Hagelschaden

  • Am Freitag habe ich bei Avis einen nagelneuen Citroen C4 übernommen. Bei der Durchsicht des Wagens an der Station ist mir zuerst nur eine kleine Delle auf der Motorhaube aufgefallen. Beim näheren inspizieren fiel dann auf, dass der Wagen auf dem kompletten Dach und der Motorhaube dutzende kleine Dellen hatte.
    Es hat sich dann herausgestellt, dass der Wagen vorher irgendwo im Frankfurter Raum und Ruhrpott war und dort den Hagel mit Goldballgröße abbekommen hat. Ein trauriges Bild, man sieht die Dellen zwar nicht auf Anhieb, aber wenn man im richtigen Winkel guckt, sieht das Dach des C4 fast selber aus, wie eine Golfballoberfläche. Hatte gerade 1300km runter.
    Die an der Annahme haben das aber gar nicht gemerkt, erst bei meiner Ausgabe.
    Naja, habe den Wagen trotzdem genommen, ich war ganz froh, am WE in Berlin überhaupt noch was bekommen zu haben.

  • Hi,


    Ja ich war leider auch so einer, der von dem Hagel am Freitag im Süden (Stuttgart) betroffen war.... :(((
    Habe jeden Augenblick darauf gewartet, dass die Scheibe zerschlagen wird....
    So etwas habe ich noch nie erlebt. Die Autos standen unter allem was nur so als Schutz diente....
    Die standen zu 5 nebeneinander unter den Brücken und sonstigen Vordächern...


    Doch leider habe ich einige Beulen bekommen und heute das Auto wieder in Berlin abgegeben.


    Hatte es über die L&M Gold gemietet und bin nun gespannt wie das mit der Versicherung und dem Selbstbehalt
    geregelt wird.
    Hat da schon jemand gerade in diesem Zusammenhang erfahrungen gemacht??? Zahlt das die Versicherung der L&M
    oder sind meine 230€ Eigenbeteiligung weg???


    Grüße Josch

  • Bei Avi sagte man mir, das eine kleine Delle eine Gebrauchsspur und damit normal ist. Das rechnen die nicht ab. Allerdings meine ich damit EINE wirklich GANZ KLEINE Delle. Da hatte der aber noch nicht gesehen, dass der ganze Wagen so aussieht ^^

  • Leider kann ich zur Schadensregullierung nix sagen.


    Kann mich aber noch extrem gut an 2006 erinnern. Da war Präsident Bush hier in Deutschland und der komplette Mietwagenbedarf wurde über EC abgewickelt. Dafür wurden unendlich viele große Autos eingekauft. Leider haben die alle beim Ausstatter (der die EC-Aufkleber draufmacht und die Kennzeichen ranschraubt) ein riesen Hagelschauer mitgemacht. Und somit sind sämtliche Autos bei dem Besuch in Golfballtarnung unterwegs gewesen!! Sah extrem witzig aus!! (zum einen weil alles voll war mit EC-Autos (über 3000Stück) und die dann (fast) alle zerbeult waren..) Hatte selbst einen Frimenvan und bin da immer mittendurch gefahren.. (man viel auf, wenn man ein heiles Auto hatte)

  • Nachtrag für meine Anmietung mit dem Hagelschaden.


    hatte vergessen noch die Station und die Autovermietung anzugenbe.


    Also habe bei Sixt gemietet und in Berlin Europacenter abgegeben.


    Danke für die Anmerkungen. Doch ist so ein Hagelschaden nicht höhere Gewalt oder
    ein Unwetter so, dass ich den Schaden nicht verursacht habe und das auch anderen Mietern passiert ist
    und so etwas ist ja auch nachweisbar, oder???
    Welche Schäden, deckt denn die Vollkasko von L&M Gold??


    MFG Josch

  • Das ist egal ob es höhere Gewalt war oder nicht. Der Wagen ist beschädigt also musst du dafür haften. Mit VK sind die Schäden aber abgedeckt.

