Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn. Bei Staubildung nach einem Unfall ermöglicht sie die freie Zu- und Durchfahrt von Einsatzkräften. Ab 1. Jänner 2012 ist die Rettungsgasse Pflicht auf Österreichs Autobahnen und Schnell- und Autostraßen.
Ab heute startet die ASFINAG gemeinsam mit den Einsatzorganisationen und den Autofahrerclubs eine Informationskampagne über das ab 1. Jänner 2012 geltende Gesetz.
In Nachbarländern wie der Schweiz oder Deutschland ist die Rettungasse bereits Pflicht. „Erfahrungen aus Deutschland zeigen, dass die Rettungsgasse bis zu vier Minuten Zeitersparnis bringt", sagt Rotkreuz-Generalsekretär Wolfgang Kopetzky.
"Wir wissen, dass die Überlebenschancen von Schwerstverletzten mit jeder Minute bis zum Eintreffen von professionellen Helfern sinken. Im Umkehrschluss bedeutet das: Wenn unsere Notärzte und Sanitäter früher an der Unfallstelle sind, können mehr Menschen überleben und viel menschliches Leid wird verhindert.“
Nur die Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettung sowie Straßen- und Pannendienst dürfen die Rettungsgasse benützen.
Wie funktioniert die Rettungsgasse?
Kommt es zu stockendem Verkehr oder Stau, sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Auf zweispurigen Fahrbahnen ordnen sich alle Fahrzeuge auf der linken Spur parallel zum Straßenverlauf am linken Fahrbahnrand ein, alle anderen weichen so weit wie möglich an den rechten Rand aus, auch auf den Pannenstreifen.
Dasselbe System gilt auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen. Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. Alle anderen Spuren fahren so weit wie möglich nach rechts.
Die Bildung einer Rettungsgasse ist nicht nur dann notwendig, wenn ein Unfall als Ursache der Verzögerung auftritt. Auch die freie Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen zu anderen Einsatzorten oder Krankenhäusern muss gewährleistet werden.
Auch wenn vorausfahrende Verkehrsteilnehmer noch keine Rettungsgasse gebildet haben, ist mit der Bildung einer Rettungsgasse zu beginnen.
„Wer schnell hilft, hilft doppelt. Für Rettung, Feuerwehr und Polizei zählt im Ernstfall jede Sekunde“, sagt Verkehrsministerin Doris Bures. „Die Rettungsgasse soll die Helfer bei ihrer Arbeit unterstützen. Das Gesetz ist ein zentraler Schritt für eine schnellere Versorgung von Verletzten. Denn bis dato waren die Einsatzkräfte in ihrem Rennen gegen die Zeit oft behindert, weil die Pannenstreifen bei Staus blockiert waren oder von anderen Verkehrsteilnehmern missbräuchlich als Ausweichroute verwendet wurden.“
Die Behinderung von Einsatzfahrzeugen sowie das widerrechtliche Befahren der Rettungsgasse sind verboten: Strafe bis zu 2.180 Euro!
Ein How-to-Video zur Bildung einer Rettungsgasse
Weitere Informationen auf der Aktionswebseite "Gemeinsam Leben retten"