Sündenregister/Blacklist bei den Autovermietungen

  • Also ich würde es auch ganz ehrlich nicht einsehen, wenn ich mir ein Auto über's WE miete, und ich dann am Ende irgendwo negativ "vermerkt" werde, weil ich 2000 bis 2.500 km gefahren bin. (ist so die normale Distanz die ich zurücklege, wenn ich mir ein Mietwagen gönne)
    Aber genauso sehe ich das mit dem Reinigen der Fahrzeuge durch die Mieter, (gab vor ein paar Tagen ja mal ein Thread dazu) wenn ich ein Auto miete für 100 bis 200 Euro, dann sehe ich es nicht ein, diese von Außen groß Sauber zu machen.
    Ich entferne meinen Müll aus dem Innenraum (Tüten, Zettel etc.), und achte sowieso auf die Sauberkeit im Fahrzeug selbst, aber von Außen reinigen? Pff... Bei den Preisen stell ich denen den Wagen einfach vor die Tür, das Reinigen dürfen die ruhig machen. Und ich habe da auch noch nie "negative" Kommentare bekommen, auch nicht als ich ein 3er Touring nach 700 km Autobahn und Landstraße im Winter zurückgegeben habe und der schwarze Wagen so eine schöne dicke Schicht aus Schlamm, Schneematsch und Salz von der Strasse auf sich hatte, die Farbe war dann eher "grau meliert".
    Nur das Reinigen gehört m. M. einfach dazu, daß der Vermieter dies übernimmt.

    Auch ich fahre hin und wieder mit einem Mietwagen durch die Waschstraße, allerdings nur, weil ich während meiner Mietezeit nicht in einem völlig verdrecktem (im Winter) bzw. mit Insekten übersätem Fahrzeug (im Sommer) rumfahren möchte. Der Kollegen aus dem anderem Beitrag fährt aus wohl ähnlichen Gründen durch die Waschanlage. Die Außenreinigung ist natürlich im Mietpreis enthalten und wird von Dir als Kunde niemals verlangt.

  • Bei den Preisen von Sixt und Co. ist es doch selbstverständlich, dass der Wagen von Sixt am Ende gereinigt wird.


    Sixt hat ja schließlich zur Reinigung auch an jeder Station Leute (meistens die Leute, die auch die Autos bei der Rücknahme annehmen) die für die Fahrzeugpflege zuständig sind.

  • schönen guten abend,


    zum thema frei-km kann ich nur sagen, dass es uns bei wochenendmieten quasi egal ist wieviel jemand mit unseren fzg gefahren ist, es gibt -wie bereits erwähnt - in unserem hause eine mischkalkulation: vereinfacht ausgedrückt in der woche fahren die meisten geschäftsleute wenige km und am wochenende jagen die privatkunden diese wieder drauf - wie gesagt es handelt sich um beobachtete vergangenheitswerte des controlling...


    sollte jedoch ein kunde desöfteren bei wochenmieten z.bsp. mehr als 6000 oder 7000km fahren so lasse ich diesen kunden sperren, da die mietpreise auf eine durchschnittliche monatliche fahrleistung von ca. 4000km basieren. ich gebe jedem recht der den einwand erhebt, es stehe doch auf dem mietvertrag die frei-km von 99.999km, aber wenn ich dem kunden vernünftig den betriebswirtschaftlichen hintergrund erkläre (einkaufspreis, wertverlust, wiederverkaufswert an den hersteller usw.) sieht es jeder klar denkender kunde ein...


    ich hatte schon spitzenreiter, die in drei wochen ca. 16.000km gefahren sind...da kann man sich schon denken dass dieses keine "normalen" geschäftsleute sind, sondern ihr geld auf andere art und weise "verdienen"...


    schönen gruß

  • Hallo zusammen,



    also ich bringe meine Meinung auch gerne mal zu diesem Thema ein.


    Ich verhalte mcih eigentlich so mit dem Wagen wie mit meinem Eigentum, also der Innenraum ist bei mir stehs sauber, ausser vielleicht mal von den Schuhen der Sreck/ Staub oder Steinchen. Ansonsten sieht man es bei mir nicht an, das man mit dem Wagen gefahren ist. Von aussen ist es mir bei den Preisen recht egal, aber ich Fahre auch nciht durch Feldwege etc....


