Altschaden - wie vorgehen?

  • moin zusammen,


    kurz zu meinem fall: ich habe im april einen 7,5-tonner bei europcar gemietet und habe mit und an diesem einen schaden beim ausparken verursacht. exakt an dieser stelle war schon ein heftiger altschaden vorhanden, der auch ziemlich präzise im mietvertrag vermerkt ist (delle und lackschaden). nun kam eine rechnung über 850,- euro und ein entsprechender kostenvoranschlag der reparatur dazu. dieser bezieht ganz offensichtlich auf die reparatur und lackierung des gesamten schadens, also auch des altschadens, weil ja nicht differenziert werden kann, welcher anteil tatsächlich von mir verursacht wurde.


    mir gehts im übrigen nicht darum, mich vor dem zahlen zu drücken - ich bin gerne bereit, für den von mir verursachten schaden aufzukommen. allerdings kann ich mich nicht mit dem gedanken anfreuden, den vorschaden auch mitzubezahlen (für den europcar vermutlich auch schon kassiert hat).


    wie soll ich also jetzt vorgehen? ich hab der rechnung in einem kurzen brief an europcar bereits widersprochen und meine argumente dargelegt, ohne die rechtliche seite zu kennen. weiß darüber einer bescheid?


    viele grüße
    rainer

  • Hi Leute,
    Ist insgesamt eine ziemlich blöde Situation

    nun kam eine rechnung über 850,- euro und ein entsprechender kostenvoranschlag der reparatur dazu. dieser bezieht ganz offensichtlich auf die reparatur und lackierung des gesamten schadens, also auch des altschadens,

    Da du ja meinst das es ein ziemlich heftiger Schaden war, bist du dir sicher das deine Rechnung auch den Vorschaden abdeckt oder vermutest du das an Hand des Preises ??
    Vlt waren die ja schon so nett und haben es irgendwie geteilt ?

    ich bin gerne bereit, für den von mir verursachten schaden aufzukommen. allerdings kann ich mich nicht mit dem gedanken anfreuden, den vorschaden auch mitzubezahlen (für den europcar vermutlich auch schon kassiert hat).

    hmm, i-wie wiedersprichst du dir selbst 8| Bist du nun bereit für deinen Schaden zu zahlen oder nicht ?
    Weil wenn du davon ausgehst das das Auto heil gewesen wäre dann hättest du solch einen Schaden verursacht und würdest zahlen.
    Aber auch wenn es schon kaputt war hast du einen Schaden verursacht ? oder ist keine Veränderung zum Altschaden eingetreten ?
    Wenn durch dich eine weitere oder stärkere Beschädigung entstanden ist dann musst du meiner Meinung nach zahlen.


    Charly

  • moin

    Da du ja meinst das es ein ziemlich heftiger Schaden war, bist du dir sicher das deine Rechnung auch den Vorschaden abdeckt oder vermutest du das an Hand des Preises ??


    das vermute ich aufgrund der tatsache, dass eine differenzierung der beiden schäden ja wohl nur schwerlich möglich ist.



    Vlt waren die ja schon so nett und haben es irgendwie geteilt ?][


    das glaubst du ja wohl selber nicht :thumbsup: mittlerweile hab ich der rechnung formlos widersprochen - und ohne kommentar eine halbierung des rechnungsbetrages angeboten bekommen. komisch, was?!


    Zitat

    hmm, i-wie wiedersprichst du dir selbst 8| Bist du nun bereit für deinen Schaden zu zahlen oder nicht ?


    warum widerspreche ich mich? ich bin bereit, den durch MICH verursachten schaden zu bezahlen - nicht aber irgendwelche fremdschäden.


    Zitat

    Weil wenn du davon ausgehst das das Auto heil gewesen wäre dann hättest du solch einen Schaden verursacht und würdest zahlen.


    war's aber nicht - warum sollte ich also davon ausgehen? die tatsache, dass der vermieter eine teilung des betrages angeboten hat, spricht doch dafür, dass der versuch der doppelten abrechnung eines schadens dort gängige praxis ist. und genau das finde ich zum kotzen - und das finanziere ich sicherlich nicht mit.


    viele grüße!

  • Servus,


    also ich habe folgende Info, da mein bester Freund Versicherungsexperte ist. Du musst rechtlich für den Schaden aufkommen. Das steht fest. ( Auch bei einem Vorschaden )


    Es kommt nun auf folgendes an:


    - wann ist der Vorschaden entstanden?
    - wie hoch wurde der Vorschaden beziffert?
    - Da das Fahrzeug schon beschädigt war ( an der selben Stelle ), wirft das noch die allerletzte Frage auf! Wie sind die darauf gekommen???


    Wenn er nur einen Kurzen Zeitraum zurückliegt, hast du nur eine Möglichkeit. Der Autovermietung anzubieten, den Schaden zu Regulieren nach Vorlage der Reperaturrechnung! ( Nicht nach dem Kostenvoranschlag. ) Da ich davon ausgehe, dass die das Fahrzeug so und so nicht Reparieren, kann es möglich sein, dass sie dir den Schaden erlassen.


    Wenn Sie den Schaden Reparieren lassen, musst du dann natürlich zu 100 % ( jedoch nur im Maximum des SB ) dafür aufkommen!


    Dem liegt zugrunde, dass wie von dir beschrieben der Schaden nicht in % ausgedrückt werden kann und somit das Fahrzeug ( Versicherungstechnisch ) als unbeschadet gilt.

  • Hi Leute,

    und ohne kommentar eine halbierung des rechnungsbetrages angeboten bekommen. komisch, was?!

    hmm, nicht unbedingt komisch. Ich find es kulant von der Vermietung das sie dir auf Grund eines Vorschadens weniger berechnen wollen. Aber grundsätzlich muss man wenn man was kauptt macht auch davon ausgehen das man es zu zahlen hat. Und wir sind uns ja einig darüber das du einen Schaden verursacht hast (kann jedem mal passieren)

    war's aber nicht - warum sollte ich also davon ausgehen? die tatsache, dass der vermieter eine teilung des betrages angeboten hat, spricht doch dafür, dass der versuch der doppelten abrechnung eines schadens dort gängige praxis ist. und genau das finde ich zum kotzen - und das finanziere ich sicherlich nicht mit.

    weil wenn du nicht davon ausgehst ist das ne komische Logik, wäre das Auto schon repariert gewesen dann hättest du den Schaden in der Höhe verursacht der nun repariert werden muss. Nur weil es kaputt war heisst es ja nicht das man dann für eine verschlimmerung nichts zu zahlen hat. Und da ich mich nun nicht mit den Reparaturpreisen für 7,5 Tonner auskenne und auch nicht weiss wie schlimm der Schaden war kann ich dir nicht sagen ob und in wie weit der Betrag der berechnet wurde angemessen ist oder ob da nun schon irgendwas verrechnet wurde.
    Daher sei einfach froh darüber das die Kiste vorher shcon kaputt war, da hast du einfach glück gehabt das du daher netterweise weniger zahlen musst ;)


    Charly

  • krass! alle eingaben weg! das ist aber ein wirklich dämliches foren-system hier! :(


    deswegen die ganz-kurzform nochmal: ich würde nicht zahlen, sondern mit der eigenen versicherung reden. die wissen über die rechtliche situation bestimmt bescheid. es geht ja um schadenersatz, oder "wiedergutmachung des schadens". wenn ein teil des fahrzeugs aber vorher schon defekt war, dann ist in diesem fall wahrscheinlich gar kein weiterer schaden entstanden. da kann die vermietung dann auch schlecht geld einfordern, oder?


    VG!

  • wenn ein teil des fahrzeugs aber vorher schon defekt war, dann ist in diesem fall wahrscheinlich gar kein weiterer schaden entstanden. da kann die vermietung dann auch schlecht geld einfordern, oder?


    VG!

    Du hast eine grundlegende Sache übersehen! Habe ich in meinem Text auch schon einfließen lassen. Wie hat die Autovermietung erfahren, dass er an der selben Stelle einen bzw. keinen weiteren schaden Verursacht hast???


    Solltest er es gesagt habe, dann ist das eigene Dummheit! Man weis genau das man den Schaden von ihm und von dem Vorgänger nicht unterscheiden bzw. differenzieren kann! Darum ist er Rechtlich wie in meinem letzten Beitrag auch schon erwähnt verpflichtet zu Zahlen!


    Entweder: Dummheit aufgrund von übertriebener Ehrlichkeit ( :110: :110: :110: )
    Oder: Der Vermieter hat einen Größeren Schaden als vorher gesehen. Somit kann man den Vorschaden seinem differenzieren und in % ausdrücken!


    Zitat

    von: Wesley
    Wenn Sie den Schaden Reparieren lassen, musst du dann natürlich zu 100 % ( jedoch nur im Maximum des SB ) dafür aufkommen!

    So ich hoffe das Thema ist damit mal gegessen :106:


    :119:

  • !





