Polizei darf Personen abgleichen
Fotos aus dem Internet dürfen zum Personenabgleich durch die Polizei eingesetzt werden. Allerdings dürfen die Beamten nur öffentlich zugängliche Fotos zur Identifizierung von Verkehrssündern heranziehen, wie der ADAC berichtet.
Vor allem soziale Netzwerke wie Facebook oder StudiVZ sind eine ausgiebige Quelle für die Identifizierung beispielsweise von Blitzerfotos.
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