  • So, hier des Rätsels Lösung!!!


    Nach einigen Telefonaten bei Sixt und L&M sieht es so aus.


    Die Versicherung von L&M verlangt immer eine Eigenbeteiligung von 230€ egal ob Teilkasko oder Vollkasko!!!
    Das ist natürlich nicht sehr Versicherungsnehmer freundlich... :(


    Da die Teilkasko von Sixt, die mit inbegrffen ist, diesen Schaden (Wildschaden, Hagel, Unwetter.... ), deckt und somit ist keine Selbstbehalt zu zahlen, da er bei 0,- € liegt!!! :)


    So wäre ich ja schön dumm, den Schaden über L&M zu regeln und 230€ zu löhnen wenn ich es mir sparen kann, was mich natürlich freut... :)


    Das ist der momentane Stand der Dinge...


    Hatte sonst noch jemand einen Hagelschaden die Tage???


    MFG Josch

  • Moin!
    Habe jetzt erst das Forum hier gefunden. Bin sehr erfreut darüber.
    Nun zu meiner Sache:
    Hatte über das Wochenende 20.6.-23.6. bei Enterprise einen Wagen gemietet. Am 22.6. gab es einen Hagelschauer in Ostfriesland (wo ich mit dem Wagen war), den ich in so einer Form noch nicht erlebt hatte. Es waren richtig Eiergroße Hagelkörner. Der Wagen hat natürlich komplett überall Dellen bekommen.
    Den Wagen habe ich mit VK mit SB 1000 EUR gemietet. Als ich den Wagen abgab und die Schadensmeldung machte, wurden mir natürlich direkt die 1000 EUR in Rechnung gestellt, die ich auch erstmal bezahlte. Nun frage ich mich allerdings wieso ich eigentlich für den Schaden aufkommen muss. Schließlich lag es doch außerhalb meiner Möglichkeiten diesen Schaden zu verhindern. Mal ein Beispiel: Wenn ich eine Haus miete und es fällt ein Meteor auf das Haus und das Haus wird dabei beschädigt, dann kann der Vermieter doch auch nicht zu mir kommen und verlangen, daß ich die Hausreparatur bezahle. Ich mein das Beispiel ist ein wenig weit her geholt, verdeutlich aber doch den Sachverhalt. Hat jemand da vielleicht verlässliche Informationen bezüglich solcher Übernahme der kompletten Haftung auf den Mieter?
    Wenn ich selber den Wagen beschädige, dann steht es für mich außer Frage, für den Schaden aufzukommen. Aber pauschal komplette Haftung auf den Mieter zu wälzen? Ist sowas legal, da es doch eigentlich ziemlich unüblich sein müßte bei Mietverträgen.
    Danke im Voraus für ein Antwort.
    Grüße!
    0ql

  • Nach meinem Wissen, sind Hagelschäden durch die Teilkasko abgedeckt. Ich kenne Deinen Mietvertrag nicht. Die 1.000 Euro von denen Du redest, ist sicherlich die Vollkasko. Schau noch mal nach, ob die TK die selbe SB hat wie die VK. Vielleicht hast Du Glück und diese ist geringer.
    Ich finde es merkwürdig, dass Dir die 1.000 Euro schon bei der Rückgabe des Fahrzeuges abgezogen wurden. Bei einer solchen Schadenshöhe ist doch erst einmal ein Kostenvoranschlag fällig oder ein Schadensgutachten. Einfach so aus der Luft heraus mal die volle SB abkassieren, dagegen hätte ich mich gewehrt.
    Wenn Du im ADAC bist, die Erstberatung bei einem Anwalt ist in dem Mitgliedsbeitrag enthalten. Davon würde ich mal Gebrauch machen. Oder falls Du woanders Verkehrsrechtsschutz hast - darüber. Zu verlieren hast Du ja nichts.

