Ab Januar: Rettungsgassen-Pflicht in Österreich

  • Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn. Bei Staubildung nach einem Unfall ermöglicht sie die freie Zu- und Durchfahrt von Einsatzkräften. Ab 1. Jänner 2012 ist die Rettungsgasse Pflicht auf Österreichs Autobahnen und Schnell- und Autostraßen.


    Ab heute startet die ASFINAG gemeinsam mit den Einsatzorganisationen und den Autofahrerclubs eine Informationskampagne über das ab 1. Jänner 2012 geltende Gesetz.


    In Nachbarländern wie der Schweiz oder Deutschland ist die Rettungasse bereits Pflicht. „Erfahrungen aus Deutschland zeigen, dass die Rettungsgasse bis zu vier Minuten Zeitersparnis bringt", sagt Rotkreuz-Generalsekretär Wolfgang Kopetzky.


    "Wir wissen, dass die Überlebenschancen von Schwerstverletzten mit jeder Minute bis zum Eintreffen von professionellen Helfern sinken. Im Umkehrschluss bedeutet das: Wenn unsere Notärzte und Sanitäter früher an der Unfallstelle sind, können mehr Menschen überleben und viel menschliches Leid wird verhindert.“


    Nur die Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettung sowie Straßen- und Pannendienst dürfen die Rettungsgasse benützen.


    Wie funktioniert die Rettungsgasse?


    Kommt es zu stockendem Verkehr oder Stau, sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Auf zweispurigen Fahrbahnen ordnen sich alle Fahrzeuge auf der linken Spur parallel zum Straßenverlauf am linken Fahrbahnrand ein, alle anderen weichen so weit wie möglich an den rechten Rand aus, auch auf den Pannenstreifen.


    Dasselbe System gilt auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen. Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. Alle anderen Spuren fahren so weit wie möglich nach rechts.


    Die Bildung einer Rettungsgasse ist nicht nur dann notwendig, wenn ein Unfall als Ursache der Verzögerung auftritt. Auch die freie Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen zu anderen Einsatzorten oder Krankenhäusern muss gewährleistet werden.


    Auch wenn vorausfahrende Verkehrsteilnehmer noch keine Rettungsgasse gebildet haben, ist mit der Bildung einer Rettungsgasse zu beginnen.


    „Wer schnell hilft, hilft doppelt. Für Rettung, Feuerwehr und Polizei zählt im Ernstfall jede Sekunde“, sagt Verkehrsministerin Doris Bures. „Die Rettungsgasse soll die Helfer bei ihrer Arbeit unterstützen. Das Gesetz ist ein zentraler Schritt für eine schnellere Versorgung von Verletzten. Denn bis dato waren die Einsatzkräfte in ihrem Rennen gegen die Zeit oft behindert, weil die Pannenstreifen bei Staus blockiert waren oder von anderen Verkehrsteilnehmern missbräuchlich als Ausweichroute verwendet wurden.“


    Die Behinderung von Einsatzfahrzeugen sowie das widerrechtliche Befahren der Rettungsgasse sind verboten: Strafe bis zu 2.180 Euro!


    Ein How-to-Video zur Bildung einer Rettungsgasse

    Weitere Informationen auf der Aktionswebseite "Gemeinsam Leben retten"

  • Und die Strafen sind immer noch viel zu niedrig. Jeder der mal RTW gefahren ist, und jemanden hat sterben sehen, der eventuell zu retten gewesen wäre, wenn die Trottel früher Platz gemacht hätten weiß das.


    Aber immerhin ein erster Schritt.

  • danke Svaeni!!
    kann ich genau so unterstreichen. Meiner Meinung nach funktioniert in 2 von 3 Fällen die Rettungsgasse nicht; eine Diskussion über das typische Klientel die gerne mal im Weg stehen lasse ich lieber.
    Aber man wird ja fast schon blöd angeschaut wenn man bei Stau konsequent richtung Leitplanke strebt!


    Etwas armseelig, das die Ösis das 2012!! per Gesetz einführen, was wohl auch heisst, das man das die letzen 40 Jahre verschlafen hat.

  • Es erstaunt mich sehr zu lesen, dass gerade Österreich, welches ein sehr gutes Rettungssystem besitzt, erst jetzt die Rettungsgasse einführt.
    Ansonsten kann ich nur aus Erfahrung sprechen und mich uneingeschränkt der Aussage von svaeni anschließen. Jedesmal wenn ich mit einem LKW von unserer Feuerwehr im Einsatz auf die Autobahn ausrücke das gleiche, leidige Bild => praktisch keiner macht Platz oder weiß was er zu tun hat :63:
    Und ist erstmal ein Einsatzfahrzeug durch, wird sofort die Gasse wieder verschlossen und das 2. Rettungsfahrzeug steht erneut vor dem selben Problem oder gar vor einem größeren, da sich die PKW und LKW nun komplett so sortiert haben, dass sie sich selbst im Weg stehn...
    Bei meinem letzten Einsatz auf der BAB brauchte ich mit meiner Truppe geschlagene 25min um die 3km auf der BAB zur Einsatzstelle zu kommen! :63: :63: :63:

  • Es erstaunt mich sehr zu lesen, dass gerade Österreich, welches ein sehr gutes Rettungssystem besitzt, erst jetzt die Rettungsgasse einführt.

    Wenn das so gehandhabt wird wie bei uns, bestand ja auch schon vorher die Pflicht Fahrzeuge die mit Sonderrechten fahren durchzulassen. Scheinbar hat man das jetzt nur konkretisiert.


    Übrigens ist das auch einer der Gründe die mMn dafür sprechen, dass man den Führerschein regelmäßig auffrischen sollte. Es gibt einfach Leute, die gar keine Ahnung haben wie sie reagieren sollen.


    Als ich während meiner Zivi-Zeit RTW gefahren bin, war ne Straße mal zu zugeparkt, dass wir einfach n paar Außenspiegel mitgenommen haben, weil auch nach 30 Sekunden Horn niemand kam. Die Kollegen von der Polizei haben dann noch im Vorbeifahren Fotos gemacht, und die beiden, die als erste zu eng standen, bekamen dann die Rechnung für die Schäden am Einsatzfahrzeug geschickt. Zurück (also nicht zu uns aber wir haben dann davon gehört) kam ein Schreiben, man sehe nicht ein das zu zahlen, und anbei die Rechnung für den neuen Spiegel … Manchmal fällt einem nichts mehr ein.

  • Leider sieht es so aus,dass wenn ich im Einsatzfall einen Spiegel wegfahre, ich sofort stehen bleiben muss und die Einsatzfahrt beende! Ansonsten begehe ich tatsächlich Fahrerflucht!!

  • Ne, das ist nicht so wenn die Polizei dabei ist, denn (jedenfalls habe ich das glaube ich so gelernt), erstens kann die Polizei einfach deine Personalien feststellen auch ohne dass du anhältst (§142 I Nr. 1) und zweitens überwiegt in dem Fall dein Interesse den Unfallort zu verlassen ("Angemessenheit der Wartezeit" §142 I Nr.2).


    Wie das ist, wenn niemand von der Polizei in der Nähe ist, weiß ich nicht. Vielleicht täuscht mich aber auch meine Erinnerung, aber es wäre wohl eine sehr merkwürdige Wertung, wenn man de facte das Interesse des Unfallgeschädigten an der Feststellung deiner Personalien über das Interesse am Leben desjenigen den du zu retten unterwegs bist stellt. Insbesondere weil Grundgesetzliche Wertungen eine Abwägung gegen menschliches Leben verbieten.


    Aber ich fürchte das ist OT, vielleicht möchtest du mir per Pn mitteilen ob es eine Rundverfügung o.ä. gibt, in der da so steht. Danke!