Mindestalter und Führerscheinalter?

  • Bezweifle ich mal wieder stark. Wörter wie "klar" oder "Auge zudrücken" kämen wohl nicht in einer offiziellen Stellungsnahme vor, von der Aussage ganz abgesehen. Ging wohl in erster Linie um die Erwähnung der Centurion. :P


    Ich hoffe für AVIS, dass das keine offizielle Mail war.
    Ansonsten sollte man vielleicht neue Stellen für diese Arbeitsstelle ausschreiben.
    Ich fand das schon, sagen wir mal gelinde ausgedrückt, salopp formuliert.

  • Das ist eine Original antwort...


    "klar reicht eine Centurionkarte zur Anmietung aus,
    Das Mindestalter von 25 Jahren sollten Sie aber trotzdem erfuellen.
    Die einzigste Moeglichkeit fuer Sie das Mindestalter zu umgehen, ist sich
    direkt mit der Anmietstation in Verbindung zu setzen.
    Vielleicht drueckt die Station ja ein Auge zu.


    Viel Glueck!


    Mit freundlichen Gruessen
    Ihr Avis Team"



    Nur die Anrede habe ich weg gelassen....

  • Hm allerdings sehr stark zu bezweifeln...


    Wenn doch, dann auf jeden Fall nen Grund zum mecken - vielleicht ist ja n Upgradevoucher drin... ;D

  • es heisst "einzige" möglichkeit!


    unfassbar, wie unqualifiziert mitarbeiter sind, deren aufgabe es ist, solche mails zu beantworten .... oder hat da jemand die "original antwort" verändert?! ;)

  • Habe bei Sixt vor einem Monat auch ein Upgrade auf eine Klasse bekommen, die ich hätte nicht fahren dürfen. Die nehmen das glaube ich nicht so genau. Irgendwie müssen sie die Autos für solche Fälle auch versichert haben, denn über Firmentarife kann man ja auch schon ab 18 alles Mögliche buchen.

  • Viell. ist das auch hauptsächlich bei Kunden, die die nicht kennen. Wenn ich mir vorstelle, dass da ein 18-Jähriger ankommt und nen 3er verlangt um auf diesen komischen Parkplatztreffen ein auf King Cool machen will, würde ich keinen Wagen dieser Klasse mitgeben. Dann lieber etwas darunter, wo das finanzielle Risiko geringer ist. Viele von diesen "Halbstarken" machen auch immer Kickstarts an der Ampel, was zu einem unnötigen Reifenverschleiß führt. Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Da fällt mir gerade ein Spruch ein, den ich mal im Internet gelesen habe: "Wer langsamer fährt, wird länger gesehen" :D Wer unbedingt posen muss, sollte das mal lieber beherzigen^^


    Kommt bestimmt auch darauf an, wie man die Fahrzeuge zurück bringt. Als ich das erste mal angemietet habe, habe ich in die Bemerkungen geschrieben, dass ich gerne einen schwarzen 1er hätte. Haben mir dann einen ziemlich verkratzten A3 mitgegeben (6 Kratzer überwiegend stark und 2 Dellen) mitgegeben, der wohl kurz vor der Ausmusterung stand. Habe das Fahrzeug so wieder zurück gebracht.


    Danach wurde mir der Wunsch nach einem schwarzen 1er immer erfüllt :). Auch diese Fahrzeuge habe ich ordentlich zurückgebracht. Bei starker Verschmutzung auch selbst gewaschen/gereinigt.


    //René


    P.S.: Es sind natürlich nicht alle Jugendlichen so (bin selbst erst 22, aber nicht so drauf :D )

    2 Mal editiert, zuletzt von René GER ()

  • Sehe ich genauso. Meine Autos waren vom Zustand immer top. Hatte neulich einen kompletten Neuwagen bei Europcar, der Golf V :107: hatte nur 7Km runter.


    Habe neulich nur einen Fiat Bravo bissle lustig auf den Sixt Parkplatz geparkt. War außerhalb der Öffnungszeiten Sonntag Abend und hatte den Schlüssel grad in die Box geschmissen und dann gemerkt, dass der Bravo sehr weit vor stand, das hab ich aus dem Auto raus nicht gemerkt :120: Wer schon mal mit dem neuen Fiat Bravo gefahren ist, wird das vlt. verstehen. Ich bin mit dem Wagen vom Hof gefahren und war erstmal sehr unsicher. Der wirkt wahnsinnig breit durch die Säulen wo man vorne vorallem nichts sieht. Aber mit der Zeit geht das dann. :thumbup:


    Ich weiß noch meine erste Anmietung. Das war glaube ich im Dezember letzten Jahres bei Sixt. Habe die A-Klasse die ich bekam erstmal vor der Rückgabe mit einem Handtuch gereinigt, die war fast sauber, ich dachte nur, dass man die gereinigt zurückgeben muss :thumbsup:

  • Wo hier auch schon die Firmenregelung zur Sprache kommt, hab ich doch glatt mal eine Frage:


    Habe über die Firma die AirPlus Corporate Card (von Lufthansa) und wir haben auf jeden Fall die Mietwagenvollkasko immer mit drin und wie ich dem Flyer von AirPlus entnehmen konnte, wird auch bei Firmenanmietung keine Kaution geblockt. Weiß jemand zufällig, ob es da auch bzgl. Mindestalter für alles was über LDAR liegt (bspw. XDAR) andere Regelungen bzgl. Mindestalter gibt. Führerscheinbesitz ist kein Thema.


    Ansonsten werd ich da wohl mal anrufen und nachfragen müssen ..

  • Bei einer Firmenanmietung zählen die Altersbeschränkungen nicht. Es muss nur von vorne rein (also im Generalvertrag) diese bestimmt Klasse eingeschlossen sein...


