Schäden und Gutachtergebühren zweimal abgerechnet

  • Hallo,


    Ich würde hier mal gerne ein Frage stellen, vielleicht kann ja jemand helfen.


    Thema: Autovermietung, Schaden, Haftungsbegreunzung


    Ich habe an einem Wochenende für einen Umzug einen Kastenwagen gemietet, Samstags geholt und am Samstagabend wieder hingestellt. Schlüssel eingeworfen da Büro schon zu war.


    Es wurden mir am Montag zwei Schäden angelastet (einmal am Heck und einmal oben am Dach). Ich habe zwar nichts bemerkt und gesehen aber falle damit wohl hinten runter.


    Aber ich hatte ja Haftungsbegrenzung auf 750,00 EUR.


    Jetzt werden mir bei der Abrechnung zwei einzelne Schäden, auch mit zweimal Gutachter belastet mit jeweils 750,00 EUR, also müsste ich 1500,00 zahlen plus Kosten Gutachter jeweils 60,00. Angeblich gemäß Vorgehensweise der Kaskoversicherungen.


    Meine Frage: Ist das rechtens, müsste es nicht als ein Schadensfall gesehen werden und müssen die Gutachterkosten nicht mit einbezogen werden. Die rechnen die nämlich separat ab.


    Es wäre schön wenn jemand helfen könnte
    Danke schon im Voraus


    Marlin45


    Titel geändert und verschoben.


    //Gordon Alf S.

  • wenn du nachweisen kannst, dass beide Schäden auf einmal entstanden sind, dann gilt es ja als ein Schadensfall. könnte aber schwierig werden. lies nochmal in den AGB nach, ob da drinsteht: pro Schadensfall. das ist durchaus mögllich

  • Hi,


    das hört sich garnicht gut an. Hast du nach der Miete ein Schadensprotokoll ausgefüllt und darin den Schaden anerkannt?
    Wenn das der Fall ist, dann kannst du - wie DMman schon gesagt hat - je nach Lage der AGB wohl nurnoch rauskommen indem du glaubhaft machst, dass die Schäden durch ein Schadenereignis entstanden sind...

  • Also zum Fall kann ich dir sagen, dass die Gutachterkosten bei meinen bisherigen zwei Schadensfällen immer in die SB mit hinein gerechnet wurden.


    Weiterhin ist es so, dass ein Schaden an einem sowieso auszuwechselnden Fahrzeugteil irrelevant ist. (Könnte für dich zu treffen, wenn das Fahrzeug bereits Vorschäden hatte.)

  • ... nein, der ist seitlich oben.


    Dann ist es wirklich schwer das als einen Schadenvorfall zu erkennen / zu akzeptieren.


    Wir schwebt da eine Mischung aus Colt-Sievers Stunt und Knight Rider BurnOut U-Turn in Verbindung mit Glatteis vor. ;)


    Was mit fehlt ist jede Art der Einschätzung Deinerseits, was das Eingeständnis / das Ablehnen der Verantwortung angeht?!