Mit Mietwagen geblitzt I Selbst nicht gefahren!?

  • Ich hab jetzt mal eure Antworten ein bisschen überflogen - die Knackpunkte:


    Ja - "kostenpflichtiger Hinweis" kam bereits per Post 20,+ paar Pfennige € mit Bearbeitungsgebühr


    Aufbauseminar kostet in meiner Region ca. 240 Takken (kp. wieviel Punkte ich tilgen kann, ich halte das für reinen Commerz, der da getrieben wir und unterstütze das keines Wegs)...ich reiß mich jetzt zusammen, leider passierten 80% meiner Delikten genau in den Situationen, als ich mich auf die Einhaltung meiner Pflichten regelrecht versteift habe.


    Auf dem netten Schreiben was mich ca-. 20€ gekostet hat, waren nochmal alle Verkehrsdelikte aufgeführt, sowie deren Verfallsdatum, und das war ziemlich genau zwei Jahre nach der Rechtskraft derjenigen.

  • Ich kenne mich leider nicht ganz genau aus, aber soweit ich glaube zu wissen wird die Frist auf jeden Fall durch den Versand des Anhörungsbogens unterbrochen. Und danach beginnt eine neue, ich glaube sogar von 6 Monaten.

  • @ El MArtino
    Es mag sich zwar komisch anhören, aber warum hat dein Vater nicht einfach gesagt, er sei nicht gefahren und sagt nicht wer gefahren ist (Aussageverweigerung Familie 1. Grades). Dann muss ja die Behörde rausfinden, wer gefahren ist (keine Ahnung, was die da für Möglichkeiten haben) und wenn sie wissen, das du es warst, dann musst du halt bezahlen. Aber es besteht ja immernoch die Möglichkeit, das sie es nicht rausfinden.


    Wenn ich zum Beispiel an mich denke:
    Ich fahre mit den Autos meiner Eltern, wohne aber nicht mehr zuhause. Wenn ich jetzt geblitzt werde, bekommen meine Eltern den Brief vom Ordnungsamt (was eigentlich in nächster Zeit passieren müsste; die Ampel war noch gelb, hat aber trotzdem schon geblitzt). Meine Eltern würden mich garantiert unterstützen und die Aussage verweigern. Jetzt weis das Ordnungsamt ja nur: Fahrzeughalter ist P. (mein Vater), der die Aussage verweigert, also muss es Familie 1. Grades sein. Wie kann man sich jetzt das weitere Vorgehen vom Ordnungsamt vorstellen?
    Ich wohne in der selben Stadt wie mein Vater, also da hätte es das Ordnungsamt denke ich mal noch relativ einfach. Aber es kommen dann ja theorethisch sämtliche P.'s in Deutschland? in Frage?! Verschiedene Suchwörter in eine Suchmaske eingeben o.ä.?


    Ach ja, ich fahre zu 99% +50 Km/h (60-70) in der Stadt, aber nur da wo es ungefährlich ist, zumindest fahre ich mindestens ich immer die erlaubte Höchstgeschwindigkeit.
    Ich hatte 2007 am Anfang meines Führerscheines nur eine "Kleinigkeit" wegen eines Abbiegens, was mich nur 30€ gekostet hat und sonst nichts. Diverse Kollegen hatten schon nach bestimmt nichtmal 6 Monaten das Aufbauseminar mit Probezeitverlängerung bekommen, obwohl die nicht so gefahren sind, wie ich heutzutage fahre. Und ich habe immernoch keine Punkte und außer den 30€ auch noch nie etwas bezahlen müssen, also nach 2 Jahren Punktefrei aus der Probezeit raus.


    Noch eine lustige Geschichte aus meinen Polizei-Erlebnissen zum Abschluss:
    Bin vor einigen Monaten mit einem Kumpel (voll bis Oberkante Unterlippe, er, nicht ich) Samstag/Sonntag Nachts nach Hause gefahren. 2-spurige Straße, 50 Km/h erlaubt, alle paar hundert Meter eine Ampel. Stehen an einer roten Ampel, gucke nach links, nur ein Astra Kombi mit Mann und Frau an Bord, dachte ok, Familie o.ä. Fahren los, durschnittlich 80-90, Ampeln sind alle grün, die eine Ampel in 100 Metern sprang auf Gelb um, dachte nur, naja keiner da (außer dem Astra), gibste Gas und fährste rüber (war mittlerweile beim überqueren auf rot, bestimmt 2 Sekunden). Bei mir war es ja schon knapp, aber als ich sah, das der Astra, der hinter mir war auch nich mit rüber ist, dachte ich nur bei mir war es ja schon kanpp, aber bei dem ... Noch einen Spurwechsel links/rechts und zurück ohne Blinken draufgelegt und dann erstmal nach dem nächsten Abbiegen von der Zivilpolizei im Astra angehalten worden. War auch voll besetzt, 2 Polizisten + 1 Praktikantin. Die mussten der doch ernsthaft sagen, sie solle doch bitte bei einer Verkehrskontrolle als "Zuschauerin" von der Straße runterkommen. Ich versuche mal das Gespräch zu rekonstruieren:
    Polizei: Guten Abend, ..., Sie wissen schon, was Sie eben alles falsch gemacht haben?
    Ich: Ja, weis ich. Zu schnell, über rote Ampel, Spurwechsel ohne blinken. (Ohne überlegen und mit der Wimper zu zucken)
    P: Der Halter ist P. (mein Vater), wer ist denn das?
    I: Mein Vater
    P: Ah ja. Das nächste mal aber bitte das Original mitführen und keine Kopie.


