Mindestalter und Führerscheinalter?

  • Hallo Talker!


    Weiß jemand wie folgender Fall aussieht?
    XDAR o.a. Gruppe hat das Mindestalter 25 Jahre, Führerscheinbesitz mind. 3 Jahre.
    Ist das eine "oder" oder aber eine "und"-Einschränkung?


    Also muss ich mind. 25 Jahre sein UND den Führerschein 3 Jahre haben, oder reicht eins davon?
    Sprich 25 Jahre ODER mind. 3 Jahre Führerscheinbesitz.


    Vielleicht weiß jemand Rat... :117:

  • Sollte eine "und" Verknüpfung sein, da mir mit 24 Jahre und 6 Jahren Führerscheinbesitz ein solchen Fahrzeug letztens erst verweigert wurde mit dem Verweis auf die Mietbedingungen...


    Die wollten mir aber auch schon andere Sachen verweigern, weil die immer denken, dass ich meinen Schein erst seit 2007 habe, da ich in dem Jahr meinen Motorradschein gemacht habe :)

  • Na war eher von generellem Interesse. Quasi zum Wohl der Allgemeinheit. :120:
    Aber nett das du es erwähnst. Ich kenne da noch die Variante: LH-Gold CC-Inhaber sind ebenfalls davon befreit.


    Kann das jemand bestätigen?


    Die LH-Gold CC habe ich, jedoch habe ich bisher nirgends gehört oder gesehen, dass man damit von solchen Sachen befreit wird (wäre aber toll :106: ). Was die Karte allerdings hat, ist eine Mietwagen-Vollkaskoversicherung. :thumbsup: - dazu würde mich allerdings noch interessieren, wie kulant die Schadensabwicklung abläuft, wenn wirklich mal was passiert. Muss mal gucken, obs hier bereits einen Thread dazu gibt...

  • Nachdem Ich mal meinen Geldbeutel verloren hatte, wollte mir der RA bei einer anmietung anfangs kein LDAR Auto rausrücken, da auf meiner Bescheinigung auf der steht das ich einen neuen Führerschein aufgrund von Verlust beantragt habe, aber im besitz eines solchen bin, kein Hinweis darauf zu finden war wie lange ich den Führerschein schon habe, bzw. wann ich ihn gemacht habe. Ich wollte aber sicher nicht mit nem Golf vom Hof... Schnell'n freund herbestellt und als 2.Fahrer eintragen lassen (23, 5 Jahre FS). Was das dem RA bringt weiß ich nicht. Aber so hat er mir mein LDAR Auto gegeben.

  • Ich kenne da noch die Variante: LH-Gold CC-Inhaber sind ebenfalls davon befreit.

    Bei der LH CC Gold mit Business-Paket ist die Mietwagen-VK und diverse Konditionen bei den großen Autovermietern enthalten (über entsprechende Contract-Nummern buchbar), die Richtlinien zum Mindesalter und der Führerscheinbesitzdauer ändern sich dadurch nicht.

  • Nachdem Ich mal meinen Geldbeutel verloren hatte, wollte mir der RA bei einer anmietung anfangs kein LDAR Auto rausrücken, da auf meiner Bescheinigung auf der steht das ich einen neuen Führerschein aufgrund von Verlust beantragt habe, aber im besitz eines solchen bin, kein Hinweis darauf zu finden war wie lange ich den Führerschein schon habe, bzw. wann ich ihn gemacht habe. Ich wollte aber sicher nicht mit nem Golf vom Hof... Schnell'n freund herbestellt und als 2.Fahrer eintragen lassen (23, 5 Jahre FS). Was das dem RA bringt weiß ich nicht. Aber so hat er mir mein LDAR Auto gegeben.