    Denn die Reinigung ist ja im Mietpreis inbegriffen... Ansonsten müssen es halt die AV durch eine Mischkalkulation besser abdecken.


    Zu den KM kann ich sagen, das es bei mir stehs unterschiedlich ist, machmal fahre ich 600 km am WE, aber dann gibt es auch Monatsmieten da fahre ich 2000- 6000 km.


    Und wenn im Mietvertrag steht "alle km inklusive" dann muss der AV damit rechnen, wobie wie schon gesagt es sich um eine Mischkalkulation handelt... Der eine Mieter fährt so viel der andere soviel.


    Zum anderen hat mich auch noch kein AV auf die KM angesprochen die ich gefahren bin, von daher...

  • Bei mir waren immer alle KM inkl. habe auch die Vorzüge einen gewissen Sonderstutus, da ich bei Budget immer Langzeitmiete über bestimmt ein Jahr durchgängig gefahren bin, und konnte mir sozusagen die Fahrzeuge aussuchen, halt aus dem "normalen " Budget bestand, dieses Fahrzeug wurde dann für mich an die Station geholt...


    Bin immer "First" gefahren, also seiner Zeit CLS, 735i , Phaeton, X5,....., mit dem alter war es auch kein Problem mit der Zeit hat man sich halt kennengelernt. UNd mit ein paar mausklicks seiten der Station war alles erledigt :-)


    Ansonstan habe ich noch gute Erfahrungen mit Europcar...

  • 6000 km bei einer Monatsmiete? Schweinerei ich habe eine begrenzung auf 4000 km. Bei Überschreitung kostet es 0,19€ pro km. ;(


    Diese Begrenzung haben eigentlich so ziemlich alle Autovermieter bei Monatsmieten drin. Allerdings eben erst bei Monatsmieten, wenn du drei Wochen anmietest und da mehr als 4000 km fährst, dann ist das meist nicht mit Mehrkosten verbunden. Allerdings kann das auch bei Monatsmieten großzügiger gehandhabt werden, z.B. sollte wenigstens der Durchschnitt stimmen. Wenn du jetzt ne Langzeitmiete von mehreren Monaten machst und in einem 5000, in einem anderen nur 3000 km fährst, dann passt das auch. Letztlich gehts ja nur darum, dass das Auto beim Verlassen der Flotte nicht zu viel km runter hat. Bei Enterprise werden die Fahrzeuge z.B. meist bei 24.000 km oder nach einem halben Jahr aus der Flotte genommen. Allerdings hatte ich dort auch schon mal Autos, die schon 30.000 auf der Uhr hatten. Ist wohl nur ein grober Richtwert und auch markenabhängig.

  • @ mzv380
    Hi, alles sehr plausibel und verständlich was du schreibst.
    Doch was spricht denn dagegen, wenn es eigentlich eine Mischkalkulation ist, dass man dann doch eine Obergrenze für KM angibt. Z.B. in der Woche 5000 TKm und jeder weitere kostet dann oder so (siehe Tabster). Ist doch bei manchen doch auch eine gängige Praxis. Oder genau so an den WE.
    Was ich schwierig und nicht unbedingt nachvollziehbar finde, ?( ist wenn ich frei KM habe aber nach der 4 Anmietung in der ich dann 6000 Tkm gefressen habe (aus welchen Gründen auch immer das eine Person macht, sollte jedem selber überlassen sein) gesperrt werde weil ich jetzt doch zu viel gefahren bin. :?:
    --> aber wenn ich dem Kunden vernünftig den betriebswirtschaftlichen Hintergrund erkläre (Einkaufspreis, Wertverlust, wiederverkaufswert an den Hersteller usw.) sieht es jeder klar denkender Kunde ein...
    Bin mir da auch nicht ganz sicher ob man da mit "vernünftig den Hintergrund erklären" bei diesen Personen weiter kommt.... :thumbdown:
    Im Gegenteil, wenn eine Person oder ein Geschäftsmann ein Auto mietet und ne Menge Geld dafür liegen lässt, dass er eine Woche ne S-Klasse hat und gerade mal 300 Km drauf macht weil er es nur vom Flughafen zum Hotel und wieder zurück gebraucht hat, wird diesem doch auch nicht wieder etwas ausgezahlt weil er so sparsam und betriebswirtschaftlich vernünftig gefahren ist.... :101:
    Daher finde ich diesen Gedanken eher befremdlich!! :huh:
    Und was bedeutet, dass er gesperrt ist? Nie wieder mieten bei EC oder dass er jetzt nur noch Fahrzeuge mit KM-Beschränkung bekommt?? Oder dass er "Besserung" gelobt :) ???.... Oder gar nur noch eine B-Klasse bekommt, mit der sich alle Probleme von Km-Fressern gelöst haben sollte... ha ha ha :120: :120: wer das macht bestraft sich ja selber...
    Ist das eigentlich rechtens einen
    Kunden einfach zu sperren oder kann ich mich als Verbraucher dagegen wehren??? Von vertraglicher Seite sollte es doch eigentlich eindeutig sein wenn da "unbegrenzt" (aber ja eigentlich doch nicht unbegrenzt) steht....
    mfg Josch

