kleinen Schaden an Nutzfahrzeug verursacht. Mietausfall bezahlen?

  • Hallo,


    ich habe dank dieses Forums für meinen Fall schon viele (wenn auch für mich unerfreuliche) Informationen erhalten. Eine Kleinigkeit ist mir aber noch unklar.


    Mein Fall:
    Ich mietete am 26.11. einen Mercedes Sprinter für meinen Umzug bei der Firma Profi-Rent Autovermietung GmbH. Die Miete beinhaltete eine Haftpflichtversicherung mit 850€ Selbstbeteiligung. Es gab zu Mietbeginn eine gemeinam durchgeführte und protokollierte Bestandsaufnahme existierender Schäden (kleine Beulen und Kratzer in der Karosserie und Stoßstange).


    Beim Rangieren in der Ladezone des Selfstorage Lagerhauses verursachte ich unglücklicherweise einen Kratzer in die Stoßstange vorne rechts. Die Stoßstange ist aus Plastik und unlackiert. Es gab keinen Fremdschaden. Ich rief nicht die Polizei, sondern fuhr zurück zur Autovermietung und beichtete den Schaden noch vor der Abnahme. Bei der Abnahme wurde dieser von mir verursachte Schaden auch aufgenommen und ich musste dafür eine Schadensmeldung ausfüllen. So weit, so korrekt.


    Nun erhielt ich die Schadensrechnung. Sie enthält:
    Die Kosten für den unabhängigen Sachverständigen - 48,02 €
    Mietausfall für einen Tag - 59,00 €
    Schadenkosten (laut Gutachten) - 347,90 €
    insgesamt also 454,92 €, fällig zum 16. Dezember 2010.


    Außerdem eine Kopie der Rechnung des Gutachters an die Autovermietung und die Reparaturkalkulation.


    Dass ich die Gutachterkosten bezahlen muss, sehe ich ein, da der Gutachter seine Leistung bereits erbracht hat.
    Die Schadenkosten muss ich offenbar laut aktueller Rechtslage auch zahlen, auch wenn keine Reparaturrechnung vorliegt. (Und ich vermute stark, dass der Schaden nicht behoben wurde, weil für die Fahrtüchtigkeit und Sicherheit des Fahrzeugs unerheblich.)


    Aber warum ich den Mietausfall für einen Tag bezahlen muss, sehe ich nicht ein. Kann ich vom Vermieter verlangen, zu beweisen, dass das Fahrzeug für die Vermietung nicht zur Verfügung stand (wegen Reparatur oder Begutachtung durch Sachverständigen)? Wenn die Autovermietung den Beweis nicht erbringen kann, kann ich den fälligen Rechnungsbetrag entsprechend (also um 59,00 €) kürzen?


    Hier noch ein Foto vom Kratzer:



    Es mag zwar für viele von euch Peanuts sein, aber mein Gehalt ist so
    niedrig, dass ich in Deutschland offiziell als "arm" gelte.
    Über schnelle, hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.

  • Da dir nicht mehrere Tage Mietausfall berechnet werden, wird es wohl sehr schwierig werden...
    Noch dazu klingt 59€ nicht unbedingt so als ob ein voller Miettag berechnet worden wäre.


    Mehr als auf Kulanz mit einem freundlichen Brief/Gespräch wirst du wohl nicht hoffen können. Bei grösseren AVs ist übrigens häufig Teilzahlung möglich, wenn man sich an die AV wendet.
    Vielleucht hilft dir das ja auch weiter.

  • Der_Umi


    Leider fehlen bei Deiner Schilderung ein paar kleine wichtige Details.


    Du musst von dem Gutachten und der Gutachterrechnung nur den NETTObetrag bezahlen ( auch wenn der Wagen jemals reparert werden sollte.)


    Der Kosten für Mietausfall fallen erst dann an, wenn der Wagen wirklich repariert wird.


    Da würde ich mich auf die Hinterbeine stellen. Wegen 59 Euro wird Dich die anderer AV garantiert nicht verklagen. Sollte es dazukommen, poste nochmals und sage Dir, wie es weitergeht.

  • Den ausgefallenen Miettag musst du nur zahlen, wenn der Wagen wirklich repariert wird(und zwar nur der Schaden den du verursacht hast) und der Wagen somit nicht zur Vermietung zur Verfügung steht. Wenn sie den Schaden nicht reparieren lassen (das werden sie 100%ig machen) dann musst du den Ausfall auch nicht zahlen, da ja gar kein Ausfall entstanden ist. Schreib der Av, dass du bereit bist, den Schaden und die Gutachterkosten zu begleichen, aber zur Zahlung der Ausfallkosten ein Schreiben der Werkstatt sehen willst, in dem bestätigt wird das der Wagen wegen dem Schaden "Stoßstange vorne rechts" bei ihnen im angegeben Zeitraum in Reparatur war.

  • Naja bei dem kleinen Schaden muss der Wagen ja nicht mal auf ne Hebebühne, da kommt der Gutachter wohl schnell mal zur Av macht 3 Fotos und haut wieder ab. Das dauert wohl nur um die 10-15min, dafür 59€ zu berechnen ist schon happig.....

  • Naja bei dem kleinen Schaden muss der Wagen ja nicht mal auf ne Hebebühne, da kommt der Gutachter wohl schnell mal zur Av macht 3 Fotos und haut wieder ab. Das dauert wohl nur um die 10-15min, dafür 59€ zu berechnen ist schon happig.....


    sind die 59 Euro nicht der Ausfalltag und 48,02 Euro der Gutachter?

  • Die 48,02 € Gutachterkosten sind der Nettobetrag.
    Die 59,00 € Mietausfall entsprechen deren Tarif für einen Tag Miete inkl. 100km.


    Danke schonmal für die Antworten. Dann werde ich mal ein freundliches Schreiben aufsetzen.

  • Es gibt Neuigkeiten:


    Mit ein wenig betteln konnte ich erreichen, dass die 59 Euro Mietausfall erlassen werden und dass ich den Restbetrag in Raten ohne Aufschlag abzahlen kann.

  • Es gibt Neuigkeiten:


    Mit ein wenig betteln konnte ich erreichen, dass die 59 Euro Mietausfall erlassen werden und dass ich den Restbetrag in Raten ohne Aufschlag abzahlen kann.


    Ohne Aufschlag = ohne Zinsen?!


    Da ist Dir der Vermieter dann ja entgegen gekommen. Wenn Du damit auch zufrieden bist und ne Chance siehst die Raten rechtzeitig zu zahlen, dann haste den Vorfall in einigen Monaten vergessen.


    Auf jeden Fall vielen Dank für die Rückmeldung!!

  • Ja, ohne Zinsen. Ich zahle die Summe in vier monatlichen Raten ab.
    Da ich mich über die Rechtslage informiert habe, habe ich wohl das Maximum an Schadensbegrenzung rausgeholt.