Fahrer muss zum Anschnallen auffordern

  • Autofahrer müssen Mitfahrer zum Anschnallen auffordern. «Das ist Pflicht», sagt Stefan Grieger, Referent für Recht beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat. Ansonsten kann auch für den Fahrer ein Bußgeld fällig werden.


    Fordert der Fahrer etwa den Beifahrer nicht zum Anlegen des Gurtes auf, beteilige er sich an dessen Ordnungswidrigkeit, wenn dieser sich nicht anschnallt, erklärt Stefan Grieger vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) in Berlin.


    Er verweist dabei auf die Straßenverkehrsordnung (StVO). Pro Person würden dann laut Katalog 30 Euro Bußgeld fällig.


    Laut einer im Auftrag des DVR vom Marktforschungsinstitut Ipsos durchgeführten Umfrage unter 2000 Personen achten 86 Prozent der Autofahrer darauf, dass sich alle Mitfahrer anschnallen. Diesen Wert sieht der DVR als alarmierend an: «Bis zu einem Fünftel der im Straßenverkehr Getöteten ist nicht angeschnallt», sagte DVR-Sprecher Sven Rademacher. «Da gibt es ein erhebliches Verbesserungspotenzial.»


    via n24.de

  • Zitat

    Fordert der Fahrer etwa den Beifahrer nicht zum Anlegen des Gurtes auf, beteilige er sich an dessen Ordnungswidrigkeit, wenn dieser sich nicht anschnallt, erklärt Stefan Grieger vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) in Berlin.


    Er verweist dabei auf die Straßenverkehrsordnung (StVO).

    Neben einem Verweis auf die StVO als Gesamtheit wäre es hier interessant, die betreffenden Paragraphen zu kennen, um auch mal nachzuschauen, ob der Stefan mit seiner Behauptung Recht hat.

  • Also wenn ich mal ein Bußgeld kassiere, weil mein unangeschnallter Mitfahrer sagt, ich hätte ihn nicht zum anschnallen aufgefordert, ist der das letzte Mal mitgefahren...


    Zudem, wo leben wir eigentlich? Muss ich die Leute die bei rot über die Fußgängerampel gehen auch dazu auffordern das zu unterlassen und werde ich der Fahrlässigkeit schuldig gesprochen wenn es mal einen erwischt?

  • Naja ich denke es ist schon nochmal ein Unterschied ob du andere Leute darauf hinweisen sollst, dass diese nicht bei Rot über die Ampel laufen sollen
    oder ob du deine Freunde/Familie/Bekannte darauf hinweist, sich bei dir im Auto anzuschnallen.


    Oder? Immerhin hast du ja auch einen Teil Verantwortung in diesem Moment.


    Aber grundsätzlich geb ich dir Recht..

  • Ich achte da sehr drauf ob alle Mitfahrer angeschnallt sind. Das was bei uns in der Gegend oft passiert zeigt, wie wichtig anschnallen einfach ist. Und vor allem wenn man mal kurz nach einem Unfall an der Unfallstelle vorbei gefahren ist, wo zwei Jugendliche nicht angeschnallt waren....
    (Eine der größten Discos Deutschlands im Nachbarort und jede Menge Idioten die besoffen Freunde nach Hause fahren -.-)

  • Zitat

    Oder? Immerhin hast du ja auch einen Teil Verantwortung in diesem Moment.

    Weiterhin ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass wenn sich der Beifahrer verletzt weil er nicht angeschnallt war, ich als Fahrer dafür die Ursache liefere: Den der Beifahrer knallt bei einer Vollbremsung u.U. durch die Windschutzscheibe, weil ich als Fahrer gebremst habe. Allein schon damit ich meinen Fahrstil nicht negativ anpassen muss und bremsen kann, wenn es sinnvoll ist, fordere ich Leute im Auto auf, sich anzuschnallen.
    Weiterhin begreife ich die Rolle des Fahrers so, dass er für die Sicherheit des Fahrzeugs als Ganzes verantwortlich ist. Und dazu gehört meiner Meinung nach, dass sowohl Fahrzeug, Ladung, Fahrer und Mitfahrer das Ziel unbeschadet erreichen.


