weil dann hätten sie es prüfen müssen.