auto gemietet kaution zurückbekommen und danach einschreiben mit kautions forderung

  • hallo
    ich habe mir am 6.08.2010 ein auto gemietet mit 500 euro kaution die ich bar hinterlegt habe.
    am 7.08.2010 also 24 stunden später habe ich den wagen wieder abgegebem und bin mit dem vermieter das fahrzeug durchgegangen meine freundin war mit dabei. war alles soweit ok ich habe meine 500 euro kaution wieder zurückbekommen.und habe dafür unterschrieben damit ich die kaution wiederbekommen habe.
    3 stunden später bekam ich einen anruf vom vermieter mit der aussage als er jetzt das auto durch die waschstrasse gefahren hat hat er an der vorderen linken felge einen sehr grossen kratzer festgestellt.darauf sagte ich das der kratzer nicht von mir stamme und bekam als antwort wir werden von ihm hören.
    Am 12.08.2010 kam ein einschreiben von dieser firma mit einem kostenvoranschlag für die felge von 647,50 und ich solle bitte die 500 kaution bis zum 15.08.2010 überweissen.


    meine frage wie soll ich m ich verhalten muss ich für den schaden aufkommen ich gehe davon aus damit der schaden an die fele gekommen ist als sie das auto durch die waschstrasse gefahren haben.

  • :huh:


    Gibt es einen mietvertrag? Hast du eine art rückgabeprotokoll erhalten wo drauf steht dass du das Fahrzeug schadenfrei zurückgegeben hast?
    Hast du eine vollkaskoversicherung gehabt? Wenn ja, wie hoch war die selbstbeteiligung?


    Alles irgendwie sehr komisch...

  • Kaution ist nicht bei jeder Autovermietung für die Abdeckung der Selbstbeteiligung gedacht. Schäden halt später geschätzt bzw. durch einen Gutachter geschätzt.


    Bei Sixt, Europcar etc. wird Kaution genommen, falls das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben wird oder einfach so verlängert wird.


    Hast du denn ein Protokoll, dass das Fahrzeug in Ordnung war und du deshalb die Kaution zurückbekommen hast?

  • also das war so ein erlebnissgutschein das fahrzeug war ein porsche natürlich gab es einen mietvertag das fahrzeug war vollkasko versichert mit 500 selbstbeteiligung es gab kein rükgabe prodokoll aber im mietvertrag steht genau das hier drinn.
    die selbstbeteiligung betragt bei jeglicher am mietfahrzeug entstandenen schäden 500€ . Am ende des mietzeitraumes erhält der mieter die kaution zurück, wenn kein grund für die einbehaltung oder verrechnung der kaution wegen pflichtverletzung , zb beschädigung der mietsache bsteht.

  • ich hab eine zeugin mit dabei gehabt und hab ja auch die kaution zurückbekommen die im schadensfall normal einbehalten wird

  • Ich würde mir da keine so große Platte machen. Erstens hast du eine Zeugin die bestätigt das ein Mitarbeiter der Autovermietung den Wagen als fehlerfrei entgegengenommen hat. Zweitens wird laut Leistungsbeschreibung des Anbieters die Kaution nur zurückgezahlt wenn das Fahrzeug nach einer Kontrolle ohne Beanstandung zurückgenommen wurde. Du hast deine Kaution ohne tricks zurück bekommen, sollen sie mal machen. Ich würde der Forderung widersprechen mit der Begründung das du das Fahrzeug ohne Schaden abgegeben hast und dir dies durch einen Mitarbeiter bestätigt wurde.


    MfG Jan

  • Ich würde mir da keine so große Platte machen. Erstens hast du eine Zeugin die bestätigt das ein Mitarbeiter der Autovermietung den Wagen als fehlerfrei entgegengenommen hat. Zweitens wird laut Leistungsbeschreibung des Anbieters die Kaution nur zurückgezahlt wenn das Fahrzeug nach einer Kontrolle ohne Beanstandung zurückgenommen wurde. Du hast deine Kaution ohne tricks zurück bekommen, sollen sie mal machen. Ich würde der Forderung widersprechen mit der Begründung das du das Fahrzeug ohne Schaden abgegeben hast und dir dies durch einen Mitarbeiter bestätigt wurde.


