Verwarnungsgeld für Falschparken nach Rückgabe!

  • Hallo zusammen,


    da hier ja einige unter euch sind die häufiger Autos mieten und diesbezüglich einige Erfahrungen gemacht haben möchte ich gern ein paar Meinungen zu folgendem Sachverhalt einholen:


    Ich habe Anfang Mai für eine Woche bei Europcar einen Wagen gemietet. Bei der Rückgabe habe ich das Auto dann auf der falschen Straßenseite geparkt (ich komme aus Österreich und da is das eigentlich kein Vergehen 8) ). Heute habe ich ein Schreiben von der Polizei bekommen in dem ich aufgefordert werde 15.- für diese "Ordnungswidrigkeit" zu zahlen. Allerdings wurde dieses Vergehen 1h NACHDEM ich das Auto zurückgegeben habe aufgenommen.
    Meine Frage nun: Bin ich trotzdem dafür verantwortlich und muss selbst zahlen?

  • Ohne Vignette fahren ist bei uns auch kein Vergehen und trotzdem sind wir dran wenn ihr uns (oder besser gesagt, diejenigen, die euer schönes Land besuchen) erwischt.


    Deine Frage ist aber schon intersssant und aus meiner Sicht schwierig zu beurteilen. Grundsätzlich ist der Vermieter nach der Rückgabe für alle Verkehrsverstöße, die mit dem Fzg begangen wurden verantwortlich bzw. dazu verpflichtet, der Behörde die Daten des Mieters, der zu dem entsprechenden Zeitpunkt verantwortlich war mitzuteilen. In deinem Fall wrast du allerdings derjenige, der den Wagen falsch geparkt hat. Da du es ja auch zugibst, dürfte die Haltervermutung nich mehr greifen und du kannst zahlen. Ist nur meine persönliche Einschätzung der Lage.

  • Das kannst Du gnz leicht rausbekommen. Schau auf die Rchnung von EC: Da steht der Punkt 1. Berechnete Abgabe und 2. Tatsächliche Abgabe.


    Vergleiche die Zeit der tatsächlichen Abgabe mit der Zeit auf dem Strafzettel.


    Fall 1.Wenn der Strafzettel vorher ausgestellt wurde, dann musst Du zahlen.


    Fall 2.Wenn er später ausgestellt wurde, dann ist EC selbst dran.


    Angenommen Fall 1 tritt ein, dann kannst Du noch diese tatsächliche Abgabezeit mit der Zeit vergleichen, die Du meinst, die richtig ist. (Vielleicht weisst Du noch wann Du exakt abgegeben hast, weil Du um Punkt xxUhr im KINO, im Flieger, im Zug etc. warst). Falls das der Fall ist, brauchst Du Zeugen, die bestätigen, dass das Fzg, vor Strafzettelausstellung abgegeben war. Ab diesem Zeitpunkt ist die AV verpflichtet den Zustand des Fzg. zu prüfen und natürlich auch die Parkposition. Dann biste raus!


    Also alles nochmal prüfen!!

  • Den Zettel wirst du wohl bezahlen müssen! Da das Vergehen ja von dir verursacht wurde, denn das Auto wurde ja zwischen Abstellen und Strafzettel nicht von einer anderen Person bewegt! Der Vermieter geht ja dann davon aus das du beim Fahren und Abstellen die Stvo befolgst!

  • Ich sehe das Ähnlich wie Tramper. Du hast das Auto falsch abgestellt und bist somit für den Verstoß veratnwortlich.

  • Grundsätzlich Danke für die Antworten.


    Im Moment tendiere ich aber eher in dieselbe Richtung wie Besserwisser.


    Zu dem Zeitpunkt als ich den Schlüssel abgegeben habe ist doch der RA dafür verantwortlich das Auto zu überprüfen und gegebenenfalls auch umzuparken wenn es falsch steht (sei es so wie in meinem Fall oder auch z.B. wenn der Wagen in 2. Spur steht).
    Und wer sagt denn, dass das Auto in der Stunde nicht bewegt wurde (z.B. in die Waschanlage) und dann wieder genau so geparkt wurde?


    Mich würde es einfach interessieren ob es denn nicht so ist, dass nach Rückgabe der Schlüssel die komplette Verantwortung für das Auto wieder an den Vermieter zurückgeht. Denn wo ist dann die Grenze? Wenn ich einen Mietwagen um 8:45 auf einem Parkplatz abstelle und zurückgebe, obwohl sagen wir ab 9 Uhr ein Parkschein fällig wäre, warum sollte ich dafür verantwortlich sein wenn der Wagen nicht umgeparkt wird und dann ein Strafzettel fällig wird?

  • Dann schreib doch an die entsprechende Polizeidienstelle einen Brief, dass du zu der Zeit nicht mehr das Auto hattest wegen Rückgabe. Schick noch die Rechnungskopie auf der die genaue Rückgabezeit vermerkt ist und gut ist. Ganz einfach. Aber ob sich der Aufwand für 15€ Strafe lohnt, musst du natürlich selbst wissen :)

  • Ich denke auch, dass das Knöllchen gerechtfertigt ist. Audifan war für das Parken verantwortlich und hat es nicht nach STVO getan, auch wenn der "Schaden" erst später erkannt wurde.

  • Richtig und EC hat es dort stehen lassen. Da EC den Wagen nicht weggefahren hat und es sich nicht mehr unter dem Einfluss des Mieters befand, muss EC dafür zahlen. Ich würde mich auch an seiner Stelle nicht streiten. Ich will nur aufzeigen wie man es auch anders sehen kann :)

  • Stimmt allerdings. Sehe ich auch so. Wenn die Autovermietung nichtmal über einen eigenen Parkplatz verfügt, auch darauf achten muss wo Ihre Fahrzeuge abgestellt werden.

  • Du kannst nicht für ein Fahrzeug verantwortlich sein, wenn es schon abgegeben wurde. Nach deiner Argumentation müsste man ja auch haften wenn der Europcar Mitarbeiter den Wagen zur Waschanlage fährt und einen Unfall baut. Haut ja nicht so recht hin, oder? :)


    Es zählt der Zeitpunkt der Abgabe. Ab da haftet Europcar.

  • Am Anfang gings hier mal um nen Strafzettel. Und den Punkt, dass man den Schlüssel bei der Station abgibt, geht und die RAs das ganze mal ne Stunde oder 2 liegen lassen. Scheint ja so passiert zu sein?!


    Seht ihr: sehr viel Verwirrung und Unwissen! Was lernen wir daraus? Wir lassen uns beim Abgeben die Rechnung ausstellen und sind somit auch schriftlich belegbar zu dem Zeitpunkt aus der Verantwortung raus. Das gilt für den Strafzettel des Thread-Starters und auch für meine ausgedachten Beispiele! Und die RAs müssen halt sofort raus und den Wagen prüfen.


    Mal aussen vor, dass man bei seinen Stammstationen nur den KM-Stand reinreicht und dann ist auch gut.

  • Am Anfang gings hier mal um nen Strafzettel. Und den Punkt, dass man den Schlüssel bei der Station abgibt, geht und die RAs das ganze mal ne Stunde oder 2 liegen lassen. Scheint ja so passiert zu sein?!

    Genau so ist es.


    Mir geht's hier nicht um die 15€, sondern schlicht darum dass doch der RA möglichst bald nach der Übergabe zu überprüfen hat ob das Auto keine Schäden hat und - wie in meinem Fall - richtig geparkt ist. Ich habe das Auto unabsichtlich falsch geparkt, dazu stehe ich, aber ich erwarte mir eigentlich schon, dass der Vermieter seinen Verpflichtungen nachkommt und auch den Kunden vor Schaden bewahrt wenn der Wagen z.B falsch parkt.
    So wie es im konkreten Fall passiert ist zeigt mir das, dass über 1h nach Rückgabe keiner den Wagen überprüft hat ... und da kann theoretisch alles mögliche passieren für das ich dann zur Verantwortung gezogen werden soll? Das sehe ich nicht wirklich ein.

  • Wenn sich jmd Dein Auto leiht, es dir wieder gibt, aber bei der abgabe auf der falschen seite geparkt hat und du als halter dafür den strafzettel bekommst, dann ist es auch des halters schuld?? häh? wo ist da bitte die logik? und wieso muss der RA überprüfen, dass die wagen richtig geparkt ist?? davon darf man ja wohl ausgehen, wenn du einen führerschein besitzt. wenn nicht, müsste man sich fragen, ob du die stvo überhaupt beherrscht und ob man dir wirklich einen wagen verleihen sollte. frei nach dem studivz-motto "die stvo behindert meinen fahrstil"?