keine ausführliche Beratung über versicherungen

  • Hallo alle zusammen,


    ich habe mir ein wagen bei sixt gemietet und fuhr rückwerts, beim ausparken auf einem campingplatz, gegen einen baum. Die folgen waren mehrere Kratzer und Beulen an der Karosserie.


    Bei der telefonischen Reservierung wurde mir gesagt, dass im Preis eine Teilkaskoversicherung enthalten ist und bei der Abholung des Wagens wurde wortwörtlich zu mir gesagt: Eine Vollkasko wünschen Sie nicht!? Ich antwortete mit nein da ich davon ausging, eine Teilkasko bedeutet 300 euro Selbstbeteiligung bei jedem Schadensfall und Vollkasko bedeutet 0 euro Selbstbeteiligung. Ich wurde also nur gefragt ob ich eine Versicherung wünsche, es fand keine Beratung statt. ( Ich bin 20 jahre alt und habe von Versicherungen ehrlich gesagt bis nach dem Fall keine Ahnung gehabt. )


    Auf dem "Mietzettel" war vermerkt das ich nach einer BERATUNG (die nicht statt fand) keine Vollkasko wünschen würde.


    Weiß jemand wie ich rechtskräftig dagegen vorgehen kann?



    Vielen dank im Vorraus und gute Fahrt für euch :)

  • Also ich bin kein Rechtsanwalt oder so....Aber meiner Meinung nach ist es folendermaßen: Den "Mietzettel" wie du ihn nennst, ist ein Exemplar des Mietvertrages, den du bei der Animetung unterschrieben hast. Damit hast Du auch unterschrieben, dass Du keine Vollkasko haben wolltest, obwohl man Dich über alles beraten hat. Ob es tatsächlich der Fall war, spielt keine Rolle, weil Du es ja unterschrieben hast und das Gegenteil zu beweisen wird wohl nicht so einfach...Also dagegen rechtlich anzugehen wird wohl sehr schwer werden...

  • Warum stehst Du nicht zu Deinen Fehlern?


    Fehler 1 - Vertrag abgeschlossen ohne gründlich zu lesen oder einfach nachzufragen
    Fehler 2 - ein fremdes Auto ramponiert


    Du alleine hast Mist gebaut und willst dich jetzt vor den Konsequenzen drücken.
    Finde ich doof.

  • Mietwagen sind meinst Neuwagen oder solche mit sehr geringer Laufzeit. Sicherlich versucht man immer eine günstige Miete zu erlangen und trägt sich dann mit dem Gedanken, doch die Vollkasko weg zu lassen. Ein nicht mehr gut zu machender Fehler, wenn es dann einen Schaden gibt. Und das ganze wird dann noch ärgerlicher, wenn man nicht selber Schuld ist.
    Allerdings verstehe ich nicht, das die Vermieter Fahrzeuge nur mit Haftpflicht weggeben. Die Fahrzeuge sind doch preislich nur geringwertiger als Neuwagen. Wenn ich mir privat ein Neufahrzeug kaufe, schliesse ich doch für die ersten 2 - 3 Jahre eine Vollkasko ab.


    Wenn wie in Deinem Fall nur ein geringer Schaden entstanden ist, der unterhalb der Selbstbehaltgrenze liegt, sei froh. Sie SB hättest Du ja so oder so bezahlt. Die Teilkasko ist meines Wissens nach, nur bei Abschluss der Vollkasko enthalten und mit der selben SB wie die VK.

  • Auf dem "Mietzettel" war vermerkt das ich nach einer BERATUNG (die nicht statt fand) keine Vollkasko wünschen würde.

    Da ich eine Mietwagen-Vollkaskoversicherung über meine Kreditkarte habe, miete ich grundsätzlich ohne Vollkaskoversicherung. Daher steht der Satz "Mieter wünscht nach erfogter Beratung keine Vollkaskoversicherung." bei mir auch immer auf dem Mietvertrag.


    Obwohl ich bei den Damen und Herren von Sixt und Europcar seit Jahren als Stammkunde bekannt bin, werde ich trotzdem jedesmal gefragt, ob ich wirklich keine Vollkasko wünsche. Für mein Verständnis ist die "Beratung" damit erfüllt. Auf die Idee, daß einigen Kunden der Unterschied zwischen Teil- und Vollkasko erst erläutern werden muß, bin ich ehrlich gesagt noch nicht gekommen...

