Schadensrechnung von Sixt

  • Sollte sich der Vermieter nicht mit Verweis auf die Zeitdauer überzeugen lassen, die Forderung zurückzunehmen, würde ich in so einem Fall mit der Schadensminderungspflicht des Vermieters argumentieren. Eine Reparatur des Steinschlags ist deutlich günstiger als der spätere Austausch der Scheibe. Daher könnte man argumentieren, dass der Vermieter die Mehrkosten zu tragen hat, wenn er dies veraäumt.

  • ..um ehrlich zu sein, ich verstehe die ganze argumentation hier im thread nicht.


    sixt informieren: ich habe keinen schaden verursacht (..und wenn man wohlwollend ist, dann auch noch auf km-stand und zeitpunkt eingehen).
    dann abwarten.
    ..wenn man nix hoert: gut


    wenn sixt weiter auf dem schaden/forderung besteht: RA (rechtsanwalt) beauftragen der wird dafuer bezahlt - ich nicht)


    sixt muss den schaden dir gegenueber (und ggf. dem richter) plausibel und schluessig nachweisen - nicht umgedreht.


    AUSSERDEM:
    es ist wie in der paedagogik -erst wenn sixt aus den illegalen abwicklunmgen von schaeden keinen profit mehr schlaeg -sondern durch rechtsanwalt/gerichtskosten ein dickes minus- werden sie sich ueberlegen serioes zu arbeiten !



    ZITAT ERICH: ich bin so entschlossen wie nie zuvor!

    Einmal editiert, zuletzt von schauschun ()


  • Nein, auch vom Steinschlag wusste ich bis heute nix.
    Habe Mail an die Schadenabteilung verfasst. Mal gucken ob die den Schaden zurücknehmen. Ich werde berichten !

    Gerade eben auf 01805-269999 angerufen (Schadenhotline) und nach 2 Minuten wurde die Schadensforderung zurückgezogen.


    Auch Die Dame meinte, dass nach 10.000 km später meine Miete nicht 100 % ig sicher zum Scheibenriss geführt haben muss.


    Top ! Das war kurz & schmerzlos


    :203: :thumbsup:

  • Soweit so gut, dennoch wäre es wünschenswert (um nicht zu sagen sogar Pflicht) wenn SIXT sowas im Vorfeld mit Sinn und Verstand prüft!

  • Stimmt, aber laut der Dame am Telefon geht angeblich nix automatisiert an den Kunden. Jede Schadensforderung würde im Vorfeld manuell geprüft ... :8o:
    Tja, wohl nur sehr sehr grob, wie ich feststellen durfte ... ^^ ;)


    Offenbar geht man aber davon aus, dass der ein- oder andere ohne zu Murren zahlt.


    Aber W I R vom MWT nicht ... :206: :thumbsup:

  • Da hat sie auch Recht, eine Rechnung wird im Gegensatz zum freundlichen Brief mit der Bitte um Mithilfe bei der Schadensaufklärung nicht automatisch verschickt, sondern erst nach Bearbeitung durch einen Mitarbeiter der Schadensabteilung. Nur machst sich da nicht jeder gleich viele Gedanken darüber.

  • ..um ehrlich zu sein, ich verstehe die ganze argumentation hier im thread nicht.


    sixt informieren: ich habe keinen schaden verursacht (..und wenn man wohlwollend ist, dann auch noch auf km-stand und zeitpunkt eingehen).
    dann abwarten.
    ..wenn man nix hoert: gut

    So seh ich das auch. EIne Mail schreiben ist ja auch keine große Sache. Und wenn man dann nichts mehr hört: umso besser.
    Ob du wirklich einen Rechtsanwalt einschalten solltest, wenn sie denn auf die Zahlung bestehen, kannst nur du entscheiden.
    Ist halt immer ziemlich anstrengend und teuer.