  • Zu den KM-Beschränkungen möchte ich die Aussage eines EC-RA weitergeben, der mir auf meine Nachfrage hin mal die KM-Beschränkung bei Nutzfahrzeugen erklärte. Die KM-Beschränkung bei Nutzfahrzeugen sei deshalb drauf, weil sonst die Gefahr bestünde, dass Leute sich Sprinter oder dergleichen nehmen und diese dann für Tätigkeiten wir Kurierfahrten o.ä. nutzen und jeden Tag 300-500km runterspulen und den Wagen dann nach 4 Wochen mit einem KM-Stand zurückbringen, der der Ausflottungsgrenze nahe kommt. EC würde primär Kunden adressieren, die mit einem Sprinter o.ä. einen Umzug machen oder mal was größeres von A nach B transportieren müssen. Selbstverständlich werden auch Geschäftskunden wie z.B. Messebaufirmen o.ä. bedient, bei denen gelten halt dann über Rahmenverträge andere Konditionen, denen auch eigene Mischkalkulationen zugrunde liegen oder sie haben bei nur gelegentlichen Anmietungen dieselben Konditionen wie Privatkunden (100km/Tag oder optional 300km/Tag).


    Ich denke, dass diese ERklärung nicht nur für Nutzfahrzeuge Sinn ergibt, sondern durchaus auch für PKWs. Es gibt eine Mischkalkulation und Erfahrungswerte über den durchschnittlichen KM-Verbrauch der Mieter. Aus beidem wird dann ggf. eine Obergrenze gebildet und wer mehr fährt, zahlt halt dementsprechend. Diese Zusatzgebühr gleicht dann den durch die Mehrkilometer eingetretenen "Wertverlust" aus.




    Finde die Regelung mit den beschränkten Inklusivkilometern durchaus nachvollziehbar; ist halt nicht so wie bei einer Telefon oder Internet-Flat (aber auch da gibts z.B. beschränkte Inklusivminuten). Solange ich das als Mieter beim Unterschreiben des MV weiß, ist alles ok.




    Josch:


    Ich denke, es ist halt so, dass es dann intern einen Vermerk gibt, mit Kunde XY werden keine (Neu-)Verträge mehr geschlossen. Es ist ja Grundsatz der Vertragsfreiheit, dass jeder mit jedem einen Vertrag abschließen kann aber nicht muss. Wie das dann allerdings bei Online-Buchungen ist, kann ich jetzt nicht sagen.


    Gruß
    airbus


    :202:

  • Lustiges Happening im Zusammenhang mit dem Sündenregister letzens in Wiesbaden: ich war dort, um einen 1er mit Motorproblemen zu tauschen. An der Theke lehnte ein extrem cooler, junger Typ, teure Kleidung usw. Er unterhielt sich extrem laut mit seinem Begleiter, also eine gaaanz selbstbewusste Erscheinung. Dann die Ernüchterung in Form folgenden Satzes des RA: "Ich darf Ihnen hier leider kein Fahrzeug vermieten. Ich kann Ihnen auch nicht sagen, warum, wenden Sie sich an den Kundenservice." :106:


