Linksabbieger haftet auch bei Unfall mit Ampelsünder

  • Linksabbieger haftet auch bei Unfall mit Ampelsünder


    Ein Linksabbieger haftet auch dann, wenn er mit einem „Rotlicht-Sünder“ zusammenstößt. Ein Autofahrer müsse sich an die Regeln halten – auch wenn ein anderer dagegen verstößt. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor (Az.: 22 U 67/09).


    Die Regel für den Linksabbieger: Die Vorfahrt entgegenkommender Fahrzeuge beachten. Das, so das Gericht, gelte auch, wenn der Gegenverkehr die Kreuzung bei Rot überquert hat.


    Das Gericht hob mit dem Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Darmstadt auf und verurteilte einen Autofahrer dazu, einen Teil seines Unfallschadens selbst zu tragen. Der Wagen des Mannes war beim Linksabbiegen mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammengestoßen. Der Linksabbieger machte geltend, der andere sei noch bei Rot auf die Kreuzung gefahren, deshalb müsse er den vollen Schaden ersetzen. Das Landgericht hatte diese Ansicht geteilt und den Unfallgegner zu vollem Schadensersatz verurteilt.


    [...]


    Der ganze Artikel im Focus

  • oder, wie es die alten roemer formulierten: Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei.


    ..in diesem zusammenhang mein (negatives) gerichtserlebnis:
    an einer "rechts-vor-links-kreuzung" ist mir ein motorradfahrer in die lionke seite gefahren.
    nachdem er wieder aus dem krankenhaus raus war hat er sich ueberlegt bei der polizei zu protokoll zugeben, dass ich viel zu schnell von rechts gekommen seie.


    mein anwalt meinte " no prob" - rechts vor links, eindeutig +++ fuer dich.
    tja, leider meinte der richter (ohne weitere zeugen oder beweise, also aussage gegen aussage): tja, herr schauschun, da sie zu schnell gefahren sind, gibt es 30% mitschuld an dem unfall.

  • Komisch finde ich das Urteil schon. Wenn ich auf der Nebenstraße fahre und bei Grün die Kreuzung überquere und auf der Vorfahrtsstraße ein Auto bei Rot fährt, bin ich dann auch Schuld, da ich bei ausgeschalteter Ampel auch hätte warten müssen? :S

  • Nein, es war nicht von einer Nebenstrasse die Rede, sondern vom Linkabbiegen auf ein- und der selben Straße.


    Außerdem kann man nicht immer wissen, ob mein "Gegenüber" rot odeer grün hat, trotz evtl. grünem Abbiegerpfeil.


    Ich kann das Urteil nachzvollziehen, denn wenn mir jemand entgegenkommt, gehe ich ersteinmal davon aus -sofern ich links abbiegen will- das er Vorfahrt hat. Und laut Gericht gilt dies sogar auch, wenn er über rot fährt ... :118:

  • Ich kann das Urteil nachzvollziehen.


    ...womit du zur minderheit gehoerst:


    Was halten Sie von der Entscheidung des OLG Frankfurt?
    Völlig absurd – wer bei Rot fährt ist natürlich schuld. 77,5%


    Nachvollziehbar – Linksabbieger müssen dem Gegenverkehr Vorfahrt gewähren – ob der Rot hatte, können sie in der Regel gar nicht sehen und darf keine Rolle spielen. 22,5%


    http://www.focus.de/auto/ratge…lgfrankfurt_void_550.html

  • o.k., aber juristisch gesehen ist es halt nachvollziehbar. ich darf ja auch keinem drauffahren, weil er im abs. Halteverbot parkt. Fehler anderer sind kein Grund, gewisse Grundregeln (Vorfahrt etc.) auszuhebeln ... :8o:

  • Außerdem kann man nicht immer wissen, ob mein "Gegenüber" rot odeer grün hat, trotz evtl. grünem Abbiegerpfeil.


