Ungerechtfertigte Kosten für eine Kupplung 2250.-Euro

  • Mit welcher Begründung der Richter da aber nun gleich die gesamte Forderung von EC zurückgewiesen hat, wird daraus nicht ersichtlicht, oder?
    Die sind mit der Bude nur 400 km gefahren und es war keine Beschädigung festzustellen, und die Forderung/Geldeinzug kam erst viel später. Bei Babinho waren es ja ein paar Wochen Miete mit entsprechend km und bei Abgabe war die Karre durch. Da hat sich dann ja hinterher das gesamte Getriebe als zerschrotet herausgestellt, und da war die rechtliche Frage eher, ob das eine Vorschädigung war, oder durch den Mieter verursacht wurde. Und das wird bei längerer Nutzungsdauer schwierig vor Gericht nachzuweisen.

  • Ich finde es sowieso von jeder AV bedenklich bei Kupplungsschaden so hohe Kosten zu verlangen wo man am ende nicht eindeutig nachvollziehen kann wer den Schaden wirklich verursacht hat den bei Mietwagen die kurz vor dem Tod stehen sind unzählige Mieter dran gewesen und wie die Teilweise mit den Autos umgehen wissen wir glaube ich alle hier mehr oder weniger.


    Würde mich mal interessieren was das BGH dazu sagen würde wenn es mal soweit kommen sollte, da die AV aber schlau sind werden sie es nie soweit kommen lassen.

  • Ich schlag mich auch grad mit nem Kupplungsschaden rum, den man mir anhaengen will. Die ADAC Rechtsberatung hat mir dazu folgende Urteile empfohlen, dass der Vermieter in der Beweispflicht steht, dass der Schaden nicht schon vorhanden war/durch andere Mieter oder Dritte verursacht wurde:
    LG Berlin, Urteil vom 18.11.2011, Az. 56 S 36/11
    LG Potsdam, Urteil vom 29. 06.2011, Az. 13 S 30/11
    LG Landshut, Urteil vom 20.03.2011, Az. 14 S 254/11
    LG Baden-Baden, Urteil vom 12.06.2007, Az. 5 S 19/06


    Wenn das bei mir durch ist, werd ich mich dazu auch nochmal melden.

  • Gutachter wohl schon...!?

    Glaubst du das wirklich?


    Fall 1: Golf GTI mit 17.500 km, wurde über einige tausend km ziemlich übel zugerichtet, Vollidioten die nicht fahren können, aber meinen sie wären ein Rennfahrer mit Fuß auf der Kupplung lassen, oder Kupplung Schleifen lassen beim "Kavalierstart", usw. Die Kupplung ist kurz vorm Abrauchen, dann bekommt ein unerfahrener Mieter den und erkennt den Vorschaden nicht, da er zb nie Volllast fährt wo die Kupplung rutschen würde. Fährt 800 km ruhig Autobahn und gibt den Wagen ab.
    Der nächste Checker merkt nach dem ballern zur Wachstraße/Tankstelle, dass die Kupplung durch ist, gibt das an die RSA weiter und der Wagen landet in der Werkstatt.
    Der Gutachter sieht die abgerauchte Kupplung und sagt: Die Kupplung ist durch, es war vermutlich der letzte Mieter, 900 km MIsshandlung würden reichen, um die so zuzurichten. Obwohl der letzte Mieter da nichts für konnte, wird er belangt.


    Fall 2: Golf GTI ebenfalls 17.500 km, wurde in Langzeitmiete gefahren, auch danach Kurzzeit nur pflegliche Mieter, Kupplung Top zustand.
    Dann bekommt ein richtiger Harry den Wagen und ballert 800 km durch Städte, Autobahn, etc. immer schön mit viel Kupplung anfahren, versucht sich kläglich an Burnouts etc. und die Kupplung ist nach den 800 km ebenfalls hin, die Station gibt den Wagen zum Gutachter. Das Schadensbild ist das selbe wie in Fall 1, und das Urteil des Gutachters ist demzufolge ebenso das selbe.
    Hier würde der letzte Mieter zu recht belangt werden.


    Außer man fängt metallurgische Untersuchungen an den Kupplungsscheiben, etc. wird man vermutlich nie raus finden ob das eine sehr hohe Langzeitbelastung oder ein kurzer, intensiver Missbrauch war. Die Kupplungen der 2.0 TSI VAG Motoren scheinen auch noch besonders anfällig zu sein, dass ersterer Fall häufiger eintritt.