  • es sollte ja wohl bekannt sein was eine teil und was eine vollkaskoversicherung ist :103:


    auch mit 20. sowas weiss man ...selber schuld und pech gehabt würde ich mal sagen ;)


    bei nächsten mal schliesst du eine vollkasko ab würde ich mal sagen :) aus fehlern lernt man

  • Da ich eine Mietwagen-Vollkaskoversicherung über meine Kreditkarte habe, miete ich grundsätzlich ohne Vollkaskoversicherung. Daher steht der Satz "Mieter wünscht nach erfogter Beratung keine Vollkaskoversicherung." bei mir auch immer auf dem Mietvertrag.


    Obwohl ich bei den Damen und Herren von Sixt und Europcar seit Jahren als Stammkunde bekannt bin, werde ich trotzdem jedesmal gefragt, ob ich wirklich keine Vollkasko wünsche. Für mein Verständnis ist die "Beratung" damit erfüllt. Auf die Idee, daß einigen Kunden der Unterschied zwischen Teil- und Vollkasko erst erläutern werden muß, bin ich ehrlich gesagt noch nicht gekommen...

    Genauso ist es bei mir auch.
    Trotz des Wissens über meine Karte inkl. der VK werde ich jedes Mal darauf hingewiesen.
    Das muss wohl gemacht werden und finde ich auch weiter nicht schlimm.

  • es sollte ja wohl bekannt sein was eine teil und was eine vollkaskoversicherung ist :103:


    auch mit 20. sowas weiss man ...selber schuld und pech gehabt würde ich mal sagen ;)


    bei nächsten mal schliesst du eine vollkasko ab würde ich mal sagen :) aus fehlern lernt man


    warum sollte das bekannt sein? ich hab auch keine ahnung, was genau die teil- und was die vollkasko abdeckt. da ich selber auch keinen eigenen wagen habe, ist mir das auch ziemlich schnuppe.

  • Genauso ist es bei mir auch.
    Trotz des Wissens über meine Karte inkl. der VK werde ich jedes Mal darauf hingewiesen.
    Das muss wohl gemacht werden und finde ich auch weiter nicht schlimm.

    Bei welcher Bank hast Du Deine KK. Es wäre zu überlegen, wenn die KK-Gesellschaft die VK abdeckt zu wechseln. Danke schon mal

  • Ich muss gestehen, wo ich mir das erste Mal ein Auto gemietet habe, das war 2004 bei Sixt, ich war damals 18 Jahre alt und es war ein niegelnagelneuer 1er BMW mit paar Hundert Kilometern auf der Uhr - da war ich mir auch nicht so im klaren, was eine Vollkaskoversicherung eigentlich ist. Die Dame hat es mir bei der Reservierung angeboten und ich habe aus Naivität kategorisch abgelehnt.


    Damals hab ich noch bei meinen Eltern gewohnt, der Vater hat mich aufgeklärt und mich zusammengestaucht, wie ich nur so leichtsinnig sein konnte, so ein Auto ohne vernünftigen Versicherungsschutz zu mieten. Ich hab ja über EC Karte gemietet, somit gab es auch keinen zusätzlichen Versicherungsschutz. Außerdem war es Winter, auf der Straße lagen mehrere Meter Schnee und das Fahrzeug hatte Sommerreifen! (Ein BMW mit Sommerreifen im Glatteis ist ja sowieso das schönste was es gibt, da könnte man an einem Rodelwettbewerb teilnehmen :D ) Naja, es ist alles gut gegangen, aber ich habe an diesem WE dann auch geplante Fahrten abgesagt und bin insgesamt dann nur ca. 400 km gefahren.


    Seitdem hab ich immer darauf geachtet, dass Vollkaskoschutz dabei war. Selbst ein kleiner Schaden bei einem Auto kann schon ein Vermögen kosten. Mit dem Vollkaskoschutz fühlt man sich einfach sicherer!

  • in den basismietpreisen bei sixt ist nur eine HAFTPFLICHTversicherung enthalten. die ist gesetzlich vorgeschrieben und greift, wenn du andere autos demolierst. schäden am eigenen mietwagen, ob selbst verursacht oder durch fremde mit fahrerflucht (oder dumme kinder, die mit dem schlüssel über den lack gehen), sind damit nicht abgedeckt. dass bedeutet, dass du als mieter für den kompletten schaden aufkommen muss. und das kann, eben weil es neufahrzeuge sind, oft ganz schön teuer werden.
    man kommt sich als RA grade bei jungen coolen jungs oft vor, als ob man ihnen etwas aufschwatzen will. aber mir persönlich sind die paar euros provision sowas von schnuppe. die kids versauen sich mit solchen dingen oft die nächsten 10 jahre ihres lebens (oder das verhältnis zu ihren eltern).
    deshalb empfehle ich immerimmer zumindest die 750SB zu nehmen, damit man nicht nachher auf 10000 euro schaden sitzt, das kann so schnell passieren.


