Linksabbieger haftet auch bei Unfall mit Ampelsünder
Ein Linksabbieger haftet auch dann, wenn er mit einem „Rotlicht-Sünder“ zusammenstößt. Ein Autofahrer müsse sich an die Regeln halten – auch wenn ein anderer dagegen verstößt. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor (Az.: 22 U 67/09).
Die Regel für den Linksabbieger: Die Vorfahrt entgegenkommender Fahrzeuge beachten. Das, so das Gericht, gelte auch, wenn der Gegenverkehr die Kreuzung bei Rot überquert hat.
Das Gericht hob mit dem Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Darmstadt auf und verurteilte einen Autofahrer dazu, einen Teil seines Unfallschadens selbst zu tragen. Der Wagen des Mannes war beim Linksabbiegen mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammengestoßen. Der Linksabbieger machte geltend, der andere sei noch bei Rot auf die Kreuzung gefahren, deshalb müsse er den vollen Schaden ersetzen. Das Landgericht hatte diese Ansicht geteilt und den Unfallgegner zu vollem Schadensersatz verurteilt.
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