Auto Europe: Zusätzlicher Schutz bei Schäden an Reifen, Rädern und Glas

  • Windschutzscheibe kaputt?
    Mit Auto Europe auf der sicheren Seite: Zusätzlicher Schutz bei Schäden an Reifen, Rädern und Glas


    München, 3. Februar 2011 – Schadensfall beim Mietauto? Das kann für den Urlauber teuer werden. Denn in der Regel haftet der Kunde in Höhe der Selbstbeteiligung. Diese kann mehr als 1000 Euro betragen und muss erstmal vom Kunden getragen werden – auch wenn er den Schaden nicht verschuldet hat. Mit der Buchungsoption „Erstattung der Selbst-beteiligung im Schadensfall“ konnte der Urlauber bislang bereits die Selbstbeteiligung gegen geringen Aufpreis ausschließen. Der Mietwagenbroker hat nun seinen Service erweitert und bietet in diesem Zusammenhang zusätzlich Schutz bei Reifen-, Rad- und Glasschäden.

    Erstattung der Selbstbeteiligung im Schadensfall – was verbirgt sich dahinter?

    Die im Mietvertrag ausgewiesene Selbstbeteiligung wird im Schadensfall – d.h. bei Unfall oder Diebstahl – in jedem Fall fällig. Auto Europe erstattet diese dem Kunden– nun auch bei Schäden an Reifen, Rädern und Glas. Gerade in südeuropäischen Ländern besteht auf verschmutzten Straßen die Gefahr eines Steinschlags oder eines platten Reifens. Im Falle einer kaputten Windschutzscheibe kann der Schaden mehr als 300 Euro betragen, ein Reifenschaden kostet ca. zwischen 100 und 150 Euro. Darüber hinaus hat der Kunde den Vorteil, dass ihm gerade bei Unfällen im Ausland mit Dritten ein langwieriges Procedere erspart bleibt, um wieder an sein Geld zu kommen. Ausgeschlossen ist die Erstattung im Fall von Vertragsverletzungen wie z.B. Unfall durch einen nicht eingetragenen Fahrer oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


    Bei Buchung in Deutschland und Anmietungen in den Ländern Deutschland, Frankreich, Italien und Festland Portugal beinhaltet der Schutz dieser besonderen Angebote darüber hinaus auch Schäden am Dach und Unterboden. Weitere Informationen unter http://www.autoeurope.de


    Pressemitteilung Auto Europe vom 03.02.11


  • Beispiele? Was kann man im Ausland vor Ort falsch machen?


    Beziehst du dich auf falsche/keine abgegebene Schadensmeldung?


    z.B.


    Der eine verlangt unbedingt ein Polizeiprotokoll. O.K. wenn man mit einem anderen Auto zusammenstösst, kommt man ja evtl. noch auf die Idee diese zu rufen.
    Aber tut man das, wenn man z.b. beim Wenden auf einem Schotterplatz gegen einen grossen Begrenzungsstein fährt?


    Zum Teil benötigt man spezielle Formulare des Vermieters oder muss den Schaden binnen 24 Std. an den Broker melden.


    Da gibt es mehr als genug Fussangeln und es ja altbekannt, dass sich die Broker genau dabei winden wie die Aale und nur auf "Fehler" warten.


    Oder glaubst Du im Ernst, dass die drauf warten, Dir die SB zurückerstatten zu dürfen?

  • Vieles davon sind natürlich die "üblichen" Dinge, die man in Deutschland ja auch beachten muss :)


    Allerdings ist der Urlaubs-Mieter i.d.R. nicht soo Miet-Erfahren wie wir und hat vlt. auch Probleme, wenn vor Ort nur ein englischer MV-Text verfügbar ist usw.. Und hier stimme ich dir absolut zu, dass von vielen Brokern mit Sicherheit zum Nachteil für den Kunden ausgenutzt wird :thumbdown: