Mietwagen als Führerscheinneuling

  • Bitte um Rat im folgenden Sachverhalt:
    Wie man bereits an meiner Signatur erkennt wurden mir immer Mietwagen die "2 Jahre" Führerscheinbesitzt voraussetzen von Sixt gestellt.
    Ich hab aber nur ein 02/08 Führerschein(also nichtmal 6 Monate).


    Ich bin 22, es fehlt also nur die Führerschein Bedingung für diese Wagengruppe, da es bisher nur Upgrades waren, war mir das bisher recht egal.
    Da ich jetzt aber direkt 1x 3er Gemietet und bekommen habe, obwohl dort ja 2 Jahre Führerscheinpflicht sind,
    wollte ich jetzt schon gern wissen ob das Rechtlich bei einen möglichen Unfall schlecht laufen für mich kann?.


    Info:
    Als 2t Mieter steht bei mir immer die Firma für die ich arbeite mit drin.
    Wir haben keinen Firmenvertrag mit Sixt . Benutze daher auch meine ADAC-Karte mit.
    Desweiteren habe ich eine "Sixt Express Card", sofern das wichtig ist. Bezahle immer über Kreditkarte.


    Ich bracuhe dieses Jahr noch ca. 10 mal ein Mietwagen? ... daher wollt ich mir da "Sicher" sein.. bei EC ist es ja egal(bei Firmenbeauftragten Fahrern), wie das Firmenfahren bei Sixt ist, geben die AGBs von Sixt nicht wirklich eine Auskunft bzw. nur das es weiterhin gillt.
    Ich möchte auch nicht wirklich bei Sixt vor Ort fragen, da ich bereits für August einen 5er mir ausgeliehen habe(und es auch dabei bleiben sollte), meine Mietstation scheint ja vielleicht auch nur nett zu sein?


    Habt ihr vielleicht Erfahrungen?, bei Unfall mit Upgrade Wagen? bzw. mit Auto gemietet was ihr eigentlich nicht dürft? unter 21?. ..

    7 Mal editiert, zuletzt von onkelblubb ()

  • ich kann dir jetzt leider direkt zu thema nichts sagen. aber es wäre sehr angenehm, wenn du deine beiträge etwas strukturierter schreiben und vor dem absenden noch einmal durchlesen würdest. der button "vorschau" ist nicht nur zur deko da. vielleicht wäre dir dann auch aufgefallen, dass dein einsatz an smileys übertrieben ist und eher an einen 15jährigen denn einen 22jährigen erinnert. das hier ist ein fachforum und kein mit-smilies-totschmeiß-platz.
    ich denke, nicht nur ich würde dir danken,,,

  • ich kann dir jetzt leider direkt zu thema nichts sagen. aber es wäre sehr angenehm, wenn du deine beiträge etwas strukturierter schreiben und vor dem absenden noch einmal durchlesen würdest. der button "vorschau" ist nicht nur zur deko da. vielleicht wäre dir dann auch aufgefallen, dass dein einsatz an smileys übertrieben ist und eher an einen 15jährigen denn einen 22jährigen erinnert. das hier ist ein fachforum und kein mit-smilies-totschmeiß-platz.
    ich denke, nicht nur ich würde dir danken,,,

    Ich würde es Dir sehr danken, wenn du gewählten Gebrauch der Shift Taste machen würdest. Die ist nicht nur zur Deko da. :110: . Scherz, aber so braucht man nicht unbedingt die neuen Mitglieder belehren, finde ich. Das lässt sich gewählter ausdrücken.


    Zum Thema: Wenn die Sixt-AGB's nicht weiterhelfen, empfehle ich eine (ggf. anonymisierte) Anfrage über das Kontakt-Formular an Sixt zusenden. http://www.sixt.de/informationen/kontakt/kontaktformular/


    Ich würde mich freuen, wenn du die Ergebnisse, deiner Nachforschungen hier bekannt geben würdest.


    Gruß

  • Ich denke, das Sixt bei Herausgabe eines Fahrzeuges eine Mitwirkungspflicht hat und checken muß, ob Du ein Fahrzeug bekommst. Wenn Dich keiner danach fragt, woher sollst Du es wissen. Dir ist es aber nun bekannt. Dein Arbeitgeber müßte aber auch die AGB´s akzeptiert haben und gibt Dir die Berechtigung zur Erlangung des Firmentarifs. Auch hier scheint mir eine Verletzung der Sorgfallspflicht gegeben.
    Ich bin zwar kein Anwalt, denke aber, wenn Du einen Mietvertrag bekommen hast und der wird ja einvernehmlich auch von Sixt durch die Übergabe des Fahrzeuges gezeichnet, dann ist der Vertrag rechtens. Es gibt ja auch Ausnahmen, die man vertraglich aushebeln kann und das würde ich in Deinem Fall so sehen. Deine Daten, also auch das Führerscheindatum sind im System erfasst. Das dieses kein Alarm schlägt wundert mich. Und auf dem Mietvertrag steht die Führschein Nr. / Ausstelldatum / Behörde drauf. Das müßte doch bindend sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Rockerpost ()

  • Also ich muss bei dem Thema eh mal ein Vermutung einwerfen. Ich denke, dass es eigentlich kein Mindestalter für alle Fahrzeuge gibt, sondern alle Fahrzeuge für Fahrer ab 18 mit Führerschein versichert sind. Sixt erhebt die Altersgrenzen selber, um eine möglichst geringe Unfallquote zu sichern und damit die Schadensfreiheitsklassen zu behalten. Es wäre aus meiner Sicht auch zu umständlich in diesem riesen Bestand alle Fahrzeuge indivíduell zu versichern. Das ist jetzt eine Hypothese, was haltet ihr davon?


    Gruß BMW286

  • Also ich muss bei dem Thema eh mal ein Vermutung einwerfen. Ich denke, dass es eigentlich kein Mindestalter für alle Fahrzeuge gibt, sondern alle Fahrzeuge für Fahrer ab 18 mit Führerschein versichert sind. Sixt erhebt die Altersgrenzen selber, um eine möglichst geringe Unfallquote zu sichern und damit die Schadensfreiheitsklassen zu behalten. Es wäre aus meiner Sicht auch zu umständlich in diesem riesen Bestand alle Fahrzeuge indivíduell zu versichern. Das ist jetzt eine Hypothese, was haltet ihr davon?


    Gruß BMW286

    wenig bis nichts halte ich von der hypothese...


    da circa 3/4 der klassen bei sixt (wenn nciht noch mehr) erst ab 21 oder noch älter gefahren werden dürfen, wärs ja total unwirtschaftlich, die alle auch auf jüngere fahrer zu versichern, nur für den seltenen fall, dass so einer dann mal ein upgrade bekommt
    das dürfte doch preislich ein gewaltiger untershcied sein, ob man die ganzen X***-Klassen ab 18 versichern lässt oder ab 25 bzw 27
    :110: aber die theorie halt ich für unsinnig

  • wenig bis nichts halte ich von der hypothese...


    da circa 3/4 der klassen bei sixt (wenn nciht noch mehr) erst ab 21 oder noch älter gefahren werden dürfen, wärs ja total unwirtschaftlich, die alle auch auf jüngere fahrer zu versichern, nur für den seltenen fall, dass so einer dann mal ein upgrade bekommt
    das dürfte doch preislich ein gewaltiger untershcied sein, ob man die ganzen X***-Klassen ab 18 versichern lässt oder ab 25 bzw 27
    :110: aber die theorie halt ich für unsinnig

    Durch die Altersbestimmungen/Führerscheinbesitzdauer soll die Unfallwahrscheinlichkeit gesenkt werden (durch i.d.R. geringere Motorleistung) und die zu erwartende Schadenshöhe beschränkt werden (ein Polo ist halt deutlich günstiger als eine S-Klasse). Es handelt sich aber offenbar nur um eine Richtlinie für die Vermietung, keinen Vertragsbestandteil. In den allg. Vermietbedingunen (siehe http://www.sixt.de/fileadmin/s…07_02_AGB_Deutschland.pdf) steht nichts von einer Altersbestimmung oder Führerscheinbesitzdauer, lediglich eine gültige Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug wird als Voraussetzung genannt. Wenn Du von Sixt ein Fahrzeug bekommst, was Du nach der Alterbestimmung/Führerscheinbesitzdauer nicht bekommen dürftest, müsstest Du also ohne Einschränkungen versichert sein, sofern Du eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.


    Das Risiko bzgl. der jungen Fahrer dürfte für den Haftpflichtversicherer kaum eine Rolle spielen: Würde man jedes Mietfahreug eine Haftpflichtversicherung ohne SB für alle möglichen Fahrer ab 18 abschließen, wäre dies für die Vermieter sicher sehr teuer. Die Vermietfirmen dürfen nicht selbst als Haftpflichtversicherer auftreten. Allerdings wird in Realität wohl auch die Haftpflichtversicherung von den Vermietern selbst getragen, indem man eine Haftpflichtversicherung für die Fahrzeugflotte bei einem Versicherungsanbieter (z.B. HDI) hat, allerdings mit einer Selbstbeteiligung von mehreren 100.000 Euro pro Schadensfall für den Vermieter (also vom Prinzip her so ähnlich wie die VK durch den Vermieter). Der Worst-Case für den Vermieter ist z.B. ein Auffahrunfall mit zwei seiner Mietwagen und vorhandener VK über den Vermieter beim auffahrenden Fahrzeug - die Schäden an beiden Fahrzeugen bezahlt der Vermieter in diesem Fall komplett selbst.


    Da ist jedenfalls der Stand, den ich aus meiner Zeit bei einer großen Autovermietung kenne - kann sein, daß sich da mittlerweile etwas geändert hat...

  • Hm stimmt, in den AGB steht:


    Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeugs im Besitz einer zur Führung des Fahrzeugs erforderlichen gültigen Fahrerlaubnis sein.
    Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs keine Fahrerlaubnis vorlegen, wird Sixt vom Mietvertrag zurücktreten; Ansprüche des
    Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.


    Also könnte man theoretisch versuchen eine Klasse zu buchen ab 21, vlt. nicht umbedingt die Luxus, sondern so 3er BMW und dann schauen ob sie was sagen. Wenn ja, hat man halt nicht gesehen.


    EDIT: Ach oder wie ist das denn an diesen Terminals wo man Autos mieten kann? Ich komme aus Köln, weiß einer wo der nächste ist? Würde mir das gerne mal anschauen, dort kann man ja anscheinend jede Klasse einfach buchen und mitnehmen. Habe eine Sixt-Express Card. :D

  • Die AGB werden durch die Allgemeinem Mietbedingungen ergänzt und somit sind die Altersbestimmungen Bestandteil des Mietvertrages.


    Allgemeine Mietbedingungen


    Der Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.


    Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten (Ausnahme Schweiz) werden akzeptiert, wenn
    a) im Pass kein Visum eingetragen ist.
    b) der Kunde ein Visum im Pass hat und zum Zeitpunkt der Anmietung noch nicht länger als 6 Monate in Europa ist. Ist er länger als 6 Monate in Europa, so muss ein Führerschein aus einem EU-Staat vorgelegt werden.


    Besondere Mietbedingungen bei Buchung von Frühbucher-Tarifen


    Umbuchung
    Nach der Buchung ist keine Umbuchung möglich.


    Widerruf


    Nach Ablauf der Widerrufsfrist wird eine Gebühr in Höhe von EUR 50,- bei Stornierung einer Buchung erhoben.
    Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und sind zu richten an: Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG, Trelleborger Straße 9, D-18107 Rostock, Fax: +49(0)381/80 70 55 67, E-Mail: reservierung@sixt.de


    Nichtabholung
    Holt der Mieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, wird eine Gebühr in Höhe von EUR 80,- erhoben.




    Altersbestimmungen


    In Deutschland gelten für das Mindestalter und den Führerscheinbesitz folgende Regelungen:
    18 Jahre/1 Tag für Fahrzeuge der Gruppen MCMR bis CWMR,
    21 Jahre/2 Jahre für Fahrzeuge der Gruppen IDMR bis LWAR, ETMR, CTMR, ITMR,
    25 Jahre/3 Jahre für Fahrzeuge der Gruppen XDAR, STMR, FTMR, PTMR, LTMR, XTMR, SSMR, FSMR, PSMR, PSAR, XSMR, XSAR, XTAR, SFMR, FFMR, PFMR, LFMR, XFAR.


    flu111


    P.S. Zu dem Problem habe ich eine mail an Sixt gesendet. Die Antwort werde ich dann hier posten.

  • Die AGB werden durch die Allgemeinem Mietbedingungen ergänzt und somit sind die Altersbestimmungen Bestandteil des Mietvertrages.

    Das denke ich nicht, im Mietvertrag wird auf lediglich die "Allgemeinen Sixt-Vermietbedingungen" verwiesen, welche im Vermietbüro ausliegen. Nach tel. Rückfrage bei Sixt wurde mir bestätigt, daß es sich bei den Vermietbedingugen um dieses Dokument handelt: http://www.sixt.de/fileadmin/s…07_02_AGB_Deutschland.pdf


    Dort steht nichts von Altersbestimmungen/Führerscheinbesitzdauer, ergo sind die Angaben auf der Website unter "Allgemeinem Mietbedingungen" kein Bestandteil des Mietvertrages, sie haben daher bestenfalls einen informativen Charakter. Man kann also nicht erwarten, eine bestimmte Fahrzeuggruppe mieten zu können, wenn man die Altersbestimmungen/Führerscheinbesitzdauer dafür nicht erfüllt. Bekommt man es trotzdem, gibt es kein Versicherungsproblem für den Mieter, sofern man eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.


