Hertz dreht an der Preisschraube, ab 09.03.2011 höhere Bearbeitungsgebühr für Verkehrsbußen

  • gerade eben ist mir dies in meiner aktuellen Reservierungsbestaetigung -unter Mietbedingungen- aufgefallen:


    Pro Park- oder Verkehrsbusse wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 23.80 (inkl. Steuern) berechnet.


    ***Ab dem 09. März 2011 wird pro Park- oder Verkehrsbusse eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 29,75 (inkl. Steuern) berechnet.***



    :thumbdown::cursing::thumbdown:

  • Wenn man erstmal nur die Überschrift liest, steht da für mich: Herz verlangt Aufpreis im Nahverkehr. Daher: Anmerkung berechtigt! ;)

  • 30 Euro ?! :103: Schon echt happig, vor allem, wenn die eigentliche Knolle nur 5 Euro ist (z.B. Parkschein fehlt etc.)


    Mies ! Unkorrekt ist übrigens auch die Vorgehensweise von Hertz dahingehend, dass Kreditkartenzahlern der o.g. Betrag umgehend nachbelastet wird, und EC-Karten Zahlern GAR NICHT berechnet wird.


    Weiterhin erstattet auch Hertz dann nicht die o.g. Gebühr, wenn ich im Nachhinein freigesprochen werde oder das Verfahren eingestellt wurde.
    Andere Autovermietungen zahlen dann (nach Nachweis) die Gebühr zurück.


    :205: :thumbdown:

  • Weiterhin erstattet auch Hertz dann nicht die o.g. Gebühr, wenn ich im Nachhinein freigesprochen werde oder das Verfahren eingestellt wurde.
    Andere Autovermietungen zahlen dann (nach Nachweis) die Gebühr zurück.


    Die Gebühr ist aber keine Verwarnung, sondern eine Bearbeitungsgebühr, und die Arbeit hat Hertz gehabt, egal wie das Verfahren ausgeht.
    Logisch ist das also nicht, es sei denn, dass Hertz das Geld dann von der Stadt oder dem Landkreis zurückkriegt. Kann ich mir aber kaum vorstellen.

  • Hat ja mit deren Aufwand nichts zu tun. Die Arbeit haben sie ja trotzdem... 8|

    ja, wenn ich aber unschuldig eine Knolle bekommen habe, erwarte ich vom Autovermieter aber schon, dass ich ihm nicht noch Auslagen erstatten muss.
    Immerhin gibt es auch eine Art Kulanz seinen Kunden gegenüber. :8o:

  • ja, wenn ich aber unschuldig eine Knolle bekommen habe, erwarte ich vom Autovermieter aber schon, dass ich ihm nicht noch Auslagen erstatten muss.
    Immerhin gibt es auch eine Art Kulanz seinen Kunden gegenüber. :8o:


    :evil:


    Falls das Knöllchen zu Unrecht dem Kunden angelastet wird, kann man über den Kundenservice die Belastung rückgängig machen. Oder im Zweifelsfall an die Station Deines Vertrauens wenden und sie wird dahingehend bestimmt helfen!! Bei nicht Kreditkartenkunden, erhält der Kunde eine Rechnung, die an eine angegebene Bankverbindung zu überweisen ist.

  • ja, das Thema ist alt, aber dennoch (ewig) aktuell:


    Die Gebühr ist aber keine Verwarnung, sondern eine Bearbeitungsgebühr, und die Arbeit hat Hertz gehabt, egal wie das Verfahren ausgeht.
    Logisch ist das also nicht, es sei denn, dass Hertz das Geld dann von der Stadt oder dem Landkreis zurückkriegt. Kann ich mir aber kaum vorstellen.

    genau das habe ich i-wo mal gelesen, dass die Vermietung ihren Anspruch als 'Zeuge' bei der Bussgeldstelle geltend machen kann - aber es ist natuerlich einfacher, dem eigenen Kunden die x Euro auf der KK zu belasten, als jedesmal im Einzelfall an die entsprechende Stelle heranzutreten...


    War das hier im Forum, oder woanders, wo dargelegt war dass es sich die Vermietung extrem einfach macht, die Vefahrenskosten statt beim Landkreis o.ae. einfach beim Kunden zu kassieren?


    Dann waere das 'kulanterweise an den Kunden erstatten' in solchen Faellen wohl auch oekonomischer als die Weiterberechnung an die Behoerde :/