  • Also...
    die 1000 EUR habe ich im Voraus bezahlt, sie meinten das sei üblich und ich würde logischerweise ne Rechnung bekommen und wenn ich zuviel bezahlt hätte, denn würde ich Geld wiederbekommen. Da das mein erster Schadensfall bei einem Mietwagen war, habe ich das mal so hingenommen.
    Die Rechnung habe ich inzwischen bekommen, 2280 EUR teuer sei der Schaden.
    Inzwischen habe ich auch den Vertrag (das Kleingedruckte hinten auf der Seite) gelesen und da steht, daß der Wagen grundsätzlich ohne Versicherung vermietet wird (Haftpflicht allerdings wohl) und man eine Haftungsreduzierung dazubuchen könnte, was ich ja auch gemacht habe. Ist denn sowas überhaupt zulässig? Ich mein, der Mitarbeiter meinte,als ich den Wagen mietete, daß ich, wenn ich einen Schaden verursache, 1000 EUR SB hätte, das war mir auch klar. Bin aber von einer normalen Vollkasko ausgegangen und da sollten doch Schäden, die ich nicht verursache, abgedeckt sein. Merkwürdig auf jeden Fall. Bislang hatte ich mit Enterprise auch überhaupt keine Probleme. Wurde öfters schon fürs gleiche Geld eine Klasse höher gebucht und auch ansonsten war der Laden sehr nett.
    Grüße!
    0ql

  • In den Versicherungsbedingungen der LH Gold CC steht, daß die Teil- und/oder Vollkasko für Mietwagen nur gilt, wenn es keine andere Versicherung (z.B. vom Vermietunternehmen) gibt. Die Option, bei der Schadensregulierung zwischen der Sixt Teilkasko und der Voll-/Teilkasko der LH Gold CC zu wählen, hast Du somit eigentlich nicht...


    Weshalb findest Du eigentlich die Erhebung der 230 EUR SB bei der Versicherung durch die LH Gold CC nicht versicherungsnehmerfreundlich?

  • Den Wagen habe ich mit VK mit SB 1000 EUR gemietet. Als ich den Wagen abgab und die Schadensmeldung machte, wurden mir natürlich direkt die 1000 EUR in Rechnung gestellt, die ich auch erstmal bezahlte. Nun frage ich mich allerdings wieso ich eigentlich für den Schaden aufkommen muss. Schließlich lag es doch außerhalb meiner Möglichkeiten diesen Schaden zu verhindern.

    Wenn Dir während der Mietzeit eine andere Person gegen den geparkten Mietwagen fährt und sich einfach verdrückt, ohne den Vorfall zu melden, haftest Du als Mieter auch für den entstandenen Schaden, obwohl Du nichts dafür kannst. Anderes Beispiel: Sollte dir ein Idiot die Reifen deines Mietwagens zerstechen und der Typ wird nicht erwischt, wird dies z.T. nicht mal durch die Teil-/Vollkakso gedeckt - dann mußt du im schlimmsten Fall für den Schaden komplett selbst aufkommen - obwohl du auch hier nichts dafür kannst...

  • Es kommt immer auf den Vermieter an. Jeder weist seine Versicherung anders aus! Der eine hat nur eine Haftungsreduzierung ( sprich keine Vollkasko oder Teilkasko, das mach der Vermieter mit einer Eigenrisikokalkulation ). Dann gibt es den Vermieter der ebenfalls eine Haftunsreduzierung hat, jedoch eine Teilkasko ausweist. Dritte sind die, die eine Vollkasko anbieten ( die automatisch eine Teilkasko beinhaltet ). Man muss die Verträge immer genau lesen, da der Unterschied zwischen Haftungsreduzierung und Vollkasko eine Welt ist ( im Sinne von nicht verschuldeten Schäden bzw. Vandalismus ).

