Sixt will Selbstbeteiligung trotz Haftpflichtschaden

  • Hallo Leute, ich melde mich nach langer Zeit mal wieder zurück. Leider mit einem kleinen Problem:


    Ich war letztes Jahr mit einem Mini Cooper vom Sixti Car Club in der Waschanlage, weil in den AGB steht, dass man das Auto nicht "verdreckt" zurückbringen darf und weil ich ein anständiger Mieter bin ;-)


    Leider hat damals die Waschanlage den serienmäßigen Hechspoiler am Mini abgerissen!
    Ich habe mir nix dabei gedacht und die Sache sofort dem Tankstellenpächter und der Sixt-Hotline gemeldet. Auch Fotos wurden gemacht.


    So gut so schön, ich habe seitdem nix gehört. Jetzt, genau 10 Monate (!!!) später, bekomme ich von Sixt ein Gutachten und eine Rechnung über 750 Euro (meine Selbstbeteiligung).


    Sollte in diesem Fall nicht die Haftpflicht des Tankstellenpächters eingreifen? Was kann ich dafür wenn seine Waschanlage mir trotz korrekter Bedienung das Auto demoliert?


    Wäre für Tipps sehr dankbar. Möchte nämlich keinen Cent bezahlen!


    thenewguy

  • Jetzt würde mich mal interessieren wann sowas "verjährt". Die Polizei hat soweit ich weiß gerade mal 3 Monate zeit mir mein Blitzerfoto zuzustellen...


    10 Monate später, das ist doch schon ne Frechheit an sich...

  • Jetzt würde mich mal interessieren wann sowas "verjährt". Die Polizei hat soweit ich weiß gerade mal 3 Monate zeit mir mein Blitzerfoto zuzustellen...


    10 Monate später, das ist doch schon ne Frechheit an sich...


    wenn die waschanlage also wirklich schuld ist, kannst du diesen schaden immer noch gegen den tankstellenpächter geltend machen - 3 jahre lang. der pächter sollte dies dann seiner betriebshaftpflicht melden und die begleicht dann an sixt.
    also nimm kontakt zu der waschstrassenfirma auf und informiere sixt, dass du den schaden dort ersteinmal gemeldet hast.

  • Rechtlich müsste dies nach 6 Monaten verjährt sein.Mit einen Schreiben deines Anwaltes an die AV sollte es sich erledigt haben.
    http://dejure.org/gesetze/BGB/548.html



    DANKE


    Das hat mir schon sehr weitergeholfen. Ich habe das auch in die E-Mail kopiert, die ich soeben an den Schadenservice geschickt habe.
    Ich habe denen höflich, aber sehr bestimmt mitgeteilt, dass ich nicht vorhabe die SB zu bezahlen
    :60:

  • Na diese Verjährung ist in jeder Schadensabteilung bekannt.Bei uns bekommt der Sachbearbeiter Probleme wenn er die 6 Monate nicht einhält.Die AV ist selbst Schuld wobei dieser Schaden in einer Waschanlage eine klare Sache sein sollte.Gesperrt wird man nicht hab zumindest nicht davon gehört.

  • Male jetzt erst mal nicht den Teufel an die Wand.


    So wie Du das geschildert hast, sehe ich auch keinen Grund, dass Du der schuldige bist.


    Frage doch einfach mal nach, weshalb sie Geld wollen. Dann müsste ja eine konkrete Antwort kommen, weshalb der Tankstellenpächter bzw. dessen Versicherung den Schaden nicht beglichen haben.

  • Ich bin zwar kein Anwalt, aber ich denke dass in diesem Fall die Haftpflicht des Tankstellenbetreibers tätig werden muss. Denn die SB bezahl ich ja nur bei selbst verschuldeten Schäden oder bei Vandalismus. Aber hier ist der "Täter" ja eindeutig die Waschanlage ;)


    Es gibt übrigens in jeder Waschanlage eine Videoüberwachung. Daran kann man in meinem Fall sicherlich erkennen, dass der Wagen entsprechend den Nutzungsbedingungen geparkt war.


    Vielen Dank für eure Statements! Ich warte mal ab, was SIxt jetzt antwortet.


  • das ist mehr als sehr gut nachvollziehbar ;)


    hä? wieso?
    weil Sixt Geld für einen Schaden haben will, der während der Miete zustande kam?
    Also das ist ja nun wirklich eine Frechheit von der AV.


    das wird wohl erst nach der Ausflottung des Mini in Rechnung gestellt, wird wohl daran gelegen haben, dass es so lange dauert. ist doch gut, wenn die 6 Monatsregelung gilt.


    aber wieso deshalb bei Sixt nicht mehr mieten ist mir vollkommen unklar.

  • Ich bin zwar kein Anwalt, aber ich denke dass in diesem Fall die Haftpflicht des Tankstellenbetreibers tätig werden muss. Denn die SB bezahl ich ja nur bei selbst verschuldeten Schäden oder bei Vandalismus. Aber hier ist der "Täter" ja eindeutig die Waschanlage ;)


    Es gibt übrigens in jeder Waschanlage eine Videoüberwachung. Daran kann man in meinem Fall sicherlich erkennen, dass der Wagen entsprechend den Nutzungsbedingungen geparkt war.


    Vielen Dank für eure Statements! Ich warte mal ab, was SIxt jetzt antwortet.


    so sehe ich das auch. Warte mal die Antwort ab und berichte bitte weiter

  • Wie gesagt wir hatten diesen Fall schon.Vor Gericht eindeutig verloren.Der Richter rechtfertigte dies mit der Verjährung.