    Doch das kann man, denn genau dafür ist der grüne Pfeil da. Das ist ja der Unterschied an einer Linksabbiegerampel. Hast du ein "volles grün", musst Du andere Verkehrsteilnehmer achten. Hast Du einen grünen Pfeil, hast Du definitiv freie Fahrt.
    Siehe hier
    Oder meintest Du den Blechpfeil?
    Aber wenn ich das Urteil da oben so sehe... Ich halte es für absolut schwachsinnig.

  • Wie oft wurde mir schon die Vorfahrt genommen (rechts vor links) ... zwar überlege ich jedesmal einfach reinzufahren, aber dann trage ich einfach eine Mitschuld. Letztlich hätte ich es vermeiden können. Gleiches gilt wohl, wenn ich mit 60 durch die 30er Zone fahre - wenn ich da nen Unfall habe, weil mir einer die Vorfahrt nimmt werde ich wohl auch nicht "unschuldig" rauskommen.


    (wenn dem juristisch gesehen nicht so ist - bitte korrigieren. dann werde ich mein verhalten dementsprechend anpassen. ;))

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  • Halt ! Durch Rückstau im Gegenverkehr kann auch jemand trotz des grünen Pfeil einer LZA evtl. Vorfahrt gewähren müssen.


    Grüne Ampeln sind kein Garant für Vorfahrt ...


    ja, und wenn die oma auf der straße zusammengeklappt ist, sollte man auch nicht drüber nageln. wir können jetzt natürlich tausend beispiele basteln, in denen man natürlich auf andere verkehrsteilnehmer achten muss. nur weil die deppen bei rückstau mal wieder trotzdem in die kreuzung gefahren sind...
    aber für dich präzisiere ich das natürlich gern:
    wenn du einen grünen ampelpfeil als linksabbieger leuchten hast, hast du laut StVO freie Fahrt.

  • wenn du einen grünen ampelpfeil als linksabbieger leuchten hast, hast du laut StVO freie Fahrt.


    Diese Aussage halte ich für "sehr gefährlich" :210:


    Denn trotz grüner LZA muss ich stets den Verkehr -besonders bei Kreuzungen- im Auge haben. Klar muss ich bei grün nicht wie an einem Andreaskreuz quasi kurz stehenbleiben, aber beim Linksabbiegen können immer noch "über rot gehende" Fußgänger im Wege sein etc.


    Mein Tipp: Sich nicht allein auf Ampeln und Verkehrsschilder verlassen, sondern immer Gegen- und Seitenverkehr mit im Blickfeld haben. Schaden kann es nicht ... :117: :118:


  • Dann ist es diese Minderheit, die vermutlich weniger Unfälle hat :P
    Dieses Urteil macht schon deswegen Sinn, weil man, wenn es nicht so wäre, "nie" Schuld hätte, solange man grün hat. Ob da ein Kind auf der Kreuzung steht oder bereits ein Unfall passiert ist, würde demnach ja egal sein, da man sowieso keine Schuld hat.
    Natürlich sollte man Teilschuld bekommen, wenn man nicht zur Seite guckt und einfach mit "Augen zu" über die Ampel fährt.

  • Warten wir doch einfach das Urteil des Bundesgerichtshofes ab, der muss ja in dieser Sache auch noch ein Wort mitsprechen, da das Urteil ja grundlegende Wirkung hat....


    Wie wollte der andere Beteilligte eigentlich wissen, dass der andere bei Rot in die Kreuzung gefahren ist?!!? Anscheinend hatte er weder einen Räumpfeil noch sonst ein Lichtzeichen, welches ihm Vorrang (Grün) beim Abbiegen eingeräumt hat......

  • Wie wollte der andere Beteilligte eigentlich wissen, dass der andere bei Rot in die Kreuzung gefahren ist?!!? Anscheinend hatte er weder einen Räumpfeil noch sonst ein Lichtzeichen, welches ihm Vorrang (Grün) beim Abbiegen eingeräumt hat......


    Oder er hatte ein Zeichen und hat es einfach darauf angelegt, weil er ja schließlich grün hatte.