Zu hohe Reparaturkosten (Sixt 1er BMW) bei Fremdverursachung?

  • Hallo allerseits,


    ich brauche Euren Rat bei einer Beschädigung eines Mietfahrzeugs. Ich habe mir bei Sixt einen 1er BMW ausgeliehen und habe bei Übernahme des Fahrzeugs keine Schäden feststellen können. Als das Fahrzeug geparkt war, muss jemand am vorderen Stossfänger einen Schaden verursacht haben.
    Das Schadensbild ist recht ungewöhnlich und erscheint mir nicht durch ein anderes Fahrzeug entstanden zu sein. Jemand muss mit einem länglichen Gegenstand (Blechkante o.ä.) quer in die Front gestossen sein. Dabei ist im unteren Bereich eine leichte Delle (ohne Lackschaden) entstanden, der weit innenliegende Blendenstab eingedrückt worden (sodass er ausgetauscht werden muss) und das Kennzeichen am unteren Rand leicht eingedrückt ist.
    Das Schadensgutachten setzt die Reperatur jetzt folgendermaßen an:
    1. zu ersetzende Teile: Blendenstab (4,38 €), Kennzeichen vorne (18,- €)
    2. Kosten für Demontage und Montage nach Reparatur des Stossfängers (192,50 €)
    3. Lackierung des Stossfängers (437,40 €)


    Das ergibt einen nicht ganz unerheblichen Betrag von 652,73 € ohne MwSt. Meines Erachtens muss die untere Delle nicht lackiert werden, da sogar in der Schadensbeschreibung von Sixt die Delle ohne Lackschaden beschrieben wird. Meines Erachtens eine Abschattung die mittels Polieren behoben werden kann. Allerdings handelt es sich hier ja um Kunststoff, da kenn ich mich nicht 100%-ig aus mit dem Beheben von Dellen.
    Und warum wird der Stossfänger vorne nicht komplett ersetzt, sondern teuer lackiert? Ich habe kurz recherchiert im Internet und habe sofort ein Ersatzteil gefunden für 481,- € auf dieser Seite: http://de.bmwfans.info/parts/c…er_trim_panel_from_03_07/


    Wie schätzt Ihr die Chancen ein das Gutachten anzuzweifeln bzw. ein Gegengutachten zu erstellen um eine vernünftige Schadensregulierung herbeizuführen?


    Grüße Bengel

  • Versuchen kannst du es natürlich, die Chancen stehen aber eher schlecht.
    Der gängige Rat hier ist es, es einfach als teures Lehrgeld zu sehen.


    Solange die Reparaturkosten nicht deinen SB übersteigen, kannst du Sixt ja viel erzählen, auch wenn eine andere (nicht Fachwerkstatt) billiger wäre. Selber machen wäre ja auch billiger.

  • Hallo Bengel,
    Wenn ich das richtig verstanden habe würdest Du doch aber auch mit dem Neuteil nicht billiger kommen. Demontage und Montage fallen ja trotzdem an.
    Wie man eine Delle im Plastikteil "ausdellen" möchte ist mir auch nicht klar. Aber soweit ich sehe ist die Auflistung nicht grad zu Deinem Ungunsten ausgefallen. Es fehlt Fahrzeugverbringung, evtl. Teileverbringung (Nummernschild muss auch jemand beantragen und abholen), Ausfall für den Rep-Zeitraum, Kleinteile. Ein Gutachten mit allen Kosten dürfte wohl eher teurer kommen.

  • Wenn die den Stoßfänger reparieren, wird dabei spätestens der Lack abplatzen.
    Sidn die Preise in deinem Link inklusive oder zzgl. Umsatzsteuer?
    Dieser Posten wird aber bleiben: 2. Kosten für Demontage und Montage nach Reparatur des Stossfängers (192,50 €)
    Somit würdest du gar nichts sparen, wenn du einen Stoßfänger für ca. 480€ kaufst würdest du sogar mehr zahlen.


