Belohnung bei Fahrerflucht muss erstattet werden

  • "Kopfgeld" muss erstattet werden
    Fahrerflucht mit teuren Folgen


    Rund eine halbe Million Fälle von Fahrerflucht gibt es jedes Jahr in Deutschland. Meistens sind es nur Bagatellschäden, doch auch die sind für die Betroffenen ärgerlich. Doch sie können sich helfen: Manch ein Mitwisser meldet sich, wenn eine "Fangprämie" ausgelobt wird. Die kann man dann auch dem Schadenverursacher in Rechnung stellen.


    Rund 27.000 Unfallflüchtige hat das Statistische Bundesamt in seiner Jahresstatistik für 2009 gezählt. Klingt wenig, allerdings werden in die offizielle Statistik nur Fälle aufgenommen, in denen auch Personen verletzt wurden. Der Auto Club Europa (ACE) schätzt die Zahl der tatsächlichen Fälle anhand einer Stichprobe aus Polizeistatistiken auf mindestens 500.000, wahrscheinlich weit mehr, weil viele Delikte gar nicht zur Anzeige gebracht würden. Oft handelt es sich um Bagatellschäden. Doch auch die sind für die Betroffenen äußerst ärgerlich, weil sie auf den Kosten sitzen bleiben. Normalerweise springt die gegnerische Haftpflicht ein. Die straft den Unfallverursacher dann mit dem Verlust des Schadenfreiheitsrabatts, so dass die nächste Prämie deutlich teurer ausfällt.


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    Der ganze Artikel auf n-tv.de

  • irgendein pferdefuss ist natuerlich wieder im juristischen dschungel versteckt:


    Zitat

    Ein "Fangprämie" kann Wunder wirken. Wer für Hinweise, die zur Ergreifung des Unfallverursachers führen, eine Belohnung auslobt, kann sich dieses Geld später beim Fahrer zurückholen. Denn auch Belohnungen gehören nach einem Urteil des Amtsgerichts Lemgo zum ersatzfähigen Schaden (Az.: 20 C 192/10). Allerdings ist dabei die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Mehr als ein Viertel der Schadenssumme gelten als unangemessen.

  • Darüber hinaus halte ich es für gewagt, die Entscheidung eines einzelnen Amtsgerichtes als Grundlage für eine allgemeine Empfehlung zu nehmen.

  • Was heißt hier Pferdefuß? Wenn du 10k Prämie auf einen 500€ Kratzer aussetzt ist das doch Bullshit und wird wohl leicht betrügerisch, erst recht wenn der Fahrerflüchtige aus Unwissen "flieht".
    Und auch wenn andere Gerichte nicht der Ansicht der Amtsrichter in Lemgo folgen, obwohl die Begründung eine gute ist, ist es wohl doch keine schlechte Idee 100€ auszuschreiben wenn es hilft.