Was tun wenn gebuchte Klasse nicht verfügbar

  • Hallo zusammen!
    Hab ich rechtlich einen Anspruch darauf die gebuchte Mietwagenklasse auch zu bekommen? Hintergrund ist folgender:
    Ich möchte demnächst meinen Umzug fahren und ein VW-Bus bzw. Vito ist dafür völlig ausreichend. Beim letzten Umzug habe ich aber kostenlos einen Sprinter bekommen, weil die kleinere Klasse nicht verfügbar war. Wie kann ich sicherstellen, dass ich den kleinen bekomme. Durch den größeren können mir ja auch Nachteile entstehen:
    - erhöhter Spritverbrauch (etwa 750 km)
    - anderes Handling als ein kleiner, ist für ungeübte Fahrer auch ein Kriterium
    - Durchfahrtshöhe: am Ziel muss ich einen Torbogen durchfahren, der für einen Sprinter zu niedrig ist. Ansonsten 200m Kistenschleppen.


    Viele Grüße


    chrisb

  • rechtlichen Anspruch hast du keinen!!!


    dir wird auch immer nur die fzgklasse zugesagt, sollte die nich verfügbar sein, gibt es ein fzg der höheren klasse. willst du das nicht haben so kannst du von der reservierung zurücktreten.


    das die upgrades bei den transportern/lkw nicht immer nur positiv sind, ist klar...benötigst du eine bestimmte fzgklasse wegen der abmessungen, dann solltest du dies bei reservierung gleich mit angeben, z.bsp: kein upgrade wg durchfahrtshöhe o.ä.... dann wird die station versuchen das passende fzg zu organisieren und nicht gleich auf upgrade gehen....zur not wird dir abgesagt



    gruß wieland7


    :206:

  • Wenn sie die Reservierung nicht ausführen können, kann sie storniert werden. In der Praxis macht das aber meiner Erfahrung nach keine AV. Dann gibt es meistens ein Upgrate.

  • Also ich frage mich desöfteren, ob das so einfach ist.


    Nehmen wir mal ein Beispiel:
    LDAR reserviert, 523i bekommen.


    Meiner Meinung nach ist das keine Vertragserfüllung, denn der 523i ist PDAR.
    Also eine Klasse tiefer.


    Die AV können ja nicht willkürlich sagen "Ja heute haste aber Pech mein Jung, gibt anstatt LDAR nur CPMR". Um das mal überspitzt darzustellen.
    Ich meine klar... in meinem aufgeführten Beispiel ist vielleicht ein 5er ein 5er, aber ich persönlich bin da schon recht pingelig.
    Wenn ich eine Klasse mit Fahrzeugen mit 6 Zylindern reserviere, erwartet ich auch ein solches Fahrzeug.


    Das sich die AV da so leicht bei rausreden kann kann ich nicht nachvollziehen.
    "Ja is halt nicht da". Das ist meiner Ansicht nach aber ein rechtsgültiger Vertrag in dem neben vielen weiteren Punkten auch der Leistungsumfang beiderseits bestätigt wird.
    Somit hat die AV in diesem Fall dafür zu sorgen, dass ich ein entsprechend gleichwertiges Fahrzeug bekomme.
    Und gleichwertig heißt für mich auch motortechnisch gleichwertig. Bzw. höherwertig.


    Ich meine... wenn ich in ein Blumengeschäft komme und rote Rosen bestellt habe, dann will ich auch rote haben. Und keine grünen, blauen oder lachsfarbende.


    Mir fehlt dazu leider die nötige Rechtskenntnis, aber kann das nicht mal jemand nachvollziehen?


    Ich meine durch den Hinweis, das kein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug besteht, kann sich die AV ja immer schön rausreden.
    Das kann doch nicht so einfach sein?


    Oder schnalle ich da was nicht!?
    Verfügbarkeit hin oder her, wenn das Fahrzeug bzw. die Fahrzeugklasse die ich reserivert habe nicht da ist, haben die das zu beschaffen. Punkt.