  • War lange nicht mehr in diesem Forum muss aber sagen, es gefällt mir sehr, daher mache ich auch ein Update meiner Hagelgeschichte.
    Also, nach einem bösen Brief an die Zentrale, in der ich auf mein Unverschulden bzgl. des Hagelschadens hinwies, ist die Sache doch gut ausgegangen. Ich bekam einen Entschuldigungsbrief von Enterprise und selbstverständlich die kompletten 1000EUR zurück, da es sich um ein Versehen gehandelt hätte. Ein solcher Schaden läge außerhalb meines Verschuldens und demenstprechend müsste ich auch nicht dafür haften.
    Grüße!
    0ql

  • So, man muss nur lang genug warten oder noch länger... :(


    und das was ich geschrieben habe löst sich in Luft und Wohlgefallen auf... :wacko:


    Habe heute einen "netten" Brief von Sixt bekommen mit einer Rechnugn von 1700€ für den Hagelschaden vom 30.5.2008
    Hatte mit meiner Lufthasa Kredit Karte bezahlt und daher sei ja kein Versicherungsschutz vorhanden...
    Ich hatte schon vor 5 Monaten unmengen an Geld und Zeit in die Sache investiert ...
    Doch die gute Frau mit der ich damals aus der Schweiz übers Handy direkt am Tag danach tel habe,
    hat nachgeschaut und meinte Hagelschäden seien abgedeckt... Auch aus Deutschland die gleiche Aussage
    bei der Nachfrage...
    Ich bin fast aus allen Wolken gefallen als ich jetzt den Brief bekommen habe...
    Denn einen Schaden sollte man ja bei Lufthansa 2 Wochen später melden, da sie ihn ja sonst ablehnen (wie wir das gelernt haben... :)
    oder wie soll oder habe ich das zu verstehen?? Zählt das erst ab heute wo ich den Brief bekommen habe???
    Hatte noch nie einen Hagelschaden doch frage ich mich ob die 7 kleinen Beulen (wenn es überhaupt so viele waren)
    die durch den Hagen verursacht worden, 1700€ wert sind??? :wacko:
    Hört sich für mich nach sehr viel Arbeit an??? Hier geht es ja nicht um den Lack, Teile usw... schon mal was von smart repair gehört :)


    Was mich mal wieder ärgert, dass ich mir nicht die Namen der Sixt RA's aufschreibe oder merke... das ist jedes mal das gleiche..
    man muss echt alles irgendwo festhalten oder protokollieren.... ist unglaublich anders scheint es nicht zu gehen...
    Das wäre mal wieder ein Fall für unseren SixtMitarbeiter :D


    Heute ist ja eh alles dicht und kein Kundenservice zu erreichen. Morgen vielleicht??
    Wie verhalte ich mich am besten und was soll ich machen und was nicht??
    Können solche Schäden unbegrenzt in Rechnung gestellt werden oder gibt es da auch ein "Verfallsdatum" ???
    Ist ja fast ein halbes Jahr jetzt her, ne halbe Ewigkeit... und dass ich mich jetzt noch damit rumplagen muss :cursing:


    Danke schon mal für eure Tipps :thumbup:


    mfg Josch

  • Hallo nochmals ans Forum. :117:


    Würde mich über eure Erfahrungen bei Schäden und die Schadensabwicklung über die Lufthansa M&M KK und die Abwicklung freuen... :thumbup:
    Wer hat da schon Erfahrungen gemacht???
    Ab welchem Termin muss der Schaden gemeldet werden? Ab dem Zeitpunkt des Geschehens/ Schadens oder
    ab dem Datum, da man die Rechnung von Sixt bekommt??
    Kann so etwas "Verjähren"? Meine damit kann mir Sixt unbegrenzt eine Rechnung stellen??
    Wie lange hat Sixt denn Zeit die Ansprüche an mich zu stellen? Gibt es da einen Zeitlichen Rahmen oder können die
    auch nach 2 Jahren mit einem Schaden ankommen??? Fragen über Fragen... ?(


    Es wäre schön, wenn ihr mir weiterhelfen könntet. :206:


    mfg Josch