    :119:


    Sorry, Wesley, aber diese Argumentation ist vom rechtlichen Standpunkt absolut nicht nachvollziehbar, ohne mir jetzt große Gedanken gemacht zu haben. Schadensersatz schuldet man doch immer nur für SEIN Verhalten. Der Vorschaden ist deshalb vom Nachmieter selbstverständlich nicht zu ersetzen. Und nicht der Mieter hat die Höhe des Schadens darzulegen, sondern der Vermieter. Und dabei steht der VERMIETER vor der Problematik, darlegen zu müssen, dass der nun sichtbare Schaden durch das Verhalten des jetzigen Mieters verursacht wurde. Daher würd ich das eher so sehen, dass es ungünstig für den VERMIETER ist, wenn an gleicher Stelle wie ein Vorschaden ein erneuter Schaden auftritt.


    Gruß Andre

  • Hmmm aappel,


    im grunde hast du fast recht :)


    Ich war nur so frei und hab mich bei nem bekannten Rechtsanwalt und meinem besten Kumpel ( Abteilungsleiter Versicherung! ) schlau gemacht und habe mal den schlimmsten Fall gepostet, wenn der Vermieter bzw. die Versicherung nicht kulant ist. Ich stelle hier keine Vermutungen auf sondern Stütze mich auf BGH urteile etc.!!!


    Aber jeder überliest wohl miene Hauptargumentation!!! :cursing:


    HAT ER DEN SCHADEN SELBST GEMELDET ODER IST ES DER VERMIETUNG AUFGEFALLEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    Erst dann sollten wir mal weiter reden :P


    Gruß

  • Zitat

    krass! alle eingaben weg! das ist aber ein wirklich dämliches foren-system hier! :(

    hierzu sage ich nur: registrieren und nicht immer die Schuld bei anderen suchen!!!



    Zitat

    dass der vermieter eine teilung des betrages angeboten hat, spricht
    doch dafür, dass der versuch der doppelten abrechnung eines schadens
    dort gängige praxis ist

    @ holtman: kannst Du das Beweisen? NEIN, also Vorsicht mit diesen Unterstellungen!!!


    Ein Altschaden muss nicht zwingend repariert werden!! Du kannst privat auch das Geld für eine Reparatur von der Versicherung kassieren und lässt den Schaden nur notdürftig reparieren...es kann also sein, das der AV vom Vorverursacher die SB kassiert hat, den Schaden aber hat nicht Instandsetzen lassen. Wenn Du an der gleichen Stelle triffst musst auch Du dafür zahlen..ob dann der Schaden repariert wird ist immer noch offen..könnte also ein dritter schaden passieren etc...heisst man müsste noch nichtmal prozentual trennen, wenn der vorschaden quasi abgewickelt ist..heisst der Av geht nach Zahlung der SB davon aus das fzg ist wie neu und begutachtet den Folgeschaden wie einen nach erfolgter Instandsetzung...
    wenn die AV's die fzge nach jeder Beule reparieren liessen, dann stünden die transporter mehr in der Werkstatt als das sie auf der strasse wären...


    Schaden verursacht, also zahlen!!


    wieland7


    :206:

  • Hi Leute

    Zitat
    krass! alle eingaben weg! das ist aber ein wirklich dämliches foren-system hier! :(


    hierzu sage ich nur: registrieren und nicht immer die Schuld bei anderen suchen!!!

    THX, die einzig sinnvolle Antwort auf diesen Post. Die Foren-Software ist mit eine der besten die es im Internet gibt und dazu noch weit berbreitet.
    Einfach anmelden oder einarbeiten, dann bleibt der Text auch da 8)


    @ holtman: kannst Du das Beweisen? NEIN, also Vorsicht mit diesen Unterstellungen!!!

    jup, man kann seine Meinung äußern oder Dinge hinter fragen, aber solche Aussagen müssen wenn sie getätig werden schon i-wie bewiesen werden.

    Ein Altschaden muss nicht zwingend repariert werden!! Du kannst privat auch das Geld für eine Reparatur von der Versicherung kassieren und lässt den Schaden nur notdürftig reparieren...es kann also sein, das der AV vom Vorverursacher die SB kassiert hat, den Schaden aber hat nicht Instandsetzen lassen. Wenn Du an der gleichen Stelle triffst musst auch Du dafür zahlen..ob dann der Schaden repariert wird ist immer noch offen..könnte also ein dritter schaden passieren etc...heisst man müsste noch nichtmal prozentual trennen, wenn der vorschaden quasi abgewickelt ist..heisst der Av geht nach Zahlung der SB davon aus das fzg ist wie neu und begutachtet den Folgeschaden wie einen nach erfolgter Instandsetzung...
    wenn die AV's die fzge nach jeder Beule reparieren liessen, dann stünden die transporter mehr in der Werkstatt als das sie auf der strasse wären...


    Schaden verursacht, also zahlen!!

    joooo, das ist mal ne gute, logische und meiner Meinun nach auch sinnvolle und schlüssige Begründung. Ich kann mich hier in allen Punkten einfach nur anschliessen. :111:



    Charly