3 Monate Fahrverbot ?

  • Diese Schwarzblitzer sind im Prinzip Infrorotblitzer, glaube ich. Haben davon 5 Stück an einer der Hauptstraßen in meiner Heimatstadt auf eine Strecke von ca. 2km aufgestellt. Früher fuhr man dort 70, heute maximal 55...Die Dinger haben sich angeblich anch einer Woche Betrieb schon rentiert.;)

  • Es kommt halt immer drauf an ob der zu erwartende Ermittlungsaufwand das zu erwartende Ergebnis rechtfertig ... und man muss es den Cops ja nicht von sich aus schon zu leicht machen ;). N versuch is es imho auf alle Fälle wert. Sicherlich ist es bei 100km/h drüber was anderes als bei 30, keine Frage. Dennoch würd ich's erstmal drauf anlegen, eher zumindest als direkt zu sagen "ja hier ich wars".

    Warum sollte es die Polizei interessieren? Sofern diese den Blitzer nicht "aufgestellt" haben bzw keine Straftat begangen wurde, ist es nicht Sache der Polizei; korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

  • Warum sollte es die Polizei interessieren? Sofern diese den Blitzer nicht "aufgestellt" haben bzw keine Straftat begangen wurde, ist es nicht Sache der Polizei; korrigiert mich, wenn ich falsch liege.


    Du irrst dich !!


    Die Verfolgung von Verkehrsdelikten ist natürlich sache der Polizei. Falls du an das Ordnugsamt denkst, die dürfen nur Verwarnungen aussprechen und ausstellen, also Falsch Parken, Hundekot usw..


  • Du irrst dich !!


    Die Verfolgung von Verkehrsdelikten ist natürlich sache der Polizei. Falls du an das Ordnugsamt denkst, die dürfen nur Verwarnungen aussprechen und ausstellen, also Falsch Parken, Hundekot usw..

    Hab das halt noch nie erlebt; hab 3 Monate bei uns im Präsidium in der Fahrzeugabteilung gearbeitet und dort täglich Verkehrsordnungswidrigkeiten bearbeitet (die durch Dienstfahrzeuge von "uns" begangen wurden); alle Zeugenfragebögen / Halteranfragen erfolgten durch Gemeinden, Stadtverwaltungen etc., daher meine Vermutung, dass die Polizei damit "nicht viel" am Hut hat, sofern der Verursacher keinen Widerspruch einlegt und brav bezahlt.


    Ab welchem Vergehen die Kollegen sich einschalten ist Ermessungssache oder wie? Glaube nämlich nicht, dass die sich groß bemühen, weil jemand einfach nur zu schnell war.. Bei zu dichtem Auffahren etc. wäre es verständlicher ;)

  • Die Verfolgung von Verkehrsdelikten ist natürlich sache der Polizei. Falls du an das Ordnugsamt denkst, die dürfen nur Verwarnungen aussprechen und ausstellen, also Falsch Parken, Hundekot usw..


    :107: was eine klassische fehlinformation ist :!::!:



    Zitat

    Häufig sind in Gemeinden mehrere Ordnungsbehörden im Ordnungsamt zusammengefasst. Das Ordnungsamt nimmt daher eine Reihe verschiedener ordnungsbehördlicher Aufgaben wahr. Diese können aufgrund der gemeindlichen Organisationshoheit in der jeweiligen Gemeinde sehr unterschiedlich sein. Viele Städte haben im Ordnungsamt den Vollzugsdienst der Ordnungsbehörde angesiedelt. Uniformen und Fahrzeuge tragen die Aufschrift Ordnungsamt, in Hessen auch Stadtpolizei oder Ordnungspolizei. Die Beamten des Ordnungsamtes bzw. der Stadtpolizei sind teilweise bewaffnet und verfügen, je nach Landesrecht unterschiedlich ausgeprägt, über ähnliche Befugnisse wie die Landespolizei.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungsamt



    Zitat

    Verkehrsüberwachung


    In der Verkehrsüberwachung werden bei der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs sowie der stationären und mobilen Geschwindigkeitsmessung die schwächsten Verkehrsteilnehmer wie z.B. Kinder, Schüler und ältere Menschen geschützt und ihnen durch die Kontrollen eine faire Chance zur Teilnahme am täglichen Straßenverkehr ermöglicht.
    http://www.dortmund.de/de/lebe…ufgabenziele_1/index.html


    unter anderem in frankfurt stellt das ordnungsamt eine 24h besetzte, bwaffnete stadtpolizei:


    Zitat

    Unser Handeln steht unter folgenden Leitgedanken:


    Wir sind der kompetente Partner und das Vollzugsorgan der im Ordnungsamt angesiedelten Abteilungen, die mit gefahrenabwehrrechtlichen Aufgaben betraut sind und somit der 'lange Arm' der Eingriffsverwaltung.
    Wir nehmen unsere originären Vollzugsaufgaben auch im Rahmen einer Sicherheitspartnerschaft mit der Polizei des Landes Hessen und des Bundes sowie den sonstigen mit Sicherheit befassten Behörden und Institutionen wahr und leisten damit einen umfassenden Beitrag zur Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet.http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2948

  • Mein Gott hier wird ein Mist von sich gegeben.


    Vielleicht sollte mal jemand zu machen, und die Fehlinformation löschen, nicht dass jemand hier nachliest und diesen Käse glaubt.


    Ein Ordnungsamt ist genau so eine Behörde wie eine Polizei und kann genau so Verwaltungsakte erlassen. Wer wofür zuständig ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung …

  • Sobald für einen Verkehrsverstoß ein Bußgeldbescheid (nicht Verwarngeld) erlassen (und dagegen Einspruch erhoben) wird, handelt es sich um eine repressive Maßnahme, die Ermittlungen werden dann von der Staatsanwaltschaft und deren Hilfspersonen, also der Polizei, durchgeführt, ein eventuelles Gerichtsverfahren findet vor den Strafgerichten statt.