Dachschaden Miettransporter

  • Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit greift bei diesen Verstößen nicht generell. Die Gerichte unterscheiden auch danach, ob es sich um einen "geübten Fahrer" handelt und ob eine entsprechende Kennzeichnung vor Ort vorhanden war. Auf jeden Fall entsteht keine Ersatzpflicht zu 100%.


    § 81
    Herbeiführung des Versicherungsfalles




    (1) Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Versicherungsfall herbeiführt.


    (2) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.


    Bei dieser Summe sollte tatsächlich eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.

  • Danke flu111
    Nur in diesem Fall egal, da gar keine VK gebucht war.
    Und jetzt noch mal: Wie kann man bei Avis einen Transporter buchen, ohne Vollkasko?
    Meiner Erfahrung nach, geht das nur über die LH-KK Tarife.
    Ich wünsche dem TO auf jeden Fall viel Erfolg und kann mich nur Zwangs-Pendler anschließen, nehmt euch einen Anwalt!

  • er wird schon ne vollkasko gehabt haben nur avis will wohl den schaden komplett abrechnen weil sie sich auf die grobe fahrlaessigkeit berufen.


    Lt. Engangspost hat er sich die '23€ für die Haftungsbegrenzung gespart'.
    Somit keine VK! Somit gibt es mangels Versicherung auch keinen 'Versicherungsfall'


    btw: die LH CC übernimmt keine VK bei Transportern, wenn ich nicht falsch liege.


    EDIT:
    Für mich (nicht relevant, da kein Gesetzgeber) spricht: Schaden durch missachten der Höhenbegrenzung und 'falscher' Fahrer schon mal gegen eine Lösung unterhalb der 8000€.
    Eine Frage stelle ich mir noch: Ist die Polizei gerufen worden? Oder der Parkhausbesitzer /-betreiber? Oder schwirrt hier irgendwo noch der Punkt ' Fahrerflucht ' im Raum?
    Das wiederum wäre sicher auch kein Pluspunkt bei der Schadenabwicklung mit dem Vermieter.


    Einziger streitbarer Punkt aus meiner Sicht ist die HÖHE DES SCHADEN! Hier könnte ein eigenes Gutachte eventuell einen anderen Betrag hervorbringen.
    Ob es allerdings möglich ist, den Wagen überhaupt noch mal zu begutachten (könnte ja im Einweg ans andere Ende Deutschlans vermietet worden sein?!) steht in den Sternen.


    Ich für meinen Teil, halte es für sinnlos in jedem hier anhängenden Beitrag ein 'DuDuDu' bzgl. der fehlenden VK auszusprechen. Der Threadopener hat das schon selbst eingesehen.

  • Selbst wenn eine Vk abgeschlossen wäre bleiben 2 Punkte:


    1. Er hat die Höhe seines Fahrzeuges nicht beachtet und somit nach Ansicht Av grob fahrlässig gehandelt, somit Entfall der Haftungsbeschränkung.


    2. Er hat anscheinend nicht die Polizei gerufen bzw. den Betreiber des Parkhausen unterrichtet, hätte er aber machen müssen da er einem anderem einen Schaden zugefügt hat (reicht auch schon nen bisschen Putz von der Decke ab etc.) damit auch Entfall der Haftungsbeschränkung.


    Sieht nicht gut aus. Ich kenne keinen Tarif bei Avis, in dem keine Vk inkludiert ist. Mit den 23€ denke ich ist eher die Reduzierung des Sb gemeint.

  • "Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe" ist bei allen Versicherungen, die ich kenne, ein Ausschluss. Kennst Du eine, wo das nicht so ist? Der Grund dafür ist ganz einfach: Die Prämienhöhe hängt ganz entscheidend von der Schadenwahrscheinlichkeit ab, und die ist bei Selbstfahrtransportern extrem hoch. Eine solche Versicherung würde also nicht 23 EUR/Tag kosten, sondern schätzungsweise das Zehnfache.

  • Es wäre schön, wenn sich der TO nochmal dazu hinreissen lassen könnte genau darzustellen, ob eine VK gebucht war, oder nicht. Der Hinweis mit den gesparten 23 Euro könnte sich auch auf die reduzierte Selbstbeteiligung beziehen.


    Selbst wenn es, was anzunehmen ist, sich um grobe Fahrlässigkeit handelt, dürfte eine 100 % Inrechungstellung des Schadens ausfallen. DIese 100 % werden üblicherweise nur noch bei Vorsatz fällig.


    Herr Google hilft im Übrigen zu dem Thema einige Gerichtsurteile und Homepages zu finden.