    Ohne Führerschein darf der RA kein Fzg vermieten!!!!! Durch den 2.Fahrer bist Du als Mieter/Bezahler eingetragen, darfst aber das Fzg eigentlich nicht führen!! Sollte eigentlich ein Vermerk im MV sein. Solltest Du doch fahren und es in einer Kontrolle zu Problemen kommen, kann der RA nicht belangt werden!! Bei gestohlenen Papieren benötigst du zur Anmietung eines Fahrzeugs eine Bescheinigung der Führerscheinaustellenden Behörde, quasi einen Vorübergehenden FS, die Diebstahlmeldung reicht nicht aus. Ist leider so und hat nichts mit den AV's zu tun..


    wieland7


    :206:

  • BTW: Auf die Gefahr hin, dass Dir auch das nichts nützt :rolleyes: :
    Auf Firmenfahrer treffen diese Bedingungen nicht zu

    Hallo,


    gilt das auch, wenn man nicht die Firmenrate in Anspruch nimmt? Bin 23, aber noch in der Probezeit und würde gerne FWMR (21 Jahre, 2 Jahre FS) anmieten, da ich mit einem Kunden und Geschäftspartner zu einer Präsentation fahre möchte und meine Firmenrate teurer ist, als wenn ich einen Frühbuchrabatt nehme. Kann aber in der Anrede auch "Firma" wählen. Habe eine MasterCard Gold und bin bereits bei Sixt bekannt (im positiven Sinne versteht sich :D. Fahrzeuge wurden immer ordnungsgemäß zurückgegeben.)


    //René

  • Letztes Wochenende hatte ich mal wieder kurzfristig LDAR für mich reserviert. Sollte dann vor Ort einen 525d Limo bekommen. Jedoch ist mir auf dem Parkplatz ein schönes, gnadenlos vollausgestattetes 407 Coupe mit 2.7 V6 HDI und 204 PS ins Auge gestochen. Hab dann ohne Probleme das 407 Coupe statt dem 525d bekommen. Nun seh ich heute das ein 407 Coupe ja glatt ein dickes Upgrade für mich war. Denn der LDAR kostet 116,03 über ein WE (wurde mir auch nur abgerechnet) und das 407 Coupe als SSAR trotz Lufthansa Tarif über 200 Euro! Daher, erstmal danke :203:!


    Lange Rede, kurzer Sinn: Ich darf die Kategorie SSAR (SSMR) eigentlich noch nich fahren, da erst 24 und noch keine 3 Jahre Führerschein. Ich hätte nie gedacht das so ein (wenn auch richtig geiler) Peugeot erst ab 25 Jahren zu mieten geht.


    Das Upgrade hat mir direkt der Filialleiter beschert (wahrscheinlich weil ich in letztes Zeit regelmäßig am Wochenende LDAR abgeholt habe :116:. War er vielleicht auch wegen der goldenen Sixt-Karte und der goldenen Lufthansa Business geblendet? Oder hebelt letztere doch etwa irgendwie die Altersgrenzen aus?


    Abgerechnet wurde im Mietvertrag zur Kategorie LDAR, als einer die ich fahren durfte. Liegt es eventuell im Ermessen des Vermieters wie er ein Auto einstuft, um somit für Kunden Altersgrenzen zu umgehen? Oder wäre ich im Falle eines Unfalls glatt gearscht gewesen?

  • Habe heute auch mit Avis etwas Mailverkehr gehabt bezüglich Porsche Fahrzeuge...


    Darauf, habe ich dann folgende Antwort bekommen:


    ".. klar reicht eine Centurionkarte zur Anmietung aus,
    Das Mindestalter von 25 Jahren sollten Sie aber trotzdem erfuellen.
    Die einzigste Moeglichkeit fuer Sie das Mindestalter zu umgehen, ist sich
    direkt mit der Anmietstation in Verbindung zu setzen.
    Vielleicht drueckt die Station ja ein Auge zu."


  • Was ist das denn für ne Antwort?
    Vielleicht drückt die Station ein Auge zu?


    Und Benny, du hast den Führerschein seit genau 5 Jahren, wenn die 85 für dein Geburtsdatum steht. :107:

  • @ Benny


    Sind das etwa Zitate aus der Mail??


    Bezweifle ich mal wieder stark. Wörter wie "klar" oder "Auge zudrücken" kämen wohl nicht in einer offiziellen Stellungsnahme vor, von der Aussage ganz abgesehen. Ging wohl in erster Linie um die Erwähnung der Centurion. :P