    Vielen Firmen mit vielen Mitarbeiter, geben dann jedem MA eine eigene Personengebundene Karte aus und lasse zum Beispiel einschränken nur buchbar bis zb. 3er , C-Klasse.


    Und für MA xy alle Klassen frei wählbar.


    Und Du muss wissen bei welcher AV eure Firma ein Arrangement hat.

  • Ok das könnte natürlich ein Problem geben, was meine Firma in diesem Vertrag mit eingeschlossen hat. Arrangements haben wir bei den vier größten AV´s, also Sixt, Europcar, Avis und Hertz, bevorzugt mieten wir aber bei Sixt. Ich denke, ich werde doch mal vorher bei AirPlus anrufen und mal nachhören, wie das ist und was ich für Möglichkeiten habe.
    Ne große Firma isses definitiv (der Chemie-Riese mit 5 Buchstaben, nach dem auch eine Fußballmanschaft benannt ist 8) ) und die Karte ist als Kreditkarte ja auch personengebunden, aber ich werde mal nachhören. Selbst wenn ich "Pech" haben sollte, auch mit LDAR kann man vollauf zufrieden sein glaub ich ...


    Danke für die Antwort!

  • Aber die Regelung bei Firmen und dem Mindestalter greift ja nur wenn du im Namen der Firma das Fahrzeug führst, oder?
    Wenn du privat über die Contract ID der Firma buchst, also nur den Firmentarif für deine eigenen Anmietungen nutzt, dürfte das mit dem Mindestalter wieder nach Sixt-Bestimmungen laufen. Weil ich sehe keinen triftigen Grund, warum diese Bestimmungen in dem Moment ausgehebelt werden.


    Wenn du geschäftlich über die Contract ID der Firma buchst, ist das was anderes, weil du dann ja im Namen der Firma die Buchung durchführst.


    ODER?

  • Das stimmt, sonst ruf einfach mal bei den AV an die können ja anhand der Kundennummer gucken, was für Dich freigegeben ist von B.... aus :) Vielen Firmen denke ich, denken auch gar nicht soweit das Sie bei Mitarbeitern Einschränkungen vornehmen und lassen einfach alles offen.


    Wer trägt denn die Kosten und den Kartenumsatz?? Gibs da eine Aufsplittung, wenn Du zb. private Ausgaben machst, bzw. Dir privat ein Auto anmietes???

  • @ Christopher,


    woher weiss denn der AV ob Du privat oder beruflich den Wagen brauchst? :)


    Weil sich der Mieter unterscheidet, oder etwa nicht?
    Firmenanmietungen
    Mieter: Firma
    Fahrer: Du


    Privatanmietungen
    Mieter: Du
    Fahrer: Du


    Und wie sollte die Argumentationskette im Falle eines Unfalls lauten?
    Warum sollte die Firma für Privatmieten die Haftung übernehmen.


    Ich kenne mich mit Firmenanmietungen nicht so aus, aber ich würd das jetzt gerne mal wissen.
    Weil meine Denkweise ist doch logisch, oder?

  • woher weiss denn der AV ob Du privat oder beruflich den Wagen brauchst? :)

    Ich nehme mal an, dass dein Arbeitgeber deine privaten Mietungen nicht zahlt? Somit wird die Rechnung wohl dir privat ausgestellt, egal ob der Contract deines Arbeitgebers Anwendung findet. Somit ist Rechnungsanschrift ungleich Firmenadresse -> Privatanmietung -> Bedingungen des Vermieters.

  • Klar logisch ist Deine Denkweise, aber Du weis ja nicht wie das bei den Firmen ist ob Du auch private Anmietungen über die Firma laufen lassen kannst...


    Wie zb. bei einen Firmenwagen der auch zur privat Nutzung zugelassen ist...

  • Habe selber noch keine Erfahrungen mit dieser Kreditkarte gemacht, da ich sie auch noch nicht soo lange habe, und bisher immer günstig privat über ADAC gebucht habe. Es ist aber so gehandhabt, dass sämtliche Firmenregelungen bei uns gelten, sobald man die AirPlus KK als Zahlungsmittel einsetzt. Das wäre dann einmal die VK die bei der KK mit drin ist, Entfall der Kaution und evtl. halt andere Regelungen bzgl. Mindestalter.


    Ob ich den Wagen nur privat nutze oder für die Firma, macht im Moment der Anmietung keinen Unterschied.


    Die KK hat ein Zahlungsziel von 28 Tagen, danach wird es vom Privatkonto eingezogen (die volle Summe, keine andere Regelung mit x % vom Umsatz oder so). Hat bei uns den Grund, dass wir Hotel, Flug, Geschäftsessen etc. mit der Firmen-KK bezahlen aber i.d.R. vor Ablauf der 28 Tage das Geld von der Reisekostenerstattung auf dem Privatkonto haben, bevor der KK-Umsatz belastet wird.


    @ Christopher


    Das mit der Versicherung und einem etwaigen Unfall ist auch meine größte Sorge. Gedeckt wird erstmal bei der VK leider nur bis 50.000 Euro Sachschaden am Mietwagen. Wenn ich aber Samstag einen Geschäftstermin habe und den Wagen Freitag abend (WE-Anmietung abholen gehe) kann ich ihn an der Stammstation ja Sonntag nicht zurückbringen, muss aber mein Privatauto dort stehen lassen. Danach müsste die Versicherung eig. auch Privatfahrten dann abdecken. Aber mit den einzelnen Regelungen muss ich nochmal schauen, bevor ich mich da kräftig in die Sch****e setze falls etwas passiert. Dann letztenendes doch lieber den günstigen ADAC-Tarif für Privatsachen.