    Ich finde es sowieso von jeder AV bedenklich bei Kupplungsschaden so hohe Kosten zu verlangen wo man am ende nicht eindeutig nachvollziehen kann wer den Schaden wirklich verursacht hat den bei Mietwagen die kurz vor dem Tod stehen sind unzählige Mieter dran gewesen und wie die Teilweise mit den Autos umgehen wissen wir glaube ich alle hier mehr oder weniger.

    Das ist wirklich ein Problem, aber da die Vermieter die Gutachten zahlen, und auch schön immer zu den gleichen Gutachtern gehen, wird deren Urteil natürlich immer so ausfallen, dass der letzte Mieter Schuld hatte. Auch wenn sich das nicht mit Sicherheit sagen lässt. Wer unabhängige Gutachter will muss die vermutlich vom Gericht bestellen lassen.

  • Genau diese Situation hatte ich als Flotten-Manager vor 3 Jahren - ein Kollege hatte einen Kupplungsschaden bei einem Mietwagen, und die AV hat uns eine horrende Summe in Rechnung gestellt (4 stellig und fing mit einer 6 an), da die versuchten uns auch einen Mietausfall von ca. einem Monat anzurechnen.


    Wir haben das gleiche Argument gebracht welches von x-conditioner so perfekt formurliert wurde, und daraufhin hat die AV zurückgerudert und die Rechnung storniert.


    Der Schaden an einer Kupplung kann nicht einen einzelnen Mieter zugewiesen werden. Des Weiteren ist es auch nicht möglich, ohne größeren Aufwand, einen erhöhten Verschleiss aufgrund ein Verarbeitungs- oder Materialfehler auszuschließen (habe ich genauso formuliert in meinem Schreiben an die Rechtsabteilung des AV), und daher ist jegliche Schuldzuweisung hinfällig.

  • So, da der Fall jetzt durch ist, gibt's noch ein paar Details. Angefangen hat alles mit dieser Miete. Eigentlich wollte ich ja was sparsames für die geplanten ~500-600km. Sicher hätte da auch CLMR oder DCMR gereicht, aber wenn FDAR schon mal günstig ist, warum nicht. Gut, hab ich den CS halt gestreichelt, viel Tempomat 130, etappenweise aber auch mal mehr. Aber eben nicht im oberen Drehzahlband Überland, wie man es sonst oft mit so einem Gefährt handhabt. Irgendwann mal 180 gefahren, jemanden überholt und sehe sich was von hinten schnell nähern, also aufs Gas und Platz machen.
    Dumm nur, wenn der Drehzahlmesser von 4000 auf 7000 hochspringt, die Ganganzeige von 6 auf 4 rutscht, sich sonst aber exakt gar nichts tut. Das ganze später nochmal reproduziert, um nachzuvollziehen, was da überhaupt passiert ist. Gut, rutschende Kupplung unter hoher Last auch schon bei S3 und Polo GTI erlebt, aber nie so krass. Sonst weiter keine Auffälligkeiten.


    Vor drei Wochen dann Post von der Schadensabteilung, man möchte bitte ~2000€ für die Kupplung von mir haben. Auch interessant, dass man statt einer Aufforderung zur Stellungnahme direkt die Rechnung bekommt. Das kenn ich von Sixt anders. Könnte aber vielleicht auch daran liegen, dass es kein Kaskoschaden ist?
    Also erstmal eine Stellungnahme nach Hamburg gemailt. Etwas recherchiert, ähnliche Fälle rausgesucht (da gibt's echt richtig viele, nur dass bei allen der Motor 200-300 RPM rutscht, nicht 3000), die oben vom ADAC genannten Urteile erwähnt. Zu guter Letzt noch das etwas fadenscheinige Gutachten angezweifelt, und ab die Post.


    Gut zwei Wochen später, das Ende vom Lied: Man habe den Vorgang nochmal mit der Fachabteilung Fahrzeugtechnik und der "Viermietstation" [sic] geprüft, stimmt mir zu und sieht "von eine Berechnung" [sic] ab.