    Ausgestiegen wegen der Drogen- und Alkoholtests, Kumpel blieb ertsmal im Auto sitzen.
    Die Tests habe ich mal so mehr oder weniger komplett "verloren".
    Die wollten nichtmal den Alkoholpuster oder die Urin-/Drogentester rausholen.


    P: Warum sind ihre Augen so "komisch".
    I: Keine Ahnung, Brille, generelle Augenprobleme??


    Kumpel musste dann auch aussteigen, konnte gerade so stehen, eigentlich darf der ja auch garnicht betrunken neben mir sitzen (ins Lenkrad greifen und ähnliches)?!


    P: Naja, dann noch einen schönen Abend und in Zukunft bitte ein bisschen langsamer fahren.


    Fazit: Zu schnell, rote Ampel, Spurwechsel ohne blinken, Fahrzeugschein-Kopie. Hätten mir locker 3 Monate den Führerschein abnehmen können, aber nichts, kein Bußgeld, kein Fahrverbot, nur mündliche Verwarnung.


    Haben uns dann ertsmal bis Nachhause kaputt gelacht, was das denn war.

  • Haben uns dann ertsmal bis Nachhause kaputt gelacht, was das denn war.

    Verzeih mir die Ausdrucksweise, aber Leute wie du sind echt das allerletzte!


    Was machst du, wenn auf einmal eine Person/Tier auftauchen?


    Mit den erlaubten 50 sind die Ausweich-Brems-Chancen deutlich besser, als mit 80-90kmh.


    Bewusst so zu fahren... mir fehlen echt die Worte! Und jetzt komm mir bloß nicht mit dem Argument, dass doch eh keiner in Eurer Nähe war. Die Verkehrsregeln gelten auch bei wenig Verkehr & Nachts und nicht nur, wenn es dir gerade passt.


    Dass dich die Polizei fahren lassen hat---> Pures Glück!


    Und deine Reaktion auf diese Geschichte zeigt doch, dass du für den Straßenverkehr noch nicht reif genug bist und dich vorher lieber nochmal an der PS3 austoben solltest!


    Just my 2 Cents.

  • Du musst dir die Ausdrucksweise nicht verzeihen, ist dein recht auf Meinungsäußerung und finde deine Meinung auch voll ok.


    Man kann dann immernoch bremsen und ausweichen, ob man das dann schafft oder eben einen Unfall baut und man ihn mit den erlaubten 50 Km/h geschafft hätte ist etwas anderes. Klar ist das Risiko bei höherer Geschwindigkeit größer, längerer Bremsweg, Reaktionszeit, etc. pp. Sowas habe ich ja in der Fahrschule gelernt.


    Die Verkehrsregeln (StVO) gelten immer und überall für jeden der am Verkehr teilnimmt. Aber jetzt mal abgesehen von meinen Verstößen, glaube ich kaum das hier irgendjemand zu 100% die StVO befolgt. Ich nehme nurmal die Vorschrift, das man vor jeder Fahrt zum Beispiel alle Lichter auf korrekte Funktion prüfen muss, du müsstest eigentlich vor jeder Fahrt mit einer 2. Person eine halbe Stunde lang das Auto prüfen, macht kein Mensch, nichtmal Polizei und die Gesetzesersteller. Jeder begeht halt so auf seine "Art und Weise" Verstöße gegen die StVO.
    Der eine fährt vielleicht zu schnell, prüft aber vor jeder Fahrt sein Auto --> Gefahr für andere
    Der andere fährt korrekt, prüft aber nicht sein Auto vor jeder Fahrt --> Ebenfalls Gefahr für andere


    Ich glaube nicht, dass das Glück war. Ich hatte keinen Alkohol und keine Drogen genommen, wusste sofort meine Fehler und habe sie auch eingesehen und hätte auch das Bußgeld bezahlt, ohne zu meckern. Wenn sie der Meinung wären, dass das nicht in Ordnung war, hätten sie mir ja ein Bußgeld geben können. Haben sie aber nicht.
    Klar, andere Polizisten hätten mir vielleicht ein Bußgeld aufgebrummt.


