Hallo,
ich habe dank dieses Forums für meinen Fall schon viele (wenn auch für mich unerfreuliche) Informationen erhalten. Eine Kleinigkeit ist mir aber noch unklar.
Mein Fall:
Ich mietete am 26.11. einen Mercedes Sprinter für meinen Umzug bei der Firma Profi-Rent Autovermietung GmbH. Die Miete beinhaltete eine Haftpflichtversicherung mit 850€ Selbstbeteiligung. Es gab zu Mietbeginn eine gemeinam durchgeführte und protokollierte Bestandsaufnahme existierender Schäden (kleine Beulen und Kratzer in der Karosserie und Stoßstange).
Beim Rangieren in der Ladezone des Selfstorage Lagerhauses verursachte ich unglücklicherweise einen Kratzer in die Stoßstange vorne rechts. Die Stoßstange ist aus Plastik und unlackiert. Es gab keinen Fremdschaden. Ich rief nicht die Polizei, sondern fuhr zurück zur Autovermietung und beichtete den Schaden noch vor der Abnahme. Bei der Abnahme wurde dieser von mir verursachte Schaden auch aufgenommen und ich musste dafür eine Schadensmeldung ausfüllen. So weit, so korrekt.
Nun erhielt ich die Schadensrechnung. Sie enthält:
Die Kosten für den unabhängigen Sachverständigen - 48,02 €
Mietausfall für einen Tag - 59,00 €
Schadenkosten (laut Gutachten) - 347,90 €
insgesamt also 454,92 €, fällig zum 16. Dezember 2010.
Außerdem eine Kopie der Rechnung des Gutachters an die Autovermietung und die Reparaturkalkulation.
Dass ich die Gutachterkosten bezahlen muss, sehe ich ein, da der Gutachter seine Leistung bereits erbracht hat.
Die Schadenkosten muss ich offenbar laut aktueller Rechtslage auch zahlen, auch wenn keine Reparaturrechnung vorliegt. (Und ich vermute stark, dass der Schaden nicht behoben wurde, weil für die Fahrtüchtigkeit und Sicherheit des Fahrzeugs unerheblich.)
Aber warum ich den Mietausfall für einen Tag bezahlen muss, sehe ich nicht ein. Kann ich vom Vermieter verlangen, zu beweisen, dass das Fahrzeug für die Vermietung nicht zur Verfügung stand (wegen Reparatur oder Begutachtung durch Sachverständigen)? Wenn die Autovermietung den Beweis nicht erbringen kann, kann ich den fälligen Rechnungsbetrag entsprechend (also um 59,00 €) kürzen?
Hier noch ein Foto vom Kratzer:
Es mag zwar für viele von euch Peanuts sein, aber mein Gehalt ist so
niedrig, dass ich in Deutschland offiziell als "arm" gelte.
Über schnelle, hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.