Geblitzt in den Niederlanden

  • Habe soeben Post aus den Niederlanden erhalten... :117:


    Laut dem Schreiben bin ich am 22. Januar 2011 in Bergen aan Zee mit 71 km/h in einer 50er Zone geblitzt worden....


    Letzendlich festgestelle Geschwindigkeit--> 68 km/h!


    Bußgeld: EUR 120,-


    Einspruchsfrist: 07. Juni 2011


    Zahlungsziel: 22. Juni 2011


    Ein Foto lag dem Schreiben nicht bei. Habt ihr Tipps wie ich mich verhalten soll?!


    Grüße

  • Ja, ende Mai ein schreiben schicken das du dich berufst auf das "Wob-Gesetz" und du gerne alle relevante Dokumente haben möchten (wie z.B. die Eichung der Kamera) etc. Gerne würdest du auch das Bild haben, da du dir nicht vorstellen kannst das du zu dem Zeitpunkt dort gefahren bist.


    Alles natürlich auf Deutsch, und die relevante Dokumente auch auf Deutsch verlangen.

  • Mit einem Mietwagen?


    Forum:


    Unfall & Recht » Verkehrsverstöße mit dem Mietwagen
    Hmmmm... :rolleyes:


    --


    Entweder Bogen zurückschicken mit der Angabe, dass jemand anderes gefahren ist, du die Person aber nicht benennen kannst, willst oder musst ODER ruhig verhalten und auf das Foto warten.

  • So wie ich das gelesen habe können die das nicht durch Deutsche Behörden eintreiben, aber laut Google werden solche Vergehen dann zur Fahndung ausgeschrieben. Wie sieht es eigentlich mit Verjährung aus? In Deutschland wäre das ja verjährt.



    FabianS


    Glaube nicht das hier ausschließlich über Vergehen mit Mietwagen geschrieben wird ;)

  • So wie ich das gelesen habe können die das nicht durch Deutsche Behörden eintreiben, aber laut Google werden solche Vergehen dann zur Fahndung ausgeschrieben. Wie sieht es eigentlich mit Verjährung aus? In Deutschland wäre das ja verjährt.


    Nein, auch nicht zwingend.
    Die dreimonatige Frist kann unterbrochen werden bzw. neu beginnen wenn wie bspw. in diesem Fall zwischen Halter und Fahrer unterschieden und weiter ermittelt werden kann.

  • So wie ich das gelesen habe können die das nicht durch Deutsche Behörden eintreiben, aber laut Google werden solche Vergehen dann zur Fahndung ausgeschrieben. Wie sieht es eigentlich mit Verjährung aus? In Deutschland wäre das ja verjährt.


    Verjährungsfrist für ausländische Fahrzeuge bzw. Mietwagen ist anstelle von den normalen 3 Monaten leider 6 Monate, die Arschgeigen schaffen es auch immer um mich in der 2. Hälfte des 5. Monats anzuschreiben.


    Was auch gut funktioniert, da in den Niederlanden nur von hinten geblitzt wird, ist wenn du dir in den Todesanzeigen einen Namen & Anschrift raussucht und den zurück schickst. Dann wird das Verfahren nämlich eingestellt. :118:

  • Wenn wundert es, das war ein Jahresfang an Tickets bei mir (schon etwas her):



    Habe einmal einen Obdachlosen für €100 + Kosten (für Bußgeld etc.) ins Gericht geschickt, hat ausgezeichnet funktioniert, ich habe nix mehr davon gehört. :D

  • Mag ja sein, dass es unterschiedliche Auffassungen dazu gibt. Eine andere Meinung ist aber nicht automatisch SPAM.


    Es gibt wohl kaum einen Autofahrer, der nicht schonmal irgendwann zu schnell gefahren ist. Viele sind dabei auch erwischt worden. Ich auch. Trotzdem finde ich es kindisch, nicht zu seine Missetaten zu stehen, sondern sich mit irgendwelchen Tricks herausmogeln zu wollen. So was muss ich mir schon jeden Tag von meinem Nachwuchs anhören. Von erwachsenen Menschen würde ich mehr Reife erwarten.
    Und jetzt steinigt mich.