Mietwagen absetzen und Fahrtenbuch

  • Hallo,


    Wenn Ihr geschäftlich ein Fahrzeug mietet, führt Ihr dann ein Fahrtenbuch? Ich kenne das nur von richtigen Dienstwagen und Google war da nicht gerade hilfreich.


    Ich will mir über ein langes Wochenende ein Fahrzeug mieten. Nutzung:


    Freitag: Geschäftlich
    Samstag: Privat (Forumstreffen :) )
    Sonntag: Privat
    Montag: Geschäftlich


    Ist das noch absetzbar? Muss ich den Gesamtmietpreis durch Vier rechnen, dass ich den Preis für einen Tag habe, wo ich dann die UST wieder bekomme?


    //René

  • Ich bin auch Selbstständig und miete eigentlich zu 95% privat. Rechne das aber immer bei der Steuererklärung (oder Gewinnermittlung) voll ab. Da hat auch noch nie jemand gefragt.

  • Naja...wenn das FA mal die Unterlagen sehen will und auf der Rechnung steht: "Weekend Special", dann habe ich das ungute Gefühl, dass das nicht gut kommt^^


    Aber viell. geht das ja doch, denn Sixt bietet bei meinen Firmentarifen auch SUVs und Cabrios an, was ich auch ein bisschen komisch finde :D


    //René

  • Ich bin auch Selbstständig und miete eigentlich zu 95% privat. Rechne das aber immer bei der Steuererklärung (oder Gewinnermittlung) voll ab. Da hat auch noch nie jemand gefragt.


    Sinnvoll ist es, zumindest irgendwo zu vermerken, aus welchem Anlass die Anmietung geschah, also z.B.: Freitag Besuch des Kunden X in Y, Montag Besuch des Kunden Z in W. Dann kannst du das auch erklären, wenn in ein paar Jahren mal ein Betriebsprüfer fragt.

  • szaki: Dann war der Betriebsprüfer noch nicht bei Dir.


    rene GER: Ich trenne privat und geschäftlich. Wenn es eine Mischmiete ist, wird der private Anteil rausgerechnet.


    Egal ist das Fahrzeug, welches Du anmietest. Das interessiert das FA nicht. In meinen Tarifen sind auch Cabrios und SUVs enthalten.


    flu111

  • Sinnvoll ist es, zumindest irgendwo zu vermerken, aus welchem Anlass die Anmietung geschah, also z.B.: Freitag Besuch des Kunden X in Y, Montag Besuch des Kunden Z in W. Dann kannst du das auch erklären, wenn in ein paar Jahren mal ein Betriebsprüfer fragt.

    Da magst du recht haben. Das werd ich dann auch gleich mal nachholen.
    Es kann dir niemand nachweisen das du als Selbstständiger nicht auch am Wochenende Kunden besuchst, auf Messen fährst, Aquise betreibst. Warum also nicht ein Weekend Special? Und warum soll ich nicht in einem Cabrio zum Kunden fahren?
    Also, ich würd es wie tabster gesagt hat vermerken und gut ist.


    @flu11: Das ist richtig, aber da ich auch nur ein ganz kleines Licht bin und nichts weiter zum Absetzen hab (abgesehen von Werbungskosten, Telefon etc) geh ich das Risiko einfach mal ein. Natürlich muss das jeder für sich entscheiden!

  • Das werd ich dann auch gleich mal nachholen.


    Genau, ich versuche auch immer, das zeitnah zu notieren, sonst weiß man es später auch nicht mehr so genau.

    Es kann dir niemand nachweisen das du als Selbstständiger nicht auch am Wochenende Kunden besuchst, auf Messen fährst, Aquise betreibst. Warum also nicht ein Weekend Special? Und warum soll ich nicht in einem Cabrio zum Kunden fahren?
    Also, ich würd es wie tabster gesagt hat vermerken und gut ist.


    Das ist richtig. So lange du nicht jedes Wochenende zum gleichen Kunden fährst ohne an ihm zu verdienen wird das sicher auch kein Problem sein. Außerdem kann man ja auch ein Wochenendangebot nehmen, weil man freitags und montags etwas erledigen muss und die Wochenendemiete dann vielleicht günstiger ist.

  • kann man den Mietwagen + Benzinkosten under Fremdfahrzeuge geltend machen, oder kann man nur die Kosten für den Mietwagen geltend machen unter Fremdfahrzeuge?

  • ohne jetzt den Steuerexperten unter uns vorgreifen zu wollen, würde ich sagen Ja.
    Ich hatte erst kürzlich ein Gespräch mit meinem Finanzbeamten, der mir auch gesagt hat dass Kosten der Mietwagen komplett absetzbar incl. Treibstoff. Streitpunkt war das öfters ausgeliehene Fahrzeug meiner Frau, das wollten sie nicht komplett anerkennen.