Haftung als Fahrer

  • Hallo erstmal ich hab ein großes problem und zwar hab ich von einem anwalt einen brief erhalten ich soll beschädigungen eines fahrzeugs bezahlen (dazu muss ich sagen ich habs herbeigeführt) das problem ist,das ich nur fahrer bin und der 1. mieter nicht gezahlt hat ich hab auch keinen kontakt mehr dahin (fragt net warum)


    Jetzt ist die sache,muss denn der 1. vermieter nicht auf jedenfall zahlen ich mein wenn ichs könnte,da ich ja die beschädigung herbeigeführt hab würd ichs tun aber ich kann net.Ich finds nur bloöd,er hat nicht gezahlt und jezt kann ich die mahngebühren auch noch zahlen weil er auf die breife net eingegangen ist ausserdem ist das ziemlich käse das es dann alles auf mich weitergeschoben wird denn der wagen wurde im dezember gemietet da war auch der unfall und erst JETZT kommt ein brief und ich hab um zu zahlen 2 wochen zeit und kein geld dafür da ich noch azubi bin

  • Sehr kryptisch was du da schreibst ... 1. Vermieter? Du meinst wohl Mieter?


    Aber grundsätzlich: du hast den Schaden verursacht? Dann musst du auch zahlen. Oder wie meinst du dass mit der Aussage, dass "der andere" nicht gezahlt hat?!


    Wegen des Geldes: sprich doch mit der Vermietung, ob es möglich ist, den Betrag in Raten zu zahlen.

  • Vermutliche Übersetzung:


    Person A: Mieter
    Person B: Fahrer (Captain-Smoker)


    Person B verunfallt / verursacht Schaden.
    Person A muss Zahlen, weigert sich aber.
    Vermieter tritt an Person B heran.


    Die Frage ist, ob das rechtens ist..

  • Ich versuche mich mal...


    Du warst nicht der Mieter sondern nur eingetragener Fahrer.
    Du hast den Schaden verursacht, aber der eigentliche Mieter hat die Korrespondenz dazu nicht an dich weitergeleitet.
    Nun ist der Kelch doch bei dir angekommen und du kannst den Schaden nicht bezahlen?

  • Sehe ich das richtig:


    du hast einen Schaden herbei geführt und es gefällt dir nicht, dass du für den entstandenen Schaden auf kommen musst?


    Warum sollte der 1. Mieter zahlen?


    Klar war es nicht die feine englsche Art von Ihm nicht zu reagieren, aber ich befürchte du musst den "Spaß" bezahlen.


    Nimm das Telefon in die Hand und ruf bei Sixt dem Vermieter an und erkläre denen das du gerne bezahlen willst, aber nur wenig einkommen hast (du bist Azubi etc.) und biete an dass du auch gerne bereit bist in Raten das abzubezahlen.


    Zeige auf jeden Fall aktiv das dir viel daran gelegen ist, die Sache zu bereinigen.


    Edit: Stimmt steht nicht das es Sixt war. Mein Fehler :)

  • Es wurde für einen umzug ein wagen gemietet zum von einem ehmaligen freund der mutter meiner freundin so der hat als 1. mieter unterschreiben und ich als fahre nun hatte ich nen unfall und hab alles richtig gemacht polizei anrufen etc. so zum 1. miter besteht kein kontakt und er sollte den schaden bezahlen(kaution war 250€) hat er aber nach k.a. wieviel briefen net und jetzt kam nach5 monaten ein brief zu mir,das ich das zahlen soll (ich würde es auch wenn ich das eld hätte bin aber azubi und bekomm 331 € dazu kommt das die mir noch die mahngebühren draufgeknallt haben) für die ich ja nix konnte. und nun suche ich nen weg,wie mieter 1. zahlen MUSS


    äh,raten zahlung wäre also eventuell mögl. und es war net sixt sondern MORK in dortmund

  • Wie wärs mal wenn du dir nen Pfurz Mühe beim Schreiben deiner Posts gibst, (Stichwort Groß- Kleinschreibung und Satzzeichen) wenn du andere Leute um Hilfe in deiner misslichen Lage bittest?