  • an sich durchaus schlüssige argumentation


    man müsste wohl mal die AGBs durcharbeiten, um da genauere angaben machen zu können.
    ich kann mir lebhaft vorstellen, dass sich die AVs da rechtlich insofern absichern, als dass siek eine verfügbarkeit garantieren. und die upgrades werden dann eher durch kundenservice "gesichert", keinesfalls durch AGBs.


    (reine spekulation, wenn einer mehr weiß, immer her damit :206: )

  • @Christopher: Ein 523i hat aber sechs Zylinder :) Aber ich verstehe schon, was Du meinst. Ein Sixt-RA hat mir mal erklärt, dass 523i in LDAR sei. Ein Blick auf die Sixt-HP hat Ihn dann eines besseren belehrt und er hat dann den A6 2.7 TDI rausgerückt :)


    @Consi1988: Ja! Immer schön die AGB lesen. Wenn es hart auf hart kommt, steht dort alles drin.


    Ich bin kein Rechtsgelehrter, aber hatte ein wenig BWL und Vertragslehre. Also spekuliere ich mal. Vielleicht kennt sich ja jemand wirklich aus, und kann uns erleuchten :rolleyes:


    Es erscheint mir so, dass eine Reservierung eine Willenerklärung zum Abschluß eines Mietvertrags ist. Diese Willenserklärung bedarf der Annahme durch den Vermieter. Dies geschieht durch die E-Mail-Bestätigung oder z. B. bei Europcar, je nach Station oder gemieteter Kategorie, durch eine gesonderte Bestätigung innerhalb von 48 Stunden. Durch die Annahme der Willenserklärung ist aber KEIN Vertrag zustande gekommen! Dieser wird erst bei Abholung des Fahrzeugs geschlossen. Die Annahme ist aber insoweit verpflichend, dass der Vermieter einen Vertrag wie bestätigt schließen muss. Wenn er dies nicht kann, so muss er bemüht sein, eine Lösung herbeizuführen. Im diskutierten Fall also z. B. mittels eines Upgrades oder in dem er sich frühzeitig mit dem Reservierenden in Verbindung setzt. Ein Vermieter wird hierbei (hoffentlich) immer das Interesse seiner Kunden im Auge behalten, denn schließlich sollen die ja wieder kommen.

  • Zitat

    @Christopher: Ein 523i hat aber sechs Zylinder :) Aber ich verstehe schon, was Du meinst. Ein Sixt-RA hat mir mal erklärt, dass 523i in LDAR sei. Ein Blick auf die Sixt-HP hat Ihn dann eines besseren belehrt und er hat dann den A6 2.7 TDI rausgerückt :)


    Normalerweise sollte der 2,7 auch nicht in LDAR gehören, da der 3,0 dort schon ist. Bisher habe ich nämlich in den ganzen Jahren wo ich bei Sixt miete nur einen 2,0 gesehen (eigentlich PDAR). Da ein 2,0 quasie eine Nadel im Heuhaufen dastellt, habe ich bisher auch IMMER bei einer PDAR Anmietung einen 2,7 oder 3,0 bekommen.


    Also wenn ihr das Wunschfahrzeug A6 habt könnt ihr lieber PDAR buchen :)

  • Zitat

    Es erscheint mir so, dass eine Reservierung eine Willenerklärung zum Abschluß eines Mietvertrags ist. Diese Willenserklärung bedarf der Annahme durch den Vermieter. Dies geschieht durch die E-Mail-Bestätigung oder z. B. bei Europcar, je nach Station oder gemieteter Kategorie, durch eine gesonderte Bestätigung innerhalb von 48 Stunden. Durch die Annahme der Willenserklärung ist aber KEIN Vertrag zustande gekommen! Dieser wird erst bei Abholung des Fahrzeugs geschlossen. Die Annahme ist aber insoweit verpflichend, dass der Vermieter einen Vertrag wie bestätigt schließen muss. Wenn er dies nicht kann, so muss er bemüht sein, eine Lösung herbeizuführen. Im diskutierten Fall also z. B. mittels eines Upgrades oder in dem er sich frühzeitig mit dem Reservierenden in Verbindung setzt.


    gwk9091 hat es schon richtig geschrieben.


    Der AV wird versuchen seinen Kd zufrieden zu stellen. Wenn aber partout kein Fzg mehr zu bekommen ist, werden die Reservierungen auch abgesagt. Backen kann sich keiner die Autos. Dies sollte natürlich im Vorfeld passieren.


    Die Stationen haben ja durchaus die Möglichkeit sich auch auf "Ausverkauft" zu setzen.


    Wenn der Vertrag geschlossen wurde und du mit dem Mietwagen eine Panne hast, dann kannst du auf Vertragserfüllung pochen, wenn dir statt eines LDAR in der Not nur ein ECMR hingestellt wurde.



    wieland7


    :206:

  • Okay... sehr schön.
    Sprich erst wenn der nette RA die Reservierung aufruft und ich meine Unterschrift drunter setze (oder eben nicht bei Masteragreement), dann ist der Vertrag geschlossen.
    Verstanden.


    Und um das noch mal klar zu stellen: Es ging nicht darum, dass der 523i nen 6 Zyliner hat.
    Ich hatt halt keine Zeit zu googeln :107: Und aus dem Kopf wusste ich es nicht (mehr) :S
    Aber das Prinzip wurde ja verstanden. :thumbsup:


    Was ich allerdings immer noch fraglich finde:
    Ich reserviere ein Fahrzeug, bsw. wieder LDAR.
    Jetzt stellt man mir wirklich CPMR hin.


    Das kann aber doch nicht rechtens sein, oder?
    Vom Reisekomfort mal abgesehen, sprechen wir hier von zwei Welten was Platz angeht.
    In vielerlei Hinsicht. Ob im Fond oder im Kofferraum.


    Ich miete das Auto ja vielleicht auch, um mit mehreren Personen in Urlaub zu fahren.
    Und um das weiterzuspinnen: Der Urlaubsort liegt nicht grad 10 km neben der Anmietstation.


    Weil gleichwertig wäre da ja lachhaft.... also bei meinem Beispiel.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass einfach willkürlich was anderes hingestellt werden kann.
    Klar kann man kein Auto backen, aber das Stationsnetz der großen AV ist so dicht, dass man eben bei anderen Stationen was organisieren könnte/müsste.


    Bitte nicht falsch verstehen, ich hab keinesfalls was geben die AV.
    Ich möchte nur mal den Gedanken zu Ende spinnen und mal wissen ob man das so einfach alles darf....


    Vielleicht dürfen sie es ja, aber wird es in der Praxis so gehandhabt?
    Find ich krass und meilenweit von dem entfernt, was ich mir unter Kundenservice vorstelle.

  • @Christopher: Ok, also spinnen wir es zu Ende ;) Du reservierst und erhälst eine Bestätigung über LDAR. Sobald der Vermieter jetzt merkt, dass er keinen, mit deiner Reservierung übereinstimmenden, Vertrag mit Dir schließen kann, sollte er sich mit Dir in Verbindung setzen. Rechtzeitig in Verbindung setzen und nicht 10 Minuten vor dem geplanten Abholtermin! Ich glaube allerdings kaum, dass Du eine Chance auf Schadenersatz hättest, wenn dies nicht geschieht. Aber da ist mein Latein am Ende :)


    Bei Sixt hatte ich mal LDAR reserviert. Als ich jetzt vor der Station aus dem Bus stieg, klingelte mein Handy. Der RA informierte mich, dass kein LDAR vorhanden sei ;( Schließlich gab man mir einen BMW 318i zum ECMR-Preis. Das war zwar nicht perfekt, aber ich konnte damit leben. Was sollte ich auch sonst tun?


    Hier mal die Europcar-Bedingungen (http://www.europcar.de/EBE/mod…ungen-online-reservierung) als Beispiel: ( Man beachte im zweiten Absatz den Halbsatz: "und in Rechnung gestellt". Das könnte wohl bedeuten das EC einem das Upgrade auch berechnen könnte. Allerdings wohl nur, wenn sie sich VOR Abholung mit dem Mieter in Verbindung setzen)

    Zitat

    VIII. Reservierungsgarantie
    Die Europcar Mietstation (Anmiet-Station) ist verpflichtet, Ihnen in einem gegebenen Zeitraum das Fahrzeug der gewünschten Kategorie gemäß der bei der Reservierung erteilten Bestätigung zu beschaffen, soweit der Mieter die Mietanforderungen erfüllt hat.