    Von meinen persönlichen Überlegungen unabhängig, bezweifle ich aber, dass ich mich an einer Ordnungswidrigkeit eines Mitfahrers "beteilige", wenn ich ihn nicht auf das Anschnallen hinweise. Entweder begehe ich selbst eine Ordnungswidrigkeit oder eben nicht, durch Untätigkeit kann ich mich nicht an der eines anderen beteiligen.

  • Oh doch Peak_me


    Untätigkeit sehr wohl...


    Ich schmeisse mal das Wort "Unterlassung" in den Raum.


    Auch wenn du TÜV notwendige Arbeiten nicht machst, kannst du logischerweise belangt werden, trotz aller Argumentation, das du ja nichts gemacht hast...

  • Meine Aussage war auch nicht, dass man nicht durch Untätigkeit im Generellen ordnungswidrig handeln kann, sondern dass ich bezweifle, dass man sich durch Untätigkeit an einer Ordnungswidrigkeit eines anderen beteiligen kann und dadurch auch selbst ordnungswidrig handeln würde.
    In deinem Beispiel sehe ich keine Beteiligung in irgendeiner Form.

  • Es geht wohl zum gewissen Maß in eine ähnliche Richtung wie wenn Fahrer und Halter für den nicht TUV konformen Zustand des Fahrzeuges belangt werden.


    Du bist in dem Fall einfach dafür verantwortlich, dass alle deine Mitfahrer angeschnallt sind.


    Wird tatsächlich auch so umgesetzt. Schon im Familiekreis erlebt.

  • Zitat

    Es geht wohl zum gewissen Maß in eine ähnliche Richtung wie wenn Fahrer und Halter für den nicht TUV konformen Zustand des Fahrzeuges belangt werden.

    Jo, dann begehe ich aber als Halter die fiktive Ordnungswidrigkeit "Das auf sie zugelassene Fahrzeug fährt ohne TÜV durch die Gegend" und beteilige mich nicht an der fiktiven Ordnungswidrigkeit des Fahrers "Sie Fahren ohne TÜV durch die Gegend."
    Entweder gibt es die sinngemäße Ordnungswidrigkeit "Es handelt ordnungswidrig, wer als Fahrer eines Kraftfahrzeugs die Insassen dieses Fahrzeugs nicht darauf hinweist, sich anzuschnallen." oder es gibt sie nicht. Ich kann mich nicht an der Ordnungswidrigkeit eines anderen beteiligen und dann selber ordnungswidrig handeln, obwohl mein eigenes Handeln garkeine Ordnungswidrigkeit darstellt.
    soweit jedenfalls meine Vorstellungen

  • Offenbar scheint der DVR davon auszugehen, dass der Fahrer Garant hinsichtlich des Anschnallens zu sein (Überwachergarant (weil der Fahrer den Gefahrbereich eröffnet hat) oder Beschützergarant hinsichtlich seiner Mitfahrer??). Weiterhin scheint der DVR weiter der Meinung zu sein, dass der Fahrer Beihilfe zur Tat des Mitfahrers leistet (wohl psychische Beihilfe). Im Strafrecht läge somit eine Behilfe durch Unterlassen an der Tat des Mitfahrers vor. Da aber im OWi-Recht das Einheitstäterprinzip gilt (d.h. es gibt keine Unterteilung in Täterschaft und Teilnahme wie im Strafrecht, sondern jeder, der sich an einer OWi eines anderen beteiligt, ist immer Täter, egal wie seine Beteiligung aussieht), ist der Fahrer Täter der OWi, die das Nichtanschnallen mit einem Bußgeld bewehrt.


    Ob das nun so stimmt hab ich nicht nachgeprüft, aber theoretisch wäre es möglich. Vgl. dazu:


    "§ 14 (OWiG) Beteiligung
    (1) Beteiligen sich mehrere an einer Ordnungswidrigkeit, so handelt jeder von ihnen ordnungswidrig. Dies gilt auch dann, wenn besondere persönliche Merkmale (§ 9 Abs. 1), welche die Möglichkeit der Ahndung begründen, nur bei einem Beteiligten vorliegen.
    (2) Die Beteiligung kann nur dann geahndet werden, wenn der Tatbestand eines Gesetzes, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt, rechtswidrig verwirklicht wird oder in Fällen, in denen auch der Versuch geahndet werden kann, dies wenigstens versucht wird.
    (...)"


    Steffen