    Völlig entrüstet hat er nach der Nummer gefragt, sofor dort angerufen, im Gespräch rausgeschlichen und ward nie wieder gesehen. Köstlich! :117:

  • Josch:


    ... bis jetzt hatten alle meine kunden verständnis für meine erklärungen....
    der grund warum auf den mietverträgen 99.999km freileistung steht ist doch klar: ein schöner "verkaufsgrund", wettbewerbstechnisch im einklang mit anderen av....
    wenn es nach mir ginge würde ich es mir wünschen, wie es die kollegen von europcar in den niederlanden machen (zumindest bei privatkunden): km-pauschalen bei wochenend- und wochenmieten - dieses wäre für die kalkulation seitens des av am besten... aber der wettbewerb hie rin deutschland ist halt extrem wie du weißt...


    zu thema kundensperre wg zu hoher km-laufleistung: ich als av muss doch kein geschäft mit dir machen, wenn ich merke dass ich mit deinen mieten ein verlustgeschäft mache... !!!


    schönes wochenende
    :202:

  • Sagt mal meint ihr, dass es bei den AVs "Schwarze Listen" gibt, und man bei zuviel Schäden kein Auto mehr bekommt ?

  • Es gibt 2 verschiedene Listen. Eine White, und eine Blacklist. Die Autovermietung wird dir unter Garantie kein Auto mehr geben, wenn du zuviele Schäden verursachst.


    Solltest du es auf die Blacklist schaffen (wegen Unterschlagung, Straftaten die du mit dem Fahrzeug begangen hast usw.), wirst du auch bei den anderen International agierenden Autovermietungen kein Fahrzeug mehr bekommen.

  • Und was steht dann auf der White List ? Wo ziehen die AVs die Grenze ?

  • Es gibt eine Datenbank in den Unterschlagungsfälle bzw. bekannte betrügerische Anmietungen gespeichert werden.Auf denen die AVs sich austauschen und warnen. Dies geschieht meist bei akuten Fällen in denen Banden aktuell aufgefallen sind. Ausserdem gibt es täglich Fahndungslisten der Behörden die in allen AVs abgefragt werden.Strafzettel hingegen interressieren gar nicht die werden einfach nur an den Mieter weitergeleitet ohne sie besonders zu speichern.

  • Wenn nicht ein Verdacht auf einen vorsätzlich verursachten Schaden besteht nicht. Diese werden in einer Datenbank bei den Versicherern gespeichert und wenn ein Verursacher bzw. Geschädigter in einer gewissen Region mehrmals auftauchen sollte wird dies genauer unter die Lupe genommen. Diesen Fall hatten wir bei uns in der Station schon in dem zweimal ein Versicherungsbetrug bewiesen wurde.Aber eine sogenannte "Schwarze Liste" gibt es nicht.

  • Wie viele Schäden / Unfälle hattest du denn schon?


    Du hast auch in nem anderen Forum gefragt, oder?
    Da ist nämlich gerade die gleiche Fragestellung aktuell...


    Das macht den Eindruck, als hättest du schon zich Unfälle, was entweder darauf schließen lässt, dass du ein SEHR schlechter Fahrer bist, total bescheuert fährst, es vorsätzlich machst oder einfach nur sehr sehr großes Pech hast...

  • Einstelliger Bereich ist ja trotzdem schon viel :P
    Wenn man einen Unfall hat, kann das leicht passieren.
    Zwei werden sicherlich auch schon okay sein
    Aber bei dreien wäre ich als AV schon skeptisch und würde keine guten Autos mehr rausgeben.


    Das ganze natürlich relativ zur Anmietanzahl zu sehen.
    Drei Unfälle bei 100 Mieten, oder eben bei 5 Mieten.


    Aber das wird dir hier wahrscheinlich keiner definitiv sagen können, schreib doch einfach eine Mail an den Vermieter

  • Da hat einer deiner Vormieter den A5 schön "gecleant"


    vermutlich einer der vielen Franzosen hier, die in Saarbrücken oftmals mieten (nur LBAR/X....) und dann teilweise über 5000km und mehr am Wochenende fahren.
    Die Herren kommen sogar in Gruppen um SX,EC hier "zu überfallen"


    Edit: Verschoben - Anfang