    Meines Erachtens würde das dann heißen:
    1. zu ersetzende Teile: Blendenstab (4,38 €), Kennzeichen vorne (18,- €), Stossfänger(461€)
    2. Kosten für Demontage und Montage nach Reparatur des Stossfängers (192,50 €)
    =675,88€


    Ich find es etwas lächerlich das Nummernschild auf die Rechnung zu setzten, v.a. im Hinblick dahin, dass ich schon Neuwagen bei SIXT übernommen habe bei denen das Nummernschild krumm und verbogen war. :D

  • Vielen Dank für Eure Ratschläge.
    Habe ich mir schon gedacht, dass da nicht ganz so viel zu drehen ist. Klar der Stoßfänger ist teurer als die Lackierung.
    Es ging mir aber eher um die Delle als solches, meines Erachtens kaum zu Erkennen und auch keine neue Lackierung notwendig.
    Leider kann ich die Fotos hier nicht einstellen da sie mir selber nicht vorliegen.
    Ich schätze, wie bei den meisten Fällen, wird die Reparatur gar nicht ausgeführt zum jetzigen Zeitpunkt. Deswegen auch keine Mehrwertsteuer in dem Betrag. Das mit dem Kennzeichen finde ich auch absolut lächerlich, zumal es ja nicht funktionsuntüchtig ist bei dieser minimalen Ecke.
    Moonvisor: Das mit der Fahrzeugverbringung und Teileverbringung wäre ja nur abrechenbar wenn es tatsächlich gemacht wird. Aber hier geht es ja offensichtlich darum den möglichst maximalen Betrag für die Reparatur theoretisch geltend zu machen.
    Und wie von Zauberhand liegt der Betrag natürlich auch kurz unterhalb der SB von 750,- €, wie praktisch da muss nicht mal die Versicherung involviert werden.
    Naja, ich werde es wohl tatsächlich unter üppigem Lehrgeld verbuchen müssen. Der ganze Aufwand mit RA und Gegengutachten macht nur mehr Streß und lohnt am Ende nicht, das wird der Autovermieter auch wissen.
    Trotzdem vielen Dank für die Ratschläge.

  • Ein Gegengutachten würde dich wohl allein schon rund 300,- kosten. (Schätzung von mir!)


    Ansonsten gilt meines Wissens nach in D, dass der Geschädigte das Recht auf eine fachgerechte Reparatur des Schadens hat. Wenn der Geschädigte das aus gutem Willen smart repairen lässt, gut für den Verursacher. Dir große Mehrheit lässt den Schaden schätzen (Fachwerkstatt) und sich die Kohle auszahlen ;).


    Ob Sixt das auch so macht, oder den Schaden wirklich reparieren lässt: keine Ahnung.

  • Ansonsten gilt meines Wissens nach in D, dass der Geschädigte das Recht auf eine fachgerechte Reparatur des Schadens hat. Wenn der Geschädigte das aus gutem Willen smart repairen lässt, gut für den Verursacher.


    Wenn man selbst einen Schaden verursacht, sieht man immer nur einen kleinen Schaden und möchte, dass es der andere es so kostengünstig wie möglich reparieren lässt. Ist man aber selbst der Geschädigte will man aber auch die fachgerechte Reparatur. So unterschiedlich sind die Ansichten.

  • Wenn man selbst einen Schaden verursacht, sieht man immer nur einen kleinen Schaden und möchte, dass es der andere es so kostengünstig wie möglich reparieren lässt. Ist man aber selbst der Geschädigte will man aber auch die fachgerechte Reparatur. So unterschiedlich sind die Ansichten.


    So schauts aus. Wobei ich noch relativieren würde: ist man selbst der Geschädigte und der Schaden ist kaum sichtbar und der Wagen neu, will ich offiziell die fachgerechte Reparatur und inoffiziell sack ich die Kohle ein und freu mich.


    So läufts halt leider. Da ich leider selbst auch schon so "abgezockt" wurde, würd ichs vermutlich jetzt auch so machen (kommt drauf an, wie der Verursacher drauf ist).

  • Sven: Ich hab den Schaden ja nicht verursacht, insofern wäre mir eine smarte Reparatur natürlich recht aufgrund der Kosten.
    Entsprechend angepisst bin ich natürlich bei den hohen Reparaturkosten aufgrund der Nachlackiererei.
    Und der erhobene Zeigefinger ist hier sicherlich nicht angebracht von wegen Verursacher usw.
    Ich habe in anderen Threads gelesen, dass Autovermietungen das im Allgmeinen so regeln. Schadensgutachten und Kohle her, ob der Schaden tatsächlich repariert wird spielt keine Rolle, machen ja die meisten Fahrzeugbesitzer genauso.
    Insofern ab jetzt immer 0% VK Beteiligung, der Spaß kann ja sogar bei einem Bagatellschaden fix teuer werden.

  • Das mit der Fahrzeugverbringung und Teileverbringung wäre ja nur abrechenbar wenn es tatsächlich gemacht wird. Aber hier geht es ja offensichtlich darum den möglichst maximalen Betrag für die Reparatur theoretisch geltend zu machen.

    wie kommst Du darauf? Das sehen die Gerichte eigentlich anders.
    Z.B: OLG DÜSSELDORF


    16.06.2008


    AZ: I-1 U 246/07


    Wenn der Vermieter gewollt hätte, hätte er da schon deutlich mehr drauf hauen können.
    Ich denke die Kostenaufstellung vom Vermieter ist fair. Ein Gutachten stattdessen muss alle zur Rep notwendigen Kosten beinhalten -sprich es kann nur mehr werden als der vom Vermieter geforderte Betrag.


  • Sven: Ich hab den Schaden ja nicht verursacht, insofern wäre mir eine smarte Reparatur natürlich recht aufgrund der Kosten.


    Das ist nachvollziehbar, ändert aber für den Eigentümer nichts. Dem ist es egal, wer den Schaden verursacht hat. Ich habe auch so meine Probleme damit, dass man auch für Schäden haftet, die man nicht verursacht hat. Aber der Beweis wäre auch schwierig. Das Risiko eines Schadens, den man selbst nicht verursacht hat, geht man mit jeder Anmietung ein. Ich fühle mich auch immer erst wieder wohl, wenn ich das Auto umbeschadet wieder bei der AV vor die Tür gestellt habe.


    Ich habe in anderen Threads gelesen, dass Autovermietungen das im Allgmeinen so regeln. Schadensgutachten und Kohle her, ob der Schaden tatsächlich repariert wird spielt keine Rolle, machen ja die meisten Fahrzeugbesitzer genauso.


    Besonders ärgerlich findet ich dies bei Steinschlägen. Die Windschutzscheibe wird sicherlich nicht nach jedem Steinschlag gewechselt. Somit kann eine Scheibe schon mal von mehreren Mietern bezahlt werden.


    Insofern ab jetzt immer 0% VK Beteiligung, der Spaß kann ja sogar bei einem Bagatellschaden fix teuer werden.


    Je nachdem wie häufig man ein Fahrzeug mietet, ist das sicherlich eine Möglichkeit. Diese 0 Euro SB kosten dann natürlich. Somit ist es eine Risikoabwägung notwendig. Miete ich 12 Autos im Jahr und habe einen Schaden, dann kann es immer noch günstiger sein, als wenn ich alle Fahrzeug mit 0 Euro SB gemietet hätte.

  • Es ist fraglich ob das in diesem Fall tatsächlich so vergleichbar ist. Die Schuldfrage ist in diesem Fall gar nicht eindeutig geklärt. Ob bei der Anzeige gegen unbekannt etwas rauskommt ist wohl eher nicht zu erwarten. Letzendlich bin ich derjenige den Sie in dem Fall haftbar machen können, aber nur weil der tatsächliche Verursacher nicht ausfindig zu machen ist. Und da nimmt die Autovermietung natürlich den einfachen Weg.
    Die fachgerechte Reparatur ist natürlich unstrittig, das ist mir mittlerweile klar.

  • Ob Sixt das auch so macht, oder den Schaden wirklich reparieren lässt: keine Ahnung.

    Sixt wird den Schaden, sofern er die Vermietbarkeit nicht einschränkt (also nicht zB. sicherheitsrelevant ist oder optisch sehr auffällig ist) nicht sofort reparieren lassen. Vielmehr werden solche Schäden "gesammelt" und bei Ausflottung vom Aufbereiter komplett repariert. Dies ist auch im Interesse des Mieters, der den Schaden im Rahmen seiner SB begleichen muss, würden bei einer sofortigen Reparatur doch noch eine Ausfallzeit des Fahrzeuges und ein entsprechender Ersatzanspruch der Vermietung dazukommen...


    Übrigens: wenn ein Bauteil, zB. die Frontscheibe, einen Schaden erhält, das schon zuvor einen Schaden hatte, so ist das ebenfalls günstig für den Mieter...

  • Je nachdem wie häufig man ein Fahrzeug mietet, ist das sicherlich eine Möglichkeit. Diese 0 Euro SB kosten dann natürlich. Somit ist es eine Risikoabwägung notwendig. Miete ich 12 Autos im Jahr und habe einen Schaden, dann kann es immer noch günstiger sein, als wenn ich alle Fahrzeug mit 0 Euro SB gemietet hätte.

    Aber sicher, da gebe ich Dir vollkommen recht.

  • Je nachdem wie häufig man ein Fahrzeug mietet, ist das sicherlich eine Möglichkeit. Diese 0 Euro SB kosten dann natürlich. Somit ist es eine Risikoabwägung notwendig. Miete ich 12 Autos im Jahr und habe einen Schaden, dann kann es immer noch günstiger sein, als wenn ich alle Fahrzeug mit 0 Euro SB gemietet hätte.


    Solche Leute holen sich gefälligst eine AMEX....

  • Kleines Update:


    Bzgl. des Standpunkts der Haftbarkeit habe ich bei meinem RA erkundigt und der sieht die Sache nicht eindeutig.
    In den AGB´s von Sixt stehen zur Haftbarkeit keine speziellen Ausführungen. Das heißt das die allgemeinen rechtlichen Bedingungen zur
    Haftbarkeit gelten. Und daraus ergibt sich nach Meinung meines Anwalts, dass man für Schäden die man nicht verursacht auch nicht haftbar gemacht werden kann.
    Hat jemand Erfahrung mit einem ähnliche Fall und möchte seine Erfahrungen berichten?


    Grüße

  • Ich sehe erst einmal die Schwierigkeit darin zu beweisen, dass Du den Schaden wirklich nicht verursacht hast. Du könntest ja genauso gut irgendwo dagegen gefahren sein. Du bräuchtest ja einen Zeugen, der seit der Anmietung rund um die Uhr bei Dir gewesen ist und das bestätigen kann.

  • Der RA sagt in dem Fall ist die AV in der Beweispflicht, da nach allgemeinem Recht in Haftungsfragen die Beweislast beim Kläger liegt solange wie
    die AGB´s die Haftung nicht explizit anders beschreiben.
    Wie soll ich denn als Alleinfahrer nachweisen, dass ich den Schaden nicht verursacht habe? 24/7 Überwachungskameras aufstellen an entsprechenden Orten, jemanden Anheuern der auf das Fahrzeug aufpasst wenn ich nicht drin sitze. Halte ich eher für fragwürdig.


    Gruß

  • prima, bitte poste dann demnächst hier dein Grundsatzurteil mit dem Titel "Ich sag einfach, ich wars nicht, und schon brauche ich nichts zu bezahlen, da mir der andere ja nicht beweisen konnte, dass ich es war"


    das geht definitiv in die Rechtsgeschichte ein :)

  • Der Punkt ist, dass ich den Schaden nicht verursacht habe. Es geht hier nicht um Behauptungen sondern um die Sachlage. Sicherlich wird es einige Mieter geben die das behaupten, ohne Frage.
    Eurowoman, bist Du Rechtsanwältin? Hattest Du schon mal einen ähnlichen Fall?


    Grüße