  • Ich zitiere mal den Beitrag aus den mietwagen-News "Seinen VW Golf GTI Clubsport mit Handschaltung fuhr Crazer sehr vorausschauend mit einer Vmax von 130 km/h. Warum? Es war eine reine Zweckmiete, ursprünglich war FDAR gebucht aber an der Station nicht vorhanden. Also wurde es der GTI Clubsport. Der Spaß stand also nicht im Vordergrund, der GTI wurde vergleichsweise sanft gefahren."
    So interessant wie das Thema ist, so unglaubwürdig ist einfach die Darstellung der Fahrweise mit einem GTI, auch wenn sie stimmen kann und für die rechtliche Seite ebenfalls relevant werden kann. Klar kann man mit dem Autoentspannt fahren, aber man tritt dann solch ein Auto einfach auch mal, wenn es sich anbietet. Eine intakte Kupplung kann das auch problemlos ab, leider sind da oft die verbauten Komponenten bei VW und Audi einfach nicht ausreichend für die Leistung ausgelegt.
    Bei Crazers geschilderten Fall, ist davon auszugehen, dass es schon eine Vorschädigung gab. Das Durchrutschen der Kupplung tritt zu Anfang nur bei größeren Lastwechseln auf, wie dem Durchtreten auf der Autobahn. Mit zunehmender Laufzeit (> 1000 km) wird es dann immer schlimmer und die Kupplung rutscht immer öfter bei kleineren Belastungen durch. Dabei raucht dir dann auch noch das Zweimassenschwungrad ab, bis man nicht mal mehr anfahren kann.
    Prinzipiell kann jeder Mieter die Kupplung grob testen direkt nach der Anmietung. Macht den dritten Gang rein und versucht anzufahren. Nun sollte der Wagen absaufen oder nur mit ordentlich ruckeln zum Losfahren zu bewegen sein. Dreht hingegen Drehzahlmesser hoch, ist die Kupplung im Arsch.
    Natürlich gibt es auch Fälle, wo dir die Kupplung auch gleich um die Ohren fliegt und nichts mehr geht.


    Auch wenn es mit einem geschundenen GTI in der Vermietung nicht ganz vergleichbar ist. Bei meinem Audi A5 mit 211PS mit Handschaltung war nach 120000 km die Kupplung ebenfalls fertig inklusive Zweimassenschwungrad. Ich bin dann noch 3000-4000 km damit gefahren, bis nichts mehr ging. Ich habe von dem Durchrutschen bei entspannter Fahrweise auch zuerst nichts mitbekommen, bei 180 und Beschleunigung dann aber Hochdrehen des Drehzahlmessers. Für Audi war das beim Kulanzantrag normaler Verschleiß, ist ja heutzutage "normal", dass die Komponenten keine 5 Jahre oder 120.000 km schaffen. Die S und RS Fahrer bei Audi und alle Anhängerzieher kennen Kupplungsprobleme auch sehr früh.

  • Prinzipiell kann jeder Mieter die Kupplung grob testen direkt nach der Anmietung. Macht den dritten Gang rein und versucht anzufahren.

    Von diesem "Test" habe ich schon oft im Internet gelesen und nie verstanden. Macht in meinen Augen gar keinen Sinn. Aber vielleicht kannst Du mir ja erklären, was das bringen soll.


    Du lässt die Kupplung bei eingelegtem 3. Gang (Standgas?) kommen und versuchst anzufahren? Die Situation ist nun folgende: stellst du mit schließen der Kupplung den Kraftschluss her, hat der Motor doch niemals genug Drehmoment um das Auto direkt auf ca. 20 km/h (3. Gang Standgas) zu beschleunigen. Das schaffst du nur unter extrem hoher Belastung, also schleifen lassen der Kupplung. ---> Das zeigt dir aber keine defekte Kupplung. (Die hast du aber vielleicht, wenn du das wiederholt testest...)

    Zitat

    Nun sollte der Wagen absaufen oder nur mit ordentlich ruckeln zum Losfahren zu bewegen sein. Dreht hingegen Drehzahlmesser hoch, ist die Kupplung im Arsch.

    Klar, wenn die Kupplung geschlossen ist, die Drehzahl steigt, sich das Auto aber nicht bewegt, ist die Kupplung defekt. :109:
    Das ist dann ja aber so offensichtlich, dass es keinen Test braucht.
    Wozu dient also der Test mit dem 3. Gang?

  • Er hat vergessen zu erwähnen, dass man die Handbremse anziehen soll. Das macht man auch nicht mit dem 2./3. Gang sondern mit höheren Gängen, damit die Kupplung nicht zu stark belastet wird (weil der Motor durch das Übersetzungsverhältnis im 1-3. Gang zu viel Kraft hat gegen den Abtrieb/Räder).


    Also einfach höchsten Gang einlegen, Handbremse fest anziehen (Problem bei elektrischen Handbremsen), Kupplung mit etwas Gas (1-1500U/min) kommen lassen. Motor soll absterben.