  • Verstehe ich dich richtig, es geht hier nur um 250€ zzgl. Mahngebühren für einen Unfall den du verschuldet hast??! Das ist doch wohl zu stemmen....


    Ansonsten halt eine Ratenvereinbarung mit Sixt Vermieter schließen. Und bei Raten von z.B. 50€ ist doch der Zeitraum bis zur vollständigen Tilgung des Betrages wirklich überschaubar!


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  • ich schreib mal,was hier steht
    Sehr geehrter Herr XXX


    hiermit zeigen wir an,die autovermietung mork gmbH & co. Kg zu vertreten Sie schlossen am 01.12.2010 mit unsere mandantin einen mitvertrag über ein MB Vito 109 CDI. Hierbei handelten SIE als zweiter Mieter. Die aus der beschädigung des mietfahrzeugs resultierende rechnung über 582€ wurde trotz Mahnung durch den 1. mieter Herr XXX nicht bezahlt Sie werden daher als persönlich haftender 2. mieter in Anspruch genommen Zu ihrer kenntnissnahme überreichen wir in der anlage eine abschrift unseres anspruchsschreibens vom 28.02.2011 an den mieter 1. Herrn XXX Unter errechnung der weiteren zinsen beläuft sich die verbindlichkeit per 20.05.2011 auf 662,08 €

  • Ich schiebe es auf die ungewohnte brenzlige Lage in der sich Captain-Smoker befindet. Man versteht doch, was er meint.


    Ich finde den Punkt sehr interessant, den er hier anspricht!
    Wenn ich Mieter eines Fzg. war, dann war ich immer der Meinung, ich müsste für die Schäden durch einen weiteren / den abweichenden Fahrer garantiert gerade stehen!
    Dem scheint nicht so?

  • ich schreib mal,was hier steht
    Sehr geehrter Herr XXX


    hiermit zeigen wir an,die autovermietung mork gmbH & co. Kg zu vertreten Sie schlossen am 01.12.2010 mit unsere mandantin einen mitvertrag über ein MB Vito 109 CDI. Hierbei handelten SIE als zweiter Mieter. Die aus der beschädigung des mietfahrzeugs resultierende rechnung über 582€ wurde trotz Mahnung durch den 1. mieter Herr XXX nicht bezahlt Sie werden daher als persönlich haftender 2. mieter in Anspruch genommen Zu ihrer kenntnissnahme überreichen wir in der anlage eine abschrift unseres anspruchsschreibens vom 28.02.2011 an den mieter 1. Herrn XXX Unter errechnung der weiteren zinsen beläuft sich die verbindlichkeit per 20.05.2011 auf 662,08 €


    Hast Du einen Mietvertrag vorliegen?
    Bist Du sicher als 2. MIETER eingetragen worden, oder nur als FAHRER?!
    Da scheint der Hund begraben zu sein?!

  • ich würd das gern tun aber bald bin ich raus aus der ausbildung und ab dem 05.07.2011 arbeitslos es sei denn jemand will mich einstellen und vom Arbeitslosengeld 1 sowas zu bezahlen naja und ich hab zufällig noch andere ausgaben wie handy vertrage etc. private unfall versicherung

  • In dem Fall würde ich erstmal den Mietvertrag prüfen, ob du wirklich als 2. Mieter eingetragen bist und die Kosten tragen musst. Dann wäre zu prüfen, ob du die angefallenen Mahngebühren zu vertreten hast.


    Am Besten du wendest dich mal an einen Anwalt deines Vertrauens. Wenn du keine Rechtschutzversicherung haben solltest und dir keinen Anwalt leisten kannst, bekomst du beim örtlichen Amtsgericht für 10 EUR einen sogenannten Beratungsschein, womit jede Erstberatung bei einem Anwalt abgedeckt sein sollte.