    Die verschiedenen Angaben zu Altersbestimmungen/Führerscheinbesitzdauer auf der Sixt-Website sind zudem nicht konsistent:
    Unter "FAQs zum Mietablauf" ist zudem folgender Absatz zu finden:


    "Welche Altersbestimmungen gelten bei der Anmietung eines Sixt-Mietfahrzeugs?
    Für Anmietungen in Deutschland gilt ein Mindestalter von 21 Jahren sowie ein Führerscheinbesitz von mindestens 2 Jahren. Detaillierte Informationen zu Altersbeschränkungen finden Sie in unserer Flottenübersicht und in den Mietbedingungen."


    Unter "Flottenübersicht" findet man dann wieder div. Fahrzeugklassen mit einem Mindestalter von 18 Jahren und 1 Tag Führerscheinbesitz...

  • Was hätte es denn für Folgen, wenn Sixt dann doch manchmal an jüngere Fahrer höhere Klassen vermietet und es passiert ein Unfall oder Schaden? Und meint ihr, es hat irgendwie Konsequenzen für den Mitarbeiter der den Vertrag gemacht hat? Sonst würde ich einfach mal die Tage bei einer Sixt Station vorbei schauen, bissle plaudern und mal fragen ob der nicht was machen kann, dass ich mit 20 Jahren und über 1 Jahr Führerschein (bzw. 2 Jahre, denn Sixt nimmt immer das Ausstellungsdatum in den Vertrag-nicht das Erhaltungsdatum :109: ) einen 3er BMW bekomme. Vielleicht ist da die Schwelle auch nicht so hoch, denn ich würde keinen 5er oder so nehmen, zu teuer. Außer durch Upgrade :P

  • So, neue Runde :101: War grad aus Interesse mal bei Europcar, guck mir da so die Angebote durch, wähle jetzt reservieren aus der Fahrzeugflotte und dort den 320i BMW. Bin dann vor den Zahlungsmodalitäten und klicke links bei den inklusiv Leistungen mal auf "Mehr". Das Mindestalter hat mich dann doch überrascht. Seht selbst: http://www.xup.in/dl,91937304/Unbenannt-1.jpg/


    Kann man da was drehen? Allerdings hat Europcar in seinen Mietbedingungen stehen:


    "Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst, dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer, den beim Mieter angestellten Berufsfahrern in dessen Auftrag, sowie von Familienangehörigen des Mieters gelenkt werden, sofern diese das festgesetzte Mindestalter haben und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind."


    Aber in dieser Reservierungsweise (wenn man es über die Fahrzeugflotte macht, sonst steht 21 Jahre) steht ja 0 Jahre. Wie ist das rechtlich?


    Grüße Manu :206:


    edit: sry für Doppelpost! ;(

  • Da wirst du nicht viel rausholen können. Denn nur weil irgendein unfähiger Azubi der für die Internetarbeit beauftragt wurde, Mist gebaut hat, wird EC nicht sein Vertragswerk ändern. Also darauf würde ich nicht pokern.



    Noch mal zurück auf die Mindestalter-Geschichte bei Sixt zu kommen. Wie kann denn Sixt dann erlauben, dass jeder Fahrer einer Firma egal wie alt er ist(Führerscheinbesitz vorrausgesetzt) jedes Fahrzeug führen kann? Denn das wurde mir schon oft von MAs erzählt, dass wenn ich ein Mitarbeiter einer bei Sixt mietenden Firma wäre, es dann für mich keine Altersbeschränkungen mehr gäbe.


    Gruß Tony

  • Sehr gutes Argument. Man sollte vielleicht auch mal das typische kfz versicherungsdenken übern haufen werfen das wir so haben, Wenn man es einfach als ein Produkt sieht. und sixt benötigt eben dieses Produkt in Massen für ihre Produkte So wie jeder Hersteller z.B. Verpackungsmaterial benötigt. Ob da verscheidene Versicherungsformen nötig sind? Da wird sich halt pauschal auf einen Rahmenvertrag geeinigt, in dem alle Anmietvarianten vorkommen können, und gut is. Ich denke da werden die Vermieter da schon was ordentliches rausgehandelt haben...