    MfG Jan


    Sehe ich genauso wie Jan ! Freundin war dabei, Mitarbeiter hat keinen Schaden entdecken können, von daher können die die Felge auch beim Waschen selbst zerkratzt haben. Erstmal widersprechen und dann sehen was kommt

  • super danke für die schnellen antworten ich denke auch damit da nicht passiert ich habe ein nettes schreiben aufgesetzt und werde das morgen früh per einschreiben zurückschicken






    Fahrzeugschaden während
    Fahrzeugnutzung


    Mietvertrag vom 06.08.2010






    Sehr geehrter Herrr*******,




    Die festgestellten Kratzer am
    Felgenrand Stammen nicht aus der Fahrzeugnutzung von mir am
    06.08.2010.



    Das Fahrzeug wurde bei der Übergabe
    genau überprüft und es wurden keine Schäden festgestellt.


    Nach den Bildern zu beurteilen sind an
    der felge ja sehr offentsichtliche Schäden was direkt bei der
    Übergabe zu sehen gewesen wäre.Meine Zeugin Frau ******* war bei der
    Übergabe ja dabei und kann bestätigen damit keine Schäden an der
    Felge waren.Daraufhin habe ich meine 500€ Kaution zurückerhalten.



    Sie teilten mir in dem ersten Telefonat
    3 Stunden nach der übergabe mit, das sie den Schaden erst nach der
    Waschstrasse bemerkt haben wollen.Ich gehe davon aus damit der
    Schaden in der Waschstrasse oder eventuell auf der Fahrt dorthin
    passiert ist.

  • Fahrzeugschaden während
    Fahrzeugnutzung


    Mietvertrag vom 06.08.2010






    Sehr geehrter Herr*******,




    Die festgestellten Kratzer am
    Felgenrand stammen nicht aus meiner Fahrzeugnutzung am
    06.08.2010.



    Das Fahrzeug wurde bei der Rückgabe
    genau überprüft und es wurden keine Schäden festgestellt.


    Den Bildern nach zu urteilen sind an
    der Felge sehr offensichtliche Schäden, welche direkt bei der
    Rückgabe zu sehen gewesen wäre. Meine Zeugin Frau ******* war bei der
    Rückgabe dabei und kann bestätigen, dass keine Schäden an der
    Felge vorhanden waren. Daraufhin habe ich meine 500 € Kaution zurückerhalten.



    Sie teilten mir im ersten Telefonat,
    3 Stunden nach der übergabe, mit, dass Sie den Schaden erst nach der
    Waschstrasse bemerkt haben. Ich gehe davon aus, dass der
    Schaden erst in der Waschstrasse oder eventuell auf der Fahrt dorthin
    passiert ist.



    Ich war mal so frei und habe den Text korrigiert. Ich hoffe er ist okay so und es sind keine Fehler mehr vorhanden. Viel Erfolg!

  • Den Bildern nach zu urteilen sind an
    der Felge sehr offensichtliche Schäden, welche direkt bei der
    Rückgabe zu sehen gewesen wäre. Meine Zeugin Frau ******* war bei der
    Rückgabe dabei und kann bestätigen, dass keine Schäden an der
    Felge vorhanden waren. Daraufhin habe ich meine 500 € Kaution zurückerhalten.


    Auch wenn ich nun in ein Wespennest steche, schon mal daran gedacht das der Zeuge auch durch eine Autovermietung (oder eben Autohaus) gestellt werden kann ? Einer der ebenfalls bestätigt, das die Schäden bei Rückgabe eben doch vom Kunden verursacht wurden ?


    Ganz egal wie es für den TO ausgehen mag, ich wünsche ihm viel Glück dabei !