Einreise mit Mietwagen in die Schweiz

  • Hallo Talker!


    In Zukunft werde ich wohl desöfteren in die Schweiz (ein)reisen.
    Bisher bin ich immer geflogen oder mit dem eigenen PKW dorthin gefahren.


    Kann ich mit einem in Deutschland angemieteten MW ohne weiteres in die Schweiz fahren, oder gibt es da an der Grenze Probleme?


    Mir ist nur bekannt, dass ich einen in Deutschland angemieteten Wagen dort nicht als Einwegmiete abgeben darf.
    Aber wenn ich nur ein WE in die Schweiz fahre und das Auto wieder mitnehme, sollte es an der Grenze doch keinerlei Schwierigkeiten geben, oder?

  • Bin mal mit nem Audi A3 von Sixt in die Schweiz für nen halben Tag. War kein Problem. Haben mich an der Grenze nur
    nochmal kurz rausgewunken und wohl im System geguckt, ob der als gestohlen gemeldet ist.

  • Eine Einreise in die Schweiz stellt bei den großen Vermietern (EC, Sixt, Avis) kein Problem da, selbst mit den Porsche-Fahrzeuge von Avis darfst Du dort einreisen.

  • Schweiz ist kein Problem, solange das Land in den Vermietbedingungen aufgeführt ist.


    Ein Bekannter von mir arbeitete ein paar Jahre an der Grenze zu Tschechien und hat damals einige Fahrzeuge der Vermieter sichergestellt.


    Die Leute durften sich dann mit dem Taxi abholen lassen. :106:

  • Da ich im September auch mit einem Fahrzeug von Sixt in die Schweiz (und nach Österreich & Italien) einreisen werde, habe ich mich vor längerem schonmal darüber informiert:
    Auskunft von Sixt: Es ist zwingend notwendig, jegliche geplante Auslandsfahrt während der Miete bereits bei der Reservierung mit anzugeben. Auch -wie im Falle von Sixt- wenn in den Mietbedinungen steht, dass eine Einreise möglich ist, muss das Vorhaben der AV im Vorfeld mitgeteilt werden.


    solong.

  • Und was wollen die wehrten Herrschaften unternehmen wenn mir in München, nachdem ich den Wagen schon gemietet habe, einfällt, dass ich ja doch so gerne bei den Öschis Skifahren will???

  • Und was wollen die wehrten Herrschaften unternehmen wenn mir in München, nachdem ich den Wagen schon gemietet habe, einfällt, dass ich ja doch so gerne bei den Öschis Skifahren will???


    Nicht die Herrschaften werden was unternehmen, sondern du!
    Du musst die Hotline oder die Station kontaktieren und deine Planungen äußern.


    Im Falle eines Unfalls bist du glaube ich sonst nicht versichert.
    Also im Falle: Nicht angegeben in welche Länder du reist.


    Das ist doch kein Beinbruch. Einige machen aus dem Anruf bzw. der Angabe im Bemerkungsfeld ne Aktion...
    Ich geb das brav an und bin somit abgesichert, falls es doch mal knallt.


    Danke an alle für eure Hilfe, dann kann dem Geldtransfer ja nix mehr im Wege stehen. :107::107:

  • naja ich würde dann einfach bei der anmietung selbst nichts sagen und später in der station vorbeischauen...dann werden sie einem das auto ja wohl kaum wieder abnehmen (außer es ist wirklich nicht erlaubt mit der klasse in das land zu reisen)


    aber somit fällt der fall: ich gebe vorher an nach XY zu reisen und krieg deshalb en ford anstatt eines BMW/mercedes/audi

  • Ja wartet mal die Frage, die ich hatte war doch, dass wenn ich das Auto schon ne Woche habe und sagen wir mal ich an der deutsch-österreichischen Grenze bin und ich dann rüber fahren will. Da soll ich dann dafür extra wieder die Hotline vom Handy anrufen und alles eintragen lassen, obwohl Versicherungsschutz besteht??? Außerdem besteht der Versicherungsschutz für beispielsweise die deutschen Topmarken auch in den Osteuropäischen Länder, siehe grüne Karte. Das Einfuhrverbot ist nur eine interne Regelung der Autovermieter genauso wie es bei dem Mindestalter ist