    Das war eher die Ausnahme, als die Regel. Das du also anhand dieser Geschichte auf meine Reife für den Straßenverkehr spekulierst, halte ich für ziemlich gewagt, da du mich wahrscheinlich nicht kennst. Außer vielleicht vom MWT-Treffen.


    Desweiteren gibt es viele Leute (eigentlich jeder, der bisher bei mir mitgefahren ist), die finden das ich gut, vernünftig und vorsichtig fahre.
    Ich bin der Einzige, bei dem ein Kumpel (der aus der Geschichte) bei 200 Km/h auf einer unbeschränkten Autobahn ruhig schlafen kann und sich sicher fühlt.
    Ich hole mehrmals im Monat meine Großmutter ab und fahre mit ihr zu meinen Eltern, zu einer Bekannten in der Nähe von Hannover oder ähnliches.
    Meine kleine uneheliche Cousine, die lieber mit mir als unserer Cousine fährt, die gerade den Führerschein bekommen hat (gut, da habe ich mehr Erfahrung).


    ;) Außerdem würde ich es begrüßen, wenn ich mich an meiner Xbox360 austoben dürfte, da die PS3 nichts wesentliches/wichtiges beesser kann als die Xbox. ;)

  • Inwiefern wird denn da der Datenschutz beruehrt.
    Tipp am Rande: die Geliebte dann einfach nicht als Zweitfahrer anmelden, macht sich evtl bloed wenn die auch auf dem Anschreiben genannt wird. :210:


    Was waere denn Option B? Erstmal nur den Anmieter angeben und der soll das dann an den Zweitfahrer weiterleiten. Ist das Erfolg versprechender?
    Besteht dann hier nicht auch die Gefahr, dass bei mehreren moeglichen Fahrern der Beschuldigte nach Verjaerhungsfrist angeschrieben werden kann, wenn man jedem immer auch 1 Woche Zeit lassen muss sich zum Verhalt zu aeussern? Oder verjaehrt da nichts, weil SIXT innerhalb der Fristen informiert wurde?

  • Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befuerchten!


    Nee, mal im Ernst, ich verstehe deinen Punkt, allerdings faende ich die Herausgabe von den Daten der 2-3 potentiellen Taeter an die Polizei in diesem Punkt tatsaechlich nicht sonderlich wild.


    Gegenfrage: Waerst du fuer ein mehr an Datenschutz bereit fuer jeden einzelnen Schriftverkehr Sixt 18Euro50 zu ueberweisen. Die muessten dann ja einen nach dem anderen abarbeiten - und das dann auch fuer die Wahrung des Datenschutzes eher ohne die anderen Fahrer mit einzubeziehen. Sonst wuessten die ja wo du unterwegs gewesen bist. Dienstag abend in Richtung Gewerbegebiet, kurz vorm Bordell?

  • Welches Interesse sollte Sixt haben, der Polizei diese zu verschweigen?

    Ich war eigentlich auch der Meinung, dass das meine Zusatzfahrer meine Privatsache sind aber gut,
    Argumentation Fahrzeughalter im OWI Verfahren usw kann ich irgendwie auch nachvollziehen...


    Bleibt festzuhalten, Sixt gibt alle Zusatzfahrer raus und manche Behörde ist da richtig gut und schnell
    sich den richtigen Fahrer rauszusuchen und anzuschreiben wie "wir" heute festgestellt haben. :(

  • Was meinst du?


    Im Rahmen ihrer Aufgaben sind die Behörden, die (Verkehrs-)Ordnungswidrigkeiten verfolgen und ahnden dazu angehalten, den Sachverhalt zu ermitteln und aufzuklären. Das Verfahren bestimmt sich dabei nach dem OWiG, das wiederum selbst in großen Teilen auf die StPO verweist.


    Im Zusammenhang mit dieser Aufklärung wendet die Behörde sich regelmäßig zunächst an den Fahrzeughalter, denn zumeist ist eben nur dieser anhand des amtl. Kennzeichens zu ermitteln. Der Fahrzeughalter hat im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eine besondere Mitwirkungspflicht dahingehend den jeweiligen Fahrzeugführer zu benennen, ansonsten droht bspw. eine Fahrtenbuchauflage nach § 31a Abs. 1 StVZO oder etwa die Auferlegung der Verfahrenskosten bei Halt- und Parkverstößen nach § 25a StVG.


    Folglich wird wohl eine Datenweitergabe - obwohl Ordnungswidrigkeiten in § 28 Abs. 2 Nr. 2b BDSG nicht genannt sind - aufgrund eines berechtigten Eigeninteresses zur Vermeidung dieser Folgen gerechtfertigt sein. Wie soll die Autovermietung denn sonst ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen, wenn nicht durch Nennung aller berechtigter Fahrer?


    Ich bin allerdings kein Experte im Bereich des Datenschutzrechtes und habe hier auch keine tiefergehenden Nachforschungen angestellt, wer eine rechtsverbindliche Auskunft hierzu möchte, der muss zu einem Anwalt gehen und sich dort beraten lassen.