Hallo,
Ich habe einmal eine Frage bezüglich eines Schadens an einem Transporter, den ich für einen Umzug angemietet habe. Vorweg, wir haben nicht 23,00€ bezahlt um die Selbstbeteiligung auf 850,00€ zu senken... (sonst is auch nie was passiert... tja)
Und zwar ist es wie folgt. Ich bin mit meiner Freundin auf den Parkplatz von einem Möbelhersteller und sind ins Parkdeck im EG gefahren.
Wir fanden keinen Parkplatz und ein Mitarbeiter wies uns daraufhin, dass wir ins Untergeschoss fahren sollten.
Wir sind dann zum UG gefahren und durch das Tor gefahren, dass anzeigt, wie hoch das Fahrzeug sein darf. An dem fehlten die Ballons die da runterhängen und den Fahrer so warnen... wir sind runtergefahren und dann mit dem Dach des Transporters gegen die Decke gefahren.
Zudem kommt auch noch, dass wir kurzfristig den Fahrer aufgrund von Krankheit tauschen mussten, was uns ein Servicemitarbeiter von Avis als "kein Problem" auslegte.
wir haben das Fahrzeug am Wochenende außerhalb der Geschäftszeiten zurückgebracht und einen Zettel beigelegt, dass wir mit dem Fahrzeug einen Unfall hatten.
Die Niederlassung (Avis) hat am Montag angerufen und gefragt, was da los gewesen sei, die haben nix gesehen und das Fahrzeug direkt weitervermietet. Die hätten es also nich gemerkt, wären wir nich so ehrlich gewesen... und jetzt das... naja anderes Thema... weiter im Text:
Nach einiger Zeit kam dann Post von der Avis Zentrale mit einem Kostenvoranschlag von 8000€ den wir zu zahlen hätten, da wir grob Fahrlässig gehandelt haben.
können Sie uns Tipps geben, wie wir da am Besten verfahren könnten???
Ich hab gelesen, das grobe Fahrlässigkeit nicht als Ausschlussregel für Versicherungen dient.. was is da dran?
Und wie siehts aus mit privater Haftpflichtversicherung? Kann man da noch was versuchen?
Freundliche Grüße...