    man wird bei sixt sehr auf die versicherungen getrimmt. es ist meist das erste, was man erklärt bekommt und man verinnerlicht es sehr schnell, den kunden danach zu fragen. selbst stammkunden werden jedesmal zumindest gefragt "versicherung wie immer?" oder etwas in der art.


    wenn man als mieter nicht weiss, was "vollkasko" bedeutet, dann kann man nachfragen oder sich selbst schlau machen. ich finde, man kann nicht erwarten, dass der RA bei JEDEM kunden das komplette kapitel "vollkasko" vorträgt

  • wenn ich bei sixt keine Vk abschließe, ist meines wissens nach auch keine diebstahlversicherung dabei, oder?


    und da man die diebstahlversicherung nicht einzeln abschließen kann(oder geht das?) , ist das für mich der hauptgrund, weshalb ich immer wagen mit vk buche... denn ob ein auto geklaut wird oder nicht, darauf hat man selber halt auch gar keinen einfluss...

  • Vermieter sollten auf jeden Fall immer darauf hinweisen WELCHE SCHÄDEN durch welchen Schutz abgedeckt sind- da merkt man doch sehr schnell, wer weiß was das heißt, und wem man das noch genauer erklären muss - das gehört doch zum Service. Die Autos sollen so glaube ich auch bei den IAV nicht ohne VK rausgegeben werden (Aufwand Schadensabwicklung -Forderungseinzug...) Wieviele Mieter fahren denn ohne VK los? Dass sie nicht im Kommunizierten Preis enthalten ist , lässt den Mietpreis halt schön billig aussehen. Und auch wenn sich hier im Forum ja wirklich einige tummeln, die die VK durch ihre Kreditkarten oder LH- Karte haben, so dürfte das für den "Normal- Wochenendmieter" doch eher ungewöhnlich sein.
    Bei uns sind die Fahrzeuge immer mit einer VK mit 500 € SB und TK 150 SB versichert. Dies schließt dann solche "Buchungs Unfälle" aus.


    Wie hoch ist denn der Schaden? Bis 500€ oder 750€ wäre eh Deine Selbstbeteiligung fällig. Wenn´s mehr ist würde ich mal unverbindlich bei einem Rechtsanwalt mit Spezialgebiet Verkehrsrecht anfragen ob da was zu machen ist. Einen solchen Rechtsanwalt findest Du z.B. über die Seite der Bundesrechtsanwaltskammer (googlen)...einfach auf die regionale Kammer deines Bundeslandes gehen, dann bei "für Rechtsuchende" "Verkehrsrecht" eingeben und schon kommt die Liste der Fachanwälte...Viel Glück...


    Sierk

    3 Mal editiert, zuletzt von Sierk ()

  • Wie hoch ist denn der Schaden? Bis 500€ oder 750€ wäre eh Deine Selbstbeteiligung fällig. Wenn´s mehr ist würde ich mal unverbindlich bei einem Rechtsanwalt mit Spezialgebiet Verkehrsrecht anfragen ob da was zu machen ist. Einen solchen Rechtsanwalt findest Du z.B. über die Seite der Bundesrechtsanwaltskammer (googlen)...einfach auf die regionale Kammer deines Bundeslandes gehen, dann bei "für Rechtsuchende" "Verkehrsrecht" eingeben und schon kommt die Liste der Fachanwälte...Viel Glück...


    Sierk

    *am Kopf kratz* Warum? Wieso? Weshalb?


    Er hat die Vollkasko nicht gehabt. Oder ist das was an dir vorbeigegangen :106:
    Es gibt keine SB! Schongarnicht bei Sixt. Da Sixt mit einer sogenannten Eigenriskokalkulation arbeitet!
    Sprich: Die Fahrzeuge sind alle Haftpflicht und Teilkaskoverichert. Aber nie Vollkasko. Darum Zahlt man bei Sixt, die sogenannte Sixt Zusatzversicherung! Das ist Quasi eine Vollkasko.


    Bevor die Fragen kommen wie: "Wie soll das denn gehen", oder Aussagen wie " so ein Quatsch".
    hier eine Kurze Erklärung.