    [...]


    Ist dies nicht möglich, wird Ihnen eine Alternative angeboten und, soweit Sie zustimmen, ein Fahrzeug einer anderen Kategorie zur Verfügung und in Rechnung gestellt (möglicherweise unter Verwendung anderer Mietsätze), soweit Sie die Mietanforderungen erfüllen.

    patrik: A6 2,7 TDI nicht LDAR? Das glaube ich kaum. E280 CDI und 525d sind LDAR (auch laut Sixt-HP) und die sind sowohl ähnlich motorisiert als auch ausgestattet. Klar kann man in LDAR auch noch schnellere und besser ausgestattete Wagen haben, aber die genannten Fahrzeuge sind halt die Untergrenze für LDAR.

  • In der Regel wird schon versucht dem Kunden seine gewünschte Klasse zu besorgen, soweit das möglich ist. Zum Beispiel kamen alleine bei uns in den letzten Tage 3 Totalschäden von Kunden zurück. Es reichen auch platte Reifen, defekte Windschutzscheiben, defekt Navis etc. Wurde die Fahrzeuge jetzt aber mit eingeplant steht man plötzlich dumm da. Und kurzfristig einen CLMR zu besorgen ist weitaus einfacher als einen LDAR. Das darf man sich dann auch nicht so vorstellen, dass man in den zwei, drei nächstgelegenen Stationen anruft und sagt ich brauch folgende Autos. Andere Stationen haben auch ihre Planung die damit dann evtl. nicht mehr aufgehen würde. Und selbst wenn man von einer anderen Station was passendes bekommen würde, muss das Auto erstmal geholt werden. Sind die Fahrer aber jetzt schon voll mit den Zustellungen und Abholungen ausgelastet wird es eng mal jmd. kurzerhand 100km wegzuschicken.
    Das ganze ist eben der Nachteil, dass die Auslastung immer möglichst hoch sein soll. Aber seid euch sicher, dass eigentlich immer versucht wird den Kunden zufriedenzustellen... sofern natürlich möglich.

  • Ich kann bestätigen, das die Vermieter sich wirklich Mühe geben, die gebuchten Klassen auch zu beschaffen. Allerdings habe ich den Eindruck, dass das bei Sixt besser klappt als bei EC. Sixt scheint mir auch einen größeren Fahrzeugpark zu haben. Die Klasse hat immer gepasst, außer das ich in zwei Fällen die Caprio-Ausführung bei gebuchter Limo hatte. Bei EC habe ich trotz Reservierung schon auf die Fahrzeugbeschaffung warten müssen und das nicht nur einmal. Man hat mich dann mit Kaffee und Kuchen eine 3/4 Stunde hingehalten und dann bekommt man bei gebuchter Golf-Klasse eine E-Klasse hingesetzt, die gleich mal wesentlich mehr Sprit verbraucht. Aber ich war drauf angewiesen und war letztendlich damit einverstanden.
    Meine Meinung: Wenn es sich vermeiden lässt gehe ich EC lieber aus dem Wege und buche bei :203:

  • Hab heute kurzfristig nen smart gebucht und nen A3 2.0 tdi bekommen für 35 euro :thumbsup:


    Bei LDAR u.a. wärs allerdings nicht so gut ausgegangen, die Station hatte lediglich noch: 2 x A3, 1 x VW Polo und einen Corsa. Das war's..

  • Hab heute kurzfristig nen smart gebucht und nen A3 2.0 tdi bekommen für 35 euro :thumbsup:


    Bei LDAR u.a. wärs allerdings nicht so gut ausgegangen, die Station hatte lediglich noch: 2 x A3, 1 x VW Polo und einen Corsa. Das war's..

    warum man dir dann keinen polo oder corsa gegeben hat?!