  • Ja wartet mal die Frage, die ich hatte war doch, dass wenn ich das Auto schon ne Woche habe und sagen wir mal ich an der deutsch-österreichischen Grenze bin und ich dann rüber fahren will. Da soll ich dann dafür extra wieder die Hotline vom Handy anrufen und alles eintragen lassen, obwohl Versicherungsschutz besteht??? Außerdem besteht der Versicherungsschutz für beispielsweise die deutschen Topmarken auch in den Osteuropäischen Länder, siehe grüne Karte. Das Einfuhrverbot ist nur eine interne Regelung der Autovermieter genauso wie es bei dem Mindestalter ist


    Ich rede von SIXT! :203:

  • Da ich im September auch mit einem Fahrzeug von Sixt in die Schweiz (und nach Österreich & Italien) einreisen werde, habe ich mich vor längerem schonmal darüber informiert:
    Auskunft von Sixt: Es ist zwingend notwendig, jegliche geplante Auslandsfahrt während der Miete bereits bei der Reservierung mit anzugeben. Auch -wie im Falle von Sixt- wenn in den Mietbedinungen steht, dass eine Einreise möglich ist, muss das Vorhaben der AV im Vorfeld mitgeteilt werden.


    solong.

    Die Sixt-Leute wollen von einer Auslandsfahrt verständlicherweise gern erfahren, da sie Dir für bestimmte Länder gewisse Fahrzeugmarken nicht geben möchten/dürfen oder ggf. ein Upgrade vermeiden. Solltest Du ein Reiseland angeben, in das man mit Sixt-Fahrzeugen nicht einreisen darf, so ist diese Angabe auch zum Schutz der Kunden gedacht, die die Vertragsbedingungen nicht genau bzw. gar nicht lesen.


    Solange aber weder im Mietvertrag noch in den allg. Vermietbedingen steht, daß Du eine Auslandsreise angeben mußt, ist diese Angabe definitiv nicht zwingend.


    Nicht die Herrschaften werden was unternehmen, sondern du!
    Du musst die Hotline oder die Station kontaktieren und deine Planungen äußern.


    Im Falle eines Unfalls bist du glaube ich sonst nicht versichert.
    Also im Falle: Nicht angegeben in welche Länder du reist.

    Sofern Du Dich an die Einreisebestimmungen in Deinen Mietvertrag hälst, kannst Du fahren, wohin Du möchtest. Selbstverständlich bist Du dabei in vollem Umfang versichert - völlig egal, ob Du Sixt vorher Bescheid gegeben hast oder nicht.


    Was Einreisebestimmungen, Mindestalter/-füherscheinbesitzdauer u.ä. betrifft: Nur was Gegenstand des Mietvertrags ist, ist relevant! Die Angaben, welche z.B. unter den FAQs auf der Website stehen oder die Aussagen eines Mitarbeiters der Reservierungshotline haben bestenfalls informativen Charakter. Sie sind rechtlich nicht bindend, da sie kein Vertragsbestandteil sind. (Gilt natürlich nicht nur für Sixt, sondern auch für EC, Avis, Hertz...)


    Lest Euch bitte Eure Mietverträge genau durch und nehmt auch die allg. Vermietbedingungen mit, welche "im Vermietbüro ausliegen"! Dann wisst Ihr genau, was mit dem Mietwagen erlaubt ist und was nicht. Es ist nicht ausgeschlossen, daß der RA einen Fehler macht und Euch versehentlich etwas Falsches erzählt. Wenn es dann zu Streitigkeiten im Schadensfall kommt, wird der genaue Wortlaut des Mietvertrages - und nur der - ganz wichtig!

  • Ich muss das Thema mal hochholen, da bei mir demnächst auch eine Schweizreise über's WE ansteht. Wie sieht das eigentlich mit dem Fahrzeugschein aus, wenn man an der Grenze kontrolliert wird. Wir diese Kopie, die normalerweise in den Mietwägen liegt, anstandslos akzeptiert?


    Steffen

  • Kann hier nur über Hertz sprechen. Hier liegt die Zulassungsbescheinigung Teil I im Original im Handschuhfach, von daher gibt es hierbei kein Problem. Und Schweiz sowieso nicht !

  • In der Regel nicht. Gültig ist nur der orginal Fahrzeugschein, nicht die Kopie. Kommt immer drauf an, wie der Polizist drauf ist, der einen kontrolliert.
    Dem einem reicht die Kopie des Scheines in Kombination mit dem Mietvertrag, dem anderem nicht und er verweigert im schlimmsten Fall die Einreise.


    Ist halt immer nen bisschen riskant, in der Regel dürfte es aber problemlos sein.