    1. Man nehme die Zahl der Autos und errechnet was mich die VK zusätzlich kostet. 2. Man nehme die Zahl der wahrscheinlichen Schäden und errechnet die Summe. 3. Man nimmt den Durchschnittswert der Vermietungen und errechnet daraus, wie viele nehmen eine VK ( dann hat man wieder eine Zahl in €! )


    Erster Schritt: 2. - 3. = Zahl x [ Beispiel: € 50.000,00 - € 31.000 = € 19.000 ]
    Zweiter Schritt: 1. - Zahl X = Eigenrisiko [ € 20.000,00 - € 19.000 = + € 1.000,00 ]


    Wenn nach Schritt 2 eine positive Zahl herauskommt ist es rentabel!Bei +-0 Liegt es an der Geschäftsleitung


    PS. Wenn du auf die Teilkasko angespielt hast... Dann muss ich wohl hier Aufklärungsarbeit leisten :106:


    Haftpflicht: Trägt alle ( nicht mutwillig ) verursachten Schäden an anderen Personen bzw.Kraftfahrzeugen die durch das Führen des eigenen KFZ beschädigt wurden.
    Teilkasko: Diebstahl, Glasschäden ( Spiegel, Scheinwerfer, Scheiben ), Einbruch, im Rahmen der Glasschäden ( keine Haftung für dellen etc. , Umwelteinflüsse ( Sturm, Hagel etc. )
    Vollkasko: Übernimmt alle Schäden am eigenen Fahrzeug die nicht mutwillig verursacht wurden, sowie Vandalismus


    Mal so als kleine Übersichtsinfo.


    :206:

  • *am Kopf kratz* Warum? Wieso? Weshalb?


    Er hat die Vollkasko nicht gehabt. Oder ist das was an dir vorbeigegangen :106:
    Es gibt keine SB! Schongarnicht bei Sixt. Da Sixt mit einer sogenannten Eigenriskokalkulation arbeitet!
    Sprich: Die Fahrzeuge sind alle Haftpflicht und Teilkaskoverichert. Aber nie Vollkasko. Darum Zahlt man bei Sixt, die sogenannte Sixt Zusatzversicherung! Das ist Quasi eine Vollkasko.


    Wesley ...


    ich denke dass Sierk meinte, dass es sich nicht lohnt, etwas zu unternehmen, wenn der Schaden die (fiktive) Selbstbeteiligung bei VK sowieso nicht übersteigt. Denn die hätte man ja auch dann zu zahlen, wenn VK gebucht worden WÄRE. Und außerdem muss man ja nicht wegen jedem Krümel zum Anwalt rennen, oder?


    Ansonsten denke ich, dass "unverbindlich" beim Anwalt anfragen auch nur "unverbindliche" Antworten provoziert, die man von einem Anwalt nicht hören will. Besser ist da aus meiner Sicht, eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen, die kostet nicht die Welt und ob's einem wert ist oder nicht kann man dann im Hinblick auf den eingetretenen Schaden recht schnell beurteilen.


    Gruß,


    Andre

  • Wenn´s mehr ist würde ich mal unverbindlich bei einem Rechtsanwalt mit Spezialgebiet Verkehrsrecht anfragen ob da was zu machen ist. Einen solchen Rechtsanwalt findest Du z.B. über die Seite der Bundesrechtsanwaltskammer (googlen)...einfach auf die regionale Kammer deines Bundeslandes gehen, dann bei "für Rechtsuchende" "Verkehrsrecht" eingeben und schon kommt die Liste der Fachanwälte...Viel Glück...


    Sierk


    Im Übrigen ist für eine derartige Sache kein Spezialist für Verkehrsrecht nötig, denn der Schaden als solcher ist hier nicht der Knackpunkt. Vielmehr geht es wohl darum, ob der Kunde ordnungsgemäß beraten wurde und auf die VK wirksam verzichten konnte, ganz grob gesagt.


    Gruß Andre

  • ...völlig richtig, aappelt, so war´s gemeint - danke für die ´Klar- oder Richtigstellung...und ich hab ein paar Juristen im Bekanntenkreis, so jemanden Frage ich bei Bedarf "unverbindlich"...

  • Hallo,
    auch wird nicht jeder Schaden repariert am Fahrzeug,auch wenn der Kunde den Schaden bezahlt hat.
    (Kratzer am Fzg. oder Dellen!!)
    Wie oben schon gesagt,bei Sixt gibt es keine Volkasko Versicherung.Alle Fzg sind nur Haftpflichtversichert.
    Ein Teil von den Geldern die über die s.g.Volkasko vom Mieter bezahlt wird,kommt in einen großen Topf.
    Dort wird ein großer Teil von an Reparaturen bezahlt.Eine VK kann sich eine große Autovermietung garnicht leisten,
    bzw.es gibt keine Versicherung,die eine Autovermietung versichert.


    Gruß