  • Trotzdem. Was sagt mir das?
    Szenario: Das Auto steht fest mit angezogener Handbremse, darauf lasse ich die Kupplung bei geringer Drehzahl kommen. Wenn der Motor nicht ausgeht ist klar, dass die Kupplung hinüber ist. Das würde ich auch auch ohne den Test merken.
    Kann der Test etwas simulieren was auf eine abgenutzte Kupplung hinweist?

  • Wieso veränderte sich die Ganganzeige, ohne dass der Gang gewechselt wurde?


    Liefert garnicht direkt das Getriebe den Wert, sondern die Drehzahl in Verbindung mit der Geschwindigkeit? 8|


    Exakt so ist es! Über die zwei Werte Geschwindigkeit und Drehzahl kann unter Berücksichtigung der Getriebeabstufung exakt gesagt werden, welcher Gang anliegt - die Übersetzungsverhältnisse sind ja Fixwerte. Sensoren für Drehzahl und Geschwindigkeit gibt es bereits im Auto verbaut - warum sollte man diese nicht gleich nutzen?

  • Wenn die Kupplung bereits verschlissen ist wirst du das zuerst bei hoher Last/Drehmoment merken. Also eben bei starkem beschleunigen im hohen Gang (damit wie beschrieben der Widerstand vom Abtrieb hoch ist). Das kann man aber nicht so einfach testen wie besagten Test auf dem Hof/Tiefgarage/Parkplatz. Dazu müsstest du erstmal raus auf die Autobahn um bei 100+ km/h im höchsten Gang Vollgas zu geben.


    Der Test zielt darauf ab einen sich anbahnenden Verschleißtod der Kupplung zu ermitteln ohne dafür viel zu fahren (was dir dann ggf. zur Last gelegt werden könnte, wenn du nach 100km auf der Autobahn plötzlich eine rutschende Kupplung bemerkst.)

  • Er hat vergessen zu erwähnen, dass man die Handbremse anziehen soll. Das macht man auch nicht mit dem 2./3. Gang sondern mit höheren Gängen, damit die Kupplung nicht zu stark belastet wird (weil der Motor durch das Übersetzungsverhältnis im 1-3. Gang zu viel Kraft hat gegen den Abtrieb/Räder).


    Also einfach höchsten Gang einlegen, Handbremse fest anziehen (Problem bei elektrischen Handbremsen), Kupplung mit etwas Gas (1-1500U/min) kommen lassen. Motor soll absterben.


    Ok die Handbremse habe ich vergessen zu erwähnen, aber 3. Gang geht definitiv auch. Ich habe es bei meiner defekten Kupplung damals so getestet und die ist schön durchgerutscht beim Gas geben ohne Ruckeln. Trotzdem konnte ich noch problemlos im 1. Gang anfahren ohne etwas zu merken, da man dort einfach behutsamer Gas gibt im normalen Fahrbetrieb. Klar kann ich hier auch voll durchtreten. Ich konnte auch noch eine ganze Weile problemlos (ohne dasman es gemerkt hat) Autobahn und Landstrasse fahren, solange man behutsam Gas gegeben hat und früh schaltet. Deshalb hätte ich mich bei der beschriebenen gemütlichen Fahrweise mit 130km/h schon gewundert, wie Crazer das dann gemerkt hat. Aber in seinem Post erklärt er ja recht gut, dass es dann bei extremerer Beschleunigung aufgefallen ist.


    Was mich noch interessiert, konnte Crazer noch problemlos weiter fahren oder ging nichts mehr mit Gang einlegen? Nach meinem Erkenntnissen könnte man die Miete rein theoretisch noch zu Ende fahren und gibt das Ding ab. Dann wäre man zumindest fein raus, da der nächste Mieter die Kagge am Hals hat. Ich vermute mal, dass das Problem auch schon beim Vormieter bestand und er es entweder nicht mitbekommen hat oder eben mit dem Wissen eines möglichen Defektes zurück gegeben hat.


    Ich würde mich auf jeden Fall auch wehren, wenn mir eine AV ein zu schwach konzipiertes Verschleißteil, wie die Kupplung bei stark motorisierten Fahrzeugen und dem Wissen der unsachgemäßen Nutzung durch einige Mieter, in Rechnung stellen will.

  • Crazer GTI hätte den Dritte-Gang-Test ohne Mukken gemeistert. Was machst du denn, wenn die Kupplung erst im warmen Zustand durchlässt? Und was die Qualität der Kupplungen für S3, R und GTi angeht, musst du nicht alles glauben, was der Großmeister in Form von JP von sich gibt. Die halten auch Leistungssteigerungen in einem gewissen Rahmen und Rennstreckenbetrieb, wenn man weiß, wie man fährt. Da sind eher die Bremsen das Problem.